Auch ich freue mich darauf, dass wir dieses wirklich wichtige Thema im Ausschuss beraten werden. Dazu sollten wir auch eine Anhörung durchführen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schröder, eine der ersten Reden, die ich im Landtag gehalten habe - es muss im Jahre des Herrn 1986 gewesen sein -, betraf einen Antrag der Fraktion der Grünen zum Beschluss über ein Landesakteneinsichtsrechtsgesetz. Den Text der Reden hatte mir ein Referent der SPD-Fraktion mit Namen Lichtenberg aufgeschrieben. Ich habe damals zwar nicht so richtig verstanden, was ich erzählt habe, aber ich habe es gnadenlos bis zum Ende vorgelesen. Im Ergebnis war es gleichlautend, Herr Schröder, nämlich dass ich eine mehr ablehnende Haltung zu dem Thema eingenommen habe.
- Ich habe mich aber in der Kenntnis der Materie weiterentwickelt, sodass ich heute die Reden verstehe, die ich halte, Frau Pothmer. Das ist der Unterschied zu damals.
Meine Damen und Herren, für die Gesamtheit der Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden hat sich der Begriff „öffentliche Verwaltung“ eingebürgert, und im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen meine ich, sie verdient dieses Attribut auch zu Recht. Transparenz und Offenheit der Verwaltung ebenso wie demokratische Meinung- und Willensbildung - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - sind auch für die Landesregierung wichtige Anliegen. Nicht nur, dass wir Rechts- und Verwaltungsvor
schriften, Broschüren und viele andere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bereit halten, darüber hinaus stellt das Internet in der heutigen Zeit ein immer wichtiger werdendes Medium dar, mit dem immer größere Teile der Gesellschaft erreicht werden können.
E-Commerce steht bei den Unternehmen, E-Government bei uns vor der Tür. Die elektronische Vernetzung und die elektronische Verwaltung sind Themen, mit denen wir uns beschäftigen. Ich plädiere dafür, die Bemühungen in diese Richtung zu verstärken, z. B. durch Neugestaltung der Internetpräsenz des Landes, interaktive Angebote staatlicher Behörden oder Diskursprojekte und nicht durch die Schaffung immer neuer Gesetze.
Worauf zielt ein Informationsfreiheitsgesetz ab? Mit einem Informationsfreiheitsgesetz soll allgemein das Recht eingeräumt werden, erstens ohne Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses und zweitens unmittelbar Zugang zu Informationen zu erhalten, die öffentliche Stellen vorhalten. Gewähren wir damit aber wirklich allen Einsicht in jede Akte? - Nein, denn bei den Überlegungen, wie ein solches Gesetz auszugestalten wäre, ist zu berücksichtigen, dass ein allgemeines Informationszugangsrecht nicht schrankenlos gewährt werden kann. Es würden zwangsläufig Konflikte mit grundrechtlich geschützten Bereichen entstehen, so z. B. mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, soweit sich personenbezogene Daten Dritter in den Akten befinden, oder mit dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, die aus den Akten ersichtlich sind.
Niemand wird ernsthaft wollen, dass schrankenlos in jede Akte Einsicht genommen werden kann. Warum auch sollte ein Nichtbeteiligter Einblicke bekommen in die Akten des Sozialamtes, des Bauamtes, in Krankenakten und Beihilfeakten, Steuerakten oder Führerscheinakten? - Der Gesetzgeber müsste deshalb durch eine Vielzahl von Beschränkungen oder Regelungen zur Interessensabwägung diese Konflikte lösen. Auch im Umweltinformationsgesetz und in den drei vorhandenen Informationsfreiheitsgesetzen sind Informationsansprüche in erheblichem Umfang ausgeschlossen oder beschränkt. Aber auch die Konkurrenz zu anderen Vorschriften würde den Geltungsbereich erheblich einschränken. Denn das Informationsfreiheitsgesetz könnte als allgemeines Gesetz speziellere landes- oder bundesrechtliche Vorschriften nicht verdrängen.
