Zuständig für den Bereich des Naturschutzes ist Herr Dr. Dahl. Herr Dr. Dahl hat uns in aller Offenheit – ich finde durchaus gut, dass das nicht hinter unserem Rücken gemacht wird – gesagt: Beim Naturschutz stören eigentlich die Kommunalpolitiker, weil diese uns nämlich daran hindern, unsere Lehre umzusetzen. – Ich habe ihm darauf geantwortet: Wissen Sie eigentlich, was Sie da sagen und was Sie damit fordern? Das Demokratiegebot in der Kommunalpolitik soll in diesem Zusammenhang abgeschafft werden. – Dem widersprechen wir ganz energisch.
Sie machen das in der praktischen Politik genauso. Sie stellen sich hier hin und sagen: Jeder Grundeigentümer soll beteiligt werden. – Wenn wir fragen, wo das denn geschieht, herrscht Schweigen. Wenn ich z. B. dem Kollegen Inselmann eine Zwischenfrage stellen will, weiß er natürlich schon im Voraus, was ich fragen will und sagt: Herr Schirmbeck, ich habe im Moment keine Zeit. Nein, nein. Er hat entweder ein schlechtes Gewissen oder keine Ahnung, um das einmal so zu sagen.
Ich sage Ihnen nun einmal, wie das mit der Information läuft. Über so etwas rege ich mich nur bedingt auf. Wenn es in der Sache das eine oder andere Positive gibt, nehme ich das hin. In meinem Wahlkreis gibt es für die Stadt Dissen für eine wasserbauliche Maßnahme am Nollerbach 1 Million DM. Den entsprechenden Brief finde ich genau an jenem Tag im Briefkasten, an dem die Frau Kollegin Schuster-Barkau einen diesbezüglichen Artikel in der Zeitung geschrieben hat. – Das ist die Information! Wie gesagt: Wenn die Million ankommt, ist das halbwegs gegessen. Aber das zeigt – Sie sagen immer: schauen Sie einmal ins Intranet -, dass das parteipolitisch gefärbte Informationspolitik ist. Das dürfen wir hier doch einmal ansprechen.
Sie können sich hier ja über das Nationalparkgesetz und alles Mögliche ereifern. Stellen Sie sich doch aber bitte selbst einmal die Frage, warum denn ein Nationalparkgesetz notwendig geworden ist. – Weil Ihnen das Gericht dies um die Ohren gehauen hat, da die betroffenen Bürger vor Gericht Recht bekommen haben.
Es ist doch nicht so, dass es hier im Landtag ein paar böse Schwarze gäbe, die Ihnen das vorwerfen, sondern die zuständige Jurisprudenz hat das festgestellt, und Sie müssen jetzt zu solchen Klimmzügen greifen.
Herr Kollege Inselmann, auch wir kennen das Spiel. Zum einen kann man offen und sachlich knapp informieren, sodass die Abgeordneten damit auch wirklich etwas anfangen können. Zum anderen kann man Abgeordnete aber auch informieren, indem man ihnen einen Berg von Papier zur Verfügung stellt, in der Gewissheit, dass sie das Wesentliche daraus nicht erkennen können. Die Abgeordneten werden auf diese Weise desinformiert.
Der Minister sagt in der Öffentlichkeit: Wir wollen weg von der Griefahn‘schen Politik. Wir wollen offen auf alle Beteiligten zugehen. Wir wollen fair miteinander umgehen und mit der CDULandtagsfraktion, den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Naturschutzverbänden und mit den einzelnen betroffenen Bürgern zusammenarbeiten. – In Wirklichkeit mangelt es daran aber. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag eingebracht, mit dem festgestellt wird, dass das, was uns der Minister versprochen hat, nicht gehalten wird. Wir fordern Besserung ein, Herr Minister!
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit der federführenden Beratung soll der Ausschuss für Umweltfragen und mit der Mitberatung sollen die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen sowie für Wirtschaft und Verkehr beauftragt werden. Wenn Sie so beschließen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Danke. Sie haben so beschlossen.
