Nunmehr bitte ich diejenigen, die in der Schlussabstimmung dem Gesetz endgültig ihre Zustimmung geben wollen, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch bei dieser Abstimmung war das Erste die Mehrheit. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1660
- Ich will einmal Folgendes sagen: Es gibt hier niemanden von der Landesregierung, der den Gesetzentwurf einbringt. Die Zeiten sind bekannt. Dann fangen wir mit der Beratung an. Das ist sehr unüblich, aber das hat die Landesregierung in ihren eigenen Reihen zu klären. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist in der Tat sehr unüblich, zumal ich gerne einige Kollegen persönlich angesprochen hätte, die jetzt ebenfalls nicht da sind.
Genau. Es ist aber schöner, wenn man das Auge in Auge machen kann. Ich hätte z. B. gerne den Kollegen Groth angesprochen, weil dieses Thema, das wir jetzt zu beraten haben, durchaus auch in einem Zusammenhang mit dem Thema steht, das wir heute Morgen besprochen haben, nämlich dem Untersuchungsausschuss „Glogowski“. Ich meine, es besteht Einigkeit in diesem Hohen Haus darüber, dass wir diesen Gesetzentwurf heute vermutlich nicht vorliegen hätten, wenn es nicht die so genannte Affäre Glogowski gegeben hätte.
Es fällt mir ein bisschen schwer, die jetzt in Rede stehende Thematik heute in Anbetracht der Einlassungen sachlich zu besprechen, die wir heute Morgen insbesondere vom Kollegen Groth haben hören müssen. Ich meine nämlich, dass es einfach nicht ausreicht, sich hier sozusagen mit Schuldzuwei
sungen und Fingerzeigen zu exkulpieren, sondern da muss schon ein bisschen mehr her. Das hat mich heute Morgen enttäuscht, zumal die Zusammenarbeit im Ausschuss - wenn man von den üblichen Spielen absieht - im Ergebnis ganz konstruktiv war. Nun gut, sei es drum. Ich bin natürlich ein bisschen geneigt, die Methode heute Nachmittag aufzugreifen, und würde auch gerne etwas zu einigen anderen Namen sagen, aber ich verkneife mir das, obwohl der Reiz schon sehr groß ist.
Ich will an dieser Stelle sagen, Herr Ministerpräsident - gerade war er da, jetzt ist er wieder draußen -, dass der Gesetzentwurf, der wohl in der Staatskanzlei erarbeitet worden ist, aus unserer Sicht schon mehr Klarheit schafft und von daher gesehen auch grundsätzlich zu begrüßen ist, obwohl ich an dieser Stelle auch sagen möchte, dass z. B. der Punkt bezüglich der unverzüglichen Abgabe der Aufsichtsratsvergütung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Normalerweise müsste man so etwas nicht in das Gesetz hineinschreiben. Das ist jetzt passiert und trägt zur Klarheit bei, aber letztlich merkt man, wenn man etwas mehr darüber nachdenkt, dass eine solche Regelung eigentlich nicht hätte erfolgen müssen. Das ist eigentlich selbstverständlich.
Ich sage hier auch sehr deutlich: Die Vorgänger von Herrn Glogowski einschließlich des jetzigen Bundeskanzlers haben ja mit diesem Thema nie Probleme gehabt. Insoweit spricht also einiges dafür, dass man sich normalerweise darauf verlassen können muss, dass diejenigen, die damit umzugehen haben, auch so damit umgehen, dass man vor der Öffentlichkeit und vor anderen bestehen kann. Sei es drum. Es wird jetzt aufgenommen. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Wir sind dafür und begrüßen das.
Mehr Klarheit schafft nach unserer Auffassung auch die Übernahme beamtenrechtlicher Regelungen etwa in Bezug auf Belohnungen und Geschenke oder in Bezug auf das Reisekostenrecht sowie die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte. Insoweit kann ich sagen, obwohl die Beratung im Rechtsausschuss noch stattfinden wird - um die Formulierung des Kollegen Groth von heute Morgen wieder aufzunehmen, die ich sehr schön fand -, dass der „durchaus nicht typische Gesetzentwurf“ der Staatskanzlei von uns sozusagen grundsätzlich begrüßt wird,
zumal, Herr Ministerpräsident, wir der Presse entnehmen mussten, dass das für Sie sowohl in Kreisen der SPD-Fraktion als auch offensichtlich in Kabinettskreisen gar nicht so einfach war.
