Protocol of the Session on June 20, 2000

Herr Klein, Ihrer Anmerkung, dass hier eine Kasse geschaffen würde, mit der man segnend über das Land fährt und überall dort, wo man Wahlkampf machen will, etwas verteilt, möchte ich nur mit einem Hinweis begegnen: Wir haben bisher - hierüber bin ich sehr froh - in unserem Bedarfszuweisungssystem unsere Bedarfszuweisungen nach Maßstäben und Kriterien verteilt, die gerecht sind und zu keinen Klagen und ähnlichen Dingen geführt haben. Deswegen können Sie sicher sein, dass wir diese Bedarfszuweisungen auch für den Zweck, den ich Ihnen genannt habe, nämlich um Strukturprobleme zu lösen, ausgeben werden.

Meine Damen und Herren, wir müssen mit zunehmenden Problemen in Teilen des Landes rechnen, deren Bevölkerungsentwicklung sich von der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung abgekoppelt hat. Das sind die Landesteile, die in Zukunft ihre Infrastruktur an weniger Einwohner, an weniger Kinder und Jugendliche und an einen wachsenden Anteil älterer Menschen anpassen müssen und dies aus eigener Finanzkraft nicht bewältigen können. Ich erinnere daran: Bedarfszuweisungen sind Teil des kommunalen Finanzausgleiches. Wir haben hier einen Teil des Geldes zielgenauer einsetzbar gemacht, meine Damen und Herren. Wir haben alles im Topf gelassen, was den Kommunen zusteht. Hier hat sich nichts verändert.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, obwohl wir an anderer Stelle noch über die FAG-Kommission sprechen werden, denen, die darin mitgearbeitet haben, ganz herzlich zu danken. Herr Klein, ich bedaure es zwar, aber

ich bin nicht verwundert darüber, dass letztlich viele Fragen offen geblieben sind.

Das lässt sich an einem Beispiel festmachen. Der Landtag hat die FAG-Kommission beauftragt, sich über solche Fragen wie Flächenansatz Gedanken zu machen. Eindeutig hat man festgestellt: Die Flächen und das, was an Zusatzlasten in den Ballungsgebieten auf die Kommunen zukommt, gleicht sich gegeneinander aus. Deswegen ist ein Flächenansatz nicht sinnvoll. Es war nicht der Ansatz, von der FAG-Kommission zu erwarten, dass sie Elemente hervorbringt, die in ein Gesetz hineinfließen könnten. Hier ist sehr vernünftig und sehr gut miteinander gearbeitet worden, jedenfalls von denen, die bis zum Ende dabei waren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Kollegen Eveslage das Wort für bis zu drei Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, das, was Sie zur Kommission gesagt haben, gibt mir Anlass, das Wort zu ergreifen. Sie haben dargestellt, als sei in der Kommission bis zum Ende einvernehmlich gearbeitet worden. Sie kennen sicherlich das Schreiben an den Herrn Staatssekretär Lichtenberg vom 13. Juni 2000, in dem die kommunalen Spitzenverbände geschrieben haben:

„Sowohl der Zwischenbericht als auch der seit Ende letzter Woche vorliegende Entwurf eines Schlussberichtes über die Arbeit der FAG-Kommission haben deutlich gemacht, dass in allen wesentlichen Punkten zwischen den Vertretern des Landes und der kommunalen Spitzenverbände keine Einigung erzielt werden konnte. Die Fragestellungen, in denen der Dissens besteht, sind von grundsätzlicher Art.“

Hier von einem Erfolg zu sprechen, ist schon etwas abwegig. Wenn es einen Erfolg dieser Kommission gibt, dann besteht er darin, dass deutlich gemacht worden ist, dass das Land Niedersachsen in keiner Weise bereit ist, auf die Interessen der Kommunen und ihrer Verbände einzugehen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie machen einen bedrückten Eindruck. Herr Minister, fragen Sie doch einmal Ihren Kollegen Endlein, was der dazu sagt.

(Jahn [CDU]: Wo ist er denn?)

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Staatsgerichtshof den kommunalen Finanzausgleich zweimal für verfassungswidrig erklärt hat. In aller Wahrscheinlichkeit wird er es in absehbarer Zeit zum dritten Mal machen. Wenn er es feststellt, dann ist der kommunale Finanzausgleich seit dem 1. Januar 1999 verfassungswidrig und muss repariert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf, der heute verabschiedet werden soll, soll nur eine Teilreparatur sein und bezieht sich nur auf das Jahr 2000. Das Jahr 1999 lassen Sie bei diesen Betrachtungen völlig außen vor. Herr Collmann, das haben Sie vorhin unterschlagen.

(Zuruf von der SPD)

Ich sage Ihnen noch einmal: Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass das Land nach unserer Verfassung verpflichtet ist, für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bei den Kommunen für eine Deckung der Kosten und nicht für eine Teilerstattung zu sorgen. Darüber hinaus hat das Land für die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben eine Kostenerstattung vorzunehmen und außerdem kommunale Selbstverwaltung durch Bereitstellung finanzieller Mittel in diesem Lande überhaupt zu ermöglichen. In allen drei Punkten verstoßen Sie auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegen die Verfassung.

