Protocol of the Session on January 23, 2003

Es folgt Frau Pothmer zur zweiten Frage. Dann Herr Groth.

Frau Ministerin, es gibt ganz offensichtlich Bestrebungen innerhalb der CDU, das Niedersächsische Pflegegesetz abzuschaffen.

(Plaue [SPD]: Habe ich auch gehört!)

Zumindest vertritt Herr Althusmann in Lüneburg eine solche Auffassung. Können Sie uns sagen, welche Konsequenzen das für die pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen hätte?

Frau Ministerin!

Auch ich habe mit Verblüffung gelesen, dass auch Frau von der Leyen will, dass dieses Gesetz abgeschafft werden soll. Das hätte in der Tat fatale Konsequenzen, und zwar insbesondere für den ambulanten und den teilstationären Bereich. Damit würde jede Investitionsförderung wegfallen. Ich finde, das ist in der Tat bemerkenswert. Es ist gut, dass das im Landtag noch einmal zur Sprache kommt; denn weder in dem Programm noch in dem 100-Tage-Programm gibt es irgendeinen bemerkenswerten Hinweis zur Verbesserung der Pflege, abgesehen von einer Imagekampagne. Darüber sagen die Profis: Das ist ja ganz nett; das muss man auch machen. Aber wenn man Personal gewinnen will, muss man noch ganz andere Bausteine der Personalentwicklung auf den Weg bringen. Das tut die Personalinitiative Pflege im Dialog „Soziales Niedersachsen“.

(Beifall bei der SPD)

Herr Groth! Dann Frau Zachow zur zweiten Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragesteller der CDU-Fraktion erwecken den Eindruck, als sei die Landesregierung zuständig für die Kostensätze und Pflegesätze in der Pflege. Ich frage die Landesregierung: Wer sind denn nun die

eigentlich Verantwortlichen, die Pflegesätze und Kostensätze aushandeln?

(Frau Zachow [CDU]: Das können sogar wir beantworten!)

Welche Zuständigkeit hat die Landesregierung in diesem Geschäft? Das scheint bei den bisherigen Auskünften nicht deutlich geworden zu sein.

Frau Dr. Trauernicht!

Herr Abgeordneter, man muss in der Tat immer wissen, wer der verantwortliche Akteur ist; denn nur dann, wenn man weiß, wer was tun muss, damit man Ergebnisse erzielt, kommt man voran.

Die Pflegesatzparteien, also diejenigen, die darüber entscheiden, wie viel Geld eine Einrichtung bekommt, sind die Träger des einzelnen zugelassenen Pflegeheimes, sind die Pflegekassen und der für den Sitz des Pflegeheimes zuständige Sozialhilfeträger. Sie sitzen am Tisch und handeln das aus. Wenn sie sich nicht einig werden, dann wenden Sie sich an die Schiedsstelle.

Das Land - um das einmal richtig konkret zu machen - hat als überörtlicher Träger der Sozialhilfe überhaupt nur eine finanzielle Mitverantwortung in 17 von insgesamt 1 199 Pflegeheimen. Die Zuständigkeit für die Aushandlung der Pflegesätze liegt mit beim NLZSA. An Vergütungsverhandlungen - das ist Ihnen ja so wichtig - für die ambulante Pflege ist das Land überhaupt nicht beteiligt, sondern das machen die Partner der Selbstverwaltung.

Das Land wiederum - Herr Abgeordneter, danach hatten Sie auch gefragt - ist zuständig für die Einrichtung der Schiedsstelle und für die Vorhaltung einer flächendeckenden Versorgungsstruktur, die leistungsfähig, zahlenmäßig ausreichend sein und wirtschaftlich arbeiten muss. Dazu bedurfte es eines Landesgesetzes. Dies ist das Niedersächsische Gesetz zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, das Niedersächsische Pflegegesetz. Das brauchen wir auch weiterhin. Das ist in diesem Bereich die Zuständigkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Zachow zur zweiten Frage.

Frau Ministerin, da Sie vorhin in einer Antwort gesagt haben, wenn man in die Tiefe steige, dann gebe es keine Finanzierungslücke bei den ambulanten Pflegediensten, frage ich Sie: Wollen Sie eigentlich bestreiten, dass es, nachdem durch das Landespflegegesetz nicht mehr eine Kostenpauschale für Verwaltung und ähnliches gewährt wird, genau da Finanzierungsprobleme bei den freien Trägern gibt und dass diese die Finanzierungslücke aus anderen Mitteln stopfen?

Frau Ministerin, bitte!

Das Wort „Lücke“ ist zu unpräzise, als dass wir jetzt das Problem vernünftig herausarbeiten könnten.

(Dr. Winn [CDU]: Das war die Fra- ge!)

- Eine Lücke gibt es aber nicht. Alles das, was nicht über die Landesförderung und die Eigenbeteiligung der Patienten finanziert wird, wird durch den Sozialhilfeträger finanziert. Das ist natürlich auch im Bereich der ambulanten Pflege der Fall. Wenn Sie das mit „Lücke“ meinen, so ist darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe des Sozialhilfeträgers ist, das zu finanzieren. Wenn die Kosten bei einem ambulanten Träger die Einnahmen übersteigen, dann muss er sich die Frage stellen, ob es ein wirtschaftlich arbeitender Betrieb im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie meinen, dass mehr Geld in das System soll, dann müssen Sie auch sagen, woher das Geld kommen soll. Da ich keinerlei Hinweise darauf habe, frage ich mich, ob Sie nicht vielleicht doch die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen wollen.

