Protocol of the Session on December 11, 2002

Der Gesetzentwurf hat in der ursprünglichen Fassung im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments über Abfalldeponien und über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle zum Gegenstand. Die Regelungen zu den Schiffsabfällen sollen jedoch nach der Beschlussempfehlung gestrichen werden, um die zügige Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs nicht zu verzögern; sie sind nunmehr Gegenstand eines neu eingebrachten Gesetzentwurfs.

Den Schwerpunkt der Beratungen bildete ein auf Anregung des Landkreistages von der SPDFraktion eingebrachter Änderungsvorschlag zu § 12 NAbfG. Dieser soll es dem Entsorgungsträger ermöglichen, die Abfallgebühren in höherem Umfang als bisher als Grundgebühren zu erheben. Bisher geht die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nämlich davon aus, dass der Anteil der Grundgebühr 50 v. H nicht übersteigen darf.

Um dieser an § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG anknüpfenden Rechtsprechung entgegenzuwirken, sah der Vorschlag zunächst vor, das in dieser Vorschrift enthaltene Gebot, die Gebühren so zu gestalten, dass die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert werden, in eine „kann“-Bestimmung zu ändern. Gleichzeitig sollte in § 12 Abs. 6 (neu) Satz 3 die Erhebung einer Grundgebühr im Umfang von bis zu 75 v. H. des gesamten Gebührenaufkommens zugelassen werden. Dieser Vorschlag wurde im federführenden Ausschuss von den Vertretern der CDU-Fraktion und der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Der mitberatende Ausschuss für innere Verwaltung hat daraufhin nach Anhörung von Vertretern des Landkreistages einstimmig empfohlen, auf die gesetzliche Obergrenze von 75 v. H. für den Grund

gebührenanteil zu verzichten und stattdessen zuzulassen, dass dieser Anteil in begründeten Fällen 50 v. H. übersteigen kann. Dieser Empfehlung haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen und für Wirtschaft und Verkehr angeschlossen.

Der federführende Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt, schlägt aber abweichend von der in der ersten Beratung mehrheitlich gebilligten Formulierung nunmehr einstimmig vor, dass die Gebührengestaltung die Vermeidung und Verwertung von Abfällen künftig nicht mehr zwingend fördern muss, aber fördern „soll“.

Weiterhin wird aufgrund eines Änderungsvorschlags der SPD-Fraktion empfohlen, künftig im Bereich der Abfallentsorgung den Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen Zweckverbänden zuzulassen. Die übrigen Empfehlungen zum Abfallgesetz haben im Wesentlichen zum Ziel, die Deponierichtlinie vollständig und klar umzusetzen. Die zum Bodenschutzgesetz vorgeschlagenen Änderungen dienen hauptsächlich der Verwaltungsvereinfachung.

Die sonstigen Einzelheiten werden Gegenstand eines schriftlichen Berichts zum Gesetzentwurf sein.

Damit komme ich zum Schluss meines Berichts. Der federführende Ausschuss für Umweltfragen bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, bei diesem Punkt auf eine Aussprache zu verzichten. Die dadurch gewonnene Beratungszeit soll dafür verwendet werden, heute Abend noch Tagesordnungspunkt 48, dessen Beratung ursprünglich für den Freitag vorgesehen war, zu behandeln.

Damit kommen wir zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt

es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist einstimmig so angenommen worden.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 14 und 15 auf, die wir vereinbarungsgemäß zusammen behandeln:

Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Bildungsqualität und Schulstandorten - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drs. 14/3985

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Reform der Schulstruktur in Niedersachsen - Kinder und Jugendliche besser fördern, die Ressourcen der Schulträger im Flächenland Niedersachsen schonen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3968

Der Antrag der CDU-Fraktion wird eingebracht durch den Kollegen Busemann, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

„Überladen mit ideologischem Ballast aus Jahrzehnten, mit defektem Radar und einer bräsigen Crew mit allzeit fabelhaftem Gewissen - so dümpelt Niedersachsens Bildungswesen seit mehr als einem Jahrzehnt vor sich hin.“

(Beifall bei der CDU)

So kommentierte die Braunschweiger Zeitung am 1. August dieses Jahres. Sie sagt weiter:

„Was Rot und Rot-Grün nachhaltig fast auf Grund gesetzt haben, kann nicht über Nacht flott gemacht werden.“

So geht die Analyse entsprechend weiter.