Meine Damen und Herren, ich bezweifle, dass wir die bereits bestehenden Akteneinsichts- und Beteiligungsrechte durch die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes nachhaltig verbessern würden. Das Gesetz wäre lediglich eine Umkehr von der im deutschen Recht vorherrschenden Systematik des Zugangs zu Informationen, die öffentlichen Stellen vorliegen. Nach geltendem Recht hat der Einzelne zwar kein generelles Recht auf Zugang zu allen Informationen. Als Verfahrensbeteiligter und hinsichtlich seiner von öffentlichen Stellen gespeicherten personenbezogenen Daten besitzt er aber weitgehende Informationsrechte einschließlich des Rechts auf Akteneinsicht. Die darüber hinaus notwendige Transparenz der öffentlichen Verwaltung wird durch allgemeine Informationspflichten, Presseinformationen oder im Einzelfall durch individuelle Rechte zur Einsichtnahme in öffentliche Register gewährleistet. Demgegenüber würde ein allgemeines Informationszugangsrecht generell den Zugang zu allen Informationen gestatten, es aber im Einzelfall bei entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Interessen wieder einschränken. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was würde sich im Ergebnis wirklich verändern? Kaum etwas! Das Gesetz hätte lediglich einen Appellcharakter, aber keinen direkten Nutzen.
Meine Damen und Herren, auch vor dem Hintergrund der Bemühungen um Modernisierung der öffentlichen Verwaltung - Herr Buchheister hat bereits darauf hingewiesen - mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand abzubauen, ist das Vorhaben der Grünen bedenklich. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts würden mit ihm in einem nicht unerheblichen Umfang zusätzlicher Verwaltungsaufwand und damit Mehrkosten auf das Land und die Kommunen zukommen. So ist zu befürchten, dass die Inanspruchnahme eines allgemeinen Informationsrechts in jedem Einzelfall erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Weil die Akten der Dokumentation des Verwaltungshandelns dienen und grundsätzlich nicht getrennt nach allgemein zugänglichen Informationen, personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen geführt werden, müsste in jedem Einzelfall eine Aktendurchsicht und -aufbereitung erfolgen. Dies wäre jenseits aller Praktikabilität.
Selbst der Entschließungsantrag räumt ein, dass ein Informationsfreiheitsgesetz zu einem höheren Personalaufwand führen würde. Die Bemühungen der Landesregierung zielen aber auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, um den Perso
nalbedarf für die Verwaltungsaufgaben zu begrenzen, wenn möglich zu reduzieren. Im Übrigen sind auch gerichtliche Auseinandersetzungen zu erwarten, wenn die öffentlichen Stellen im Einzelfall die Einsichtnahme verweigern, wie die Erfahrungen mit dem Umweltinformationsgesetz gezeigt haben.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest, dass nach Auffassung der Landesregierung für ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es die Grünen fordern, kein Bedarf besteht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will die Debatte an dieser Stelle nicht fortsetzen, und ich meine auch, dass es zu dem Antrag sicherlich eine spannende und interessante Diskussion im Ausschuss geben wird. Vielmehr will ich nur zum Verfahren beantragen, dass wir, abweichend von der Empfehlung des Ältestenrates, nicht den Innenausschuss, sondern den Rechtsausschuss mit der Federführung bei diesem Antrag beauftragen und den Innenausschuss mitberatend tätig werden lassen. Dieser Antrag erfolgt sicherlich auch im Einvernehmen mit den beiden großen Fraktionen.
Die beiden großen Fraktionen des Hauses haben zu verstehen gegeben, dass sie damit einverstanden sind. Ich kann also die Beratung schließen, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Es wird empfohlen, den Antrag zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht und an den Ausschuss für innere Verwaltung zu überweisen. Wenn Sie so entscheiden möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Danke schön, das haben Sie getan.
Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder sicher stellen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2196
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sterbebegleitung ist bei uns seit vielen Jahren und Jahrzehnten als ein Tabuthema anzusehen. Entsprechend schwer haben es auch Hospizbewegungen, sich durchzusetzen, die nun mehr als eine wirklich aufopferungsvolle Arbeit leisten. Das sind dort Menschen, die anderen Menschen in einer wirklich schwierigen Situation helfen und, wie ich meine, ein starkes soziales Engagement in die Gesellschaft hineintragen. Wenn jemand schwer krank oder sterbenskrank ist, dann bedeutet das für die Angehörigen eine extreme Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesituation ist dann noch deutlich schwieriger, wenn es sich um die eigenen Kinder oder Enkel handelt. Kinder können ja auch mit schwersten Krankheiten sehr unbefangen umgehen, aber für die Angehörigen wird die Betroffenheit dadurch noch deutlich größer.
Ich kenne im südniedersächsischen Raum u. a. das Elternhaus für krebskranke Kinder. Diese Einrichtung leistet in diesem Bereich vorbildliche Arbeit, ist aber - wie alle anderen Einrichtungen auch - in hohem Maße auf Spenden angewiesen. Beispielsweise das Elternhaus in Göttingen benötigt jedes Jahr ungefähr 0,5 Millionen DM, um den Betrieb aufrechterhalten zu können, und die Krankenkassen bezuschussen diesen Betrieb mit 39 DM pro Tag. Das ist also ein verschwindend kleiner Bruchteil dessen, was dort wirklich aufgebracht werden muss. Ich meine, alle Fraktionen hatten mit der Initiative „Löwenherz“ Kontakt, die für ihre Region auf die Problemlage aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten hat.
In Kenntnis dieses Projektes, das sich hier durchzusetzen bemüht, und des Göttinger Projektes ist bei uns die Diskussion über die Fragen entbrannt: Wie sieht die Versorgung im Land Niedersachsen aus? Wie sieht die Versorgung überhaupt aus? Ich
muss leider gestehen, wir wissen es kaum. Wir sind in der Situation, dass die Betroffenen mehr oder weniger zufällig auf solche Angebote hingewiesen werden. Diese Situation halten wir für denkbar unbefriedigend. Wir brauchen Angebote der Kurzzeitpflege, der ambulanten Betreuung, der Sterbebegleitung, der häuslichen Betreuung, aber natürlich auch der psychosozialen Betreuung insbesondere für die nächsten Angehörigen.
Wir haben versucht, Zahlenmaterial zu bekommen. Das ist nicht ganz einfach. Letztendlich ist uns das doch gelungen, weil die Krankheits-ICD-Schlüssel teilweise im Internet sind. Wir haben das heruntergerechnet, um herauszukommen, über welchen Personenkreis wir reden, wie viele Betroffene es im Land Niedersachsen gibt. Wir haben feststellen können, dass die Zahl der Sterbefälle bei Kindern und Jugendlichen zwar deutlich zurückgeht, weil schwere Krankheiten inzwischen besser behandelt werden können, als das noch vor zehn Jahren der Fall war, aber dass es sich hierbei immer noch um einen Personenkreis von rund 210 Personen im Jahr 1998 und von rund 220 Personen im Jahr 1997 in der Altersgruppe der 1- bis 15-Jährigen handelte. Ich kann das noch weiter spezifizieren: In der Altersgruppe 1 bis 5 Jahre waren es 1998 92 Kinder, in der Altersgruppe 5 bis 10 Jahre 54 Kinder und in der Altersgruppe 10 bis 15 Jahre 62 Kinder - übrigens bereinigt um Unfallopfer; denn diese muss man fairerweise herausrechnen. Es handelt sich also tatsächlich um Kinder, die aufgrund ihrer schweren Erkrankung verstorben sind. Es sind übrigens nicht in erster Linie Kinder, die an Tumorerkrankungen gelitten haben. Das kann man wiederum anhand der Diagnoseschlüssel erkennen. Es sind deutlich andere Erkrankungen. Tumorerkrankungen waren es nur bei acht Kindern. Über diese Größenordnung reden wir also. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Regierungsbezirke sind es jeweils rund 50 Kinder und deren Eltern, die hier betroffen sind.