Sie mussten dort ein Machtwort oder vielleicht auch mehrere Machtwörter sprechen. Von daher gesehen sind wir gerne bereit, Ihnen in dieser Frage hilfreich unter die Arme zu greifen, falls es noch weiterer Unterstützung bedarf. Ich habe nach den Beiträgen der SPD-Kollegen von heute Morgen fast allen Anlass zu glauben, dass das so ist; denn das Bewusstsein scheint bei Ihnen noch nicht sehr weit verbreitet zu sein, dass wir in diesem Bereich etwas machen müssen.
Was ich traurig finde, ist, dass wir leider nicht die Gelegenheit haben, Herr Ministerpräsident, auch über die Geschäftsordnung der Landesregierung zu diskutieren. Das wäre aus meiner Sicht in der Tat eine spannende Diskussion und durchaus eine wirklich gute Debatte wert; denn wie jeder weiß, kann die Landesregierung dort natürlich den Rahmen ausfüllen, der ihr zugebilligt wird. Ich möchte an dieser Stelle - auch wenn ich unterstelle, dass es jeder von Ihnen auswendig kennt - doch einmal Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsische Landesverfassung zitieren - ich finde es wichtig, dass man das einmal tut -:
"Die Mitglieder der Landesregierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören. Die Landesregierung kann Ausnahmen zulassen, insbesondere für die Entsendung in Organe von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Jede Ausnahme ist dem Landtag mitzuteilen."
Eine entsprechende Regelung findet sich übrigens in § 5 Abs. 1 des Ministergesetzes. Es geht also darum, dass die Landesregierung diese Ausnahmen regelt.
Hier kommen wir natürlich zu dem Punkt, an dem sich der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt. Daher kann ich auch nachvollziehen, dass - hier muss ich aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 16. Februar zitieren
der Ministerpräsident offensichtlich nicht wünscht, dass sich der Landtag mit der Geschäftsordnung der Landesregierung befasst. Das war in der „FAZ“ vom 16. Februar nachzulesen. Erklären kann ich das nur damit, dass er sich bei bestimmten Dingen eben nicht hat durchsetzen können. Wenn ich die Grundsätze zur Amtseinführung vom 15. Februar 2000 noch einmal nachlese, sehe ich, dass der Ministerpräsident dort in Bezug auf die Frage, wie viele Aufsichtsratsmandate ein Mitglied der Landesregierung denn überhaupt noch innehaben darf, geschrieben hat oder hat schreiben lassen, sie sollten nicht mehr als ein Mandat wahrnehmen. Heute hören wir, dass er sich mit dieser Absicht nicht hat durchsetzen können.
Ich will einräumen, Herr Ministerpräsident, dass das auch schwierig ist; denn in der Tat müssen auch wir zugestehen, dass die Realität häufig eben anders aussieht. Ich halte es deshalb für notwendig, dies zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen. Dies ist unsere Auffassung.
Wir werden im Rechtsausschuss eine Anhörung zu dem Thema durchführen. Wir werden sicherlich auch solche Fragen klären und besprechen können, die eigentlich in der Geschäftsordnung zu regeln wären. Ich kann nur sagen: Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam Regelungen finden, die die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit schaffen, die aber - das will ich durchaus betonen - auch die realen Notwendigkeiten berücksichtigen und nicht etwa durch falsch verstandenen Zeitgeist oder aktuelle Vorkommnisse geprägt sind. Ich meine, dies wäre die Mühe wert, und wir wollen unseren Beitrag dazu leisten. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident Gabriel hat mich wissen lassen, dass er aufgrund einer terminlichen Verpflichtung nicht ganz pünktlich hier sein konnte. Ich erteile ihm jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich aber ausdrücklich für das Zuspätkommen um zwei bis drei Minuten entschuldigen, weil es angemessen gewesen wäre, pünktlich zu sein.
