Protocol of the Session on May 10, 2000

Schwerpunkte des Änderungsübereinkommens sind Zuständigkeitsregelungen für die rundfunkrechtliche Aufsicht, die Berücksichtigung neuer Sendeinhalte, die Gewährleistung der Übertragung allgemein bedeutsamer Ereignisse und die Bekämpfung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Rechten.

Die Frage, welcher Staat die rundfunkrechtliche Aufsicht über einen Fernsehveranstalter ausübt, ist nunmehr – wie dies auch die EG-Fernsehrichtlinie vorsieht – nach dem so genannten Sitzlandprinzip zu beantworten: Der Fernsehveranstalter unterliegt danach grundsätzlich der Rechtshoheit des Staates, in dem er sich niedergelassen hat; die Niederlassung wird dort angenommen, wo der Veranstalter seinen tatsächlichen Sitz hat oder wo die wesentlichen Entscheidungen zur Programmgestaltung getroffen werden.

Weitere Änderungen liegen darin, dass in dem Übereinkommen nunmehr – wie in der EGFernsehrichtlinie vorgesehen – Werbung und Teleshopping getrennt und die so genannten reinen Eigenwerbe- und Teleshopping-Programme erstmals berücksichtigt werden.

Außerdem regelt das Änderungsübereinkommen den Zugang der Allgemeinheit zu Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass solche Ereignisse auch dann zumindest zeitversetzt und teilweise im frei zugänglichen Fernsehen übertragen werden, wenn zum Beispiel der über die Exklusivrechte verfügende Rundfunkveranstalter die Ereignisse nur im Pay-TV ausstrahlt. Dies ist insbeson

dere für die Berichterstattung von großen Sportereignissen bedeutsam.

Zu erwähnen ist schließlich noch, dass das Übereinkommen um eine Bestimmung ergänzt wurde, mit der dem Problem der so genannten Delokalisation begegnet werden soll. Darunter versteht man, dass ein Fernsehveranstalter sich den im Empfangsgebiet seiner Sendungen geltenden Vorschriften des Rundfunkrechts entziehen will, indem er seinen Sitz bewusst in einem Staat wählt, in dessen Gebiet die Sendungen nicht empfangen werden können. Können sich die betroffenen Vertragsparteien nicht gütlich darüber einigen, ob ein solcher Rechtsmissbrauch vorliegt, so gilt künftig folgendes Verfahren: Zunächst ist der Ständige Ausschuss mit der Frage zu befassen, nach dessen Stellungnahme sich die Vertragsparteien grundsätzlich zu richten haben; nimmt der Ausschuss einen Rechtsmissbrauch an und trifft die zuständige Vertragspartei nicht fristgerecht die geeigneten Maßnahmen gegen den Rundfunkveranstalter, so ist ein Schiedsverfahren durchzuführen.

Der federführende Ausschuss für Medienfragen bittet in großem Einvernehmen, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1595 zu folgen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Auch hinsichtlich dieses Gesetzes war man sich im Ältestenrat einig, dass es ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 5 und 6 auf, die vereinbarungsgemäß zusammen behandelt werden:

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1600

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Zukunftsweisende Behindertenpolitik gemeinsam gestalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1544

Zur Einbringung hat die Kollegin Frau Pothmer das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es schon seit sechs Jahren im Grundgesetz. Dass die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen davon sehr weit entfernt ist, hat mir der Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am letzten Freitag noch einmal sehr, sehr deutlich gemacht. Offensichtlich gilt für diese Grundgesetznorm das, was für viele andere Grundgesetznormen auch gilt, nämlich: Um vom Verfassungsanspruch zur Verfassungswirklichkeit zu kommen, muss sich in dieser Republik noch verdammt viel ändern. Da braucht es eben nicht nur schlicht eines Umdenkens in der Gesellschaft, sondern da braucht es in erheblichen Teilen auch einer Neuorganisation. Um das zu bewerkstelligen, um die Antidiskriminierung tatsächlich voranzutreiben, brauchen wir natürlich gesicherte rechtliche Grundlagen.

