Protocol of the Session on January 25, 2001

Herr Möllring, ich will auf das, was Sie gesagt haben, und auf die Frage UMTS-Lizenzen nicht eingehen. Ich stelle nur fest, dass Sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Länderfinanzausgleich eineinhalb Jahre Zeit gehabt haben, sich intensiv darüber Gedanken zu machen, was Sie heute einfordern. Diese Gedanken haben Sie sich aber nicht gemacht. Sie haben in Ihrem Redebeitrag mehr als 13 Minuten ihrer Redezeit darauf verwendet, Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, und nur eine Minute und 19 Sekunden darauf, etwas zum Thema Länderfinanzausgleich zu sagen. Das zeigt Ihre Prioritätensetzung in der Landespolitik.

(Rolfes [CDU]: Sie sind doch ein Worthülsenakrobat!)

Ich sage Ihnen ganz deutlich, worum es hier geht: Diese Landesregierung hat mit Unterstützung der Mehrheitsfraktion in diesem Landtag, die sich selbst sehr intensiv mit diesem Thema befasst

(Möllring [CDU]: Wer denn? - Rolfes [CDU]: Wo sind denn die Haushälter? Es ist nur einer da!)

und einen Entschließungsantrag eingebracht hat, den Sie nicht mitgetragen haben, abgefragt, ob die CDU Niedersachsen im Landesinteresse bereit sei, die Landesregierung zu unterstützen, um eine 16 : 0-Mehrheit zu erlangen.

(Rolfes [CDU]: Herr Minister, wo sind denn Ihre Haushälter, wenn Sie so gut zusammenarbeiten? Alle weg, und Plaue versteht nichts davon! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Alles in Ordnung, oder was?)

Herr Minister, fahren Sie fort, lassen Sie sich nicht beeindrucken!

(Watermann [SPD]: Jedenfalls nicht von dieser CDU!)

- Er ist doch erfahren genug. - Bitte schön!

Ich stelle also fest, dass das Thema Länderfinanzausgleich für die CDU so interessant ist, dass sie nicht in der Lage war, einen gemeinsamen Handlungsauftrag an die Landesregierung zu formulieren. Sie hat sich ausgeklinkt, weil der Landesvorsitzende offensichtlich eine dezidiert andere Politik haben möchte, als sie die Landesregierung im Landesinteresse mehrheitsfähig zu machen versucht hat.

(Beifall bei der SPD - Plaue [SPD]: So ist das!)

Wir haben die elf Länder, die völlig unterschiedlich strukturiert sind, zusammenbekommen für ein Papier, das am Wochenende die Verhandlungsbasis für eine Mehrheit der Länder inklusive des Bundes nach den Maßstäben, die wir entwickelt haben, sein wird. Wir wollen, dass das Maßstäbegesetz die Basis für einen vernünftigen Länderfi

nanzausgleich ist, der noch in dieser Legislaturperiode des Bundes verabschiedet wird und der es damit möglich macht, dass auch der Solidarpakt II noch in dieser Legislaturperiode des Bundes verabschiedet wird.

Diese klare Ansage, die jederzeit nachvollziehbar war, haben Sie nicht nachvollzogen, aus welchen Gründen auch immer. Ich stelle fest: Wir werden am Wochenende auf der Basis dessen, was die elf Länder ausgehandelt haben, in die Diskussion eintreten und versuchen, ein für Niedersachsen möglichst optimales Ergebnis herauszuholen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Möllring erhält aus selbigem Grund noch einmal eine Redezeit von bis zu zwei Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hätte das Thema wirklich intensiv diskutiert werden können und hätten nicht nur einige kurze Statements abgegeben werden sollen, dann hätte es nahe gelegen, am letzten Mittwoch im Finanzausschuss darüber zu reden.

Wenn Sie Ihre eigenen Leute hier so loben: Bei diesem so wichtigen Thema ist nur ein SPDMitglied aus dem Haushaltsausschuss anwesend.

(Frau Leuschner [SPD]: Drei Mitglie- der!)

Das zeigt doch schon, wie wichtig Sie das Thema nehmen.

Um dieses Thema in einer Aktuellen Stunde vernünftig zu diskutieren, müsste man das Papier, das ich vorhin hochgehalten habe, Seite für Seite durchgehen und sagen, welche Auswirkungen das jeweils hat. Die Auswirkungen sind nämlich sehr interessant. Man muss natürlich über die Hafenansätze diskutieren, die, nachdem sie ursprünglich herausgenommen worden waren, jetzt wieder hineingenommen worden sind. Man muss natürlich über die Einwohnerveredelung diskutieren, man muss darüber diskutieren, ob ein Mensch in Hamburg, Bremen oder Berlin 135 % wert ist und ein Mensch in der Heide weniger.