(Frau Schliepack [CDU]: Das hilft auch nicht mehr, um die Wahl zu ge- winnen!)

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Schwarz.

Frau Ministerin, ist der Landesregierung ein konkreter Vorschlag der CDU-Fraktion aus den vergangenen Jahren bekannt, der eine Verbesserung der Pflege beinhaltet hätte?

(Frau Schiepack [CDU]: Sind wir in der Regierungsverantwortung? - Noch nicht! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Das war ein guter Zwischenruf! Das wird sich auch nicht ändern!)

Frau Ministerin!

Die Pflege alter Menschen ist ein unglaublich wichtiges politisches Thema. Das Thema ist eine große Herausforderung für die Zukunft. Deshalb sind gute Vorschläge von allen Seiten willkommen, um den Prozess in der Zukunft gut bewältigen zu können; denn wir wissen, welche Folgen die demografische Entwicklung hat. Deswegen sind meine Ohren immer offen, wenn gute Vorschläge unterbreitet werden. Ich muss ganz ehrlich sagen: In Vorbereitung der heutigen Sitzung habe ich festgestellt, dass es in dem gesamten Programm der CDU und in den Diskussionen zum Thema Pflege - ich habe mir noch einmal die letzten Landtagsdebatten angesehen - keinen konkreten Vorschlag gibt außer einer nebulösen Ansage, dass da vielleicht mehr Geld ins System müsste. Meine Damen und Herren, das nützt nichts, wenn man nicht gleichzeitig sagt, woher man dieses Geld denn wirklich nehmen soll. Insofern gibt es keine Vorschläge, die uns wirklich voranbringen. Ich glaube, das werden die Menschen auch merken.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Frage stellt Frau Vockert.

Frau Ministerin, wenn Sie denn, wie Sie dargestellt haben, diesbezüglich eine parteiübergreifende Zu

sammenarbeit befürworten, frage ich Sie, warum Sie die CDU-Fraktion nicht an dem Dialog „Soziales Niedersachsen“ beteiligt haben?

(Zustimmung bei der CDU - Plaue [SPD]: Wenn Sie keine Vorschläge haben, dann brauchen wir Sie nicht zu beteiligen! Eine schweigende Fraktion muss man doch nicht beteiligen!)

Frau Abgeordnete, weil das keine Veranstaltung einer Partei ist, gleich welcher. Auch die SPD ist nicht dabei, die Grünen sind nicht dabei, sondern es kommt darauf an, dass man die zentralen Akteure zusammenbringt, damit sie Lösungsvorschläge im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf den Weg bringen und uns Hinweise für politische Entscheidungsprozesse geben. Dann kommen diese Vorschläge genau dorthin, wohin sie gehören, nämlich in das parlamentarische Verfahren.

(Frau Zachow [CDU]: Vielen Dank!)

Deswegen kann der Dialog „Soziales Niedersachsen“ auch keine Entscheidungen treffen, die hierher gehören. Darauf lege ich ganz ausdrücklich Wert.

(Frau Zachow [CDU]: Danke schön, damit ist alles geklärt!)

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur zweiten Dringlichen Anfrage:

b) Waffen- und Militariabörsen in Niedersachsen verhindern - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/4089

Wer bringt sie ein? - Herr Kollege Schröder!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundesweit hat sich nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt der Protest gegen Waffen- und Militariabörsen verstärkt. Auch der NordrheinWestfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens empfahl allen Bundesländern im August letzten Jahres, angesichts des Amoklaufes von Erfurt solche Waf

fenmessen grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen.

Auf öffentlichen Veranstaltungen dieser Art werden „scharfe“, also erlaubnispflichtige Waffen wie Gewehre, Flinten, Revolver und Pistolen, aber auch so genannte freie Waffen - z. B. Gas- und Schreckschusspistolen, Luftgewehre, Schlagstöcke, Bajonette und Messer - ausgestellt und verkauft. Außerdem werden auf diesen Börsen auch so genannte Militaria angeboten, wie z. B. alte Stahlhelme, Koppel, Orden und Uniformteile der Wehrmacht oder der SS. Zutritt zu derartigen Veranstaltungen haben auch Kinder und Jugendliche.

Die Auseinandersetzung um eine ähnliche Veranstaltung in Dortmund im August 2002 hat gezeigt, dass durch eine konsequente Anwendung des neuen Waffenrechtes Waffenbörsen bereits im Vorfeld verhindert werden können.

Aktuell plant die KreMess Agentur mit Sitz in Krefeld für den 22. bis 24. Mai 2003 eine Waffenund Militariabörse in der gemeindeeigenen Burg Seevetal, Landkreis Harburg.

Wir fragen die Landesregierung:

Wie beurteilt die Landesregierung allgemein derartige „Waffen- und Militariabörsen“ und konkret die geplante Veranstaltung in der Burg Seevetal?