Fest steht, dass für das jetzt angestrebte Entlastungsvolumen die in der Mipla hierfür auf der Grundlage der damals bekannten und geplanten Eckdaten vorsorglich getroffenen Maßnahmen in Höhe von 450 Millionen DM für 2001, in Höhe von 400 Millionen DM für 2002 und in Höhe von 330 Millionen DM für 2003 nicht ausreichen. Welche Beträge hier zusätzlich bewältigt werden müssen, ist aufgrund des erreichten Verfahrensstandes bislang nur schwer zu beziffern. Die jetzt diskutierten Ausfallschätzungen liegen in vielen Details weit auseinander. Die verschiedenen Rechnungen von Bund und Ländern werden derzeit - übrigens auf meine Initiative hin - sorgfältig abgeglichen, damit wir verlässliche Planungsgrundlagen erhalten. Eines steht allerdings fest: Spielraum für noch weiter gehende Steuernettoentlastungen, wie sie von der Steuerkommission der CDU/CSU in der vergangenen Woche vorgeschlagen wurden, gibt es ganz sicher nicht. Denn ein weiterer Schub für die Verschuldung der Haushalte muss in jedem Falle vermieden werden, insbesondere in Niedersachsen.
Die CDU muss sich also zwischen Wünschbarem und Machbarem entscheiden. Nach dem Motto „noch schneller, noch mehr, noch teurer“ zu verfahren, aber möglichst nicht zu sagen, wie es gegenfinanziert wird, ist eine schlechte Alternative.
Was die Situation in Niedersachsen angeht, so kommt hinzu, dass weitere beachtliche Haushaltsrisiken bestehen, die auch in den letzten Wochen nicht verheimlicht worden sind und die zum Teil auch in der mittelfristigen Finanzplanung angesprochen, aber nicht beziffert worden sind. Ich nenne beispielsweise, was das Jahr 2001 angeht, die Abdeckung eines möglichen höheren EXPOVerlustes. Bund und Land haben sich aufgrund des Wirtschaftsplanes der EXPO-Gesellschaft auf einen Fehlbetrag von 400 Millionen DM eingestellt, jeweils 200 Millionen bei Bund und Land. Dies haben wir in unserer Finanzplanung entsprechend berücksichtigt. Dass die CDU nun das EXPO-Risiko hochredet, ist ihr Problem. Wir gehen davon aus - ich insbesondere -, dass die EXPO ein voller Erfolg werden wird und dass wir uns auch im Rahmen dessen, was wir abgesichert haben, bewegen werden.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU - Möllring [CDU]: Das hat doch Gabriel schon gesagt! - Frau Lau [SPD]: Dieses Pharisäertum regt mich langsam auf!)
Ich wollte es auch gerade auf das Schärfste zurückweisen, dass die CDU Pharisäer seien. Das ist ja etwas ganz Neues!
Ich wollte nicht der Debatte vorgreifen, die wir am Freitag zu der Frage der Notwendigkeit eines Nachtrags führen werden. Weil Sie aber in Ihrer Anfrage die Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2000 ansprechen, will ich noch eine kurze Bemerkung anfügen. Sicherlich stimmen Sie mir zu, dass der Bundeshaushalt angesichts der übernommenen Verschuldungssituation einen ganz beachtlichen Konsolidierungsbedarf hat. 1,5 Billionen DM als
Ausgangslage für die neue Bundesregierung nach der Ära Kohl sind nicht nur eine Herausforderung gewesen, sondern sie mussten in Angriff genommen werden, weil sonst verfassungswidrige Haushalte ins Haus gestanden hätten.
Es ist deshalb selbstverständlich, meine Damen und Herren von der CDU, dass diese Konsolidierungspolitik auch von den Ländern und Kommunen jeweils zusätzliche Leistungen abfordert. Es wäre geradezu absurd, zu glauben, dass Kürzungsmaßnahmen im Bund nicht auf die Länderhaushalte durchschlügen. Sie wissen, dass wir bei unseren eigenen knappen Kassen nicht in der Lage sind, ausfallende Bundesmittel zu ersetzen.
Und doch ist die Realität nicht ganz so eindimensional, wie es von Ihnen dargestellt wird. Denn nicht alle Beschlüsse des Bundes gehen zu Lasten niedersächsischer Strukturen und Interessen. So wurden beispielsweise die so genannten Wettbewerbshilfen für Seewerften fortgeführt und ganz erheblich aufgestockt, was für Niedersachsen strukturbedingt von besonderer Bedeutung ist.
