Herr Kollege Golibrzuch, sicherlich kann man über das eine oder andere streiten. Es gibt nach wie vor Dinge, die strittig sind. Dies haben wir vorhin im Wirtschaftsausschuss thematisiert und auch prob
lematisiert. Ich gehe auch davon aus, dass wir auch im Januar noch zu Fragen der Haftungsbegrenzung, zu Fragen des Verlustesausgleichs und all den Dingen, die nach wie vor noch nicht klar und eindeutig geregelt sind, weiter debattieren werden. Aber es bleibt bei der Position der CDUFraktion, dass wir - auch in der Kontinuität unserer eigenen Argumentation - großen Handlungsbedarf sehen, dass wir sagen: Wir sind dafür, dass hier eine Investitionsbank gegründet wird und dass sie auch angemessenes Stammkapital haben muss. Nur daraus resultiert ja das Volumen, das insgesamt in die Wirtschaft fließen kann. Dies ist unstrittig. Das darf ich einmal so sagen. Aber ich sage genauso: Es wird hier und da sicherlich noch politischen Streit um Detailfragen geben. Aber im Ringen um eine Lösung, die gut ist für die niedersächsische Wirtschaft und für den Standort Niedersachsen, sind wir uns wieder einig. Ich finde, wir müssen hier und da auch einmal über unseren Schatten springen und im Interesse unseres Standortes Dinge anschieben. Da sind wir mit dabei. Das haben wir seit Jahren gefordert. Wir lehnen es heute nicht ab. Wir bleiben bei unserer Argumenation. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich für die breite Zustimmung zu dieser Vermögensveräußerung. Mit einem solchen Landtagsbeschluss ist der Weg frei, dass wir im Januar die IN-Bank GmbH gründen können, und zwar mit einem Stammkapital von 100 Millionen Euro. Das ist eine gute Nachricht, die heute von diesem Beschluss des Landtages ausgeht. Ich bedanke mich ausdrücklich für die breite Zustimmung hier in diesem Hause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist nicht nur ein Vermögensveräußerungsbeschluss. Hier geht es darum, dass wir die Wirtschaftsförderung in Niedersachsen für die Zukunft neu aufstellen. Wir beabsichtigen mit der IN-Bank nicht nur die eben zu Recht erwähnte Bündelung der
Wirtschaftsförderinstrumente. Wir haben jetzt vor allen Dingen die Möglichkeit, unser Land dafür auszurichten, dass ab 2005 unsere traditionellen Wirtschaftsförderprogramme, die Zuschussprogramme, wegfallen. Wir werden jetzt Antworten auf die dringendsten Fragen unserer kleinen und mittleren Unternehmen rund um das Thema Eigenkapitalausstattung haben.
Das sind wichtige Themen. Das Signal, das von diesem Beschluss heute ausgeht, richtet sich an unsere Unternehmen. Deswegen ist das wichtig. Sie werden hier im Lande, unabhängig davon, was EU-weit und bundesweit in der Förderpolitik geschieht, auch zukünftig eine leistungsstarke Wirtschaftsförderung vorfinden. Das garantiert die INBank, und das garantiert die Eigenkapitalausstattung der IN-Bank in Höhe von 100 Millionen Euro, die wir heute möglich machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie können es auf eine ganz einfache Formel bringen: Wir setzen 50 Millionen Euro Landesvermögen ein, bekommen durch den Beschluss der NORD/LB von Montag, sich an der IN-Bank zu beteiligen, 100 Millionen Euro Eigenkapital und können auf dieser Basis 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Hilfen für unseren Mittelstand aktivieren. Das ist die Botschaft, die von diesem Beschluss ausgeht.
Nein, ich möchte kurz beenden. - Ich sage noch einmal ganz klar: Mit diesem Beschluss ist der Weg für eine organisatorisch wirklich vorbildliche Investitionsbank, für eine rechtlich einwandfreie Lösung und für eine finanziell leistungsstarke Bank frei. Das ist eine Botschaft, die wirklich gut ist. Sie ist gut für unseren Standort.
