Protocol of the Session on December 11, 2002

(Wernstedt [SPD]: Die „Landtagsre- gierung“ ist das Präsidium! - Schack [SPD]: Wer hat das denn aufgeschrie- ben?)

Ohne eine eindeutige und klare gesetzliche Formulierung in § 6 Abs. 3 der Beschlussempfehlung, dass den Kommunen bei den aufgezeigten Verwendungszwecken keine Kostenbelastungen entstehen, kann die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zudem ist die in § 6 Abs. 4 der Beschlussempfehlung enthaltene Regelung abzulehnen. Danach sollen die Kommunen für die Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen Kosten an das Land erstatten. Dies soll auch dann gelten, wenn die Kommunen Aufgaben wahrnehmen, die im öffentlichen Interesse liegen. Das gilt zum Beispiel für die Regionalplanung und für die Bauleitplanung. Es ist unangemessen, dass die Kommunen die hierfür erforderlichen Materialien beim Land einkaufen müssen.

Die CDU-Fraktion wendet sich ferner gegen die in § 5 des Gesetzentwurfs enthaltene Regelung, wonach künftig auf Grenzabmarkungen verzichtet werden soll. Der Verzicht auf Grenzabmarkungen widerspricht den Bedürfnissen der Praxis und den Interessen der Bürger vor Ort. Gerade die Bürger haben ein großes Interesse daran, die öffentlichrechtliche Grenzabmarkung zur Verdeutlichung der Grenzziehung zwischen benachbarten Grundstücken beizubehalten. Diesem Interesse der Bürger wird es nicht gerecht, dass nach dem Gesetzentwurf die Grenzfeststellung nur noch auf Antrag oder im öffentlichen Interesse stattfinden soll. Aus diesem Grund sollte geregelt werden, dass Grenzpunkte durch Grenzmarken zu kennzeichnen sind und auf eine Abmarkung verzichtet werden kann, wenn die Beteiligten dies beantragen und Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat im Innenausschuss einen entsprechenden Vorschlag formuliert. Die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, die Stellung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure künftig zu stärken und zu fördern, um in stärkerem Umfang Privatisierungselemente in die Gesetzgebung einzubeziehen.

(Zustimmung von Frau Schliepack [CDU])

Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben sollte vom Landtag nach intensiven Gesprächen mit allen Interessengruppen in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Aus den genannten Gründen ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig.

Das Wort hat Herr Kollege Hagenah.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ständige Aktualisierung und die schnelle qualifizierte Verfügbarkeit von geologischen Daten sind ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortfaktor für Niedersachsen. Dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis von öffentlich vorgehaltenen Basisdaten und in Kooperation mit privaten Anbietern erstellten Informationen der effektivste und wirtschaftlichste Weg. Kooperation und Wettbewerb müssen gerade hier in einem ausgewogenen Verhältnis immer neu justiert werden, um für die vielfältigen Nutzungen jederzeit Qualität, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.

Es war dringend notwendig, die veränderten technischen Rahmenbedingungen und den stark fortgeschrittenen Rationalisierungsprozess gerade in der öffentlichen Katasterverwaltung auch durch einen angepassten gesetzlichen Rahmen neu zu regeln. Die Beratung und die Anhörung zum Gesetzentwurf haben zur Verbesserung der Vorlage beigetragen, sodass auch wir trotz einiger nach wie vor vorhandener Defizite den Vorlagen heute zustimmen können.

Der Interessenausgleich mit den Kommunen, insbesondere durch die nachträglich eingeführte verbilligte Abgabe der Planunterlagen und Daten an die Kommunen, ist ein entscheidender Beitrag zum fairen Interessenausgleich. Die wohl von allen Fraktionen als produktiv angesehene 50:50Aufteilung des vorhandenen Marktes und der Aufgaben zwischen den staatlichen Vermessungsbehörden und den öffentlich bestellten Vermessern wird durch das vorgelegte Gesetz nicht nachteilig verschoben. Da dies trotz des für die Zeit von 1995 bis 2007 vereinbarten 30-prozentigen Personalabbaus im öffentlichen Bereich gelingt, belegt das die hohe Innovationsfähigkeit und das Engagement der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bereichs in der Landesverwaltung.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Erfassung von wichtigen Böschungen, Fahrbahnabgrenzungen und der Topographie von der deutschen Grundkarte 5 und aus vorhandenen Luftbildaufnahmen in dem neuen Kartenwerk so schnell wie möglich erfolgen soll. Für die Aktualität der Datenbestände ist auf Dauer eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Katasterämtern, Landkreisen und Kommunen erforderlich. Während der Beratungen wurde uns von fachlicher Seite zugesichert, dass die durch das Auslaufen der deutschen Grundkarte 5 wegfallenden aktuellen Daten über Details der Topographie und Verkehrsraumnutzung zügig in das digitalisierte Planwerk eingearbeitet werden. Die für private und öffentliche Planung gleichermaßen wichtigen Informationen sollen nach und nach in allen Landesteilen als Zusatzinformation digital abgerufen werden können, und zwar immer dann, wenn eine Einarbeitung erfolgt ist. Wir werden den Fortschritt aufmerksam beobachten, gegebenenfalls nachfragen und, falls erforderlich, Druck machen, damit das wirklich passiert, weil diese Planunterlagen tatsächlich für eine sachgerechte Arbeit vor Ort dringend erforderlich sind.

