Ich stimme allerdings dem Vorsitzenden des Umweltausschusses, Herrn Dr. Stumpf, in Folgendem zu: In der Art, in der wir im Umweltausschuss arbeiten, wird die Beratung des Gesetzentwurfs eine gute Gelegenheit bieten, den Ist-Zustand und die Fehler in diesem Sektor vernünftig zu analysieren. Der Fraktion der Grünen ist zu danken, dass sie wenigstens das ermöglicht hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Schöne an der Debatte ist, dass von allen Fraktionen und dem fraktionslosen Abgeordneten zumindest der Handlungsbedarf anerkannt wird. Dieser ist unbestreitbar. Ich habe nicht umsonst darauf hingewiesen, dass dieser Deliktbereich eine hohe Wachstumsrate aufweist. Von daher ist der Handlungsbedarf gestiegen. Man kann nicht einfach auf Erlasse und Verordnungen verweisen, die schon sechs, sieben oder acht Jahre alt sind, und sagen: Es funktioniert doch alles prima.
Wenn wir einen Antrag oder einen Gesetzentwurf erarbeiten, dann sagen wir nicht einfach: Das hört sich ganz schlüssig an, das machen wir einmal. Vielmehr machen wir uns erst einmal über die Grundsätze und die Ausgangspositionen schlau. Von daher sehe ich mich nach wie vor in der Lage
zu sagen: Wir haben Recht mit der Forderung, die wir erheben, nämlich der Polizei in Zusammenarbeit mit den Abfallbehörden verdachtsunabhängige Kontrollen im Abfallbereich zu ermöglichen. Ich unterstreiche „Abfallbereich“.
Ich habe mir einmal eine Länderumfrage angeschaut, die zwei Jahre alt ist. Darin werden die Zuständigkeiten in Bezug auf Kontrollen von Abfalltransporten verglichen. Niedersachsen hat danach die Regelung: ganzheitliche Kontrollen mit dem Landesamt für Umweltschutz, ansonsten im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und im Rahmen der Gefahrenabwehr, basierend auf dem Gefahrenabwehrgesetz, wenn Ladungen als gefährliche Güter gekennzeichnet sind.
Können Sie sich vorstellen, dass Junge-Hülsing und Konsorten ihre Ladungen als gefährliche Güter kennzeichnen? - Mit Sicherheit nicht! Hier gibt es eine Lücke - darauf heben wir mit unserem Gesetzentwurf ab -, die man füllen muss. Mit der Frage „Gesetz oder Verordnung?“ werde ich mich später noch einmal befassen.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das Landeskriminalamt Niedersachsen in seiner Konzeption zur Abfallproblematik - das LKA ist sicherlich keine Institution, die man vernachlässigen sollte wörtlich feststellt: Auf dem Gebiet des Abfallrechts hat die niedersächsische Polizei aber kein eigenes Anhalte- und Kontrollrecht. - Was stimmt denn nun? Das sind Punkte, die wir im Ausschuss im Zusammenhang mit der Anhörung werden erörtern müssen. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass effektive Kontrollmöglichkeiten für die Polizei in Bezug auf Abfalldelikte nicht gegeben sind und dass von daher die Argumentation, die Sie, Herr Inselmann, vorgetragen haben, auf unseren Gesetzentwurf nicht zutreffen kann.
Ich fand es nett, dass Sie auf die Möglichkeit der Großkontrollen hingewiesen haben und auch darauf angespielt haben, dass man dabei auch nach Abfallrecht kontrollieren könne. An besagter Großkontrolle in Wildeshausen habe ich nämlich teilgenommen. Ich habe mir das angeschaut und konnte mich genau darüber informieren, dass es Abfallprodukte gab, die man untersuchen konnte. Das ergab sich allerdings im Rahmen der normalen Güterkontrolle. Daraus resultierte der Wunsch auch von meiner Seite, die Kontrollmöglichkeiten auch in Zusammenarbeit mit den Abfallbehörden und auch für die Polizei - sei es als Schwerpunktaktionen oder als Einzelaktionen - zu vergrößern.
Zu der Darstellung von Herrn Inselmann, die Kooperation sei vollzogen, kann man feststellen, dass das von denjenigen, die diese Kooperation vollziehen sollen, als nicht ausreichend betrachtet wird. Ich hoffe, dass wir auch dieses Argument während der Ausschussberatungen noch einmal würdigen können.
Was den Weg - Gesetz oder Verordnung? - angeht, so gibt es eine Kooperationsverordnung. Diese hat sich allerdings im Laufe der Jahre - das ist immerhin schon sieben oder acht Jahre alt - als nicht ausreichend erwiesen. Bei einer solch gravierenden Sache wie der Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger damit rechnen müssen, dass die Polizei verdachtsunabhängig bestimmte Fahrzeuge kontrolliert, ist es doch angemessen, das nicht in einem Erlass, sondern in einem Gesetz zu regeln.
Nun noch eine Bemerkung zu der Behauptung, die Polizei könne das nicht, und die Ausbildung von Fachleuten würde unheimlich viel kosten. Nach meiner Kenntnis und nach dem, was ich auch in anderen Zusammenhängen beobachten konnte, sind bei der Polizei bereits Fachkräfte ausgebildet. Ich weiß, dass weitere Ausbildung ohnehin in Zusammenarbeit mit den Gewerbeaufsichtsämtern stattfindet. Es gibt, Herr Dr. Stumpf, bereits die entsprechenden Labors bzw. Untersuchungseinrichtungen. Dass sie verbesserungsbedürftig und Verbesserungen möglich sind, will ich nicht bestreiten. Ich würde aber nicht so sehr auf dem hohen Ross sitzen und sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, wie die plötzlich auf der Autobahn eine Analyse ziehen sollen. Es gibt tragbare Laboreinrichtungen. Dass man weitere Untersuchungen nicht mehr vor Ort, sondern in einer entsprechenden Einrichtung vornimmt, ist doch klar. Es geht darum, Anfangsverdachte zu bestätigen und das zu intensivieren.
Ehrlich gesagt - das frage ich einmal den Innenminister -, weiß ich nicht, warum sich insbesondere die Verwaltung des Innenministeriums gegen eine solche Lösung sträubt. Darauf hätte ich in den Ausschussberatungen gern eine Antwort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem, was Frau Steiner gerade ausgeführt hat, nur noch zwei Bemerkungen machen.
Unter Rot-Grün sind wir in Niedersachsen, Frau Steiner, ganz bewusst den Weg gegangen - das mag heute von den Grünen anders gesehen werden -, das nicht über ein Gesetz, sondern über eine Zuständigkeitsverordnung zu regeln. Das war Absicht und ist sozusagen ein Erbe von Rot-Grün. Wenn Sie sagen, Sie wollten dieses Erbe nun nicht mehr antreten, dann habe ich nichts dagegen.
Ich möchte aber festhalten, dass es seinerzeit gute Gründe dafür gegeben hat, diesen Weg zu gehen und das nicht gesetzlich zu regeln. Sie sollten in sich gehen und prüfen, welche Gründe seinerzeit eine Rolle gespielt haben könnten. Dann werden Sie bestimmt klüger werden und einräumen müssen, dass der Weg richtig ist, das über eine Verordnung zu regeln.
Ich wundere mich über das, was Sie zu der Frage ausgeführt haben, ob die Polizei denn nun Kontrollbefugnisse habe oder nicht, um eine verdachtsunabhängige Kontrolle durchzuführen. Der Stand meiner Erkenntnisse ist - ich muss mich darauf verlassen, wenn mir das Innenministerium das so erklärt -, dass die Polizei diese Kontrollbefugnisse nach §§ 12 und 13 des Gefahrenabwehrgesetzes hat. Lassen Sie uns die Frage klären. Wir werden ja die Polizei und das Innenministerium dazu anhören. Dann werden wir sehen, Frau Steiner, ob Sie oder wir Recht haben.
Ich gehe davon aus, dass der Innenminister und das Innenministerium wissen, welche Kompetenzen die niedersächsische Polizei hat, und dass der Innenminister das besser weiß als Sie, Frau Steiner. Nehmen Sie mir das nicht übel. Das ist meine kühne These, die ich hier einmal in den Raum stellen will. Ich hoffe, Sie können verstehen, dass wir der Auffassung des Innenministers eher zuneigen als Ihrer.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, federführend den Ausschuss für Umweltfragen und mitberatend die Ausschüsse für innere Verwaltung sowie für Häfen und Schifffahrt zu beauftragen. Wenn Sie so beschließen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Fahrgastfreundlicher Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/526 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/1174
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Flächendeckende Verkehrsverbünde für Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/305 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/1176
Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden in der 21. Sitzung am 17. Februar 1999 und in der 15. Sitzung am 12. November 1998 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie öfter mit Bus oder Bahn unterwegs sind, wissen Sie sicherlich, wie oft es vorkommt, dass man seinen Anschlusszug oder seinen Anschlussbus verpasst. Ihnen ist sicherlich auch aus der Diskussion in der regionalen Presse bekannt, auf
wie vielen Bahnstrecken Fahrzeiten verlängert worden sind, weil Langsamfahrstrecken nicht repariert wurden. Ich nehme an, dass Ihnen des Weiteren bekannt ist, dass man auf vielen Nahverkehrsstrecken in Niedersachsen oft noch froh sein muss, wenn man gerade noch einen Stehplatz ergattert.
Wir haben einen Antrag eingereicht, der zum Ziel hat, auf eine durchgreifende Verbesserung von Pünktlichkeit, Sicherung und Verkürzung von Fahrzeiten, Sicherung von Anschlussverbindungen und Zustand von Bahnhöfen und Zügen hinzuwirken, und wir wollen - ganz simpel -, dass die Landesregierung ihre Zahlungen an die Verkehrsträger, an die Bahn, kürzt, wenn diese Leistungen nicht so wie vereinbart erbracht wurden.
Nun hat die SPD-Fraktion diesen Vorgang ungefähr ein Dreivierteljahr lang geprüft und ist schließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eigentlich alles in Butter ist und dass das Problem in Niedersachsen nicht besteht.
Der Kollege Schurreit hat deshalb im Ausschuss vorgeschlagen, diesen Antrag abzulehnen. Dem ist seine Fraktion dann auch gefolgt.
Frau Präsidentin, ich will bei dieser Gelegenheit einmal aus der Bremer Bürgerschaft, aus einem Dringlichkeitsantrag von SPD und CDU zitieren. Dort heißt es:
„ist seit Wochen geprägt von regelmäßigen und massiven Verspätungen sowie Zugausfällen. Dies hat ausweislich der Aussagen durch die befragten Pendler offenbar bereits dazu geführt, dass zahlreiche Berufstätige die Bahn nicht mehr nutzen und ihren Arbeitsweg per Auto bewältigen, um den mit häufigem Zuspätkommen am Arbeitsplatz verbundenen Nachteilen vorzubeugen. Die aktuelle Situation deutet darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG die in dem Vertrag mit
So liegt die Sache in Bremen. Ihre Kollegen und auch die Kollegen der CDU in Bremen haben das Problem offensichtlich erkannt und haben Konsequenzen gefordert. Gleiches ist der Fall in Nordrhein-Westfalen, Gleiches ist der Fall in Rheinland-Pfalz. Auch dort hat man gesagt, dass es nicht angehen könne, dass man für eine Leistung bezahle, die in der Qualität nicht erbracht werde.
Nun haben wir in Niedersachsen die Situation, dass seit über zwei Jahren mit der Bahn verhandelt wird und noch immer kein Vertrag zustande gekommen ist. Wir haben also erschwerend mit der Situation zu leben, dass wir hier einen vertraglosen Zustand haben. Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass das Land hier viel zu sehr auf Schmusekurs fährt und auch in Bezug auf Ausschreibungen viel zu zögerlich ist. Man könnte ja dann, wenn der eine Verkehrsträger seine Leistung nicht erbringt, einmal überlegen, ob man die Leistung ausschreibt und einen Dritten findet, der die Leistung besser erbringen kann. Es hat nur eine einzige Ausschreibung gegeben. Herr Fischer, ich habe immer wieder das Gefühl, dass die Bahn Sie über den Tisch zieht.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zum Thema Verkehrsverbünde sagen, weil wir am Ende dieser Beratung auch über beide Anträge Beschluss fassen. Bei diesem Thema ist etwas mehr Bewegung gewesen. Sie haben sich letztlich zu einer Formulierung durchgerungen, die im Kern Folgendes beinhaltet: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Bildung weiterer Verkehrsverbünde hinzuwirken. - Das ist ein Fortschritt, aber leider noch nicht der von uns geforderte flächendeckende Ansatz. Meines Erachtens ist ein Verkehrsverbund letztlich e i n zentrales, vielleicht d a s zentrale Marketinginstrument auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Eine Firma wie VW gibt 25 mal so viel Geld für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing aus wie alle Verkehrsträger und Unternehmer im Bereich des ÖPNV und das Land zusammen. Ich gehe davon aus, dass VW nicht ohne Grund so viel Öffentlichkeitsarbeit und Marketingarbeit leistet. Dadurch würde es gelingen, das Produkt - in diesem Falle den Nahverkehr - viel besser an den Mann und die Frau zu bringen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten: Stimmen Sie entgegen der Ausschussempfehlung für Pünktlichkeit, für schnelle und leistungsfähige Züge und für mehr Qualität in den Bahnen in Niedersachsen.
Wir werden Ihrem Änderungsantrag zum Thema Verkehrsverbünde zustimmen, auch wenn er hinter unseren Erwartungen zurückbleibt. Immerhin ist er ein erster Schritt. Herr Schurreit, Herr Fischer, geben Sie sich einen Ruck! - Vielen Dank fürs Zuhören.