Angesichts dieser Ausgangslage halten wir es für notwendig, dass erst einmal eine Bestandsaufnahme darüber gemacht wird, welche Einrichtungen es überhaupt in Niedersachsen gibt, welche Einrichtungen sich ansatzweise damit beschäftigen und welche Einrichtungen das in ihrer Überlegung haben.
Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass die Kinder die Möglichkeit haben sollen, so lange wie möglich in ihrer häuslichen, familiären Umgebung zu bleiben. Aber es gibt irgendwann einen Punkt,
bei dem das unter Umständen nicht mehr geht oder bei dem die Eltern auch Hilfe brauchen, bei dem dann auch die ganze Familie die Möglichkeit haben muss, in eine Einrichtung zu gehen, wie es in Göttingen der Fall ist, wo über einen langen Zeitraum gegebenenfalls die gesamte Familie im Elternhaus untergebracht werden kann.
Wenn wir diese Bestandsaufnahme haben, geht es darum, die vorhandenen Angebote bekannt zu machen und sie zu vernetzen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass zumindest die Träger, mit denen wir geredet haben, eine sehr identische Problemlage haben und wiederum auch relativ wenig voneinander wissen. Das heißt, hier muss eine Vernetzung herbeigeführt werden.
Es geht darum, dort, wo es eindeutig weiße Flecken gibt, auch die Einrichtung neuer Angebote zu stützen. Ich will an dieser Stelle sagen: Ich bitte herzlich darum, dass insbesondere die Initiative „Löwenherz“, die maßgeblich Hintergrund auch für diesen Entschließungsantrag ist, bei den Planungen berücksichtigt wird. Es wäre nämlich eine fatale Situation, wenn diese Initiative den Anstoß für solche Debatten gibt - wir wissen, dass in der betreffenden Region die Versorgung offensichtlich nicht gewährleistet ist - und wir dann nicht alles unternähmen, um dieser Initiative zu helfen, damit auch in der Region Sulingen ein derartiges Angebot vorgehalten werden kann.
Es macht natürlich Sinn, auch mit den Nachbarländern, d. h. mit Bremen, Hamburg und NordrheinWestfalen - in Hamburg ist ein Hospiz in der Planung; in Nordrhein-Westfalen gibt es so etwas schon -, darüber zu reden, wie wir eine länderübergreifende Versorgung gewährleisten können. Ich denke, das dürfte unproblematisch sein.
Der entscheidende Punkt wird die Debatte mit den Kostenträgern sein - da bin ich mir relativ sicher -, weil wir es hier mit unterschiedlichen Kostenträgern zu tun haben: mit der Krankenkasse, mit der Pflegeversicherung, zum Teil auch mit der Sozialhilfe. Wie gesagt, der große Anteil kommt aus Drittmitteln, d. h. aus privaten Spenden. Angesichts der Themen- und Problemlage, mit der wir es hier zu tun haben, bin ich in der Tat der Auffassung, dass sich die Kostenträger an dieser Stelle im Gespräch bewegen sollten und bewegen werden. Ich halte das für ein sehr wichtiges Thema, und bin mir ganz sicher, dass wir dieses Thema in der gebotenen Sachlichkeit und auch sehr einvernehmlich im Ausschuss beraten und dann hier zu
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eltern, die ein schwerstkrankes Kind haben - das hat der Abgeordnete Schwarz bereits gesagt -, leben in einem ständigen Ausnahmezustand. Pflege und Betreuung dieser Kinder erfordern unglaublich viel Kraft und bestimmen den Alltag dieser Familien. Die eigenen Bedürfnisse und diejenigen der Geschwisterkinder müssen zumeist zurücktreten. Sorge und Angst um die Kinder werden zum ständigen Begleiter im Leben dieser Menschen. Bei vielen kommt das Gefühl der Hilflosigkeit und der Ohnmacht dazu. Für die Erholung und für das Sammeln neuer Kräfte bleibt zumeist wenig Raum. Familien in dieser Situation brauchen unsere Unterstützung. Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Die Angebote für die medizinische und pflegerische Betreuung schwerstkranker Kinder haben sich in den letzten Jahren in Niedersachsen - dies nicht zuletzt aufgrund des Engagements auch betroffener Eltern - verbessert. Dies macht der Entschließungsantrag der Regierungsfraktion auch deutlich. Wir haben die Kinderkrankenpflege zu Hause, wir haben Kinderkrebsstationen mit psychosozialen Diensten, Einrichtungen zur ambulanten und stationären Pflege. Diese bieten beispielsweise auch den Familien Hilfe und Entlastung.