Oder nehmen Sie die Fortführung des Förderprogramms „Soziale Stadt“, das sich nahtlos an das anschließt, was wir in Niedersachsen durch Ministerin Merk auf den Weg gebracht haben. Ich meine, dass die Landesregierung auch bezogen auf die so genannten Bundespakete gemeinsam mit den übrigen Ländern im Bundesrat und - das betone ich ausdrücklich - insbesondere auch im Vermittlungsausschuss erfolgreich verhandeln wird. Wir haben uns die Vorgabe eines fairen Interessenund Ebenenausgleiches auferlegt, und ich sage das ausdrücklich auch mit Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Länder, die nicht SPD-regiert sind. Wir haben gemeinsam konstruktiv mit dem Bund verhandelt, und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das ist ein Verhandlungserfolg auch im Interesse der Kommunen. - So weit zur Zusammenarbeit mit dem Bund.
Die Erfahrungen aus den Verhandlungsprozessen werden auch in der Auseinandersetzung um die Steuerreformpakete, die jetzt anstehen, eine Rolle spielen. An dieser Stelle möchte ich, damit wir hier nicht nur in den allerschwärzesten Farben malen, noch einmal auf das hinweisen, was uns eine neutrale Schiedsstelle, nämlich das Institut der Deut
Ich halte fest: Platz 3 für das struktur- und finanzschwache Niedersachsen. Damit liegt es vor den finanzstarken Ländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Ohne heute schon näher in die Methodik eingreifen zu wollen, stelle ich fest, dass diese Untersuchung offenbar ein weiterer Mosaikstein von vielen unterschiedlichen Haushaltskennzahlen ist, die im Ländervergleich einmal mehr belegen, was die Landesregierung seit Jahr und Tag sagt, nämlich dass wir gut sind, und die CDU seit Jahr und Tag bestreitet. Es ist ganz gut, dass dies, was wir Ihnen im Übrigen auch schon einmal mit den Niedersachsen-Charts zur Kenntnis gegeben haben, von anderer Seite einmal mehr unterstrichen wird.
Die nächste Aufgabe - Sie fragen ja im Komplex der Haushaltsrisiken -, die sich uns stellt, damit wir unseren konsequenten Konsolidierungskurs absichern können, ergibt sich aus unserem Erfolg beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in der Frage der Neuordnung des Länderfinanzausgleiches. Die Landesregierung hatte eine auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses aus der vergangenen Woche ressortübergreifende Projektgruppe zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingerichtet. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Wer gegen das Landesinteresse beim Länderfinanzausgleich, aus welchen Gründen auch immer, pokert und am Schluss verliert, der wird für den Landeshaushalt um Milliardenbeträge pokern. Das ist die Konsequenz. Deshalb unsere Bereitschaft, Personal, Know-how und Sachkosten einzusetzen, um die niedersächsischen Interessen
Zu Frage 1: Die vorgelegte Mipla 1999 - 2003 enthält eine Reihe von Einschätzungen über die Auswirkungen der Bundesprogramme auf den Landeshaushalt, die durch das Ergebnis des Vermittlungsausschusses im Kern bestätigt wurden. Abweichend von den Plandaten wurde jedoch die bislang hälftige Kostentragung beim Unterhaltsvorschussgesetz geändert. Dort hat das Land künftig zwei Drittel zu tragen. Das entspricht einer gleich bleibenden Belastung von 21 Millionen DM in 2001, 2002 und 2003.
Die vom Vermittlungsausschuss unter Mitwirkung der CDU gebilligte Änderung des § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz - Zwei-Konten-Modell bringt Steuerausfälle des Landes in Höhe von rund 30 Millionen DM mit sich. Umgekehrt führt die Änderung des Umsatzsteueranteils von 0,25 % zugunsten der Länder zu Mehreinnahmen von etwa 60 Millionen DM. Im Saldo wird der von der Mipla abweichende Finanzstatus somit weitgehend bestätigt. Die Übernahme des Vorabbetrages beim Wohngeld durch die Länder sowie die Leistungsverbesserungen beim Wohngeld hatte die Mipla bereits als voraussichtliches Ergebnis unterstellt.