Nicht sinnvoll finden wir nach wie vor den Wegfall des Abmarkungsgebotes durch das neue Gesetz. Unsere Bedenken, die wir auch in den Beratungen geäußert haben, decken sich auch mit der jetzt bekannt gewordenen Kritik des Landesverbandes von Haus & Grund in Niedersachsen. Wir hätten auch den Landesverband Haus & Grund in unsere Anhörung einbeziehen sollen; möglicherweise wäre dann die Beratung am Ende anders ausgefallen.

Trotz dieser Ungereimtheit, die bei eintretenden Schwierigkeiten bald korrigiert gehört, stimmen wir heute allerdings der Vorlage zu und hoffen, dass die Schwierigkeiten überwunden werden können. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Lanclée möchte die Restredezeit seiner Fraktion nutzen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf die Anmerkungen von

Herrn Coenen eingehen und hier deutlich machen, dass alle mitberatenden Ausschüsse - ich habe das vorhin zwar schon angesprochen, aber ich will es noch einmal unterstreichen - dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt haben. Nur die Mitglieder des Innenausschusses haben versucht, hier irgendwo ein Haar in der Suppe zu finden. Anders kann man das nicht bewerten.

Die kommunalen Spitzenverbände haben uns gegenüber deutlich gemacht - deswegen bezweifle ich auch das, was Sie hier angesprochen haben -, dass sie nach wie vor der Ansicht sind, dass der jetzige Gesetzestext den Bedenken, die sie vorher geäußert haben, Rechnung trägt. Durch die Änderungen sind diese Bedenken ausgeräumt; denn die beiden Ausnahmen bei der Zurverfügungstellung und Verwertung, die ich angesprochen habe, sind in den Gesetzestext eingeflossen. Wir haben auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nachgefragt. Er hat uns bestätigt: Wenn es keiner Erlaubnis durch die Katasterverwaltung des Landes bedarf, dann werden auch keine Gebühren anfallen. Das ist von allen Beteiligten so gesehen worden, auch von den kommunalen Spitzenverbänden. Wenn also keine Erlaubnis erteilt wird, dann fallen auch keine Gebühren an. Insofern entspricht das, was Sie hier moniert und als Grund dafür genannt haben, dass Sie der Gesetzesvorlage in dieser Form nicht zustimmen wollen, nicht den Tatsachen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Alle Beteiligten sind mit dieser Klarstellung in der Kostenregelung einverstanden. Ich denke, das sollte in dem Zusammenhang noch deutlich gemacht werden.

Herr Hagenah hat die Grenzabmarkung angesprochen. Wir gehen davon aus, dass in rund 90 % der Fälle weiterhin eine Grenzabmarkung durchgeführt wird; denn sie kann nach dem Gesetzestext auf Antrag ohne weiteres erfolgen. Das ist vernünftig so. Wer eine Grenzabmarkung möchte, kann sie beantragen. Dann wird das so, wie es heutzutage auch der Fall ist, durchgeführt.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und erbitte Ihre Aufmerksamkeit für die Einzelabstimmungen. Zu allen 13 Paragraphen liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Ich rufe auf:

§ 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest: Mit Mehrheit so beschlossen.

§ 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Es wäre mir sehr lieb, wenn Sie Ihre Aufmerksamkeit mehr auf den Präsidenten als auf Ihre Kolleginnen und Kollegen konzentrieren würden.

(Zurufe von der SPD)

§ 3. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Darf ich nach Gegenstimmen fragen?

(Zurufe von der SPD: Ah! Bravo!)

Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Ich stelle fest: Mit Mehrheit so beschlossen.

§ 4. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 5. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

§ 6. - Wer für die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Das ist mit Mehrheit beschlossen.

§ 7. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist mit Mehrheit beschlossen.

§ 8. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit Mehrheit beschlossen.

§ 9. - Wer ist für die Änderungsempfehlung des Ausschusses? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist ebenfalls mit Mehrheit beschlossen.

§ 10. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit Mehrheit beschlossen.

§ 11. - Wer ist für die Änderungsempfehlung? Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit Mehrheit beschlossen.

§ 12. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Auch hier noch einmal die gleiche Übung: Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Keine Stimmenthaltung. Mit Mehrheit so beschlossen.

§ 13. - Wer der letzten Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzesvorhaben in abschließender Lesung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetzesvorhaben so beschlossen worden.

Außerdem müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3978 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes, des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes und des Gesetzes über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3631 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/3980

Der Gesetzentwurf wurde am 24. August an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und

Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Behr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3980 einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Der Gesetzentwurf hat in der ursprünglichen Fassung im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments über Abfalldeponien und über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle zum Gegenstand. Die Regelungen zu den Schiffsabfällen sollen jedoch nach der Beschlussempfehlung gestrichen werden, um die zügige Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs nicht zu verzögern; sie sind nunmehr Gegenstand eines neu eingebrachten Gesetzentwurfs.