Meine Damen und Herren, diese Erkenntnis hat auch die rot-grüne Bundesregierung gehabt, als sie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt hat, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Gleichstellung als Recht verankert. Dieser Gesetzentwurf soll Ende des Jahres vorliegen und ins Parlament eingebracht werden. - Das war aber natürlich nie so gedacht, dass dieses Vorhaben der Bundesregierung die Länderregierungen aus der Verantwortung entlässt, für ihren eigenen Geltungsbereich entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.

Ich war deswegen auch sehr froh, als der Landesbehindertenbeauftragte, Karl Finke, schon im September letzten Jahres einen Gesetzentwurf erarbeitet und diesen mit den Interessenvertretungen, mit den Behindertenverbänden diskutiert hat. Was mich ernsthaft überrascht hat, war, dass weder die Landesregierung noch die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf aufgegriffen haben. Sie haben ihn vollständig ignoriert. Das ist aus meiner Sicht nicht nur ein Affront gegenüber dem Landesbehindertenbeauftragten, d. h. letztlich nicht nur ein Misstrauensvotum Ihnen gegenüber, Herr Finke, sondern das ist leider eben auch ein Affront gegenüber den Betroffenen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Ich habe den Eindruck, es wird sehr einsam um Sie, Herr Finke, als Landesbehindertenbeauftragter, wenn es tatsächlich über Sonntagsreden hinausgehen soll und wenn Sie versuchen, was ja auch Ihre Aufgabe ist, konkret und konsequent für die Rechte behinderter Menschen einzutreten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, der Antrag, den Sie heute hier vorgelegt haben, hat aus meiner Sicht nur einen einzigen Sinn, nämlich den, das Projekt „Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte“ auf die lange Bank zu schieben; denn dieser Antrag fällt sowohl hinsichtlich der Zielbestimmungen als auch hinsichtlich des Konkretionsgrades weit, weit hinter das zurück, was in dem Gesetzentwurf bereits steht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Darüber - Frau Elsner-Solar, Sie wissen das - hat es am Protesttag behinderter Menschen eben auch eine erhebliche Enttäuschung bei den Betroffenen gegeben. Ihr Versuch, dieses Vorgehen der SPDFraktion jetzt auch noch insoweit umzudeuten, als Sie sagen, Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf nicht nur die Sichtweise des Behindertenbeauftragten, sondern auch die der Betroffenen Eingang finden lassen, hat bei den Betroffenen wirklich nur ein müdes Lächeln hervorgerufen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dass die SPD dazu neigt, Sozialpolitik zu predigen und sich dann aus den Sozialsystemen zu verabschieden, wissen wir jetzt endgültig, nachdem Ihr Fraktionsvorsitzender jetzt auch noch eine eigene BKK gründen möchte.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Wir wollen dieses wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Thema aber eben nicht weiter auf die lange Bank schieben. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, heute hier den Gesetzentwurf des Behindertenbeauftragten einzubringen, und zwar obwohl - auch das will ich hier ganz deutlich sagen - unsere Vorstellungen in diesem Gesetzentwurf nicht in jedem Punkt 100-prozentig widergespiegelt werden. Aus diesem Grunde kündige ich hier auch schon an, dass es im Rahmen des Beratungsprozesses von uns Änderungsvorschläge dazu geben wird. Wir finden also, dass dieser Gesetzentwurf an einigen Stellen durchaus verbesserungsbedürftig ist. Wir meinen aber auch, dass der Gesetzentwurf eine sehr gute Arbeitsgrundlage ist und die Gewähr dafür bietet, dass wir in diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Prozess jetzt endlich in die Strümpfe kommen. Für diesen Gesetzentwurf gilt also wie für viele andere Gesetzentwürfe auch - das prophezeie ich -, dass kein Entwurf aus den parlamentarischen Beratungen so herauskommt, wie er hineingegangen ist. Chancen zur Änderung haben Sie als SPD-Fraktion also weiterhin.

