Ich finde es schon bedenklich, Kollege Koch, wie die CDU-Fraktion insgesamt jegliche Diskussion über Schulpolitik nutzt, um zu behaupten, die
SPD-Landesregierung wolle doch nur wieder die Gesamtschulen bevorzugen. Darum geht es an dieser Stelle nun wirklich nicht. Es geht an dieser Stelle darum, Leute, die jahrelang höherwertige Ämter wahrgenommen haben, also schwerere Arbeit und sehr gute Arbeit geleistet haben, bei ihren Pensionsansprüchen so zu behandeln, wie vergleichbare Angestellte behandelt worden wären.
Denn bei Angestellten und bei Arbeitern und Arbeiterinnen besteht das Prinzip, dass sich über die Sozialversicherungsbeiträge Zeiten, in denen sie eine höherwertige Tätigkeit gehabt haben und auch höhere Gehälter bezogen haben, auf die Rente erhöhend auswirken. Insoweit bestand in Niedersachsen ganz eindeutig eine Gerechtigkeitslücke, die beseitigt werden musste. Das Gesetz tut das jetzt, aber - daran sieht man wieder einmal, wie beschränkt Beamtenrecht ist - nur beschränkt. Nach wie vor wird es Fälle geben, denen dieses Gesetz nicht gerecht werden kann, weil der Landesgesetzgeber die entsprechenden Kompetenzen nicht besitzt und die Bundesgesetzgebung leider noch ein wenig widerständig und sperrig ist. Insoweit können wir nur gemeinsam hoffen, und SPD und Grüne können hier in diesem Hause nur gemeinsam daran arbeiten, dass sich auf Bundesebene etwas ändert.
Ich hoffe, dass wir noch gemeinsam auf Bundesebene eine Lösung für die Menschen erreichen, die zum Teil bis zu 16 Jahre lang höherwertige Tätigkeiten wahrgenommen haben und dann - so war es doch beabsichtigt, als wir dieses Prinzip eingeführt haben - gesagt haben: Das reicht jetzt; jetzt sollen andere und neue Leute mit anderen und neuen Ideen diese Leitungsposition ausfüllen, und ich gehe wieder zurück in die Arbeit, die ich vor meiner Leitungstätigkeit wahrgenommen habe, vielleicht auch, weil ich es ein bisschen ruhiger haben möchte. - Denn diese Leute sind jetzt die Gekniffenen. Es sind die Pioniere dieser Regelung,
die Innovativen, diejenigen, die als allererste in diesem Bundesland diese Möglichkeit ergriffen und genauso gehandelt haben, wie es sich der Gesetzgeber damals vorgestellt hat. Vielleicht gibt es irgendwie und irgendwo eine Ausnahmeregelung oder eine Lücke, die wir suchen und finden
Dem Gesetzentwurf, so beschränkt er ist - wir sind auf Landesebene durch das Beamtenrecht leider so eingeschränkt -, wird meine Fraktion zustimmen.
(Wernstedt [SPD]: Leistung muss sich wieder lohnen! Das ist das Gesetz! So hätte die Gesetzesüberschrift lauten müssen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion bedauert, dass - die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - neues, seit 1998 geltendes Bundesrecht eines der wichtigsten Instrumente zur Optimierung der Personalentwicklung von Führungskräften im Landesdienst stumpf werden ließ, nämlich das Recht des Landes, Leitungsaufgaben an Schulen auf Zeit zu vergeben. Entgegen den bei der gesetzlichen Normierung vor fast drei Jahrzehnten vorgetragenen Bedenken und politischen Angriffen vor allem von beamtenkonservativer Seite - wir haben ja eben sozusagen noch ein Relikt erlebt - hat sich erwiesen, dass sich die Übertragung von Leitungsaufgaben auf Zeit bewährt hat. Sie ermöglicht mehr und dauerhafte Leistungsorientierung bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Sie erhöht über die Bestenauswahl eine flexiblere Personalentwicklung durch das Land. Sie war Grundlage für die Entwicklung moderner und zukunftsweisender Führungsstrukturen wie z. B. der Schaffung kooperativer und kollegialer Leitungen für Schulen unseres Landes. Obwohl sich seit geraumer Zeit die Personalführungsphilosophie in der Bundesrepublik analog zu entsprechenden Entwicklungen in der Wirtschaft - die Frau Ministerin hat darauf verwiesen - wenigstens bei beamteten Spitzenfunktionen der bisher in Niedersachsen möglichen Linie annähert, sind die Länder dem Wunsch Niedersachsens, dieses Verfahren weiterhin anzuwenden, nicht nachgekommen.
