freie Zugang Realität werden. Zusätzlich wird es aufgrund der Vorschriften zur Schaffung barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen in Zukunft einen höheren Anteil an entsprechenden Wohnungen geben.
Meine Damen und Herren, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr sind noch erhebliche Anstrengungen nötig, um Verkehrsmittel für behinderte Menschen durchgängig nutzbar machen zu können. Hier ist es angebracht, über Zielvereinbarungen zu diskutieren. Es ist vernünftig, über Zielvereinbarungen dahin zu kommen, dass die Träger des ÖPNV diese Ziele nach und nach anstreben und einhalten, um so auch behinderten Menschen den ÖPNV zu ermöglichen.
Ich will weiter darauf hinweisen, dass für Menschen mit Hörbehinderungen die Gebärdensprache oder andere Kommunikationshilfen verwendet werden können. Dadurch wird der Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung durchgängig barrierefrei. Die Aufwendungen hierfür werden grundsätzlich von den Verwaltungen übernommen. Die Höhe der Erstattungen wird noch durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt werden.
Meine Damen und Herren, die Verwaltung ist auch gehalten, Informationen und Vordrucke künftig so zu gestalten, dass sehbehinderte und blinde Menschen sie nutzen können. Darüber haben wir bereits diskutiert.
Ich will abschließend drei Punkte nennen: Das Verbandsklagerecht, die behindertengerechte Stimmabgabe bei Kommunal- und Landtagswahlen und die Fortsetzung der von mir schon genannten integrativen Erziehung und Beschulung in Kindergarten und Schule sind weitere wichtige Schwerpunkte der Behindertenarbeit und des Gesetzes für Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, die behinderten Menschen in Niedersachsen und ihre Verbände haben auf dieses Gesetz gewartet. Jetzt liegt es vor. Herr Finke als Behindertenbeauftragter begrüßt das Gesetz, findet es richtig und sagt, es geht in die richtige Richtung. Die Kommunen müssen jetzt das Gesetz umsetzen.
Status- und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen werden erheblich verbessert und angehoben. Wir kommen insgesamt zu einer qualitativen Verbesserung. Ich bin sicher, wir sind auf einem guten Weg zur Gleichstellung aller Behinderten in Niedersachsen. - Ich danke Ihnen.
Schönen Dank, Herr Kollege Mühe. - Herr Kollege Schwarz, bitte schön! Sie haben eineinhalb Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Anmerkungen von Frau Pothmer eingehen. Ich habe in der letzten Sitzung des Sozialausschuss angeboten, wenn wir alle meinen, mit der Beratung ganz zügig beginnen zu wollen, im Dezember und Januar ausreichend Termine für eine ganz intensive Beratung festzulegen.
wahrscheinlich aus gutem Grund. Wir haben uns darauf verständigt, in der ersten Sitzung im Januar den Terminplan für die Gesetzesberatungen gemeinsam abzustimmen. Das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Als wir seinerzeit das PsychKG eingebracht haben, haben wir das genauso gehandhabt. Wir haben damals verabredet, dass die Beratungen genau dort wieder aufgenommen werden, wo sie durch Ablauf der Legislaturperiode beendet werden mussten. Es ist kein Problem, hier, wenn es einen gemeinsamen Willen gibt, genauso zu verfahren.
Ich sehe da überhaupt keine Schwierigkeit. Bei diesem Gesetz, das aufgrund der Rahmengesetzgebung des Bundes entworfen wurde und das bei den Beteiligten das Spannungsfeld deutlich macht - den
kommunalen Spitzenverbänden geht es zu weit, den Behindertenverbänden geht es nicht weit genug -, sind ganz intensive Beratungen notwendig.
Es ist überhaupt kein Problem, zügig mit den Beratungen zu beginnen. Es geht hier um ein Gesetz, das einen Meilenstein für die Behindertenpolitik darstellt.
Im Übrigen möchte ich deutlich machen, dass kein einziges Bundesland so weit ist wie Niedersachsen. Ich finde, das ist lobenswert und muss man hier nicht kaputtreden, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Wenn Sie den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen mit der Federführung beauftragen möchten und die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Rechts- und Verfassungsfragen, für innere Verwaltung, für Jugend und Sport, für Wirtschaft und Verkehr sowie für Städtebau und Wohnungswesen
mitberaten lassen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Kein Sparzwang beim Verfassungsschutz Sicherheitslücken bei der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus schließen Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3686 Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3829
Dieser Antrag wurde in der 116. Sitzung am 25. September 2002 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege Coenen. Dazu erteile ich ihm das Wort.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3829 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes haben sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Der Antrag wurde in der 158. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 9. Oktober 2002 beraten. Zur Begründung des Antrages führte ein Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU aus, dass aus seiner Sicht die zehn Stellen, um die der Personalbestand des Landesamtes für Verfassungsschutz nach dem 11. September 2001 erhöht worden sei, nicht ausreichten. Im Übrigen seien in der Zwischenzeit aufgrund des Erlasses des Finanzministeriums zur Haushaltsführung beim Landesamt für Verfassungsschutz 11,3 Stellen eingespart worden. Dies könne nicht nachvollzogen werden, da bei den Aufgaben, die das Landesamt für Verfassungsschutz wahrzunehmen habe, ohnehin ein personeller Engpass festzustellen sei. Aus diesem Grunde müsse verdeutlicht werden, wie die durch den Haushaltsführungserlass geregelte Einsparauflage vollzogen werden solle.