Lassen Sie mich jetzt bitte noch einige Bemerkungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs machen. In dem Gesetzentwurf wird insofern ein neuer Weg gegangen, als damit nicht ein ausschließlich auf Diskriminierungstatbestände hin orientiertes Abwehrgesetz geschaffen werden soll, sondern der Anspruch auf Nichtdiskriminierung mit dem Gedanken der Förderung und Unterstützung von behinderten Menschen verbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Selbstbestimmung und die Selbstorganisation der betroffenen Menschen im Sinne von Bürgerrechten gefördert werden. Alle Maßnahmen sind darauf gerichtet, Menschen mit Behinderung - selbstverständlich soweit es ihre jeweilige Behinderung ermöglicht - ein autonomes Leben zu ermöglichen. Das bedeutet, dass wir in vielen Bereichen Änderungen vornehmen müssen. Ich kann jetzt nicht alles aufzählen, möchte aber einige sehr wesentliche Bereiche nennen.

Natürlich geht es an erster Stelle um die Mitbestimmung und die Mitsprache. Es geht darum, eigenständiges Wohnen und Arbeiten zu fördern. Natürlich geht es darum, die Integration in Kindergarten und Schule weiter zu entwickeln. Die Eltern müssen darüber entscheiden können, ob ihr behin

dertes Kind in eine Regelschule oder in eine Sonderschule geht. Natürlich geht es auch um den behindertengerechten Ausbau von Gebäuden. Des Weiteren geht es darum, den öffentlichen Personennahverkehr noch weiter, als es bisher der Fall ist, Behinderten zugänglich zu machen. Natürlich muss es auch um das Verbandsklagerecht und um die Beweislastumkehr gehen - zwei Punkte, die aus meiner Sicht nicht ganz zufällig in Ihrem Entschließungsantrag überhaupt nicht zu finden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, natürlich geht es auch um die Anerkennung der Gebärdensprache für Gehörlose. Ich finde, dass dieses Vorhaben Teil eines Gesetzentwurfs sein sollte und dass wir hierüber auch im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf beraten sollten. Lassen Sie mich dazu noch eine Anmerkung machen: Ich finde es beschämend, auch für dieses Parlament, dass wir am kommenden Freitag eine Debatte über die Anerkennung der Gebärdensprache für Gehörlose hier führen wollen und dass in keiner Weise dafür Sorge getragen worden ist, dass die Betroffenen überhaupt die Chance haben, dieser Debatte zu folgen, weil nicht für einen Gebärdendolmetscher gesorgt worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Ich fasse zusammen: Wir wollen ein Gesetz, das der Vielschichtigkeit der Interessen und der Vielschichtigkeit der Lebenslagen der Behinderten Rechnung trägt, ein Gesetz, das Behinderte nicht länger zu Objekten staatlicher Fürsorge macht, sondern mit dem Behindertenrechte als Bürgerrechte verankert werden. Im Prinzip geht es in diesem Zusammenhang eben nicht einfach nur um Sozialpolitik, sondern es geht eben auch um Menschenrechtspolitik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, damit hier keine Missverständnisse auftreten, sage ich hier gleich Folgendes: Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, dass eine Regierungsfraktion nicht immer sofort und zu 100 % den Anforderungen eines Behindertenbeauftragten Folge leisten kann. Natürlich gibt es finanzielle Zwänge, und wir werden die finanziellen Auswirkungen des vorliegenden Gesetzentwurfs sehr sorgfältig - das betone ich: sehr sorgfältig - in den Ausschüssen beraten. Natürlich gibt es für Sie Abwägungsprozesse, die ein Behindertenbeauftragter in dieser Form nicht nachvollziehen muss und die er wahrscheinlich auch gar nicht