Damit Eltern von diesen Möglichkeiten erfahren und das für sie passende Angebot finden, bereiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits eine Broschüre vor, die über Pflegeeinrichtungen, Hospize und andere Einrichtungen in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern informieren und bei der Auswahl behilflich sein soll. Auch Hilfen für schwerstpflegebedürftige und schwerstbehinderte Kinder werden in dieser Broschüre dargestellt werden. Diese Broschüre wollen wir Selbsthilfekontaktstellen, Kinderärzten, Kliniken, Krankenkassen und den betroffenen Eltern
anbieten. Weiter wollen wir erreichen, dass die vorhandenen Angebote noch besser miteinander vernetzt und auch miteinander abgestimmt werden.
Angesichts der Zahlen, die der Abgeordnete Schwarz gerade genannt hat, ist dies eine Herausforderung, die bewältigt werden kann und muss. Dazu werden wir die Träger der Einrichtungen, die Kranken- und Pflegekassen als Kostenträger und die Vertreterinnen und Vertreter von Elterninitiativen und andere Interessierte zu einem Runden Tisch einladen, um mit ihnen gemeinsam die Situation auszuloten. Wenn dabei Lücken in der Versorgung sichtbar werden, werden wir auch gemeinsam nach Wegen suchen, diese Lücken zu schließen, und zwar auch gemeinsam mit den benachbarten Bundesländern. Aufgrund erster Gespräche mit den Krankenkassen bin ich zuversichtlich, dass wir trotz der finanziellen Situation im Hinblick auf diese Zielgruppe zu vernünftigen Ergebnissen kommen werden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der SPDFraktion ist insoweit für mein Ministerium eine wichtige Hilfe. Ich gehe davon aus, dass sich alle Landtagsfraktionen diesem Anliegen anschließen können.
Bei einem solchen Thema sind alle gefragt. Konkrete Projekte vor Ort wie auch das genannte Projekt „Löwenherz“ brauchen die Moderation und Unterstützung der jeweiligen Abgeordneten vor Ort. Etliche der Angebote in unserem Land sind aus dem Engagement von Betroffenen und Ehrenamtlichen entstanden, ein Engagement, das auch mich zutiefst beeindruckt. Diesen engagierten Menschen zu helfen, mit ihnen zusammen Steine aus dem Weg zu räumen, bürokratische Hindernisse zu vermeiden und in vielerlei Hinsicht Überzeugungsarbeit zu leisten, sollte unser gemeinsames Ziel sein, damit wir die Hilfen für die Familien in diesen besonderen Lebenslagen weiter verbessern können. - Vielen Dank.
Fraktion der SPD positiv begleiten. Das ist nahezu selbstverständlich; denn wenn es um die Kleinen in unserer Gesellschaft geht, ist uns sicherlich keine Anstrengung zu groß, um alles so zu richten, dass die Kleinen auf jeden Fall gut versorgt werden.