Protocol of the Session on January 22, 2003

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Herr Professor Ipsen diese Regelungen eindeutig als EU-konform betrachtet. Wir wollen, dass diese Bank deutlich macht, dass das öffentliche Fördergeschäft von dem privaten Wettbewerbsgeschäft zu trennen ist.

Meine Damen und Herren, Sie sind ja auch in den Entscheidungsgremien der regionalen Kreditgeber vertreten. Insofern wissen Sie, dass es bei der Darlehensvergabe an regionale Unternehmen riesige Probleme gibt. Das, was Basel II uns auferlegt, führt dazu, dass Anträge von Neugründern und Jungunternehmern restriktiv behandelt werden.

Mit dieser Bank ist für die regionalen Kreditinstitute ein Instrumentarium geschaffen worden, das

zu einer Entlastung und sichereren Bewertung der regionalen Geldinstitute führen wird. Wir gehen davon aus, dass die INBank am Ende eine Erfolgsstory wird und dem Land Niedersachsen in der Zukunft eine Politik der Wirtschaftsförderung aus einem Guss erlauben wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin Knorre!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kenne schon den Grund, weshalb sich die CDU letztendlich entschlossen hat zuzustimmen. Das ist nämlich der einzige wirklich konkrete Punkt, bei dem Sie in der Wirtschaftspolitik Farbe bekennen. Deshalb haben Sie sich jetzt dazu entschlossen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Herr Möllring, ansonsten war Ihr Vortrag wirklich ungetrübt von jeder Sachkenntnis. Lassen Sie mich das einfach so sagen.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch von Möllring [CDU])

Sie haben sich mit dem Thema offensichtlich überhaupt nicht auseinander gesetzt.

Herr Golibrzuch, das einzige finanzielle Risiko, das ich hier sehe, ist in der Tat das Szenario, das Herr Möllring gezeichnet hat, wenn er sagt, er wolle damit beginnen, im ganzen Land Filialen zu errichten. Herr Möllring, als finanzpolitischer Sprecher so etwas zu sagen, disqualifiziert Sie nicht nur als Wirtschaftspolitiker, sondern auch als Finanzpolitiker; denn das, was Sie hier gerade vorgeschlagen haben, ist unbezahlbar.

(Beifall bei der SPD - Möllring [CDU]: Das ist dummes Zeug!)

Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen. Sie fordern eine Aufblähung des Aufsichtsrates mit allen möglichen Interessengruppen.

(Möllring [CDU]: Von „Aufblähung“ habe ich nichts gesagt!)

Herr Golibrzuch, der Aufsichtsrat ist für die Gesellschafter das geeignete Gremium und das recht

lich vorgeschriebene Gremium. Gesellschafter sind die NORD/LB und das Land. Ich darf Ihnen aber versichern: Es wird bei diesen beiden Gesellschaftern nicht bleiben. Wir sind in guten Gesprächen mit den Volks- und Raiffeisenbanken über eine Beteiligung bei der INBank. Ich gehe davon aus, dass wir hier in Kürze einen Erfolg erringen werden. Dann werden wir in der Tat eine Aufstockung des Aufsichtsrates erleben - aber so, wie es sich gehört, nämlich durch eine Ausweitung des Gesellschafterkreises, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Lassen Sie mich noch einen Punkt zu den rechtlichen Fragen anfügen. Es besteht kein Zweifel - von niemandem! -, dass dieses Projekt INBank in der im Gesetz vorgesehenen Form mit der Verständigung II der EU völlig konform geht und mit der Konstruktion der Gewährträgerhaftung ein rechtlich einwandfreies Instrument darstellt. Dies ist unstreitig.

Herr Golibrzuch, das von Ihnen immer präferierte LTS-Modell, über das wir gerne noch einmal sprechen können, ist ein Modell, das erstens EUrechtlich nicht funktionieren wird und zweitens von den Vertretern des Bundesaufsichtsamtes in den Gesprächen als besonders schwierig - um nicht zu sagen: kritisch - eingestuft worden ist. Insofern ist das, was Sie vorgeschlagen haben, überhaupt keine Alternative.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Heute beginnt eine neue Zeitrechnung für die Wirtschaftsförderung in Niedersachsen.

(Beifall bei der SPD)

Wir unterzeichnen heute nach diesem Beschluss die Verträge mit den Gesellschaftern. Das zeigt ganz klar: Sie von der CDU reden hier nur herum und wir handeln.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

Nach § 51 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erhält der Kollege Golibrzuch zwei Minuten zusätzliche Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nur daran erinnern, was der Gesetzgebungsund Beratungsdienst als Frage aufgeworfen und übrigens auch als verfassungsrechtliches Risiko dieses Modells bewertet hat. Sie wissen, dass nach Artikel 71 unserer Verfassung das finanzielle Risiko, das Haftungsrisiko für das Land und für den Landeshaushalt bei Verabschiedung von Gesetzen abschließend erkennbar sein muss. Das ist bei diesem Modell nicht der Fall. Ich verweise noch einmal darauf, dass hier die Möglichkeit besteht, das Stammkapital von 100 Millionen Euro zu verzwölfkommafünffachen und damit erheblich mehr Geld für Wirtschaftsförderung in Niedersachsen bereitzustellen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob mehr Geld immer auch mehr Qualität heißt. Angesichts der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes und der festgestellten Mitnahmeeffekte in der Wirtschaftsförderung habe ich da meine Zweifel.