Man hat doch, nachdem man kurz angefangen hatte, ein Land nach dem anderen dazugekauft, und ich sage Ihnen voraus: Man wird auch noch

Nordrhein-Westfalen dazukaufen. Deshalb hat Herr Golibrzuch auch Recht: Die anderen drei werden sich das nicht bieten lassen, werden diesen so genannten Kompromiss nicht hinnehmen, und es wird wieder zum Bundesverfassungsgericht gehen. - Das ist doch ein Ergebnis, das dabei gerade nicht hätte herauskommen sollen. Da hätten sich die Ministerpräsidenten doch vernünftig einigen sollen.

Zum Stichwort UMTS-Lizenzen. Wir haben das von Anfang an eingefordert,

(Rolfes [CDU]: Mehrfach!)

aber Sie haben das abgelehnt. Natürlich wäre es schwierig gewesen, diese Forderung durchzusetzen. Aber die Versteigerungserlöse hätten in den Fonds „Deutsche Einheit“ einfließen müssen, weil die Sender nun einmal durch die Luft funken und die Luft nicht nur dem Bund, sondern genauso den Ländern gehört. Insofern hätten die Versteigerungserlöse allen Ländern, die in den Fonds „Deutsche Einheit“ einzahlen, und dem Bund gleichermaßen gehört. - Wir haben diese Forderung erhoben, aber Sie haben sie weggewischt. Das dürfen Sie uns dann aber nicht vorwerfen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt der Aktuellen Stunde vor.

Der Kollege Möllring hatte gebeten, am Schluss der Aktuellen Stunde eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen. Das darf er jetzt. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Rahmen der Debatte zu Punkt a der Aktuellen Stunde hat mich der Kollege Plaue als „furchtbaren Juristen“ bezeichnet. Nun habe ich nichts dagegen, wenn ein scharfer Ton gepflegt wird. Aber unter „furchtbaren Juristen“ versteht man in Deutschland Juristen, die in der Nazizeit Unrecht gesprochen haben. Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn man, wenn man schon zu Beleidigungen greift, nicht zu solchen Beleidigungen greift. Wir als CDU stellen leider fest, dass seit einigen Jahren versucht wird, uns unterschwellig, aber manchmal auch direkt, in die Nähe von Nazis und Faschisten zu rücken. Das

halte ich für viel, viel schlimmer, als wenn sich eine Partei einmal mit einem Plakat vergreift.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Plaue möchte dazu etwas sagen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat habe ich diesen Begriff in einem Zwischenruf gebraucht - dieser Zwischenruf ging aber noch weiter -, und in der Tat ist es so, wie der Kollege Möllring sagt: Der Begriff „furchtbarer Jurist“ ist mit den Namen von Nazi-Richtern, mit dem Namen Filbinger und den heftigen Diskussionen darüber belegt. Deshalb nehme ich das auch zurück und entschuldige mich dafür. Aber ich nehme nicht den weiteren Teil des Zwischenrufs zurück, mit dem ich nämlich den drei Juristen an der Spitze der CDU-Fraktion entgegengehalten habe, dass sie, wenn sie hier schon mit strafbewehrten Vorwürfen kommen und diese nicht belegen können, sich gefälligst bei dem Betroffenen zu entschuldigen haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, damit kann ich den Tagesordnungspunkt nun endgültig abschließen.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass diese beiden Tagesordnungspunkte zusammen behandelt werden.

Tagesordnungspunkt 16: Zweite Beratung: Zukunft der Bundeswehr in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1993 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2161 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2175 (neu)

und:

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Bundeswehrstandorte in Niedersachsen erhalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2099

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 1993 wurde in der 63. Sitzung am 17. November 2000 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Das Wort zur Berichterstattung hat der Kollege Krumfuß. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2161 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in zwei Sitzungen beschäftigt. Ein Vertreter der Fraktion der CDU führte dazu einleitend aus, dass die Bundeswehrstandorte in vielen Regionen Niedersachsens fest integriert und von besonderer struktureller und wirtschaftlicher Bedeutung seien. Daher müsse versucht werden, auf die geplante Reform der Bundeswehr Einfluss zu nehmen und zu erreichen, dass nicht noch mehr Standorte in Niedersachsen geschlossen würden. Auch die Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Auffassung, dass sich alle drei Fraktionen gemeinsam für die Standorte der Bundeswehr in Niedersachsen einsetzen sollten, und begrüßten insoweit die Zielsetzung des Antrags.

