Protocol of the Session on November 15, 2000

Der Zusatz in § 2 a Abs. 3 Satz 2 trägt den Vorgaben des § 101 BSHG Rechnung und soll klarstellen, dass die Weiterentwicklung von Maßnahmen nach § 101 BSHG weiterhin (auch) die Aufgabe des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe bleibt.

In dem auf Anregung des Fachministeriums eingefügten § 4 Abs. 2 Satz 2 regelt das Gesetz jetzt ausdrücklich, in welchem Kontext die Erstattung der Aufwendungen der kreisangehörigen Gemeinden und der Samtgemeinden erfolgt.

Die Änderungen in § 6 d Abs. 3 dienen der sprachlichen Vereinfachung. Die Änderung in § 6 e Abs. 1 ist infolge der in § 6 b Abs. 1 des Gesetzentwurfs vorgenommenen Korrektur erforderlich geworden.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Schönen Dank, Herr Jansen. - Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Merk möchte jetzt zu diesem Gesetzentwurf sprechen. Bitte schön, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen berücksichtigt die für die Landesregierung bindende Rechtslage. Ich bin froh darüber, dass Sie diesen Gesetzentwurf so verabschieden wollen. Ich bedanke mich vor allem bei jenen, die fleißig mitgewirkt haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben sehr konstruktiv mit uns zusammengearbeitet, um am Ende ein solch schwieriges Instrumentarium, nämlich das Quotale System, zustande zu bringen. Die Diskussion über dieses Thema haben aber - denen möchte ich auch besonders danken - in erster Linie die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages sehr frühzeitig eingeleitet, und zwar vor

etwa drei Jahren, die davon sehr überzeugt waren, wenngleich der Teufel schließlich und endlich im Detail steckte.

Ich meine, dass wir allen Betroffenen gerade im Behindertenbereich erhebliche Hilfe dadurch leisten, dass wir alles auf eine einzige Stelle konzentrieren, die die Entscheidungen trifft, und keine Verschiebebahnhöfe mehr haben. Damit können Entscheidungen schneller getroffen werden, und auch die Kostenverschiebungselemente, die immer wieder aufgetreten sind, sind hiermit endgültig beseitigt.

Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass dies ein sehr sinnvolles und ein sehr modernes Gesetz ist. Mit diesem Gesetz kann man Hilfe aus ausschließlich einer Hand geben und damit dem gerecht werden, was über Jahre für die einzelnen Betroffenen sehr schwierig war.

Ich hoffe sehr, dass auch die entsprechenden Verordnungen möglichst bald in Gang kommen, damit das ganze System - das ist ein sehr komplexes System - dann für alle entsprechend durchträgt. Ich bin sicher, dass wir nach einer gewissen Zeit des „Mit-dem-Gesetz-umgehen-Lernens“ sagen können: Es ist ein vernünftiges Gesetz, und es wird auch weiterhin ein vernünftiges Gesetz bleiben. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin Merk. - Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Pawelski möchte jetzt sprechen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kommt wohl selten vor, dass hier ein Mitglied einer Oppositionsfraktion steht und sagt: Was wir jetzt beschließen, ist eine gute Sache; denn es wird den Bereich der Sozialhilfe nachhaltig verändern, und in drei Punkten wird es großen Einfluss auf die Sozialhilfe haben. Es werden Verwaltungsstrukturen - hoffentlich - verschlankt, vereinfacht. Es werden finanzielle Mittel gezielter eingesetzt als bisher. Außerdem - das ist wichtig, meine Damen und Herren - hilft es den Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie werden nicht mehr zwischen den Ämtern hin- und hergeschickt, sie werden nicht mehr zwischen den Mühlsteinen der Bürokratie zermalen.

Ich möchte an dieser Stelle ein Beispiel nennen, nämlich das Beispiel behinderter Menschen. Wenn ein Mensch aufgrund seiner Behinderung stationär betreut werden muss, aber inzwischen so weit wieder hergestellt ist, dass er eigentlich ambulant betreut werden und betreutes Wohnen in Anspruch nehmen könnte, so scheiterte dies oft an der Zuständigkeit der Behörden. Zahlt das Land bei stationärer Betreuung, oder zahlt die Kommune bei ambulanter Betreuung? Menschen, die eigentlich ambulant betreut werden könnten, mussten in Heimen bleiben, weil eine Finanzierungsaufteilung zwischen Stadt und Land nicht möglich war. Das war oft nicht gut für die Menschen. Dies ändert sich jetzt aber mit dem vorliegenden Gesetz. Darum begrüßen wir es.