Die SPD-Landtagsfraktion sieht allerdings in der vorliegenden Novelle und der Zeitstellenregelung eine Lösung, die tragbar und die sogar auf Dauer entwicklungsfähig ist, nämlich die Kombination von Beauftragung einzelner Führungskräfte auf Zeit und - bei Bewährung - nach erneuter Bestenauslese die dann vorzunehmende Beförderung auf Lebenszeit. Eigentlich ist dies ein Kompromiss, der konsensfähig sein sollte, der auch den Vorstellungen der Opposition eher entspricht als das bisher geltende Recht. In diesem Punkt haben wir - so habe ich Sie verstanden, Herr Koch - jetzt wenigstens Abstimmungseinigkeit erzielt.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt nachdrücklich, dass es mit dieser Novelle gelingen wird, in der weitaus überwiegenden Zahl der mehr als 600 Einzelfälle, bei denen die Änderung des Bundesrechts zu langfristigen finanziellen Einbußen für die betroffenen Landesbediensteten geführt hätte, Abhilfe zu schaffen. Das Land wird damit - das ist glücklicherweise zwischen den Fraktionen unstrittig - seiner Fürsorgeverpflichtung für eine besonders kompetente, engagierte und auch qualifizierte Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern gerecht. Es wäre eine absurde und nicht erklärbare Situation entstanden, wenn nach Landesrecht in Hunderten von Fällen bereits erworbene versorgungsrechtliche Ansprüche nachträglich durch Fristsetzung des Bundes verloren gegangen wären. So scheint uns der gefundene Weg begehbar. Gleichwohl: Wir bedauern dabei die entstandene und auch in zahlreichen Petitionen zum Ausdruck kommende Verunsicherung der Betroffenen. Leider bleibt ein nach unserer Auffassung viel zu großer Rest von mehr als 50 Einzelfällen, in denen nach der vorliegenden Novelle durch landesrechtliche Änderungen nicht geholfen werden kann. Wir begrüßen das Engagement der Landesregierung, auch hier möglicherweise bundesweit noch nach Lösungen zu suchen.
Die Fraktionen waren sich bei den Beratungen allerdings auch darin einig, die Landesregierung zu bitten und aufzufordern, überall dort, wo dies z. B. bei Bewerbungsvorgängen und der damit verbundenen Bestenauswahl sachlich gerechtfertigt ist, an diese geschilderte geschichtliche Entwicklung auch im Einzelfall zu denken und das zu berücksichtigen.
dankbar, vor allem auch für den zur Verfügung gestellten Sachverstand der Landesregierung. In der Zusammenarbeit der Fraktionen bleibt ja nur die Grundsatzfrage bei den Zeitstellen streitig.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache. Wir kommen zu den notwendigen Abstimmungen in der Einzelberatung.
Ich rufe Artikel 1 auf. Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig geschehen. Das war zwar nicht ganz ersichtlich, aber ich nehme das einmal so hin.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so geschehen.
Meine Damen und Herren, außerdem müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses in der Drucksache 14/1887 abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses in der Drucksache 14/1887 zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe der Landesregierung als Material überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Dies ist ebenfalls einstimmig geschehen.
Meine Damen und Herren, mir ist mitgeteilt worden, dass noch jemand zur Geschäftsordnung sprechen möchte. Bitte sehr, Herr Kollege Möllring!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der CDU-Fraktion bitten, den Punkt Aktuelle Stunde zu Beginn der Nachmittagssitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Heute ging es auf unseren Antrag hin um die Frage der Ausbrüche in Hildesheim und insbesondere in der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven.
Parallel zur Aktuellen Stunde hat der Justizminister eine Presseinformation herausgegeben, in der steht: Vorübergehende Schließung der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven wird geprüft. Es soll die Bausubstanz der 105 Jahre alten Anstalt untersucht werden. Es soll geprüft werden, ob die dort einsitzenden Gefangenen in den Neubau der Justizvollzugsanstalt Oldenburg übernommen werden können. Und dann heißt es:
„Das kündigte Weber am heutigen Dienstag am Rande der Aktuellen Stunde des Niedersächsischen Landtages an,“
„in der über die Ausbrüche vom 1. Oktober aus der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven debattiert wurde.“
Das heißt, hier hat sich der Justizminister hingestellt und erklärt, es sei im Wesentlichen alles in Ordnung,
(Widerspruch bei der SPD und Zuru- fe: Das hat er nicht gesagt! Lesen Sie einmal das Protokoll nach!)
und in seiner eigenen Presseerklärung sagt er, dass er am Rande der Aktuellen Stunde die Öffentlichkeit anders informiert als dieses Parlament. Das ist ein Skandal. Das dürften auch Sie nicht hinnehmen.
„Unverzüglich nach Bekanntwerden des Ausbruchs hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Sie führt Ermittlungen - - -“
„wegen Verdachts der Gefangenenmeuterei sowie gegen die zum Zeitpunkt wachhabenden Bediensteten wegen Verdachts der Gefangenenbefreiung.“
Hier hat der Justizminister in der Presseerklärung anders informiert als im Plenum, wo er deutlich gesagt hat, alle seine Bediensteten würden hervorragende Arbeit machen,