Protocol of the Session on January 26, 2001

Darüber hinaus muss es auch klar sein, dass die Zuwanderer wissen, dass für den Erfolg in der modernen Informations- und Wissensgesellschaft Aus- und Weiterbildung entscheidend sind. Sie müssen wissen, dass gerade für die Integration der Kinder nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch eine gute Schul- und Berufsausbildung von elementarer Bedeutung sind. Insofern ist es wichtig, dass alle von Anfang an darüber informiert werden.

Wie können wir dies am besten erzielen? - Wir müssen das Rad nicht immer neu erfinden. Wir müssen sehen, welche guten Lösungen unsere europäischen Nachbarn schon haben. Dafür müssen wir nicht weit schauen. Wenn man in die Niederlande schaut, dann sieht man, dass man dort ein sehr gutes Modell entwickelt hat: Über ein Integrationsgesetz wird mit jedem, der auf Dauer in den Niederlanden leben will, ein Integrationsvertrag geschlossen. Zu Beginn wird mit jedem Einzelnen ein Beratungsgespräch geführt, und es wird ermittelt, welche Weiterbildungsnotwendigkeiten bestehen, welche Sprachkenntnisse es gibt und was noch gemacht werden kann. Dann wird festgelegt, wie viel Sprachunterricht notwendig ist; bis zu 550 Stunden werden angeboten. Ich meine, das wäre auch hier der genau richtige Weg.

Darüber hinaus sind weitere Integrationskurse zu nennen, die nicht nur angeboten werden, sondern die auch tatsächlich stattfinden und von jedem anzunehmen sind. Dabei geht es natürlich darum, dass man über das Wertesystem, über das Grundgesetz und natürlich auch über das Rechtssystem informiert wird. Genau so wird es in den Niederlanden gemacht. Dazu gehört auch, dass sofort

über die Weiterbildung und das Ausbildungsprogramm informiert wird, damit man tatsächlich den Eingang in das Arbeitsleben findet. Das ist ganz wichtig, und das muss für alle gelten, die auf Dauer in Deutschland leben wollen.

Wir schlagen deshalb vor, dass mit jedem, der hier auf Dauer leben will, ein Vertrag geschlossen wird, dass er einen Anspruch auf Sprachförderung erhält, aber dass er auch die Verpflichtung hat, an diesen Maßnahmen teilzunehmen. Jeder, der hier auf Dauer leben will, muss eben auch zeigen, dass er zur Integration gewillt ist, und dazu gehört, dass er die Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nimmt.

Sie, Frau Stokar von Neuforn, haben darauf hingewiesen, dass wir in unseren Vorstellungen durchaus mit denen der Bundesbeauftragten für Ausländerfragen übereinstimmen;

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: In einigen Punkten!)

denn gerade sie hat dies auch gefordert. Es gibt einen Punkt, an dem sich unsere Vorstellungen unterscheiden, und zwar die Sanktionsmaßnahmen. Was passiert, wenn man diese Weiterbildungskurse nicht in Anspruch nimmt? - Wir sind der Meinung, dass, wer sich ihnen verweigert, auch tatsächlich - wie man das so negativ sagt - negative Sanktionen hinnehmen muss. Wer nämlich wirklich nicht gewillt ist, sich in diese Gesellschaft zu integrieren, der muss auch damit rechnen, dass Sozialleistungen gekürzt werden. Das ist in den Niederlanden ganz genau so. Dort können im Rahmen dieser Sanktionen sogar aufenthaltsrechtliche Maßnahmen angewandt werden. Aber in den Niederlanden wird, weil es dieses qualitativ gute Angebot gibt, diese letzte Möglichkeit überhaupt nicht in Anspruch genommen. Man hat dieses Modell in den letzten zwei, drei Jahren durchgeführt, und man sieht, dass man mit einem solchen Gesetz hervorragende Ergebnisse erzielen kann.

Ich will nicht verschweigen, dass so etwas natürlich auch viel Geld kostet. Wenn man es 1 : 1 umsetzen würde, würde das bedeuten, dass insgesamt 600 Millionen DM zusätzlich aufgebracht werden müssten. Insgesamt geben wir für die Integration 1,1 Milliarden DM aus. Aber ich bin der Meinung: Wenn wir hier eine Integrationsmaßnahme sehr zielgerichtet durchführen können, ist das sicherlich der richtige Weg, und es werden zudem - gerade im Sozialbereich - erhebliche

Einsparungen erzielt. Wenn die Maßnahme so gezielt durchgeführt wird, werden einige Integrationsmaßnahmen, die bisher angeboten wurden, in der Form sicherlich nicht mehr notwendig sein, sodass insgesamt auch Einsparungen möglich sind.

