- Ich weiß doch, dass Eltern hier sind. Sie sind von Ihnen eingeladen worden und sitzen in der CDULoge. Das ist mir so gesagt worden. Sie sind extra hierher bestellt worden.
Ich finde das auch gut. Mir gibt das nämlich Gelegenheit, den Eltern zu sagen, dass wir miteinander reden, bevor etwas geregelt wird. Das Verfahren wird sogar andersherum als sonst gestaltet, indem wir das nämlich erst mündlich erörtern und im Anschluss daran das reguläre Anhörungsverfahrens stattfindet.
- Ich bitte um Entschuldigung. Frau Ortgies, dann habe ich offensichtlich eine falsche Auskunft bekommen.
(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Beantworten Sie einfach die Frage! - Frau Ortgies [CDU]: Wenn so etwas behauptet wird, haben wir das Recht, uns zu wehren!)
Frau Ortgies, mir ist, als ich in den Plenarsaal kam, von Eltern ein Protestbrief überreicht worden; Ihnen vielleicht auch. Ich habe daraufhin gesagt: Ich würde gern mit Ihnen reden. Sind Sie heute
Wenn das falsch ist, nehme ich das zurück. Dann habe ich eine falsche Auskunft bekommen. Regen Sie sich doch nicht so auf, dass ich das erwähnt habe. Tut Ihnen das irgend etwas? - Vielleicht sitzen ja auch Eltern in der SPD-Loge. Das ist doch gar nicht schlimm. Ich bin doch froh, dass Eltern hier sind; sie können jetzt hören, was wir machen.
Ich finde es richtig gut, dass wir heute etwas zur Beruhigung beitragen können. Sonst hätte ich viele Briefe schreiben müssen. So kann ich das hier im Plenum und über eine Presseerklärung darstellen. Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den Arbeitsverträgen. Im Hinblick darauf, dass die Arbeitszeiten der pädagogischen Mitarbeiter bzw. die Stellenkapazitäten nicht ausgeweitet werden sollen, die Arbeitszeiten aber gerechter auf die einzelnen Schulen verteilt werden sollen, frage ich Sie, ob Sie die Absicht haben, bei den beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Änderungskündigungen zu arbeiten, oder werden Sie abwarten, dass sich die Dinge durch natürliche Fluktuation regeln.
Sie vermuten zu Recht, dass wir das nicht mit Änderungskündigungen machen. Das wäre, glaube ich, kein faires Verfahren. Außerdem haben wir, wie ich Ihnen schon gesagt habe, eine gemischte Struktur. Es gibt also schon entsprechende 22- und 33-Stunden-Verträge, die in den letzten Jahren abgeschlossen worden sind. Wenn die Regelung vorliegt, werde ich bei neuen Verträgen entschei
den, dass das so gemacht wird; ich betone: wenn die Regelung vorliegt. Im Augenblick gibt es lauter Einzelfallregelungen. Also keine Änderungskündigungen für die derzeitigen Vertragsinhaber.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass die Neuregelung dazu führen wird, dass sich die pädagogischen Mitarbeiter von diesen dann sehr unattraktiven Stellen schnellstmöglich wegbewerben werden, weil sie nicht mehr die Möglichkeit haben, für ihre vierjährige qualifizierte Ausbildung eine angemessene Besoldung zu bekommen, und dass dadurch im Bereich der pädagogischen Kräfte in Zukunft erhebliche personelle Schwierigkeiten an den Schulen für geistig Behinderte entstehen werden.
Nein, ich vermute das nicht, weil wir jetzt schon – ich habe es eben gegenüber Frau Litfin erwähnt – diese 22- und 33-Stunden-Verträge haben.
Ich möchte zu Beginn sagen, dass der Begriff „Aufbewahrungsschule“ von den Eltern und nicht von uns kommt. Wir haben nur zitiert, Frau Ministerin. Das nur vorab, damit das klar ist und auseinander gehalten wird.