Noch eines muss ich sagen: Mit der Einführung des Quotalen Systems machen wir einen großen, wenn nicht gar revolutionären Schritt im System der Sozialhilfe. Es hat viele Jahre gedauert - Frau Ministerin Merk hat es soeben angesprochen -, bis es endlich so weit war. Meine Fraktion hatte schon vor zehn Jahren darüber diskutiert und Überlegungen in diese Richtung angestellt. Wir wollten dann aber erst einmal abwarten, wie die Pflegeversicherung ihre volle Wirksamkeit entfaltet und wir eine Übersicht darüber haben, was nach der Einführung der Pflegeversicherung bei den Sozialhilfeträgern an Entlastungen eintritt.

Wir haben dann in einer gemeinsamen Entschließung Ende des vergangenen Jahres die Einführung des Quotalen Systems gefordert. Dabei, meine Damen und Herren, war oberste Bedingung bei allen Fraktionen, dass dies im Konsens mit den Kommunen geschehen sollte; denn alles andere - das muss man hier einmal ganz deutlich sagen -wäre sinnlos. Gegen die Kommunen hätten wir ein solches Gesetz nicht mitbeschlossen; denn gerade in der Gemeinsamkeit von Kommunen und Land muss sich jetzt beweisen, ob sich das, was wir damit wollen - nämlich Partnerschaft und fairer Umgang -, auch wirklich vollzieht.

Deshalb ist es konsequent, dass der Landtag - ebenfalls fraktionsübergreifend - fordert, den restlichen Altenplafond in das Quotale System zu integrieren und somit einen alten Streitpunkt zwischen Land und Kommunen aus der Welt zu schaffen. Darüber sind wir sehr froh. Die Kommunen haben diese Regelung - das war nur verständlich auch als einen unverzichtbaren Bestandteil des neuen Finanzierungssystems angesehen. Im Vertrauen darauf haben sie konstruktiv an der Erar

beitung des Quotalen Systems mitgearbeitet. Dafür danke ich den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich. Geben Sie unseren Dank bitte weiter.

Umso unverständlicher, meine Damen und Herren, war es dann aber für viele im Hause und erst recht für die kommunalen Spitzenverbände, dass die Landesregierung in ihren Haushaltsbeschlüssen zunächst eine sehr minimale oder sogar gar keine Aufstockung des Altenplafonds vorgesehen hatte. Das war unnötig und hat vorhandenes Vertrauen zerstört. Es war unverständlich und hat die Kommunen massiv verunsichert. Es gab viele Briefe aus den Kommunen - auch aus SPD-regierten Kommunen -, in denen wir daran erinnert worden sind: Also bitte, ohne Integration des Altenplafonds machen wir nicht mit. - Die Landesregierung hat daraufhin etwas draufgelegt und die bestehende Finanzierungslücke aufgefüllt. Aber wie?

Meine Damen und Herren, die Kommunen hatten eine Finanzierungslücke von 200 Millionen DM, die nach dem Ergebnis von 1998 im Altenplafond eigentlich zu schließen war. Nach einem Gespräch mit dem Ministerpräsidenten wurden dann 52,9 Millionen DM gezahlt. Wer rechnen kann - da muss man nicht viel rechnen -, der wird sehr schnell feststellen, dass zwischen 200 Millionen und 52,9 Millionen eine große Lücke in Höhe von 147,1 Millionen DM klafft. Ich wundere mich schon, dass die Spitzenverbände hier so freudig zugestimmt haben. Es macht mich - muss ich ehrlich sagen - auch ein bisschen nachdenklich; denn wenn ich eine Lücke von 200 Millionen DM habe und dieses Geld auch brauche, mich dann aber mit 52,9 Millionen DM zufrieden gebe, dann frage ich mich, wie diese andere Lücke jetzt geschlossen wird und was dort gestrichen wird. Wenn ich 100 % fordere und nur ein Viertel bekomme, dann ist das schon bemerkenswert, um es vorsichtig zu sagen.

Letztendlich aber sind die Kommunen und die Landkreise mit der Quotierung grundsätzlich zufrieden. Bei der Änderung des Ausführungsgesetzes aber ist ausdrücklich darauf zu achten, dass die vier jetzt zu erlassenden Verordnungen nicht den Umfang annehmen, wie dies beim Landespflegegesetz der Fall gewesen ist. 153 Seiten umfassen die Verordnungen, die im Bereich des Landespflegegesetzes erlassen worden sind. Wir alle - jeder hier - wissen, dass solch umfangreiche Verordnungen die Arbeit erschweren, dass die Bürokratie die eigentliche Arbeit in den Hintergrund stellt. Das aber wollen wir doch nicht. Deshalb bitte ich:

Wenn Sie hier Verordnungen erlassen, so erlassen Sie bitte schlanke und knappe Verordnungen. Sie sollten nicht noch mehr Bürokratie installieren.