Herr Kollege Stratmann, nichts ist schöner, als wenn man als Regierungschef das Angebot der Opposition zur Unterstützung erhält. Von daher würde ich es ebenso gerne annehmen wie die politische Möglichkeit, auch über die Punkte zu diskutieren, die aus guten Gründen, nämlich aus Gründen der Praktikabilität, aber auch aus Gründen der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung, in der Geschäftsordnung der Landesregierung zu regeln sind. Es ist Ihnen unbenommen, darüber zu diskutieren und Vorschläge zu machen. Ich meine aber, dass wir beide gut daran tun, die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Verfassungsorgane nicht miteinander zu vermischen, weil wir gemeinsam wohl auch keine Freude daran hätten, wenn sich im umgekehrten Falle die Landesregierung einmischen würde. Aber eine politische Debatte ist möglich.
Ich will auch darauf hinweisen, dass wir, nachdem wir die politischen Grundsätze zur Veränderung der Geschäftsordnung und des Ministergesetzes formuliert hatten, diese sehr schnell dem Ältestenrat des Landtags mitgeteilt haben. In diesen Grundsätzen gibt es keine Unterscheidung zwischen dem, was der Landtag behandeln dürfte und was nicht. Wir haben vielmehr darum gebeten, dass sich der Landtag damit insgesamt auseinander setzt, und wären übrigens auch dankbar gewesen, wenn es hierzu Äußerungen gegeben hätte. Aus welchen Gründen auch immer ist es nicht dazu gekommen. Das kann man aber jetzt, finde ich, im Rahmen der Beratung gut nachholen. Es steht dem Landtag frei, der Bitte der Landesregierung zu folgen und auch zu den Dingen, die in den Grundsätzen der Amtsführung genannt worden sind, Stellung zu beziehen, unabhängig von der Frage, ob diese schließlich konkreten Eingang in das Ministergesetz finden. Sie selbst haben auf die Praktikabilität von Vorschlägen und auf die Gefahr hingewiesen, allzu schnell dem Zeitgeist zu folgen. Es wäre nicht in Ordnung, wenn der Landtag über die Geschäftsordnung der Landesregierung beschließen würde. Aber eine politische Debatte herzlich gerne, Herr Kollege Stratmann. Es gibt sogar das Interesse der jeweiligen Regierung, in diesen Fragen mit dem Parlament möglichst weitgehende Einigkeit zu erzielen, weil dann am Ende alle miteinander damit leben können und weil es keinen Sinn hat, z. B. von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen zu treffen, bei denen die jeweilige Opposition der jeweiligen Regierung alles Mögliche vorhalten kann. Deswe
Hinter uns, meine Damen und Herren, liegt eine halbjährige Diskussion um die Amtsausübung von Politikern in Regierungsämtern im Bund, in Nordhrein-Westfalen und auch in Niedersachsen. Ich habe es aus diesen Gründen für richtig gehalten, auch eine Diskussion über notwendige Präzisierungen des rechtlichen Rahmens für das Handeln von Politikerinnen und Politikern zu beginnen. Als erstes Ergebnis dieser Überlegungen - darauf will ich hinweisen, meine Damen und Herren: dies ist wirklich das erste Ergebnis - liegt Ihnen heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes zur Beratung vor. Es geht dem Kabinett und es geht mir darum, möglichst schnell die öffentliche Debatte über notwendige Änderungen in konkretes Handeln münden zu lassen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf will Änderungen in folgenden Bereichen bewirken: erstens die Schaffung von Regelungen über die Entgegennahme und die Annahme von Belohnungen und Geschenken, zweitens Regelungen über die Neufassung des Reisekostenrechts für Mitglieder der Landesregierung, drittens Konkretisierung des Zeitpunkts, von dem ab zugeflossene Aufsichtsratsvergütungen an das Land abzuführen sind. Herr Kollege Stratmann, wenn ich das richtig weiß, gab es in den Beratungen des GBD im vorhin abgeschlossenen Untersuchungsausschuss an dieser Stelle Unsicherheiten, jedenfalls keine absolute Klarheit. Damit das endgültig geregelt wird, wollen wir es hier aufnehmen. Der vierte Bereicht ist: Vervollständigung der Anrechnungsregelung beim Zusammentreffen mehrerer Einkünfte von Mitgliedern der Landesregierung, ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung und deren Hinterbliebenen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Einbringung des Gesetzentwurfes weitere Regelungen getroffen, die keiner Festlegung im Gesetz bedurften, die aber Teil der Umsetzung der von mir vorgelegten zehn Grundsätze zur Amtsführung sind. Dies ist erstens eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung dahin gehend, dass die Kabinettsmitglieder nur Aufsichtsratsmandate in Unternehmen wahrnehmen sollen, an denen das Land beteiligt ist, und dass dies in der Regel auf ein Mandat begrenzt ist.