Im Innenausschuss ist Ihnen deutlich gemacht worden, dass bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises jährlich 1,3 Milliarden DM fehlen. Sie erreichen hierbei keine Deckung, wenn Sie eine Umschichtung von der einen Kasse in die andere vornehmen, sondern Sie können das nur lösen, wenn Sie die Mittel aufstocken. Wenn Sie dann argumentieren, Sie hätten kein Geld, Sie könnten das deswegen nicht leisten, dann kann ich darauf nur Folgendes entgegnen: Wer es nach zehn Jahren Regieren in Niedersachsen so weit gebracht hat, dass kein Geld mehr da ist,

(Glocke des Präsidenten)

um einen Auftrag, den die Verfassung ihm gegeben hat, zu erfüllen, der hat endgültig abgewirt

schaftet und sollte aufhören, sich hier als Fürsprecher der kommunalen Selbstverwaltung darzustellen.

(Starker Beifall bei der CDU - Unruhe bei der SPD)

Ebenfalls nach § 71 Abs. 2 erhält der Kollege Plaue noch einmal eine Redezeit von bis zu drei Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, es war vernünftig, dass der Landtag versucht hat, mithilfe einer Kommission einen Kompromiss zwischen dem, was die Kommunen, vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände, an Erwartungen gegenüber der Landespolitik formulieren, auf der einen Seite und den objektiven Möglichkeiten des Landeshaushalts, für den wir als Landtag verantwortlich sind, auf der anderen Seite zu erzielen.

(Eveslage [CDU]: Sie sind dafür ver- antwortlich!)

- Nein, Herr Kollege, auch Sie. Schauen Sie mal in die Verfassung! - Ich bedauere sehr, dass dies, jedenfalls in weiten Teilen, nicht gelungen ist. In Teilen ist es gelungen. Offenbar ist es so, dass dann, wenn die Öffentlichkeit nicht dabei ist, sachlicher geredet wird als dann, wenn man sich in einem öffentlichen Streitgespräch befindet.

(Möllring [CDU]: Es ist doch gar kei- ne Öffentlichkeit da!)

Eines, Herr Kollege, geht jedoch nicht, nämlich dass Sie hier so tun, als ob in Umsetzung der Feststellungen des Staatsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit die Ansprüche aller Kommunen zu befriedigen sind.

(Eveslage [CDU]: Lassen Sie doch einmal den Kollegen Endlein nach vorn kommen, damit wir hören, was er dazu zu sagen hat!)

Der Staatsgerichtshof hat Urteile gefällt, bei denen es um die widerstrebenden Interessen einzelner Kommunen ging. Da gab es Gewinner und Verlierer. Wer also glaubt, das so darstellen zu können, dass der Staatsgerichtshof ein Urteil fällen könne,

das die Ansprüche aller Kommunen befriedigt, der streut den Menschen Sand in die Augen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD - Un- ruhe bei der CDU)

Das ist der erste Punkt.

Zweitens geht es hierbei um die Frage, ob wir in der Lage sind, der Forderung, die Sie hier verbal erhoben haben, nachzukommen. Wir haben ganz offen gesagt, dass die finanziellen Möglichkeiten des Landes begrenzt sind. Im Übrigen redet der Staatsgerichtshof ja auch davon, dass ein „aufgabengerechter“ Finanzausgleich zu organisieren ist

(Eveslage [CDU]: Sie kommen aus dem Organisieren ja gar nicht mehr heraus!)

und dass die Lasten dabei ordentlich zu berücksichtigen sind.

(Zuruf von Wulff (Osnabrück) [CDU])

- Herr Kollege Wulff, ich möchte dazu nur feststellen, dass auch Sie dazu nicht in der Lage gewesen sind.

(Eveslage [CDU]: Statt zu organisie- ren sollten Sie verfassungsmäßig re- gieren!)

Bei Ihrem Änderungsantrag zum Landeshaushalt sind Sie auch nicht in der Lage gewesen, 500 Millionen DM draufzupacken.

(Glocke des Präsidenten)

Deshalb finde ich es unehrlich, wenn Sie uns gegenüber immer fordern, etwas zu tun, was Sie selbst nicht können. Das wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht.

(Starker Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache, und wir kommen zu den Abstimmungen. Dabei halte ich Sie damit einverstanden, dass wir nur über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen und dass der in die Ausschussberatung einbezogene Änderungsantrag der SPD damit erledigt ist.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung.

Ich rufe auf Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.

Ich rufe auf Artikel 2. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.

Ich rufe auf Artikel 3. - Unverändert.

Ich rufe auf Artikel 4. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das Erste war auch hier die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist damit ebenfalls gefolgt worden.

Ich rufe auf Artikel 5. - Unverändert.

Ich rufe auf Artikel 5/1. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das Erste war auch bei dieser Abstimmung die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist also gefolgt worden.

Ich rufe auf Artikel 6. - Unverändert.