Das ist ein sehr guter Weg. Die Bundesratsinitiative ist auch schon von Baden-Württemberg in ähnlicher Form ergriffen worden. Ich sehe nicht, dass wir so weit auseinander sind. Ich hoffe, dass wir diesen Weg beschreiten können. Es ist ein gutes Angebot für diejenigen, die hierher kommen können; aber es muss auch eine Verpflichtung geben; das muss wohl auch jedem klar sein.

Meine Damen und Herren, wir sollten - auch in den Ausschüssen - eine sehr sachliche Diskussion führen. Ich hoffe, dass wir einen gemeinsamen Weg finden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt der Kollege Bachmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. September vorigen Jahres war dieser Plenarsaal gefüllt, als in einer Situation extremer und enormer Gewalttätigkeit gegen Minderheiten in diesem Lande und insbesondere auch gegen die Gruppe der Ausländer wieder zahlreiche Übergriffe stattfanden und wir im Rahmen der Kompromissfindung bei den bestehenden punktuellen Unterschieden einstimmig einen Entschließungsantrag mit der Überschrift „Unser Land: vielseitig und weltoffen - Für Demokratie und Menschenrechte - Gegen Gewalt und Fremdenhass“ verabschiedet haben.

Erlauben Sie mir, dass ich nicht nur für meine Fraktion, sondern auch in meiner Funktion als Vorsitzender der Ausländerkommission dieses Parlaments, die ich seit drei Jahren innehabe, meine Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringe - das ist an alle drei Fraktionen gerichtet -, dass wir bei der logischen Konsequenz und der Fortsetzung dieser Debatte heute eine gegenteilige Besetzung haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die auch von unserer Fraktion außerordentlich begrüßte Initiative der Fraktion der Grünen - Sie haben erklärt, Frau Stokar von Neuforn, dass es dabei auch um eine Anhörung, die Sie auch im Internet durchgeführt haben, und um den Extrakt aus dieser Anhörung geht - könnte ebenfalls eine Auswertung unserer gemeinsamen Arbeit in der Ausländerkommission in den letzten drei Jahren sein. Denn wir haben dort genau die Bereiche, die in diesem Entschließungsantrag niedergeschrieben worden sind und die uns in den nächsten Wochen und Monaten in der parlamentarischen Arbeit beschäftigen werden, in den letzten drei Jahren mit allen zuständigen Ressorts der Landesregierung diskutiert.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Folgenlos diskutiert!)

- Das ist nicht richtig. Ich werde das gleich an einigen Beispielen deutlich machen. Ich kann hier aber aus Zeitgründen nicht die ganze Palette vortragen. - Wir haben dort Initiativen und Anregungen in verschiedene Richtungen, wie sie auch in diesem Entwurf aufgeführt sind, formuliert, und wir haben in Aussicht gestellt, dass wir uns nach Abschluss einer Debatte, die in der Fachöffentlichkeit zurzeit läuft, dieser weiter gehenden Frage auch unter Auswertung der Arbeit der Ausländerkommission in den letzten drei Jahren annehmen werden.

Am 10. Februar endet die Anhörung zu einem Konzept - zurzeit sind die Verbände und Initiativen im Bereich der Migrationssozialarbeit gefordert, dazu Stellung zu nehmen -, das von der Landesregierung mit „Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen“ überschrieben worden ist. Vor diesem Anhörungstermin sind heute die Entschließungsanträge eingebracht worden. Wir halten den Abschluss dessen, was die Landesregierung zur Bündelung der Dienste im Lande in die Fachöffentlichkeit gegeben hat, für eine unabdingbare Voraussetzung, um darauf die weiteren Folgeschritte aufzubauen. Deswegen ist es erforderlich, dass auch dieses Ergebnis ausgewertet vorliegt und in den Ausschüssen und in der Ausländerkommission darüber beraten wird.

Wir streben eine Zusammenführung aller bestehenden Fachdienste zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft sowie der Ausländersozialberatung einschließlich der bisherigen Konzepte der Flücht

lingssozialberatung zu einem integrierten Migrationssystem in Niedersachsen im Rahmen des Interventionsprogramms des Landes zur Verbesserung der rechtlichen, sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Prävention gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit an.