Herr Kollege Stratmann, es gibt einige wenige Aufsichtsratsmandate, in denen das diesen Unternehmen zugrunde liegende Gesetz eine Beteiligung von Regierungsmitgliedern vorsieht. Nur da hat die Ausnahme sozusagen einen rechtlichen Hintergrund. Es gibt möglicherweise an der einen oder anderen Stelle auch politische Hintergründe, die allerdings - da bin ich völlig Ihrer Auffassung -, wenn man diese Ausnahme von diesem Grundsatz vornehmen will, dann auch der öffentlichen Rechtfertigung unterliegen. Das ist gar keine Frage. Darin sind wir uns, glaube ich, schnell einig.
Auch die Tätigkeit z. B. in öffentlichen Stiftungen und Forschungseinrichtungen ist eingeschränkt worden. Sie bedarf der Zustimmung der Landesregierung und wird dem Landtag mitgeteilt.
Das ist zweitens ein Beschluss der Landesregierung, dass Mitglieder der Landesregierung, die Aufsichtsratsmandate in Unternehmen wahrnehmen, an denen das Land beteiligt ist, in diesem Gremium darauf hinwirken sollen, dass diese Unternehmen nicht mehr an politische Parteien spenden. Damit wollten wir einer in der Vergangenheit oft beklagten Praxis entgegenwirken. Dies sind übrigens Auswirkungen, die mit niedersächsischen Problemen nichts zu tun haben.
Das ist drittens die Geltung der Kernpunkte der für Beamtinnen und Beamte geltenden Bestimmungen über die Annahme von Belohnungen und Geschenken auch für Mitglieder der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, dieses Gesamtpaket macht den Willen der Landesregierung deutlich, klare Verhältnisse zu schaffen, mehr Transparenz in das tägliche Handeln zu bringen und die bisher bestehenden vermeintlichen oder tatsächlichen Sonderregelungen abzubauen. Natürlich sind Regierungsmitglieder keine Beamte; gleichwohl hat sich die Landesregierung dafür entschieden, die für Beamtinnen und Beamte des Landes erprobten Regelungen in weiten Bereichen auch für das Amtsverhältnis der Mitglieder der Landesregierung Anwendung finden zu lassen. Damit soll möglichen Vorwürfen, es gebe Privilegien, von vornherein die Basis entzogen werden.
Der Gesetzentwurf enthält einige ergänzende Bestimmungen bei den Anrechnungsregelungen. Wenn Sie weitergehende Ausführungen zu einer Neugestaltung der Bezügeregelung und der Versorgungsbestimmungen vermissen, so hat dies einen guten Grund. Die Landesregierungen von
Nordrhein-Westfalen und Bayern haben eine Expertenkommission eingesetzt, die in hochrangiger Besetzung Vorschläge für Änderungen auf diesem Gebiet machen soll. Diese Vorschläge sollen im Spätsommer vorgelegt werden. Danach dürfte ein längerer Diskussionsprozess in allen Ländern, auch in Niedersachsen, und im Bund beginnen, der sich sicherlich bis in das Jahr 2001 hinziehen wird. So lange wollten wir mit der Neufassung des Ministergesetzes nicht warten. Wir halten es für sinnvoller, in zwei Schritten vorzugehen: zunächst die vorgelegten, hoffentlich in diesem Hause unstrittigen Punkte zu verabschieden und dann in einem weiteren Verfahren den Bereich der Amtsbezüge und der Versorgung anzugehen. Dies wäre im Übrigen auch der richtige Zeitpunkt für die aus mehreren Gründen notwendige generelle handwerkliche Überarbeitung des Ministergesetzes.
Es muss unser gemeinsames Interesse sein, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst rasch die Handlungsfähigkeit von Regierung und Parlament bei der Bewältigung der Fragen, die zu Recht an Regierungsmitglieder und Parlamentarier gestellt werden, zu beweisen. Deshalb zwei Schritte.
Ich hoffe auf eine offene und zügige Beratung des Gesetzentwurfes und biete nochmals an, dass in den Ausschussberatungen selbstverständlich auch über die Teile der zehn Grundsätze der politischen Amtsführung diskutiert werden kann, die nicht Gegenstand des Ministergesetzes selbst sind. Herzlichen Dank.