Zusätzlicher Tagesordnungspunkt: Erste Beratung: Behinderung der Arbeit der Besuchskommission durch die Landesregierung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1717
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird sofortige Abstimmung beantragen. – Frau Pothmer bringt den Antrag ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ziel unseres Antrages ist es, die Arbeit der Besuchskommissionen zu unterstützen und auch ihre Mitglieder in ihrem Engagement, aber auch in dem aktuellen Konflikt zu unterstützen. Es geht um die Frage, ob ein für die erfolgreiche Arbeit der Besuchskommissionen wichtiges Recht und damit auch ein im Interesse der psychisch Kranken wichtiges Recht zukünftig eingeschränkt wird. Ich will noch einmal betonen, dass die Besuchskommissionen kein Selbstzweck, sondern Sprachrohr für psychisch Kranke sind, die nicht immer in der Lage sind, ihre Interessen selbst zu artikulieren.
Es handelt sich um das Recht der Besuchskommissionen zu unangemeldeten Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen, insbesondere durch die Besuchskommission Hannover.
unangemeldete Besuche nur noch in begründeten Ausnahmefällen durchzuführen. Diese Ermahnung ist erfolgt, obwohl das PsychKG ausdrücklich – ich habe das schon bei der Einbringung des Dringlichkeitsantrages gesagt – unangemeldete Besuche zulässt, wenn das denn die Besuchskommission selbst für angezeigt hält. Es sind die Besuchskommissionen selbst, die nach ihrem Ermessen eine Entscheidung darüber zu treffen haben.
Hintergrund dieses Konfliktes sind die wiederholten Beschwerden der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, also die Beschwerden der Träger der Einrichtungen, über unangemeldete Besuche. Die freie Wohlfahrtspflege ist der Auffassung,
„dass unangemeldete Besuche nur noch in begründeten Fällen, die dann auch den Einrichtungen gegenüber dargestellt werden müssen, erfolgen dürfen.“
Besuchskommissionen sollen sich also gegenüber den Einrichtungen legitimieren. Wie die freie Wohlfahrtspflege zu dieser Interpretation des Gesetzes kommt, ist mir, offen gestanden, nicht klar. Das könnte etwas mit ihrer Interessenlage zu tun haben. Dass aber die Sozialministerin sich so einseitig auf die Seite der Träger schlägt, meine
Damen und Herren, und deren Rechtsauffassung völlig unwidersprochen übernimmt, ist aus meiner Sicht das eigentliche Problem.
Statt die engagierte Arbeit der Besuchskommissionen zu unterstützen, erschwert sie die Arbeit zukünftig erheblich. Wenn es so weit kommt, dass die Träger der Einrichtungen unter Hinweis auf ein Schreiben aus dem Sozialministerium der Besuchskommission den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verweigern, dann muss sich die Ministerin einmal fragen lassen, auf welcher Seite sie in diesem Konflikt eigentlich steht.
Die Ministerin behauptet, dass sie unangemeldete Besuche gar nicht untersagen will - ich füge hinzu: weil sie genau weiß, dass sie das auch nicht kann. Das zumindest interpretiere ich aus dem Schreiben, das aus ihrem Hause stammt und ausdrücklich in ihrem Namen formuliert wurde, aus dem ich jetzt zitieren möchte. Da heißt es:
„Die vollständige Unterlassung unangemeldeter Besuche ist jedoch aufgrund der Regelungen des § 30 Abs. 4 Satz 2 des PsychKG nicht durchzusetzen.“
Frau Ministerin, das stimmt. Ich frage Sie aber: Warum soll eigentlich das Instrument der unangemeldeten Besuche so restriktiv gehandhabt werden? Die Besuchskommission Hannover hat auf eine ganze Reihe von Missständen hingewiesen, die in vielen Fällen nicht aufgedeckt worden wären, wenn sich die Besuchskommission vorher angemeldet hätte.
Ist diese Arbeit nicht gerade der schlagendste Beweis dafür, dass unangemeldete Besuche sinnvoll und dringend notwendig sind? Ich möchte auch Folgendes fragen: Was bedeutet die Formulierung „nur noch in begründeten Ausnahmefällen“? Wem gegenüber soll diese Begründung abgegeben werden? Soll diese Begründung gegenüber dem Ministerium oder gegenüber den Einrichtungen, wie es die Träger wünschen, abgegeben werden? Was genau ist damit gemeint, und was bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich noch die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Besuchskommissionen? Soll die Kommission, bevor sie eine Einrichtung betritt, zunächst offen
legen, von wem sie möglicherweise einen Hinweis erhalten hat? Wird dann eine Begründung akzeptiert, in der es allgemein heißt: Wir haben Hinweise bekommen?
