Protocol of the Session on December 15, 2000

(Eveslage [CDU]: Das ist ein Unter- schied, ein wichtiger Unterschied!)

- Der Medienausschuss als Teil des Parlaments hat bereits zugestimmt, und ich bin sicher, dass auch die Mehrheit des Landtags dem zustimmen wird. Auch Sie haben ja bekundet, dass Sie zustimmen werden. Also kann da überhaupt nichts mehr passieren. Die Landesmedienanstalt bekommt jetzt also noch einmal klargestellt, dass sie die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen kann, und das ist auch sinnvoll und notwendig.

Wir haben das Landesrundfunkgesetz in einigen wenigen Punkten verändert, um die Aufgaben der Landesmedienanstalt festzuschreiben und um deutlich zu machen, was gemacht werden soll. Dafür bitten wir um eine breite Zustimmung. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Reckmann. - Frau Kollegin Harms, Sie haben sich jetzt zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zu Wort gemeldet. Bitte schön!

(Lindhorst [CDU]: Jetzt kommt das Gender Mainstreaming!)

Ich habe den Zuruf überhört, Herr Kollege!

(Lindhorst [CDU]: Sie haben ihn nicht verstanden!)

- Ich wusste, dass Sie des Englischen mächtig sind, aber ich wusste nicht, wie mächtig. Vielleicht sagen Sie es noch einmal lauter.

(Lindhorst [CDU] - lauter rufend -: Gender Mainstreaming!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mit dem zweiten Teil des Beratungsgegenstandes an, d. h. mit dem Artikelgesetz zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes.

Herr Kollege Reckmann, ich muss Ihnen widersprechen. Das waren keine persönlichen Bewertungen, die der Landesrechnungshof da in die Debatte gebracht hat,

(Zustimmung von Behr [CDU] - Zu- rufe von der SPD)

sondern das waren natürlich Bewertungen, die in der Sache durchaus gerechtfertigt waren. Jedenfalls haben wir alle zusammen eine längere Zeit im Ausschuss darüber diskutiert und sind am Ende zu einer Regelung gekommen, der auch die Fraktion der Grünen hier zustimmen wird.

Für mich ist wichtig, aus dieser Diskussion um das Artikelgesetz und dem, was damit beabsichtigt ist, nämlich die Finanzierung der Nord Media GmbH, festzuhalten, dass es da noch viele Fragezeichen gibt. Für mich gibt es z. B. nach wie vor Fragen dahin gehend, wie die Aufgaben der Nord Media eigentlich gegenüber den Aufgaben der Landesmedienanstalt abgegrenzt werden. Auch nach der Kick-off-Veranstaltung im Zusammenhang mit der Nord Media sind noch viele Fragen offen. Zwar wird in Niedersachsen neuerdings viel über Content geredet wird, aber zum Content der Nord Media, d. h. zur inhaltlichen Orientierung dieser Gesellschaft, gibt es, abgesehen von der Filmförderung, die, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, in hohem Maße eine NDR-Förderung sein wird, noch sehr viele offene Fragen.

Nichtsdestotrotz werden wir uns das anschauen. Wir wollten diese Mediengesellschaft im Lande Niedersachsen und werden in der nächsten Zeit versuchen, uns durch Debatten in die inhaltliche Gestaltung dieser Gesellschaft einzumischen, weil wir sehen, dass da tatsächlich ein Bedarf ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Damit komme ich zum Thema der Erhöhung der Rundfunkgebühren. Wir werden auch dieser Gebührenerhöhung zustimmen. Ich möchte aber noch

einen Aspekt in die Debatte einbringen, der von den anderen Kollegen nicht angesprochen worden ist. Ich hatte auch keine großen Probleme, da etwas Aktuelles zu finden, weil die Medienanstalten der Länder anlässlich der Gebührendebatte noch ein Gutachten über das Problem der inhaltlichen Entwicklung des Fernsehens und des Rundfunks in der Bundesrepublik platziert haben. Im Mittelpunkt stand das Fernsehen. Herr Schneider, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, hat das in der letzten Woche publiziert. Beim Fernsehen in Deutschland sehen Fernsehforscher eine sehr bedenkliche Entwicklung. Es gibt einen ungebremsten Drang zu immer mehr Unterhaltung und immer weniger politischem Inhalt oder auch filmischem dokumentarischen Inhalt.

Ich meine deshalb, dass man sich dann, wenn man zukünftig über Gebührenerhöhungen für öffentlich-rechtliches Fernsehen, für öffentlich-rechtlichen Rundfunk redet, vorher viel stärker mit dem Thema der Konvergenz auseinander setzen muss. Herr Schneider und die TV-Forscher, die für die Landesmedienanstalten gearbeitet haben, kommen jedenfalls zu dem Schluss, dass in der Prime Time kein substantieller Unterschied zwischen der Unterhaltungsorientierung der öffentlich-rechtlichen und der der vier privaten Vollprogramme in der Bundesrepublik besteht. Ich halte das für ein beunruhigendes Ergebnis. Das Thema Konvergenz wird von den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten überhaupt nicht gern diskutiert. Das wird abgestritten. Es findet aber eine Konvergenz statt. Ich bin der Meinung, wer zukünftig Gebühren sichern will, der muss auch politisch gegen diese Konvergenz arbeiten. - Ich danke Ihnen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen - -

(Nolting [SPD] meldet sich per Hand- zeichen zu Wort)

- Herr Kollege Nolting?

(Rolfes [CDU]: Nichts! Er hat den Zettel nicht abgegeben! Das geht nicht! - Weitere Zurufe - Unruhe - Nolting [SPD] winkt ab - Heiterkeit)

- Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich jetzt die allgemeine Aussprache.

(Anhaltende Heiterkeit - Zurufe - Un- ruhe)

- Ich lege Wert auf die Feststellung, Frau Kollegin Vockert, dass der Kollege Nolting nicht mich blamiert hat, sondern dass er, wenn schon, sich selbst blamiert hat.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 1/1. - Wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen oder möchte sich der Stimme enthalten?

(Frau Harms [GRÜNE]: Einstimmig!)

Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Stimmt jemand dagegen oder möchte sich der Stimme enthalten? - Sie haben einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen. - Ich bitte Sie, sich wieder zu setzen. - Stimmt jemand dagegen oder möchte sich der Stimme enthalten? - Sie haben einstimmig so beschlossen, meine Damen und Herren.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Positive Ergebnisse des Betriebsversuches zur Einrichtung von nichtkommerziellem lokalem Hörfunk (NKL) und offenen Kanälen (OK) - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/2035

und

Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Regelbetrieb von Bürgermedien (OK/NKL) in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2044

Erster Redner ist der Kollege Nolting. Bitte schön, Herr Kollege Nolting!

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

- Jetzt hat er es geschafft.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So ist das, wenn man draußen vor der Tür steht, und es wird einem gesagt: Du bist dran; du musst jetzt rein!

Mein sehr verehrten Damen und Herren, zehn Jahre ist es inzwischen her, dass wir uns mit unserem damaligen Koalitionspartner, den Grünen, darauf verständigten, das Niedersächsische Landesrundfunkgesetz zu ändern und lokalen werbefreien Bürgerfunk in Niedersachsen einzuführen. Wohl keiner von uns hatte damals eine genaue Vorstellung davon, was sich daraus konkret entwickeln würde.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Schaut man auf die Bürgermedienlandschaft, wie es sie heute in Niedersachsen gibt, wird unsere Entscheidung von damals eindrucksvoll bestätigt, und manch ein Streit ums Detail wirkt aus heutiger Perspektive doch recht kleinmütig. Die Befürchtung, hier würde Chaoten, Neonazis oder notorischen Selbstdarstellern Tür und Tor geöffnet, hat sich jedenfalls als völlig unbegründet erwiesen, und auch die von einigen Bedenkenträgern vorher

gesagte schleichende Kommerzialisierung hat nicht stattgefunden.

14 Bürgersender gibt es heute in Niedersachsen. Sechs davon sind als nichtkommerzielle Lokalradios auf Sendung gegangen, acht als Offene Hörfunkkanäle oder Offene Fernsehkanäle. Sie sind über das ganze Land verteilt: Die Ostfriesen und Friesen haben ihren Sender ebenso wie die Hannoveraner oder Göttinger; die Lokalsender haben in Großstädten wie Braunschweig, Wolfsburg oder Oldenburg genauso Fuß gefasst wie in ländlichen Regionen wie im Emsland, in der Grafschaft Bentheim oder bei mir zu Hause, in Hameln-Pyrmont.

Noch arbeiten die Sender als zeitlich befristete Modellprojekte. Nun müssen wir entscheiden, wie es in Zukunft weitergehen soll. Für die Einführung von Bürgermedien im Regelbetrieb sprechen uneingeschränkt die Ergebnisse der Begleitforschung, die die Landesmedienanstalt in Auftrag gegeben hat und auf die sich auch der Bericht der Landesregierung vom Mai - Drucksache 14/1624 - bezieht. Danach erreichen die Programme ihr lokales Publikum. Die Seher- und die Hörerzahlen können sich mit den Quoten von Spartenprogrammen etablierter Veranstalter ohne weiteres messen lassen. Im Durchschnitt kennen rund 80 % ihren Bürgersender. Jeder bzw. jede Sechste hört oder sieht das Programm mehr oder weniger regelmäßig; an manchen Standorten ist es sogar jeder oder jede Dritte. Die Programme sind thematisch vielfältig. Sie haben das lokale Informationsangebot erweitert und ein beachtliches Sendevolumen erreicht: Mehr als 1.000 Stunden Programm bringen die 14 Sender Woche für Woche.