Nur, Herr Möhrmann, es kann doch nicht sein, dass wir drei Jahre brauchen, um planungsrechtlich das hinzukriegen, was alle wollen, nämlich dass hier Arbeitsplätze geschaffen werden und sich die Firma über den Zaun ihres Grundstückes hinaus erweitern kann. Das kann es doch nicht sein. Es hat keine Nachbarn gegeben, die Einspruch eingelegt haben. Es gab niemanden, der Widerspruch eingelegt hat. Und trotzdem dauert das Jahre. Das darf so nicht sein. So vernichten wir in Niedersachsen und in Deutschland Arbeitsplätze und schaffen sie woanders. Dieser mittelständische Betrieb liegt in der Nähe der holländischen Grenze. Wenn ihm das noch einmal passiert, geht er eben 20 km weiter
Wir wollen eine technische Vereinheitlichung aller Formulare und Unterlagen bei Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Es ist doch schon so, dass heute kaum noch jemand einen Antrag vernünftig ausfüllen kann. Wir wollen, dass jemand von der Behörde, bei der er einen Antrag stellt, sofort eine Bescheinigung bekommt, dass er alle Unterlagen eingereicht hat, die für die Genehmigung dieser Planung erforderlich sind, bzw. dass ihm gleich gesagt wird, was er noch einreichen muss. Wenn er diese Bescheinigung bekommen hat, dass alle Unterlagen eingereicht worden sind, muss er nach drei oder vier Monaten auch die Genehmigung bekommen. Wenn er die Genehmigung bis dahin nicht bekommen hat, muss der Antrag als genehmigt gelten.
Das ist auch nichts Ungewöhnliches. Im kommunalen Haushaltsrecht gibt es diese Regelung. Wenn nach drei Monaten die Bezirksregierung oder die Aufsichtsbehörde zu dem Haushalt keine Stellung genommen hat, dann gilt der Antrag qua Gesetz als genehmigt. Sonst hätte Herr Schmalstieg früher nie einen Haushalt genehmigt bekommen. Da hat die Bezirksregierung den Haushalt drei Monate liegen lassen, und dann war er genehmigt, weil er nämlich durch einen Bescheid nicht genehmigungsbefähigt war.
Wir müssen die Wirtschaftsförderprogramme neu strukturieren. Sie haben die IN-Bank auf den Weg gebracht. Aber es ist nichts Entscheidendes geschehen. Ganze drei Genehmigungsbehörden sind in der IN-Bank aufgegangen. Wir haben aber immer noch 14 Genehmigungsbehörden, die 68 Wirtschaftsförderungsprogramme verwalten.
Wir müssen im niedersächsischen Naturschutzrecht eine Möglichkeit schaffen, dass für erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch eine Kompensation in Geld erfolgen kann. Das ist eine langjährige Forderung sowohl von Investoren als auch von den Wirtschaftsverbänden. Dadurch soll ja niemandem ein Schaden entstehen. Es soll einfach nur so sein, dass derjenige, der in Arbeitsplätze investieren will, nicht auch noch das Problem hat, gleichzeitig auch die Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen zu müssen. Vielmehr soll er das Geld, das er in die Ausgleichsflächen stecken soll, bei der Stadt oder beim Landkreis abgeben, die dann aus diesem Topf Ausgleichsmaßnahmen finanzieren sollen. Daraus entsteht niemandem ein
Nachteil. Alle haben davon Vorteile. Die Kommune kann planmäßig Ausgleichsmaßnahmen durchführen, der Investor kann schneller und vernünftig planen, und der Natur kommt genau der gleiche Betrag zugute wie jetzt, nur einfacher. Was spricht denn dagegen? Warum können wir uns denn nicht darauf verständigen?
- Ja, genau! Wir müssen dazu kommen, dass die Bezirksregierungen nicht mehr als Widerspruchsbehörde tätig sind.
Wenn wir weiterhin so arbeiten, wie Sie, Herr Rabe, es im Moment machen, dann werden wir nie vorankommen. Sie sagen, dass das alles toll ist. Aber die Menschen merken, dass das nicht toll ist.
(Adam [SPD]: Ihr wollt doch die Be- zirksregierungen abschaffen! - Gegen- ruf von Koch [CDU]: Ja! Unbedingt! Jeder Tag früher ist gut!)
- Herr Adam, das wollen wir, indem wir sagen, dass wir regionale Kompetenzzentren schaffen wollen. Die Bezirksregierungen als solche gehören abgeschafft. Das ist doch überhaupt keine Frage.
Die Bezirksregierungen sind in vielen Punkten eine Behinderung der Kommunen und des kommunalen Planungsrechtes.