Frau Merk, ich bin Mitglied der Besuchskommission Hannover. Ich kann Ihnen mitteilen: Diese Kommission überlegt sehr intensiv, ob sie von einer Anmeldung absieht oder nicht. Dass wir eine so große Anzahl von unangemeldeten Besuchen durchführen, hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass wir zunächst einmal die Einrichtungen besuchen, von denen wir aus unterschiedlichen Gründen der Auffassung sind, dass es da besonders sinnvoll und besonders nötig ist.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz etwas zu dem Gespräch sagen, das Sie, Frau Ministerin, mit der „HAZ“ geführt haben und in dem Sie Unverständnis darüber geäußert haben, dass es in der Besuchskommission Hannover Unmut gibt und dass sich deren Mitglieder verletzt und nicht ausreichend unterstützt fühlen. Das scheint Ihnen nicht ganz einzuleuchten. Ich kann diesen Unmut sehr wohl verstehen. Dieser Unmut hat ja jetzt sogar zu dem Rücktritt eines Kommissionsmitgliedes geführt. Dieser Unmut hat aber nicht nur etwas mit diesem aktuellen Konflikt zu tun. Es geht auch um die Frage, wie mit den Berichten der Besuchskommissionen im Allgemeinen umgegangen wird. Wenn Mitglieder der Besuchskommissionen - ich möchte in Erinnerung rufen, dass die ehrenamtlich arbeiten - feststellen, dass sie Jahr für Jahr die gleichen Missstände auflisten, auch Missstände in hoch problematischer Form, ohne dass sich etwas ändert, wenn ein Bericht, der im Sommer 1998 vorliegt, im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen im Dezember 1999 diskutiert wird und diese Diskussion gerade einmal eine Viertelstunde dauert, dann kann ich nachvollziehen, warum sich das eine oder andere Mitglied der Besuchskommission die Sinnfrage stellt, meine Damen und Herren.
Wir wollen mit diesem Antrag der Besuchskommission Hannover den Rücken stärken. Wir wollen, dass sie ihre Arbeit uneingeschränkt fortführen kann. Das bedeutet natürlich, dass sie auch weiterhin unangemeldete Besuche durchführen darf. Damit das möglich ist, muss flugs die Ermahnung des Ministeriums an die Besuchskommissionen zurückgenommen werden. Aber es muss vor allen Dingen ein Hinweis an die Träger der freien Wohlfahrtspflege gehen, in dem deutlich gemacht wird, dass unangemeldete Besuche das uneingeschränkte Recht der Besuchskommissionen sind und dass die
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag im vorliegenden Fall ist recht überflüssig. Buchstabe A gibt die Gesetzeslage des Niedersächsischen PsychKG wieder. Das können Sie lesen. Sie brauchen nicht etwas zu beschließen, was bereits im Gesetz steht. Buchstabe B ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit.
Um was aber geht es genau? - Es geht um § 30 Abs. 4 Satz 1 und 2 des PsychKG. Diese beiden Sätze lauten:
„Die Besuchskommissionen haben die Krankenhäuser und Einrichtungen im Sinne des Absatzes 3 in dem Ihnen vom Ausschuß zugewiesenen Bereich in der Regel einmal jährlich zu besuchen. Sie können, wenn es ihnen angezeigt erscheint, von einer vorherigen Anmeldung ihres Besuches absehen.“
Diese besondere Hervorhebung des unangemeldeten Besuches deutet also darauf hin, dass der Gesetzgeber - das waren Sie hier im Landtag - in der
Regel von angemeldeten Besuchen ausgegangen ist. Dies entspricht auch dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Niedersächsischen Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen vom 30. Mai 1978. Damals war zunächst vorgesehen, dass unangemeldete Besuche die Regel sein sollten. Dies war dem Entwurf des Gesetzes zu entnehmen. Dieser Entwurf lautete damals: