Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die notwendige Ausnahmegenehmigung nicht zu erteilen, bzw. hat sie dieses bereits getan?
Teilt die Landesregierung die Empfehlung des Nordrhein-Westfälischen Innenministers Dr. Fritz Behrens an alle Bundesländer aus dem August letzten Jahres, angesichts des Amoklaufes von Erfurt solche Waffenmessen grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass der Gemeinde Seevetal als der zuständigen Waffenbehörde bisher kein Antrag der KreMess Agentur bzw. einzelner Aussteller auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Handelsverbot vorliegt. Es ist daher nicht bekannt, ob bzw. in welchem Umfang Waffen und Munition auf der
Börse zum Kauf angeboten werden sollen. Allerdings wurde von der KreMess Agentur das gemeindeeigene Veranstaltungszentrum für den genannten Zeitraum gemietet.
Für den Fall, dass die KreMess Agentur die Veranstaltung auch tatsächlich durchführen wird, sind unterschiedliche Fallgestaltungen mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen denkbar. Dabei kommt es insbesondere auch darauf an, ob es sich bei der Veranstaltung gewerberechtlich um eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt handelt. Dies kann allerdings erst nach Kenntnis der einzelnen Kriterien, z. B. über Anbieter, Besucherkreisangebote usw., bewertet werden.
Sollte die KreMess Agentur eine so genannte Festsetzung der Veranstaltung als Messe oder Ausstellung nach Gewerberecht und eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz beantragen, gilt Folgendes: § 35 Abs. 3 Nr. 2 des neuen Waffengesetzes sieht ein Verbot für den Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition und Hieb- oder Stoßwaffen auf Messen, Ausstellungen und Märkten vor. Ausgenommen von dem Verbot ist die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen. Darüber hinaus kann die zuständige Waffenbehörde im Einzelfall Ausnahmen von dem Handelsverbot zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
So genannte Militariabörsen unterliegen nicht den Beschränkungen des Waffenrechts. Sie sind vielmehr nach Gewerberecht zu beurteilen und unterliegen angesichts der bestehenden Gewerbefreiheit keinen Einschränkungen, sofern die einschlägigen Gesetze beachtet werden.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass festgesetzte Messen und Ausstellungen, auf denen Militaria zum Verkauf angeboten und für ebenfalls ausgestellte Waffen und Munition Bestellungen aufgegeben werden können, keinem Verbot unterliegen. Veranstaltungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können also waffenrechtlich genehmigungsfrei stattfinden, auch wenn die Verbindung mit einer solchen Militariabörse, auf der Gegenstände aus der Nazizeit häufig wie Devotionalien behandelt werden, zumindest einen außerordentlich negativen Beigeschmack hinterlässt. Verboten ist lediglich der direkte Erwerb und die sofortige Mitnahme von dort angebotenen Waffen und dort angebotener Munition.
börsen können grundsätzlich aber auch von interessierten Personen besucht werden, die noch keine Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz besitzen. Durch entsprechende Ausstellungen kann möglicherweise der Reiz, sich wenigstens mit genehmigungsfreien Schusswaffen und Munition zu versehen, geweckt werden. Messen, Märkte, Ausstellungen sollen die Faszination von Waffen und Munition nicht noch steigern. Wenn in diesem Umfeld die Möglichkeit geboten wird, Waffen und Munition direkt zu kaufen und auch gleich mitzunehmen, fördert dies unüberlegte Spontankäufe. Deshalb soll der Kauf von Waffen und Munition grundsätzlich nur in festen Verkaufsstellen des Fachhandels mit entsprechender Beratung erfolgen.
Zu Frage 1 verweise ich auf die Vorbemerkungen. Da bisher weder von dem Veranstalter noch von einzelnen Ausstellern Anträge auf Ausnahmen von dem Handelsverbot nach dem Waffengesetz beantragt wurden, ist eine Beurteilung der Veranstaltung in Seevetal noch nicht möglich. Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Handelsverbot ist die Gemeinde Seevetal, bei der, wie ich ausgeführt habe, bisher keine Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vorliegen. Sofern von dem Veranstalter bzw. von einzelnen Ausstellern nach dem Waffengesetz erforderliche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, wird die Waffenbehörde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und der damit verbundenen Ziele sowie der einschlägigen Rechtsprechung prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung von dem Handelsverbot erteilt werden kann. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung liegen nur vor, wenn im Einzelfall das öffentliche Sicherheitsinteresse nicht beeinträchtigt ist. Angesichts der schrecklichen Ereignisse von Erfurt sehe ich aber wenig Spielraum, das vom Gesetzgeber gewollte Vertriebsverbot durch Ausnahmen zu lockern. - Vielen Dank.
nenministers von Nordrhein-Westfalen Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunen Niedersachsens über den weiteren Umgang mit derartigen Messen gegeben?
Derartige Gespräche hat es bisher nicht gegeben, Herr Hagenah, da diese Art von Veranstaltungen im Lande bisher nicht einen Rahmen einnimmt, der weit über Seevetal hinausgeht. Mir sind nicht viele Gemeinden bekannt, die in solcher Art Messen durchführen. Aus diesem Grunde hat es bisher keinen Anlass gegeben. Sollte sich das Ausmaß solcher Veranstaltungen verstärken, werden wir selbstverständlich auch die Möglichkeit des Gesprächs mit den Kommunen nutzen.
Im Anschluss an Ihre Antwort, Herr Minister, frage ich: Wie oft finden solche Märkte, Ausstellungen und Messen in Niedersachsen statt?
Frau Litfin, da das eine Sache des örtlichen Wirkungskreises ist - ich habe das eben erläutert -, haben wir darüber keine Statistik. Wir würden darüber nur informiert, wenn irgendwelche Dinge aufträten, die mit Problemen behaftet sind. Die Veranstaltung von Seevetal ist erstmals bei uns auf den Tisch gekommen. Wir wissen jetzt, dass sie zweimal im Jahr stattfindet. Die Gemeinde hat das genehmigt. Es ist dort bisher nichts vorgefallen, was öffentlich zu Problemen geführt hätte. Es sollen - so ist mir aufgeschrieben worden - Kontrollen stattgefunden haben. Bisher ist nichts passiert, was Probleme beinhaltet. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass diese Veranstaltungen einen gewissen Hautgout haben. Das will ich nicht verschweigen. Es liegt aber in der Genehmigungsbefugnis der Gemeinden und ist von uns deshalb bisher landesweit nicht als Problem angesehen worden.
Herr Minister, welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, inwieweit Personen aus der rechtsextremen oder revanchistischen Szene solche Messen zur Kontaktaufnahme und zur Ausstattung mit Militaria benutzen? Immerhin liegt Seevetal nicht weit von Hamburg entfernt.
Konkrete Erkenntnisse, insbesondere auch Erkenntnisse der Polizei über bestimmte Personen, die diese Veranstaltung besuchen, haben wir nicht, Frau Steiner. Wir haben allerdings darüber Kenntnis, dass bei diesen Veranstaltungen Kontrollen durch Sicherheitsdienste und Ähnliches stattfinden, sodass also nicht jeder diese Messe betreten darf. Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch bestimmte Leute herausgehalten werden. Aber Erkenntnisse darüber, wer dort verkehrt, haben wir nicht.
Herr Minister, Sie hatten schon angesprochen, dass diese Veranstaltung zweimal jährlich stattfindet, zuletzt passenderweise zum Weihnachtsfest 2002. Können Sie mir sagen, ob dort Waffen, sowohl erlaubnispflichtige als auch freie, verkauft wurden oder, wie von Ihnen beschrieben, nur Bestellungen angenommen wurden?
Bei der letzten Ausstellung ist unserer Erkenntnis nach eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, sodass auch Waffen verkauft werden konnten. Ich hatte eben gesagt, dass wir den Gemeinden die dringende Empfehlung geben, solche Ausnahmegenehmigungen nicht mehr zu erteilen, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was wir in Erfurt erleben mussten und was mein Kollege aus Nordrhein-Westfalen zum Ausdruck gebracht hat.
Herr Minister, ist eigentlich gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche zu solchen Waffenmessen keinen Zugang erhalten?
Herr Minister, es gibt mit dem Markt für solche Produkte und den Veranstaltern, die sich bestimmte Standorte suchen, um einen Markt zu haben, Erfahrungen. Deshalb meine Frage: Ist es nicht auffällig, dass im Landkreis Harburg, in dieser Region, in der diese Messe stattfindet, eine besonders starke Anhäufung von rechtsradikalen Aktivitäten und von Aktivisten anzufinden ist? Empfinden Sie es nicht als bedrohlich, dass die Gemeinde Seevetal mit diesem Punkt so leichtfertig umgeht?
Herr Schwarzenholz, ich möchte mir hier ein Urteil über die Frage, wie eine Gemeinde sich in vielen Fällen verhält, nicht leisten, sondern will Ihnen nur sagen, dass wir bisher jedenfalls keine Rechtsverstöße feststellen konnten. Aber ich will diesen allgemeinen Appell durchaus noch einmal wiederholen, dass man den Gemeinden die Empfehlung gibt, damit sehr sorgfältig umzugehen. Aber wie gesagt: Rechtsverstöße sind uns nicht bekannt. Gefühlsmäßig könnte ich einen Zusammenhang so, wie Sie es getan haben, herstellen. Aber ich habe dafür keine Belege.
Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, den Besitz einer Waffenbesitzkarte zur Voraussetzung für den Besuch solcher Messen zu machen?
Nein, Frau Steiner, das können wir nicht. Ich möchte, weil die Frage, wer so etwas veranstaltet, in diesem Zusammenhang immer eine Rolle spielt, gerne noch Folgendes erwähnen: Wir haben nach dem Gewerberecht natürlich nicht die Möglichkeit, jemandem die Veranstaltung einer solchen Messe zu verbieten, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er gegen irgendetwas verstoßen hat, z. B. strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. So können die Veranstalter solche Messen durchführen, wenn Sie nicht schon vorher gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben.
Herr Minister, in Anbetracht der Tatsache, dass die Landesregierung offensichtlich wenig Informationen darüber hat, wann, wie oft und wo regional verteilt solche Veranstaltungen stattfinden, frage ich Sie: Hält sie es vor diesem Hintergrund nicht doch für notwendig, Gespräche mit den Kommunen einzuleiten, um sich einen Überblick über die Dimension des Problems hier in Niedersachsen zu verschaffen?
Frau Pothmer, vor dem Hintergrund der hier jetzt aufgeworfenen Fragen will ich gerne zusagen, dass wir insbesondere mit den kommunalen Spitzenver
bänden über dieses Thema reden wollen. Aber ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass mir dieses Problem bisher noch nicht als landesweites Problem auf den Tisch gekommen ist. Ich sagte ja schon, dass wir deshalb solche Veranstaltungen bisher nicht durchgeführt haben. Aber ich will diese Fragen gerne zum Anlass nehmen, mit den Spitzenverbänden darüber zu reden und auf diese Weise ein höheres Maß an Sensibilität herbeizuführen.
(Frau Pothmer [GRÜNE]: Dann sind Sie den Grünen jetzt sicherlich dank- bar! - Minister Bartling: Für den Hin- weis!)
Herr Minister, könnten Sie sich vorstellen, dass die Landesregierung eine Initiative zur Änderung des Waffengesetzes ergreift, um diese Ausnahmen endgültig unmöglich zu machen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Gemeinden Ihre begrüßenswerte Empfehlung, keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, nicht beachten?