- Herr Rabe, ich weiß nicht, wann Sie den letzten Bebauungsplan beschlossen haben. Wir erleben es immer wieder, dass die Bezirksregierungen uns - zum Teil höchst unqualifiziert - in die Planungen hineinreden und wir nur deshalb nachgeben, weil wir uns keine jahrelang andauernden Verwaltungsgerichtsverfahren leisten können, sondern die Bebauungsplanung gleich durchziehen wollen.
Aber ich sehe schon durch Ihre Zwischenrufe, dass Sie keine Verwaltungsreform wollen. Deutschland und Niedersachsen brauchen eine Verwaltungsreform. Die Bürger wollen eine Verwaltungsreform, und die Bürger werden nach der nächsten Wahl auch eine bekommen. - Vielen Dank.
(Rabe [SPD]: Nun erzähl ihm mal, wie das läuft! Der war zehn Jahre lang nicht mehr bei der Bezirksregierung!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin doch sehr verwundert, dass Herr Möllring zur Bezirksregierung geht, um Bebauungspläne genehmigen zu lassen.
In Anbetracht dieser Aussage muss ich Sie, Herr Jurist, schon fragen: In welcher Welt leben Sie denn eigentlich?
Meine Damen und Herren, nicht zur Kenntnis zu nehmen, was in Sachen Verwaltungsreform in den letzten Jahren zum Teil einvernehmlich im Ausschuss beraten worden ist, ist ein Affront gegen das Arbeiten der zuständigen Ausschüsse und dieses Plenums.
Herr Möllring, ich war schon sehr verwundert, in der Presse lesen zu müssen, dass Sie am 14. November 2002 vor die Presse getreten sind und offen gelegt haben, mit welchen Maßnahmen Sie, die CDU-Fraktion, den von Ihnen immer wieder und heute fälschlicherweise wieder behaupteten Stillstand beim Abbau von Verwaltungshemmnissen beheben wollen. Sage und schreibe 26 Vorschläge zur Verkürzung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren boten Sie der Presse an. Zu Ihrem großen Verdruss, Herr Möllring, stellte die Landesregierung am gleichen Tag noch unmissverständlich klar, dass von Ihren 26 Vorschlägen - wenn ich mich recht erinnere, waren Sie nicht der alleinige Urheber, sondern es gehörte Herr Schünemann als Mitautor dazu - 24 aus dem Papier der Landesregierung von Ihnen schlicht abgeschrieben waren. Nichts anderes war das!
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Die Landesregierung hat Anfang 2002 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Vereinfachung und Verkürzung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren auseinandersetzen sollte. In dieser Arbeitsgruppe waren selbstverständlich auch die Wirtschaftsverbände beteiligt. Teilgenommen haben Vertreter der Unternehmerverbände Niedersachsen, der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen, des Verbandes der Chemischen Industrie Niedersachsen und der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammer. Die Arbeitsgruppe hat eine sehr erfolgreiche Arbeit geleistet. Einvernehmlich konnte ein Katalog von 47 Vorschlägen zur Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren aufgestellt werden. Aus dem Reservoir dieser Vorschläge haben Sie sich offensichtlich bedient, Herr Möllring, um Material für Ihre von mir zitierte Pressekonferenz zu bekommen.
(Möllring [CDU]: Wenn das Ihre Ideen waren, dann frage ich mich, wa- rum Sie sie dann nicht umgesetzt ha- ben!)
Etwas seltsam ist allerdings, dass Sie die Ideen und Ausführungen der Landesregierung einfach übernehmen und so tun, als ob es Ihre Vorschläge waren. Nicht wenige Formulierungen - das wissen Sie - sind von Ihnen sogar wortgleich übernommen worden.
Meine Damen und Herren, die Geschichte geht aber noch weiter: Am 3. Dezember letzten Jahres hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verkürzung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren beschlossen. Die einzelnen Fachressorts sind aufgefordert worden, die Vorschläge zu konkret vereinbarten Terminen umzusetzen. Die Umsetzung wird durch Controlling begleitet, um den Erfolg des Maßnahmenpakets sicherzustellen. Man sollte nun glauben, dass die CDU-Fraktion es damit gut sein lässt; denn in der Sache besteht eigentlich Übereinstimmung. So langsam wächst auch Gras über die Pressekonferenz des Herrn Möllring vom 14. November. Doch mit Datum vom 4. Dezember 2002 - ein Tag nach dem Beschluss des Landeskabinetts - hat die CDUFraktion einen von Herrn Möllring unterschriebenen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht.
- Richtig! - Von den 26 Vorschlägen des November-Papiers sind 23 Vorschläge geblieben. Von diesen 23 Vorschlägen stammen wiederum 21 aus der Kabinettsvorlage.
Jedem Vorschlag ist interessanterweise in Kursivschrift angefügt, dass zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Organisation etwas gefordert hat.