Meine Damen und Herren, wir als CDULandtagsfraktion nehmen diese Herausforderung an und setzen mit unserem Gesetz zur Sicherung von Bildungsqualität und Schulstandorten einen klaren Kurs für ein begabungsgerechtes, durchlässiges und wohnortnahes Schulwesen.

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Das ist ein Widerspruch in sich!)

Dieser Gesetzentwurf ist auch die Konsequenz des gescheiterten SPD-Schulgesetzes, Herr Wulf. Kein einziger Schulträger in Niedersachsen hat Ihr Schulgesetz bisher umgesetzt. Nach dem Wahltag im Februar wird es zum Altpapier und damit zur Fußnote in der niedersächsischen Bildungsgeschichte werden. Sie ahnen das auch schon selbst. Wir haben es heute Morgen diskutiert, und die Zeitungen berichten es auch schon, dass die Förderstufen teils nicht eingeführt und im Übrigen die Planungen schon wieder eingestellt wurden. Nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis.

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Sie leben in einer anderen Welt!)

Wenn ich z. B. in den Raum Hameln gucke - wir haben auch das heute Morgen andiskutiert -, wo schon bestimmte Planungen laufen: Da werden gewachsene grundständige Gymnasien zerschlagen und Gesamtschulzentren mit bis zu 2 000 Schülerinnen und Schülern geschaffen. Die über Jahr

zehnte gewachsene Schulstruktur im Bundesland Niedersachsen steht vor dem Ende.

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Im Interesse der Schülerinnen und Schülern werden wir in Niedersachsen einen solchen Kurs nicht mitmachen.

Bezeichnenderweise, Frau Ministerin, versuchen Sie ja - das ist ein Teil der Analyse -, innerhalb der SPD mit dem Konzept „Selbständige Schule“ von den gravierenden Mängeln des Schulgesetzes und dem PISA-Versagen des Landes abzulenken. Dazu sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Wer die Unterrichtsversorgung an die Wand gefahren hat, wer den Lehrernachwuchs nicht organisiert hat, wer für die Streichung von 10 % der Schulassistentenstellen verantwortlich ist, wer fast ein Viertel der Schulaufsichtsbeamten und auch der Schulpsychologen ersatzlos gestrichen hat und wer den Schulen dafür nicht die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen will, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er mit derlei Modellen offenbar versucht, die Mangelverwaltung auf die Schulen zu übertragen und sich selbst aus der Verantwortung zu stehlen.

(Beifall bei der CDU)

Wie man hört, Frau Ministerin, soll ja ein Schreiben des Hauptpersonalrats an den niedersächsischen Schulen an alle Lehrer unterwegs sein, wonach man sich nun weiß Gott nicht mit Ihrer Vorstellung von selbständiger Schule einverstanden erklärt. Aber warten wir das einfach einmal ab.

(Frau Dr. Andretta [SPD]: Sagen Sie doch einmal etwas zu Ihrem Gesetz!)

- Frau Kollegin, Sie geben mir das Stichwort. Was wollen wir uns mit dem SPD-Gesetz aufhalten? Es geht natürlich um das CDU-Schulgesetz, dem wir ab dem 2. Februar zur Geltung verhelfen werden. Dazu einige Bemerkungen:

Erster Punkt. Die Sozialdemokraten haben kein Konzept zur Ausfüllung des notwendigen Bildungsauftrags des Kindergartens.

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Das steht im Kita-Gesetz! Das steht längst drin!)

Die CDU dagegen steht für ein ganzheitliches Bildungskonzept und die enge Vernetzung und Verzahnung zwischen Kindergarten und Grundschule.

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb haben wir die Zusammenarbeit hier erstmalig gesetzlich vorgeschrieben. Wir werden dafür sorgen - das wissen Sie auch -, dass die Zuständigkeiten für das Kindertagesstättenwesen endlich wieder im Kultusministerium gebündelt werden,

(Beifall bei der CDU)

damit Bildungspolitik aus einem Guss gemacht wird und nicht auf Ministerien verteilt ist.

Zweiter Punkt. Die SPD hat auch kein vernünftiges Konzept zur notwendigen Reform der Grundschulen.

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Das haben wir schon längst realisiert!)