Meine Damen und Herren, Sie sollten auch die Heranziehungsverordnung entschlacken. Haben Sie Vertrauen zu den Kommunen. Sie sollten über Sozialhilfeleistungen entscheiden; denn es liegt doch im Interesse der Kommunen, dass die Mittel nicht nur bedarfsgerecht, sondern auch nur in dem Umfang gewährt werden, wie dies nach dem BSHG möglich ist, und dass die Mittel zielgerichteter eingesetzt werden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Wenn Verordnungen entschlackt werden, dann sollte auch diese Verordnung entschlackt werden.

Ich möchte jetzt noch einmal darauf hinweisen, dass das Land tendenziell einen größeren Vorteil von der Einführung des Quotalen Systems hat als die Kommunen. Der Grund ist: Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren sehr anerkennenswerte Anstrengungen unternommen, um ihre Sozialhilfekosten abzusenken. Ich nenne hier nur das Stichwort „Hilfe zur Arbeit“. Insbesondere die CDU-geführten Landkreise Emsland und Osnabrück waren hier Vorreiter für Modelle, die bundesweit große Beachtung gefunden haben. Inzwischen - auch das muss man sagen - gibt es sehr viele Kommunen in Niedersachsen, die diesen Weg gegangen sind und somit beträchtliche Beträge bei der Sozialhilfe eingespart haben.

Entscheidend für uns war auch, dass wir die starre Quote nicht auf Dauer eingeführt haben

(Glocke der Präsidentin)

- sofort, Frau Präsidentin -, sondern dass sie flexibel gehandhabt wird. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag, der zwischen der zweiten und der dritten Beratung verabschiedet wird. Er festigt den Rechtsanspruch der Kommunen. Dieser Änderungsantrag ist in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt worden. Wir werden ihm zustimmen. Ich meine, dass dieses Gesetz dann einstimmig auf einen guten Weg gebracht wird.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal allen danken, die daran mitgewirkt haben, nämlich meinen Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss, den kommunalen Spitzenverbänden und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums. Bei diesem Gesetz haben wir gezeigt, dass man - wenn man auch einmal partei

übergreifend zusammenarbeitet - eine gute Sache auf den Weg bringen kann.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, jetzt spricht Frau Pothmer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die Grüne-Fraktion für die Einführung des Quotalen Systems ist, ist kein Geheimnis; denn letztlich geht der Gesetzentwurf, der uns hier heute vorliegt, auf einen Entschließungsantrag zurück, den die Grüne-Landtagsfraktion hier vor etwa einem Dreivierteljahr eingebracht hat. Wir haben versucht, dieses Projekt voranzutreiben, weil wir damit die Hoffnung verbunden haben und auch noch verbinden, dass die Behindertenarbeit im Sinne der Betroffenen zukünftig besser organisiert werden kann.

Dass die Einführung des Quotalen Systems auch ein Projekt der Verwaltungsreform ist - sogar ein großes Projekt, wie ich finde -, ist ein sehr positiver Effekt, aber aus unserer Sicht trotzdem ein Nebeneffekt; denn Ausgangspunkt für die Regelung, die hier getroffen werden soll, waren immer die Verbesserung der Qualität in diesem Bereich und die Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts insbesondere der Behinderten.

Denjenigen, die mit der Einführung des Quotalen Systems im Wesentlichen die Hoffnung verbinden, Einsparungen realisieren zu können, kann ich nur sagen: Eine Ausweitung der ambulanten Betreuung - die wir unbedingt wollen und die wir fördern wollen - bedeutet nicht in jedem Fall auch Einspareffekte: Eine personalaufwändige ambulante Betreuung kann genauso teuer oder gar teurer sein wie eine stationäre Unterbringung. Wenn sie personalintensiv ist, wird sie auch kostenintensiv sein.

Meine Damen und Herren, die Regelung, die wir in Niedersachsen immer noch haben, hat nicht nur dazu geführt, dass Betroffene von einem Träger zum anderen Träger geschoben worden sind, wie Frau Pawelski hier schon gesagt hat, sondern eben auch dazu, dass die dringend notwendige Weiterentwicklung der Arbeit in diesem Bereich stagniert hat. Sie hat sich immer wieder an der Regelung der Kostenträgerschaft gebrochen. Ich glaube, die Weiterentwicklung wird nur funktionieren, wenn

wir die Betroffenenverbände und die Träger ausreichend in diese Diskussion mit einbeziehen.