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Sozialdienste für Arbeitsmigranten seit vielen Jahren erfolgreich im Lande tätig sind, dass die Flüchtlingssozialarbeit und die Jugendhilfe mit ihren Bausteinen, die zurzeit im Bereich Gewaltprävention, aber auch im Bereich der Schulsozialarbeit umgesetzt werden, ein umfassendes Netz darstellen und dass dieses Netz in den Regionen zusammenarbeiten muss, um die Flächendeckung zu sichern. Es kann dabei nicht nur darum gehen - wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, Frau Stokar -, ausschließlich den Bereich der Flüchtlingssozialarbeit flächendeckend sichern zu wollen, sondern es muss darum gehen, die gesamte Palette zu vernetzen. Dazu gehören die in den letzten Jahren eingerichteten und von uns gemeinsam mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme INTEGRA, RABaZ und des Bundesprogramms JUMP sowie die sonstigen Programme der Arbeitsverwaltung zur beruflichen Eingliederung Benachteiligter am Arbeitsmarkt. Denn sie sind alle in diesem Bereich selbstverständlich mit erfasst und bieten für die Integrationsmaßnahmen wichtige Voraussetzungen. Trotzdem ist es völlig in Ordnung, zu diesem Zeitpunkt einen solch umfassenden Entschließungsantrag ergänzend zu der Bündelungsdebatte vorzulegen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ausländerkommission des Landtags, die Sie auch neu strukturieren und der Sie nicht nur eine neue namentliche Bezeichnung, sondern auch andere Arbeitsinhalte geben wollen, einer so deutlichen Veränderung nicht bedarf. Sie hat - darin sind wir uns alle einig - sicherlich einen Anspruch darauf, Migrations- und Integrationskommission bzw. Migrationsund Integrationsrat genannt werden zu können. Das entspricht auch einer Anregung aus der Kommission selbst. Wir werden das im Geschäftsordnungsausschuss aufgreifen. Aber sie hat etwas, was andere noch nicht haben - das wird zurzeit im Rahmen der Parlamentsdebatte über die Enquete-Kommission diskutiert -, nämlich das Selbstbefassungsrecht, weil sie kein Landtagsausschuss ist. Wir machen reichlich davon Gebrauch, indem wir Punkte aufgreifen, die diesen Arbeitsbereich in anderen Fachausschüssen tangieren, oder aber auch

Initiativen an andere Fachausschüsse richten. Wir haben das auch vor kurzem mit einer Empfehlung zur Verbesserung der schulischen Situation von Ausländerkindern im Lande getan. Ich würde mich freuen, wenn diese Empfehlung von vor einem halben Jahr nun bald vom Kultusausschuss für die parlamentarische Beratung aufgegriffen würde.

Wir haben auch durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags vor einiger Zeit sichergestellt, dass die Ausländer in dieser Kommission nicht nur Nicht-Deutsche sein müssen, sondern auch Eingebürgerte einbezogen werden können und müssen. Auch mit diesem höchsten Grad an Integration - dem Erreichen der deutschen Staatsangehörigkeit - wird in vielen Fällen die Diskriminierung nämlich nicht beendet; denn es bleiben das Aussehen und der Name. Viele erfahren, obwohl sie nun Deutsche sind, im täglichen Leben weiter Diskriminierungen. Ich könnte Ihnen zahlreiche Fälle nennen. Deswegen ist es wichtig, auch die Gruppe der Eingebürgerten in der Ausländerkommission vertreten zu wissen

Wir sind uns sicherlich auch darüber einig - so wie die Ausländerbeauftragte der Landesregierung auch für den Bereich der Aussiedlerinnen und Aussiedler zuständig ist -, die Integrations- und Migrationskommission auf diesen Teil der Integrationsarbeit auszuweiten. Darüber wird im Rahmen der Debatte im Geschäftsordnungsausschuss sicherlich schnell Einigkeit erzielt werden können.

Zur Notwendigkeit eines Zuwanderungsgesetzes möchte ich aus der von mir schon angesprochenen Debatte vom September wenige Worte unseres Landtagspräsidenten wiederholen:

„Ein Zuwanderungsgesetz,“

- das sagte er unter dem Beifall aller Fraktionen des Hauses

„das beide Seiten - sowohl, wenn man so will, die arbeitsmarktpolitischperspektivische Seite der Entwicklung der deutschen Gesellschaft als auch die Asylproblematik- inhaltlich im Blick hat, ist längst überfällig.“

Auch er hat die Erwartungshaltung an die Zuwanderungskommission unter Vorsitz von Frau Süssmuth formuliert, entsprechende Vorschläge zu machen und dann auch etwas Vernünftiges in die gesamtgesellschaftliche Debatte einzubringen. Ich unterstütze das inhaltlich voll, weil ich der Auffas

sung bin, dass wir mit einem solchen Einwanderungsgesetz, wie Sie es nennen - ich möchte über die Begrifflichkeiten nicht streiten; ich weiß sehr wohl, dass es auch unterschiedliche Bedeutung hat, ob von einem Zuwanderungs- oder einem Einwanderungsgesetz gesprochen wird; mir geht es darum, die Debatte insgesamt in Gang zu bringen -, auch die Chance haben, Herr Schünemann, die Integrationsmaßnahmen und -angebote mit zu regeln. Deswegen bedarf es tatsächlich nicht der zusätzlichen Bundesratsinitiative.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, den Antrag der CDU-Fraktion in eine Gesamtbeschlusslage mit einzuarbeiten. Insgesamt habe ich - mit Verlaub aber ein bisschen den Eindruck, dass Ihr Antrag einmal wieder etwas nach dem System „Zuckerbrot und Peitsche“ strukturiert ist.