Ich möchte noch eine Anmerkung dazu machen. Ich halte es für absolut fahrlässig, dass hier versucht wird, aus einer juristischen Diskussion über unterschiedliche juristische Interpretationen eines einzelnen Punktes im Regelwerk des IN-BankGesetzes, das sich in den Ausschussberatungen befindet - um diesen einzelnen Punkt geht es -,
öffentlich den Eindruck zu erwecken, die IN-Bank sei verfassungswidrig. Dies ist fahrlässig, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich gebe gerne zu, dass es bei der Gründung einer solchen neuen Bank auf der Basis der neuen EUVorgaben, die wir erst seit Sommer kennen, auch rechtliche Fragen gibt, die man diskutieren muss. Das ist wirklich unbenommen. Aber wir sollten klar machen, dass die Fragen, um die es hier geht, nicht darin bestehen, die IN-Bank als solche als verfassungsrechtlich bedenklich einzustufen. Das ist nicht die Diskussion. Es geht lediglich um die Frage, ob wir bei der Haftungsregelung eine Begrenzung der Höhe nach festlegen oder ob wir die normale, übliche, mit vielen Vorbildern ausgestattete Gewährträgerhaftung auch für unsere Investitionsbank bevorzugen. Das ist die einzige Diskussion, um die es geht. Deswegen möchte ich an Sie appellieren: Führen wir die konstruktive Diskussion so weiter, auch in der zukünftigen Gesetzgebung! Dann werden wir in der Tat ein positives Signal für unseren Standort hier in Niedersachsen geben können. Lassen Sie mich auch sagen: Es erhöht auch die Glaubwürdigkeit von Politik, wenn über Parteigrenzen hinweg in solchen Sachfragen konstruktiv weiterdiskutiert wird. - Vielen Dank.
Nach § 71 unserer Geschäftsordnung hat der Kollege Golibrzuch noch einmal für bis zu drei Minuten das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fahrlässig ist nicht die Frage einer möglichen EURechtswidrigkeit oder Verfassungswidrigkeit der von der Landesregierung entwickelten Investitionsbank. Ich glaube, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weiß, was er dazu aufschreibt. Er hat ungebeten seine Meinung dazu geäußert, wie zu allen Gesetzesvorlagen.
Fahrlässig, Frau Ministerin Knorre, ist Ihr Umgang mit Landesmitteln. Glauben Sie an wundersame Geldvermehrung? Glauben Sie, dass es das Land nichts zusätzlich kostet, wenn man den 12,5-fachen
Betrag im Vergleich zum heutigen Stand für die Wirtschaftsförderung in Niedersachsen einstellt? Wenn Sie das glauben, dann glauben Sie auch an Alchemie. Das ist nicht so, sondern durch dieses Modell werden dem Land in den nächsten Jahren erhebliche berechenbare zusätzliche Kosten entstehen. Noch dazu wird dieses Modell der Investitionsbank dem Landtag weitgehend die Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel entziehen.
Das ist vielleicht auch für Sie ein Problem. Sie wollen doch weiterregieren. Es hat Ihnen doch bisher so gut gefallen, bei der Übergabe von Förderbescheiden in den Wahlkreisen eben auch mit der Wirtschaftsförderung zu glänzen. Künftig wird das in dieser Form nicht mehr möglich sein - das ist vielleicht etwas Positives -, aber es entzieht sich auch der Kontrolle des Landtages, was dort stattfindet.
(Schurreit [SPD]: Die Bürgschaftsent- scheidungen sind niemals Gegenstand der Diskussion des Landtages gewe- sen, Herr Golibrzuch! - Adam [SPD]: Wollen Sie Beteiligungen öffentlich diskutieren?)
Auch der Landesrechnungshof wird aufgrund der privatrechtlichen Organisationsform dieser Einrichtung künftig lediglich noch Beteiligungsprüfungen durchführen können, ob ein solches Engagement des Landes bei einer solchen Bank tatsächlich sinnvoll ist oder nicht. Er wird nicht mehr wie in den vergangenen Jahren prüfen können, ob tatsächlich eine zweckwidrige oder vielleicht sogar rechtswidrige, illegale Verwendung von Fördergeldern stattfindet, wie es in den letzten Jahren in jedem zweiten Fall passiert ist.
(Wegner [SPD]: Sie haben ein ge- störtes Verhältnis zur Wirtschaft! - Schurreit [SPD]: Das ist eine Frech- heit von Ihnen!)
50 % aller vom Landesrechnungshof kontrollierten Fälle haben ausgewiesen, dass es sogar Rückzahlungsansprüche des Landes an die Fördernehmer gibt. Deswegen sagen wir Ihnen: Sie können das beschließen. Es wird aber vor dem Wahltermin nicht in Kraft treten können. Auch wir wollen die Bündelung der Förderaktivitäten. Wir wollen das aber kostengünstiger. Wir wollen das bei der Lan
destreuhandstelle für Wirtschaftsförderung ansiedeln. Im Falle einer Regierungsbeteiligung im nächsten Jahr werden wir dieses Modell nicht in Kraft treten lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nur gemeldet, weil ich klarstellen möchte, dass weite Teile dessen, worauf sich Herr Golibrzuch bezogen hat, noch dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten sind. Der Wirtschaftsausschuss hat sich heute Morgen mit diesen Fragen beschäftigt. Ich finde es fahrlässig für unser Land, dass hier mit Verfassungsfeindlichkeit oder nicht verfassungsgemäßen Regulierungen hantiert wird. Ich habe den Eindruck: Wenn man in der Sache nichts mehr weiß, dann wird die Verfassung bemüht. Dieses Spiel hat Herr Golibrzuch hier nicht zum ersten Mal gespielt.