Alle drei Fraktionen erbaten zunächst eine ausführliche Information durch die Niedersächsische Landesregierung zu dem Stand der Verhandlungen und zu den geplanten Maßnahmen der Landesregierung zum Erhalt der Standorte in Niedersachsen.

Die Landesregierung konnte in beiden Sitzungen des Ausschusses zu den Detailplanungen der Bundeswehr nicht im Einzelnen Stellung nehmen, da diese der Landesregierung bisher auch nicht bekannt gegeben worden seien. Allerdings hätten sich sowohl der Innenminister als auch der Ministerpräsident bereits im Vorfeld gegenüber dem

Bundesverteidigungsminister für den Erhalt der Bundeswehrstandorte in Niedersachsen eingesetzt und dabei vor allem deutlich gemacht, dass Niedersachsen bereits bei vorangegangenen Standortschließungen und -reduzierungen überproportional benachteiligt worden sei und dass die Landesregierung nicht bereit sei, dies erneut hinzunehmen. Die Landesregierung könne jedoch im Einzelnen erst dann Stellung nehmen, wenn die Konzeption des Bundesverteidigungsministeriums festgelegt und den Ländern mitgeteilt worden sein werde.

Vertreter der Fraktion der CDU äußerten sich überrascht darüber, wie wenig detailliert das Ministerium zu diesem Thema vortragen könne. Sie legten dar, dass in einem Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums vom 10. Januar 2001 u. a. darauf hingewiesen werde, dass im ersten Quartal 2001 die Erarbeitung eines Stationierungskonzeptes sowie die Abstimmung mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Länderregierungen stattfinden sollen. Dies bedeute nach ihrer Auffassung, dass die Abgeordneten des Landtages dabei außen vor gelassen würden. Deshalb seien die Fragen berechtigt, ob in diesem Zusammenhang die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht, den Kriterienkatalog des Bundesverteidigungsministers abgearbeitet habe und Argumente für die Beibehaltung einzelner Standorte vortragen könne.

Nach einer kurzen Auseinandersetzung zwischen den Fraktionen über die Frage, aus welchen Gründen Niedersachsen in der Vergangenheit auch durch die Reduzierung von BGS-Einheiten überproportional betroffen worden sei, hob ein Vertreter der Fraktion der SPD hervor, dass zur Kenntnis genommen werden müsse, dass sich die Landesregierung mit dem Bundesverteidigungsminister intensiv über das Thema der Reduzierung von Bundeswehrstandorten auseinander gesetzt habe und dass auch Gespräche mit dem Bundeskanzler geführt worden seien. Zwar lägen die Vorschläge des Bundesverteidigungsministers noch nicht vor, gleichwohl sei es aber sinnvoll, dass sich der Landtag in der Form einer Entschließung zu dem Thema äußere. Dazu habe die SPD-Fraktion einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorgelegt.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Auffassung, dass zunächst klar sein müsse, worüber die Landesregierung bei dem diskutierten Thema konkret verhandele und wie der Verhandlungsstand sei. Sie sei nicht der Auffassung, dass es eine erfolgreiche Strategie wäre,

für die Beibehaltung eines jeden einzelnen Standortes nachdrücklich einzutreten. Wenn es zu Standortschließungen komme, sei das Land verpflichtet, den betroffenen Kommunen zu helfen. Dies sollte auch in dem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht werden.

Abschließend lehnten die Vertreter der CDUFraktion die Änderungsvorschläge der SPDFraktion zu ihrem Entschließungsantrag ab, da sie die dort enthaltenen Formulierungen für zu weich hielten. Sie erinnerten daran, dass sich die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin klar dazu geäußert habe, was möglich sei und was nicht. Sie vertraten die Auffassung, dass solche klaren Positionen auch von Niedersachsen vertreten werden müssten.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte abschließend, dass er sich nicht vorstellen könne, dass es angesichts der bevorstehenden Strukturreform der Bundeswehr realistisch wäre, zu erwarten, dass Niedersachsen bei den betreffenden Maßnahmen völlig außen vor bleiben würde. Deshalb seien die Änderungsvorschläge entsprechend formuliert worden.