debatte ergeben habe, dass die antragstellende Fraktion mit ihrem Antrag völlig schief liege. Die zehn Stellen, die dem Verfassungsschutz nach dem 11. September 2001 zusätzlich zur Verfügung gestellt worden seien, seien inzwischen mit Arabisch und Türkisch sprechenden Mitarbeitern und mit einem Islamwissenschaftler besetzt worden. Insofern seien die Forderungen schon vor einiger Zeit erfüllt worden. Wenn nun fälschlicherweise behauptet werde, dass elf Stellen gestrichen worden seien, sei das unzutreffend; denn Stellen könnten mit einem Haushaltsführungserlass gar nicht gestrichen werden. Richtig sei vielmehr, dass es beim Verfassungsschutz freie Stellen gegeben habe. Diese seien im Verlauf des Jahres in vollem Umfang wieder besetzt worden. Demzufolge sei der Antrag der CDU-Fraktion völlig unnötig.
Ergänzend führte ein Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz aus, dass dieses aktuell über 224 Stellen verfüge, die auch alle besetzt seien. Das Landesamt habe davon profitiert, dass der Haushaltsführungserlass bestimmte Ausnahmen zulasse. Von daher habe das Amt bis zum 1. Oktober 2002 neun Stellen mit geeigneten Mitarbeitern besetzen können. Es sei auch keine Reduzierung des Arbeitsauftrages vorgesehen, da es die Personalsituation erlaube, die dem Landesamt gesetzlich zugeschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu bewältigen.
Im Anschluss an diese Aussage ergab sich aufgrund von Nachfragen der antragstellenden CDUFraktion eine detaillierte Diskussion über die Wirkungen des Haushaltsführungserlasses, die darin vorgesehenen Ausnahmen sowie die Wiederbesetzung von Stellen im Rahmen des Stellenplans. Auch Vertreter der SPD-Fraktion griffen in diese Detaildiskussion ein. Am Ende der Ausschussberatungen standen sich die von den Fraktionen vertretenen Positionen weiterhin unvereinbar gegenüber.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3829 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, Herr Präsident Wernstedt, hier im Landtag darf man Reden nicht zu Protokoll geben. Im Bundestag ist das anders. Deshalb werden wir uns mit diesem Tagesordnungspunkt intensiv beschäftigen müssen.
Wir müssen uns mit diesem Tagesordnungspunkt intensiv befassen, obwohl wir eigentlich damit gerechnet hatten, dass der Haushaltsführungserlass mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts erledigt wäre. Dann hätte man diesen Tagesordnungspunkt in der Tat sehr schnell verlassen können. Aber wir wissen nun, dass dieser Haushaltsführungserlass weiter Geltung haben soll, und zwar mit gleichem Inhalt. Das heißt, dass lediglich die Bereiche Polizei und Lehrer außen vor gelassen werden sollen, aber eben nicht der Verfassungsschutz. Ich muss schon sagen, angesichts der Bedrohungslage in Deutschland kann ich nicht nachvollziehen, dass man beim Verfassungsschutz Stellen in Abgang stellen will.
Die Ausschussberatungen haben bewiesen, dass das, was wir in unserem Antrag ausgeführt haben, richtig ist. Mit dem Haushaltsführungserlass vom August 2002 sollen 11,3 Vollzeiteinheiten, wie es so schön heißt - also 11,3 Stellen, wie es früher hieß -, zur Disposition gestellt werden. Dabei hat der Verfassungsschutz sogar noch Glück gehabt: Da man ihm vor der Verabschiedung dieses Haushaltsführungserlasses bereits Zusagen gegeben hat, konnten noch neun Stellen wiederbesetzt werden; das will ich gar nicht verschweigen.
Aber fest steht auch, dass der Verfassungsschutz insgesamt nur 227 Stellen hat. Im September 2001 sind Gott sei Dank noch zehn Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt worden. Drei Stellen sind jedoch nicht besetzt und können aufgrund dieses Haushaltsführungserlasses jetzt nicht besetzt werden.
Fakt ist auch: Wenn eine Stelle jetzt frei wird, darf sie nicht wiederbesetzt werden. Dabei geht es um eine Größenordnung von 11,3 Vollzeiteinheiten.