Protocol of the Session on December 13, 2002

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe hohe Fachkompetenz und parallel dazu ein ausgewiesenes Maß an Spezialisten für Allgemeines. Ich glaube, diese Kombination steht einem großen Land wie Niedersachsen gut an.

Zu der anderen Frage: Der Hinweis, dass alle Fachleute diese Form der Hennenhaltung ablehnen, ist einfach falsch. Ich werde meinen Kollegen Bartels bitten, Ihnen eine Liste der Literatur zu schicken, die das anders sieht. Ich habe ein paar Bücher davon zuhause. Als mitberatender Ressortchef musste ich mich ja in den letzten zwei Jahren mitunter darum kümmern. Das ist also einfach falsch. Das heißt, wir reden hier über einen Gegenstand, der in der wissenschaftlichen Debatte strittig ist. Ich habe in meinem letzten Beitrag schon darauf hingewiesen, dass sämtliche Haltungsformen mit Problemlagen befasst sind. Ich stelle mich doch auch nicht hier hin und sage, das eine sei rundherum gut und richtig und ohne Probleme. Das ist doch Unfug. Wir suchen in der Politik den besten Weg und bemühen uns gleichzeitig, die Risiken, die darin stecken, zu minimieren. Die Wissenschaft hilft uns dabei. Wer die Wissenschaft einseitig für sich vereinnahmt, muss sich entgegenhalten lassen, dass das nicht redlich ist.

Dann will ich noch auf Folgendes hinweisen: Diese Verordnung ist seit knapp einem Jahr in Kraft. Wir haben danach zu verfahren. Wir haben dort im Übrigen Fristsetzungen, die Sie teilweise ignorieren. Sie wissen doch selbst, dass bis 2011 für diese

Art der Haltung Übergangsfristen bestehen. Wir werden - das ist ja die Basis des Bundesratsbeschlusses - durch die wissenschaftliche Begleitung in den nächsten Jahren - der erste Termin ist ja bald, an dem der erste Bericht abzugeben ist - zu Kenntnissen kommen, ob andere Haltungsformen unter Gesichtspunkten des Tierschutzes ähnlich sinnvoll sind.

Hinter Ihrer Argumentation steht ja eine Überlegung, die in Ordnung ist und die zu prüfen ist. Es geht bei diesem Thema auch um Wettbewerb. Wenn in einem europäischen Land eine Richtlinie strikter umgesetzt wird, als europäisches Recht es verlangt, dann muss man prüfen, welche Konsequenzen das hat, oder man muss die europäische Richtlinie entsprechend verändern. Sie wollen zu Recht darauf hinwirken, dass vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in Europa bestehen. Das finde ich in Ordnung. Das ist auch die ganzen Monate hinweg das Interesse von Herrn Bartels gewesen. Darin wird er auch von allen Mitgliedern der Landesregierung unterstützt.

(Zuruf von der CDU: Ohne Erfolg!)

Herr Wojahn!

Erste Frage: Sie haben eben von Wettbewerb gesprochen. Es ist klar, dass es mit dieser Verordnung Wettbewerbsbenachteiligungen gegenüber den europäischen Ländern gibt. Liegen der Landesregierung schon Fakten vor, wonach die Investitionen im Legehennenbereich zurückgegangen sind und eventuell in das europäische Ausland ausgelagert werden?

Zweite Frage: Der Ministerpräsident hat auf landwirtschaftlichen Veranstaltungen in letzter Zeit immer gesagt, die Chancen auch für die Landwirtschaft lägen mit der Erweiterung der EU im Osten, die ja in diesen Tagen vonstatten geht. Ist das auch für die Legehennen so gemeint, dass dann auch die Legehennen mit unseren Betrieben in den Osten sollen? Ich hätte gerne gewusst, wie das gemeint ist, ob das auch für die Legehennen gilt.

Herr Minister!

Herr Wojahn, der Beschluss des Bundesrates ist so formuliert, um zu gewährleisten, dass diese Art von Wirtschaften in Deutschland noch stattfinden kann. Er sieht nicht die gesamte Zukunft von Geflügelhaltung und landwirtschaftlicher Produktion im Osten. Darum geht es nicht.