Acht Absätze Positives, und dann kommt ein Absatz, der die Peitsche darstellt. Ich darf ihn einmal zitieren, Sie haben das ja eben auch schon selbst gesagt, aber ich hoffe, Sie wollen nicht nur das:

„Darüber hinaus hat das Gesetz für den Fall, dass die Ausländerinnen und Ausländer nicht erfolgreich an Integrationskursen teilnehmen und das Verfehlen des Integrationsziels von den Kursteilnehmern zu verantworten ist, eine Verringerung des Aufenthaltsstatus vorzusehen.“

(Ontijd [CDU]: Das ist doch in Ord- nung!)

Ich frage Sie allen Ernstes: Ist es nicht sinnvoller, das Positive durch einen Ausbau der Angebote anzugehen? Ist es nicht sinnvoller, Anreize zu schaffen - auch durch erhöhte Akzeptanz -, als immer gleich mit der Keule zu drohen?

Wir sind uns doch einig, dass ein Integrationsprozess nur gelingt, wenn es ein beiderseitiges Geben und Nehmen gibt und wenn auch die Integrationsbereitschaft vorhanden ist. Aber das kann doch nicht so weit führen, wie es der „Spiegel“ in diesen Tagen in einer Glosse geschildert hat - ich hoffe, er meint nicht Sie -:

„Multikulturell heißt, dass es zur nächsten Kebab-Bude nie weiter als zwei Häuserblocks ist. Integration heißt, dass man dort in akzentfreiem Deutsch bedient wird.“

Ich füge hinzu: Wenn ich manchmal Ihre Reden höre, scheint mir der höchste Grad an Integration erreicht zu sein, wenn der Verkäufer auch noch Hans-Christian Yilmaz heißt. - Das kann es doch nicht sein! Wir wollen Integration und nicht Assimilation.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Ich schließe mich den Anträgen der Kollegin Stokar an. Auch unsere Fraktion bittet, beide Anträge zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Sozialund Gesundheitswesen und zur Mitberatung an den Ausschuss für innere Verwaltung und darüber hinaus den Antrag der Fraktion der Grünen zur weiteren Mitberatung an den Ausschuss für Jugend und Sport zu überweisen. Ich kündige an: Die SPD-Fraktion wird anregen, gemeinsam mit der Ausländerkommission in ein parlamentarisches Anhörungsverfahren aller beteiligten gesellschaftlichen Gruppen einzutreten. Ich verspreche mir davon, ergänzend zum Konzept der Landesregierung in einem parlamentarischen Beschlussrahmen zu einem sinnvollen Integrationsangebot in diesem Land zu kommen und damit die bundespolitische Diskussion aus Niedersachsen heraus konstruktiv zu begleiten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Schwarzenholz, Sie haben bis zu zwei Minuten Redezeit. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn hier über Integration gesprochen wird, dann haben wir nach den Erfahrungen aus dem, was in den letzten Wochen in Deutschland so alles mit Ausländern passiert ist, doch die Frage zu stellen: Muss sich die Integrationspolitik eigentlich an die Zugewanderten richten, oder muss sie sich nicht vielmehr an die alteingesessene Bevölkerung richten?

Ich darf einmal den Grünen-Antrag zum Thema Islam-Unterricht an niedersächsischen Schulen als Beispiel nehmen. Liegt das Hauptproblem eigentlich in dem berechtigten Interesse der Betroffenen, dass sie auch in ihrer eigenen Religion unterrichtet werden, oder ist nicht vielmehr das Problem, dass in großen Teilen der deutschen Bevölkerung ein

völliges Unverständnis gegenüber anderen großen Weltreligionen herrscht?

Meine Tochter hat das Glück, in eine Schule zu gehen, in der nichtkonfessioneller Religionsunterricht erteilt wird.

(Biallas CDU: Was ist denn „nicht- konfessioneller Religionsunterricht“? Das ist doch völliger Blödsinn!)

- Wenn Sie das nicht kennen, bin ich gerne bereit, Ihnen das gleich einmal direkt zu erklären. - Meine Tochter hat gelernt, was koscheres Kochen bedeutet. Sie hat gelernt, zu verstehen, was die Grundlagen z. B. dieser Weltreligion sind. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass überhaupt die Chance besteht, dass die Bevölkerung begreift, welchen Wert diese Menschen, die zu uns kommen, mit ihren Erfahrungen und ihrer Kultur darstellen. Wir müssen bei uns die Voraussetzungen für eine Integration schaffen. Der Antrag der Grünen geht leider nicht ausreichend in die richtige Richtung, weil auch er mehr darauf guckt, wie man Zugewanderte anpasst.