Ich finde, dass diese Einbeziehung in diesem Gesetzentwurf nur unzureichend gelungen bzw. nur unzureichend geregelt ist. Nach wie vor gibt es eine Hierarchie der Gremien. Wir haben auf der einen Seite den Ausschuss, in dem nur das Land und die Kommunen vertreten sind. In diesem Gremium geht es um die Verteilung der Gelder. Auf der anderen Seite haben wir den so genannten Beirat, in dem zusätzlich die Betroffenenverbände und die Träger vertreten sind. Ich kann Ihnen sagen: Mit der jetzt getroffenen Regelung, auch nach Aufwertung des Beirats, wird diese Hierarchie nicht aufgelöst werden. Die wirklich relevanten Entscheidungen werden im Ausschuss getroffen werden, und in diesem sind die Betroffenenverbände und die Träger nicht vertreten. Das habe ich im Sozialausschuss auch immer kritisiert.

Gleichwohl will ich sagen: Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Es ist gelungen, mithilfe der Wohlfahrtsverbände eine Verbesserung durchzusetzen. Ich finde zwar, sie ist noch unzureichend, aber die Einführung des Quotalen Systems fraktionsübergreifend auf den Weg zu bringen, ist auch aus unserer Sicht höher zu bewerten. Deswegen werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Danke schön, Frau Kollegin Pothmer. - Herr Kollege Schwarzenholz, Sie sind der nächste Redner. Ich gewähre Ihnen zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welchen Stellenwert Sozialpolitik in der sozialdemokratischen Regierung noch hat, sieht man daran, dass die Ministerbank nur mit einer Ministerin besetzt ist - und die ist in vier Wochen keine Ministerin mehr.

Hier geht es um ein Projekt, das auch ein ganz persönlicher Erfolg von Frau Merk ist. Wenn die Fraktionen darlegen, wie das zustande gekommen ist, dann dürfen wir nicht übersehen, dass die Koordination insgesamt, auch die Verbandsgespräche, über die Sozialministerin gelaufen ist.

Ich finde, die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist eine gute Gelegenheit - auch für Oppositionspolitiker -, sich bei einer Frau, die sich in dieser Weise für dieses Land engagiert hat, auch einmal persönlich zu bedanken. Es ist bedauerlich, dass die Regierungsbank in dieser schofeligen Art und Weise mit der ausscheidenden Ministerin und mit diesem Thema umgeht.

(Zustimmung von Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE] - Jansen [CDU]: Was die Ministerin angeht, applaudie- re ich auch!)

Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist Herr Kollege Groth.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will noch einige Anmerkungen machen. Ich bin auch der Meinung, die meine Vorredner schon vertreten haben, dass der Fachbereich Sozialpolitik des Landes, bestehend aus Parlament und Regierung, hier ein Stück Staatsmodernisierung abliefert: nach einer dreijährigen Debatte in großer Übereinstimmung und in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch mit den Wohlfahrtsverbänden. Landesregierung und Parlament haben sich hier sehr früh ausgetauscht und koordiniert. Das ist ein Beispiel guter Parlamentsarbeit.

Die ganze Sache hat natürlich auch Effekte hinsichtlich einer Verschlankung der Verwaltung. Wer den Stellenplan zum Haushalt aufmerksam gelesen hat, der hat die Auswirkungen dieser Regelung daraus entnehmen können. Hier werden keine Einsparungen bei den Hilfeempfängern produziert, sondern es werden deutliche Einsparungen bei den Aufwendungen für die Sozialhilfeverwaltung ermöglicht.

Also: Staatsmodernisierung, moderne Sozialverwaltung, enge Kooperation mit den Verbänden im Land - da haben wir mit dieser Arbeit sicherlich neue Akzente gesetzt und gegenseitiges Vertrauen organisiert, sowohl mit der kommunalen Ebene als auch mit der Ebene der Leistungserbringer, insbesondere den Wohlfahrtsverbänden.

Ich möchte mich ausdrücklich bei allen, die daran mitgewirkt haben, bedanken. Wir haben unsere Zielvorstellung im Dezember 1999 formuliert. Die

Grünen, Frau Pothmer, hatten zwar den Antrag gestellt, aber wir haben im Wahlprogramm Modernisierung der Sozialversicherung beschrieben. Insofern tragen wir beide ein Stück historischer Verantwortung und streiten darüber auch gar nicht. Wir haben Ihren Antrag dann aufgebessert und ihn richtig gehaltvoll gemacht. Also, wir sind einig: Das Quotale System musste her.

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal deutlich machen, welche Volumina hier im Raum stehen, weil ich meine, dass dies insbesondere die Kommunalpolitiker in den nächsten Wochen in den Haushaltsberatungen