Zu Ihrer ersten Frage, was die Investitionen angeht: Das wird in der ganzen Debatte immer behauptet. Es gibt allerdings bisher kein belastbares Material, aus dem das hervorgeht.

Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde beendet. Es ist jetzt 9.14 Uhr.

Wir kommen jetzt noch einmal zu Punkt 2 der Tagesordnung:

noch: Tagesordnungspunkt 2: 49. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3960 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/4004 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/4005

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 3960, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 124. Sitzung am 11. Dezember 2002 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 3960, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen. Folgende Redezeiten sind vereinbart: SPD und CDU zehn Minuten, Grüne fünf Minuten und Landesregierung fünf Minuten.

Zunächst hat sich der Kollege Hagenah gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion setzt sich dafür ein, drei Eingaben von Beamtinnen im Landesdienst zu berücksichtigen, die dringend darum bitten, die unterhälftige Teilzeit, die nach Bundesrecht möglich ist, auch in Niedersachsen endlich zu ermöglichen.

Die unterhälftige Teilzeit auch für Beamte ist überfällig in unserem Land. Das zeigen die Schilderungen aus den Eingaben. Wer wie die SPD verbal für die Förderung von Eltern mit Kindern, von häuslicher Pflege und Gleichstellung streitet, muss dafür auch die dienstrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nur Bremen, das Saarland und BadenWürttemberg sind genauso hartleibig wie das SPDregierte Niedersachsen. Der Bund und die meisten anderen Bundesländer haben das längst vorgemacht. Die SPD-Fraktion hier drückt sich mit ihrem Votum, die Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen, jedoch weiter um eine klare Position herum und unterstützt damit in Wahrheit die ablehnende Haltung des Finanzministeriums.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dessen Stellungnahme ist zutiefst technokratisch, unsozial und geht zudem von unhaltbaren extremen Missbrauchsannahmen aufseiten der Beschäftigten aus. Dies macht zunächst einmal deutlich, mit welcher Haltung der Finanzminister das ihm anvertraute Personal und den Verwaltungsreformprozess im Landesdienst insgesamt sieht. Wir missbilligen das, insbesondere auch deshalb, weil damit das Nachdenken über differenzierte Umsetzungen blockiert wurde, die ohne Probleme die sozialpolitischen Vorteile der unterhälftigen Teilzeit zum Tragen kommen ließen und gleichzeitig den kostenträchtigen Missbrauch ausschlössen. Herr Aller, bei der Teilzeit ist lediglich eine Mindeststundenzahl festzulegen, um keine teueren Mini-Jobs im öffentlichen Dienst zu provozieren, die hohe Beihilfekosten sichern. Eine Vertagung der Entscheidung auf die nächste Legislaturperiode macht deutlich, wie kraftlos die SPD nach neun Jahren Alleinregierung geworden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN - Lachen bei der SPD)

Auf Nachfrage im Ausschuss stellte sich heraus, dass keinerlei Modellrechnungen zum Beispiel für eine Mindeststundenzahl von zehn oder 15 Stunden pro Woche durchgeführt worden sind. Dabei wäre das eine realistische Grundlage für eine schnelle Umsetzung, die von den Petentinnen dringend erbeten wird.

Geradezu kontraproduktiv wird die Sparargumentation des Finanzministeriums aber bei den verheirateten beamteten Paaren. Hier stünde dem teilzeitwilligen Partner bei 15 Wochenstunden Arbeit sogar eine geringere Beihilfe zu, als wenn er oder sie als Beamtin oder Beamter ganz freigestellt wäre und über den Partner Beihilfe bezöge.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Damit wird klar: Die unterstellten Mehrkosten für unterhälftige Teilzeit fallen viel geringer aus, als vom Finanzministerium kalkuliert und in der Ausschussberatung noch dargestellt. Wir fordern die SPD-Fraktion vor diesem Hintergrund auf, mit uns heute bei den drei vorliegenden Eingaben für „Berücksichtigung“ zu stimmen. Nutzen Sie die letzten Wochen bis zur rot-grünen Koalition ab Februar noch zur eigenen Profilierung! Sie können das brauchen. Setzen Sie diese familienfreundliche und gleichstellungsgerechte Neuerung noch als Alleinregierung um! Wir sind da großzügig; denn uns liegt vor allen Dingen an einer schnellen positiven Entscheidung für die Betroffenen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Frau Kollegin Trost hat sich gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt ebenfalls, diese drei Petitionen der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Herr Hagenah, Sie haben gerade schon deutlich gemacht, worauf das Ganze basiert. Ich möchte noch einige Punkte verdeutlichen.