nachvollziehen darf, weil er eine ganz andere Rolle hat. Wenn der Behindertenbeauftragte ein derart zentrales Gesetzesvorhaben auf den Weg bringt und die Landesregierung und Sie selbst dieses Vorhaben vollständig ignorieren, dann wird die Behindertenpolitik - die natürlich nicht zum Nulltarif zu haben ist; das muss ganz klar sein - aber auf das Niveau von Sonntagsreden zurückgedrängt, wird die Institution des Landesbehindertenbeauftragten zu einer reinen Alibiveranstaltung, mit der Sie auf Dauer Ihr Gesicht wahrlich nicht werden wahren können. - Ich danke Ihnen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Der Kollege Mühe hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Vorschlag aufgreifen, die Debatte am kommenden Freitag über die Gebärdensprache durch einen Gebärdendolmetscher auch den Betroffenen zugänglich zu machen. Leider ist das im Ältestenrat von niemandem angesprochen worden. Ich vermute, dass das schlicht vergessen worden ist. Aber vielleicht ist es dem Präsidenten bzw. dem Präsidium noch möglich, das bis zum Freitag einzurichten, d. h. das nachzuholen, um auch den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, der Debatte zu folgen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich möchte nun zu dem SPD-Entschließungsantrag „Zukunftsweisende Behindertenpolitik gemeinsam gestalten“ sprechen. Wir wollen damit einen konstruktiven, nachhaltigen Beitrag zu Gleichstellung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Behinderte in unserer Gesellschaft leisten. Behindertenpolitik darf nicht länger sozusagen als Unterkapitel von Sozialpolitik verstanden werden. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte auf Mitsprache und Mitentscheidung gleichberechtigt nutzen können.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Verfassungsreform hat der Bundestag am 27. Oktober 1994 beschlossen, in das Grundgesetz folgenden Satz aufzunehmen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das ist damals mit einer Zweidrittelmehrheit, also quer über die Parteien hinweg, beschlossen worden. Dieser Auftrag des Grundgesetzes, meine Damen und Herren, richtet sich gleichermaßen an den Deutschen Bundestag, natürlich an die Landtage, aber auch an die Kommunen, natürlich auch an die europäische Ebene, an die Institutionen, die Interessenvertretungen, die relevanten Gruppen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften, an die Gesellschaft schlechthin.

Leider - das müssen wir hier feststellen - ist zu kritisieren, dass die alte Bundesregierung nach der Änderung des Grundgesetzes, d. h. in der Zeit von 1994 bis 1998, dieses Thema nicht aufgegriffen hat. Es sind vier Jahre verloren gegangen, ohne dass sie in diesem Bereich tätig geworden ist. Ich meine, es ist zu begrüßen, dass die rot-grüne Koalition das, was auch Frau Pothmer schon dargestellt hat, auf den Weg gebracht hat, dass sie in vier Punkten ganz wesentliche Bereiche der Behindertenpolitik aufgreifen will. Die Tatsache, dass Herr Dr. Karl-Hermann Haack heute in Berlin mit den Behindertenbeauftragten der Länder zusammensitzt, um das weitere Verfahren, das Gesetzgebungsverfahren und die Initiativen zu besprechen, macht wohl auch deutlich: Die Bundesregierung will etwas in diesem Bereich bewegen; sie macht Ernst; sie will zukunftsweisende Behindertenpolitik auf den Weg bringen. Ich finde es gut, meine Damen und Herren, dass wir auch in Niedersachsen seit dem Jahreswechsel die Diskussion haben. Die Diskussion hat an Fahrt gewonnen.

Ich meine, ohne Zweifel ist es richtig: Der Auslöser für diese Diskussion ist das vom Behindertenbeauftragten, Herrn Karl Finke, vorgelegte Gesetzeswerk. Sein Vorschlag für ein Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen war wohl ein wichtiger Auslöser für diese Diskussion. Jetzt liegen dazu weitere Anträge vor, der Antrag der SPD-Fraktion und der Gesetzentwurf der Grünen, der sich im Wesentlichen an den Vorschlag von Herrn Finke anlehnt. Ich meine, wir haben allen Anlass, Herrn Finke an dieser Stelle öffentlich für diesen großen Stein zu danken, den er damit ins Wasser geworfen hat.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Das ist ja zynisch! – Jansen [CDU]: Warum ha- ben Sie das dann nicht aufgegriffen?)

- Meine Damen und Herren, einen Moment einmal. Frau Pothmer hat in ihren Schlusssätzen ja schon

selbst deutlich gemacht, dass die Rolle einer Regierungsfraktion hierbei anders zu betrachten ist als die Rolle von beispielsweise Herrn Finke oder auch die Rolle der Opposition. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen jeden einzelnen Punkt der Gesetzesvorschläge auch darauf zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen er hat.