Eine größere Abweichung hat sich allerdings allein aus der im Bundesrat gescheiterten Deckelung der Besoldungsanpassung auf einen Inflationsausgleich ergeben. Ich darf ausdrücklich sagen, dass es die Position der CDU war, insoweit abweichend zu votieren. Dies führt im Vergleich zu den Annahmen der Mipla zu einer zusätzlichen Belastung des Landes von rund 230 Millionen DM. Ob sich die Haushaltsbelastung allerdings tatsächlich in dieser Höhe realisieren wird, ist zu diesem Zeitpunkt völlig offen, da zunächst das Ergebnis des Tarifbereiches abzuwarten ist. Insoweit hat sich eine Verfahrensumkehr ergeben. Der BMI, also der Bundesminister des Innern, hat hierzu wiederholt erklärt, er strebe auch für den Angestelltenbereich weiterhin einen Abschluss in Höhe des Inflationsausgleichs an. Nachdem der BMF am 11. Januar seine bisherige Ausfallschätzung überarbeitet und aktualisiert hat, belastet das Bundesprogramm den Landeshaushalt ohne Berücksichtigung der Steuerreform 2000 im Saldo von Einnahmen- und Ausgabenveränderungen allerdings um 228 Millio
Die Auswirkungen, die sich durch die Steuerreform 2000 auf den Landeshaushalt ergeben, sind derzeit noch nicht sicher zu beziffern. Die getroffene Vorsorge in Höhe von 450 Millionen DM, 400 Millionen DM und 330 Millionen DM für die Jahre 2001 bis 2003 wird nach meiner Einschätzung voraussichtlich nicht ausreichen. Nach ersten Ausfallschätzungen des Bundes wird die Steuerreform in der Form des Referentenentwurfes des BMF gegenüber der Mipla-Vorsorge in den Jahren 2001, 2002 und 2003 zu weiteren Ausfällen in Höhe von rund 1,3 Milliarden DM, 220 Millionen DM bzw. 740 Millionen DM auf der Zeitachse führen. Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass die Schätzungen von Bund und Ländern zum Teil noch auseinander liegen und der Abgleich derzeit vollzogen wird. Ich weise auch darauf hin, dass das der Referentenentwurf der Bundesregierung ist und nicht das Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Ich weise in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass wir im Vermittlungsausschuss mit der Bundesregierung auch beim Zukunftsprogramm 2000 erfolgreich für die Länder und die Kommunen verhandelt haben.
Zu Frage 2: Die Mipla 1999 - 2003 weist globale Minderausgaben in Höhe von 824 Millionen DM, 818 Millionen DM bzw. 849 Millionen DM aus. Die Details erspare ich mir. Da Sie sicherlich nachfragen werden, bekommen Sie dann die Detailantworten. Ich sage Ihnen aber auch zu, dass wir Ihnen die Daten schriftlich geben könnten. Das macht es vielleicht leichter.
Bei der Bewertung dieser Zahlen ist jedoch hervorzuheben, dass die ausgewiesenen Beträge nicht mehr im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden müssen, wie dies bei der in einem Haushalt veranschlagten globalen Minderausgabe nach der Bodensatztheorie der Fall ist. Vielmehr sind die in der Mipla vorgenommenen Globalbuchungen alle sachlich belegt und nur aus technischen Gründen als solche behandelt worden. Mit anderen Worten: Alle Globalbuchungen werden bei der Aufstellung des Haushaltes 2001, in die wir jetzt eingetreten sind, in konkrete Ansatzkürzungen münden. Für alle Planungsjahre ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 2,65 Milliarden DM vorgesehen. Wir halten sie damit auf dem Level, der bereits angesagt war. Der in der Mipla offen ausgewiesene Handlungsbedarf beträgt für 2001 1,3 Milliar
Zu Frage 3: Die im Rahmen der Regierungserklärung von Ministerpräsident Gabriel angekündigten programmatischen Schwerpunkte führen zu folgenden Ausgaben: 2001 = 120 Millionen DM, 2002 = 120 Millionen DM, 2003 = 140 Millionen DM und 2004 140 Millionen DM. Mit dem Aufstellungsschreiben zum Haushalt 2002, also meinem Erlass an die Ressorts, wurde den Ressorts aufgegeben, die auf sie entfallenden Finanzierungsbeiträge entsprechend der Vorgabe des Herrn Ministerpräsidenten vorab durch zusätzliche Einsparungen aufzubringen. Der Bemessung des Anteils lag der für 2001 ermittelte Zuschussbedarf des jeweiligen Einzelplanes zugrunde.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihnen heute zum wiederholten Male diese Eckdaten zur Kenntnis geben zu können, und werde selbstverständlich dann, wenn sich die Zahlen weiter verdichtet haben, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Verfügung stehen und Ihnen vorab schriftlich die jeweiligen Details zuleiten. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben gesagt, die globale Minderausgabe von 800 Millionen DM in der Mipla sei durch sachliche Einzelpositionen unterlegt. Können Sie uns hier im Landtag einmal die großen Blöcke darstellen?
Die zweite Frage. Abweichend von der mittelfristigen Finanzplanung, die ja auch erst drei Wochen alt ist, hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Plaue, gefordert, die Nettoneuverschuldung auf 2,5 Milliarden DM zu reduzieren.
- 2,5 Milliarden DM stand in der Zeitung. Das ist bis heute nicht zurückgenommen worden. Herr Plaue hat in einem Interview gesagt: Wir wollen die Nettokreditaufnahme auf 2,5 Milliarden DM begrenzen. Ich gehe davon aus, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD - -
Stimmt die Regierung inzwischen mit dem Vorsitzenden der Mehrheitsfraktion, Herrn Plaue, überein, die Nettokreditaufnahme auf 2,5 Milliarden DM zu begrenzen?
Bevor der Minister antwortet, bekommt auch der Kollege Möllring einen Ordnungsruf für den Beginn seiner Ausführungen. Das war nicht parlamentarisch.