Vor dem Hintergrund, dass bei der Einstellung schon nach einem Erlass verfahren wird, der noch gar nicht in Kraft getreten ist, dass die Bezirksregierungen bis heute nicht in der Lage waren, die Stunden der Lehrkräfte aufzulisten, und dass sich die Zusammensetzung in den Lerngruppen für geistig und körperlich Behinderte mit zum Teil Mehrfachbehinderten erheblich verändert hat,
frage ich Sie, ob es nicht eher unangemessen ist, dass Sie hier eine statistisch-mathematische Aufrechnung betreiben, und ob es im Hinblick darauf, dass die Kürzungen eindeutig zu einer Vernachlässigung der pädagogischen Arbeit in den Lerngruppen führen, nicht eher peinlich ist, was Sie hier abliefern.
Herr Klare, wenn wir sicherstellen, dass die pädagogischen Mitarbeiter weiterhin die Anwesenheitszeiten haben, die sie jetzt haben,
dann passiert in der pädagogischen Begleitung der Kinder gar nichts. Es geht hier um die Frage, wie arbeitsvertraglich mit den Stunden zu verfahren ist, die darüber hinausgehen. Diese Frage kennen Sie. Ich habe es schon einmal gesagt: Sie haben eine ähnliche Frage bei den Grundschullehrern an den Verlässlichen Grundschulen aufgeworfen. Sie haben sie bei den Erzieherinnen und Erziehern im Kindergarten aufgeworfen. Als wir das Kindergartengesetz diskutiert haben, haben wir rauf- und runterdiskutiert, wie viel Vor- und Nachbereitungszeit einer Erzieherin vertraglich eingeräumt wird. Das wissen Sie.
Ausgehend von 33 Stunden Anwesenheitszeit, die ich genannt habe – 28 plus 5 -, ergeben sich bei 44 Stunden elf Stunden Vor- und Nachbereitungszeit. Darüber diskutieren wir, über nichts anderes. Wir diskutieren nicht über die Qualität der Betreuung und nicht über die Anwesenheitszeit, während die Kinder da sind, sondern nur um diesen Teil des Arbeitsvertrages.
Sie sagen immer, die Verträge würden schon jetzt so abgeschlossen. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Verträge schon die ganze Zeit so abgeschlossen werden. Wir haben bereits 22-, 33- und 44Stunden-Verträge. Die ganzen Jahre über sind die Verträge im Rahmen der Einzelfallregelung so abgeschlossen worden. Angesichts dessen können Sie mir doch nicht vorwerfen, dass das nun der Fall sei. Im Augenblick ist keine Regelung vorhanden, weil ich noch über keine entschieden habe. Das heißt, die Bezirksregierungen entscheiden im Einzelfall. Wenn Sie sagen, dass Sie mit mir dar
über diskutieren wollen, wie das geregelt werden soll, und zwar als Anweisung an die Bezirksregierungen, fordern Sie ja geradezu die Regelung von mir. Das ist doch gerade der Erlass, nämlich eine Anweisung an die Bezirksregierungen, wie künftig bei neuen Verträgen zu verfahren ist. Darüber ist noch nicht entschieden.
Dann sagen Sie, wir hätten keine Ahnung, was die Lehrerstunden angeht. Das ist falsch. Diese kann ich Ihnen, wenn Sie mir jeweils sagen, über welche Sie Auskunft haben wollen, genau sagen, weil wir da eine Erlassregelung haben.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Frage von Frau Schliepack, „meiner Abgeordneten“, frage ich Sie, ob Sie es für gerechtfertigt halten, dass Oppositionsabgeordnete, die eine schriftliche Anfrage an Sie stellen, die Antwort später bekommen als SPD-Abgeordnete, die diese Anfrage nicht gestellt haben, wie es z. B. beim Thema KätheKollwitz-Schule der Fall gewesen ist.
Mir ist – da bitte ich um Entschuldigung – dieser Vorgang nicht bekannt. Ich halte das nicht für gerechtfertigt. Wenn Sie eine Anfrage stellen, haben Sie auch das Recht, als Erster die Auskunft zu bekommen.
(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Bravo! – Plaue [SPD]: Das ist anders als bei CDU-Regierungen! Sie erinnern sich wahrscheinlich an Ihre Zeit zurück!)