Nur, wenn Frau Knorre jetzt ankündigt, dass zusätzliche Gesellschafter für diese Bank eingeworben werden sollen, etwa die Volks- und Raiffeisenbanken, dann habe ich - danach habe ich schon im Ausschuss gefragt - den Verdacht, dass auch das Stammkapital noch weiter aufgestockt werden soll, und zwar über die 100 Millionen Euro hinaus, und dieses Geld nicht etwa dazu verwendet wird, um den Landesanteil zu reduzieren, was vernünftig wäre, um dieses Modell, das wir für kein gutes halten, zu verbessern.

Sollte das Stammkapital weiter aufgestockt werden, so steigt auch das finanzielle Risiko des Landes über die bezifferbaren 1,25 Milliarden Euro hinaus. Hiergegen hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aus unserer Sicht völlig zu Recht große Bedenken, weil dies mit Bestimmungen der Niedersächsischen Verfassung kollidiert. Frau Knorre hat gesagt, dass man dies weiß und dieses Risiko eingeht. Das ist im Ausschuss gesagt worden. Man möchte es aber trotzdem machen, weil man sich bei der Bank ein günstigeres Rating verspricht, wenn man das nicht so ins Gesetz hineinschreibt. Wir halten das nicht für vernünftig. Wir meinen, dass das Risiko für das Land Niedersachsen angesichts der Haushaltsprobleme, angesichts des Schuldenstandes und angesichts der Rekordneuverschuldung in den Jahren 2002 und 2003 zu groß ist und wir uns ein solches Modell nicht leisten können, sondern nach kostengünstigeren Varianten der Konzentration der Wirtschaftsförderung suchen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Knorre!

Herr Golibrzuch, ich weiß ja, dass Sie am Schluss immer Recht behalten wollen. Diese Freude kann ich Ihnen hier aber nicht machen. Ich muss das noch einmal richtig stellen. Wir wissen aus einem eindeutigen Rechtsgutachten, dass der von Ihnen angeführte Artikel 71 an dieser Stelle überhaupt nicht einschlägig ist.

(Möllring [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!)

- Doch, das stimmt, Herr Möllring. Sie haben sich mit diesem Thema doch überhaupt nicht befasst.

(Möllring [CDU]: Natürlich!)

Es gibt dazu eine Aussage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

(Möllring [CDU]: Wir haben im Aus- schuss für Haushalt und Finanzen darüber gesprochen! Sie haben dazu kein Wort gesagt!)

- Hören Sie mir doch einmal zu! Dann verstehen Sie es vielleicht. - Die Aussage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lautete: Es gibt hierzu keine abschließende Stellungnahme. - Darum geht es. Das, was Herr Golibrzuch sagte, dass nämlich durchschlagende rechtliche Bedenken bestünden, ist eine Falschdarstellung. Das muss hier noch einmal richtig gestellt werden. Herr Golibrzuch, hier geht es um Wirtschaftsförderung. Ich will Ihnen das noch einmal sagen. Wir wollen hier Wirtschaftsförderung betreiben. Deshalb werden wir auch das Stammkapital erhöhen, und deshalb werden wir auch den Gesellschafterkreis vergrößern. Was wollen Sie denn? Wollen Sie sich hier zu Tode sparen? - Wir wollen Wirtschaftsförderung betreiben. Mit der Investitionsbank wird uns das auch gelingen.

(Beifall bei der SPD)

Ich schließe die Beratung. - Wir kommen zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Danke.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3.- Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Auch hier waren die Befürworter und Befürworterinnen in der Mehrheit.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchten, dann bitte ich Sie, sich zu erheben. - Die Gegenstimmen! - Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3657 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/4055

Der Gesetzentwurf wurde am 9. September 2002 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass der Ausschussbericht zu Protokoll gegeben und dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 4055 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Umweltfragen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung entspricht dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für innere Verwaltung, für Rechts- und Verfassungsfragen und für Wirtschaft und Verkehr.

Den Bundesländern ist durch Bundesgesetz aufgegeben worden, bis zum 8. Mai 2003 die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union in Landesrecht umzusetzen. Der Ihnen nun in der Fassung der Beschlussempfehlung vorliegende Entwurf enthält hierzu die erforderlichen Regelungen, nämlich diejenigen

über die das Europäische Netz „Natura 2000“ betreffenden Begriffsbestimmungen,

über den Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, der Europäischen Vogelschutzgebiete und der Konzertierungsgebiete,