Völlig unberücksichtigt bleibt bei den Berechnungen, wie hoch die Kosten tatsächlich wären, einerseits die Beihilfekosten und andererseits die Wiedereinarbeitungskosten für Beamtinnen nach einem Ausfall von bis zu zehn Jahren aufgrund der Tatsache, dass sie mehrere Kinder unter zehn Jahren haben. Die rasante Weiterentwicklung im Bereich der Computertechnik erfordert eine lange Einarbeitungszeit auf diesem Gebiet, wenn sie wieder im Landesdienst tätig werden. Auch nach der Beendigung der Beurlaubung ist die Einarbeitungsund Fortbildungszeit immens. Im Übrigen gäbe es noch einige andere Argumente.

Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich so, dass Niedersachsen im Rahmen der Novellierung

des NBG seinerzeit vergessen hat, diese unterhälftige Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen in das Gesetz aufzunehmen. Dies ist heute kein neues Thema. Das hätte schon lange in Angriff genommen werden müssen. Sie fordern permanent eine Förderung der Teilzeitbeschäftigung, werden aber nicht aktiv.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Groth, gestern haben Sie hier noch vollmundig erklärt, dass Familienpolitik erst unter einer SPD-geführten Bundesregierung überhaupt diesen Namen verdient habe.

(Groth [SPD]: Schön, dass Sie es wahrgenommen haben!)

Dann müssten Sie sich eigentlich unserem Votum anschließen; denn das ist Familienpolitik par excellence.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn diese Äußerungen allerdings nur Makulatur waren, dann tut es mir Leid. Dann demonstrieren Sie wieder einmal nachhaltig, dass Familienpolitik ausschließlich auf dem Papier existiert und in der Realität keinerlei praktische Anwendung findet. Danke.

(Beifall bei der CDU - Adam [SPD]: Keine Kritik an Herrn Groth!)

Das Wort hat Frau Tinius.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hagenah, ich finde es ziemlich platt, dass Sie mit diesen drei Petitionen Wahlkampf machen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns im Ausschuss mit diesen drei Petitionen sehr viel Mühe gegeben. In der Sache sind wir ja allesamt - auch die Frau Kollegin Trost - gar nicht weit auseinander, nur mit dem Unterschied, dass wir auch Politik für die Wirklichkeit machen müssen. Wir haben sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir es für wünschenswert halten, unterhälftige Teilzeitarbeit für Beamtinnen und Beamte zuzulassen, und zwar nach Überprüfung der Kosten, die dadurch entstehen. Wie uns im Ausschuss mitgeteilt wurde, wird das Niedersäch

sische Beamtengesetz in der nächsten Legislaturperiode überarbeitet. Deswegen lautet unser Votum, diese Petitionen als Material an die Landesregierung zu überweisen; denn wir sind auch der Auffassung: Wenn wir die Beamtinnen und Beamten hoch qualifiziert ausbilden, dann müssen wir diese Qualifizierung auch weiterhin als Potenzial nutzen.

Darüber, dass man Grenzen für eine unterhälftige Teilzeitarbeit einziehen muss, sind wir uns einig, Herr Hagenah. Aber das ist über eine Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes möglich, wenn wir es in der nächsten Legislaturperiode wieder zu novellieren haben und es dann erneut diskutieren. Wir bleiben bei unserer Empfehlung, die Petitionen der Landesregierung als Material zu überweisen.

(Beifall bei der SPD - Frau Pothmer [GRÜNE]: Frau Tinius, was reden Sie da nur!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Bei gleichem Sachinhalt rufe ich die Eingaben im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, sodann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.

Für die nachfolgend aufgeführten Eingaben liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 4004 und der Fraktion der Grünen in der Drucksache 4005 vor, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen: Eingaben 4441, 5019 und 5097 betr. unterhälftige Teilzeitbeschäftigung. Wer diesem Antrag auf Berücksichtigung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.