Wenn Sie den jetzigen Beratungsstand kennen würden, dann sollten Sie wissen, dass, wenn es im Januar zur Schlussabstimmung gekommen ist, die Förderaufgaben genau definiert sein werden, also das, was die Förderbank zu tun und zu lassen hat. Das ist genau der Katalog all der Dinge, die wir auch in Zukunft im Parlament sehr wohl über den Haushaltsplan, z. B. über den Plan des Wirtschaftsministeriums - oder welcher Bereich auch immer betroffen ist, z. B. Landwirtschaft oder die verschiedenen Förderprogramme - werden beeinflussen können. Das ist sauber aufgeschrieben.
Herr Golibrzuch, mit Ihrer Art von Öffentlichkeitsarbeit haben Sie hier nicht zum ersten Mal eine Aufmerksamkeit erzeugt, die Sie sicherlich nicht als zuverlässigen Partner für Wirtschaftspolitik in Niedersachsen prädestiniert. Das sollten Sie sich für Ihre eigene Zukunft merken.
Es macht Spaß, als CDU-Fraktion zuzusehen, wie sich die Möchtegernkoalitionspartner vom nächsten Jahr bei einem der wichtigsten Themen des Landes Niedersachsen schon jetzt in die Flicken kriegen und erklären, dass die Wirtschaftsförderung auf keinen Fall so kommen wird, wie sie geplant ist.
- Ich mag Michel Golibrzuch ja gern. Er hat ja jetzt die Rolle des Wahlkampfmanagers der Grünen. Deshalb verwechselt er hier das eine mit dem anderen. Das eine ist das Gesetz, das im nächsten Plenum im Januar beraten wird. Dann muss noch einmal über alle diese Fragen diskutiert werden. Auch wir haben noch einige Fragen. Heute Morgen hat sich schon der Wirtschaftsausschuss damit befasst. Auch der Rechtsausschuss und die anderen mitberatenden Ausschüsse werden sich noch damit befassen. Deshalb ist es ein wenig Wahlkampf gewesen, sich hier hinzustellen und schon ein Thema vom nächsten Jahr in diesem Jahr zu problematisieren,
obwohl wir das, was wir heute diskutiert haben, mit allen Bedenken, die Herr Dinkla eben vorgetragen hat, durchaus mittragen wollen. Man kann nicht ständig sagen „Wir wollen eine IN-Bank“ und dann sagen „Hier fehlt aber noch ein Komma, und dies und das hätten wir gerne etwas anders und schöner“, sondern wenn die grundsätzliche Entscheidung getroffen worden ist, dann muss man da auch irgendwann einmal durch.
Ich hätte mir nur gewünscht, dass einmal zum Beispiel von der Wirtschaftsministerin gesagt worden wäre, woher die 50 Millionen Euro kommen, die jetzt da hineinfließen. Sie hat gesagt: aus dem Wirtschaftsförderfonds. Aber der Wirtschaftsförderfonds ist mit den Förderzinsen gespeist worden, die damals erhoben worden sind. Durch die Plünderung des Wirtschaftsförderfonds sind jetzt noch 50 Millionen Euro übrig, die für die IN-Bank genutzt werden. Beim Thema BEB verlieren Sie im
mer Tränen, dass alles weg sei. Den Rest, der noch da ist, nutzen Sie aber jetzt für die Gründung der IN-Bank.
Frau Ministerin, ich hätte Ihnen gerne noch eine Zwischenfrage zu folgendem Thema gestellt: Der Ministerpräsident hat neulich in der Bild-Zeitung erklärt, dass die IN-Bank mit einem Eigenkapital von 700 Millionen Euro ausgestattet wird. Sie haben heute dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es nur 100 Millionen Euro sind. Es wäre aber gut gewesen, wenn die Landesregierung das auch in der Zeitung korrigiert hätte. Denn das ist im Ausleihvolumen ein Unterschied von fast 7 Milliarden Euro. Das ist ein entscheidender Unterschied. - Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 3942 und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 3840 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die überwältigende Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 24: Einzige (abschließende) Beratung: Qualität des naturnahen Tourismus erhöhen - Akademie für Natursport einrichten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3159 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen - Drs. 14/3943
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde am 1. März 2002 an den Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.