schuss gewesen sei - Sie selber sind ja auch selten da, wie ich festgestellt habe -, frage ich Sie: Meinen Sie, dass Sie Ihr Haus in den Griff bekommen, indem Sie untersuchen lassen, wie oft Kollegen im Kultusausschuss sind, aber nicht feststellen lassen, wie oft das NLI missbräuchlich
Die SPD-Fraktion ist nämlich ständig im Kultusausschuss anwesend. Ich bin dennoch häufiger im Kultusausschuss gewesen - ich kann nicht genau sagen, wie oft - als Herr Busemann. Nach meiner Kenntnis - das ist wohl sogar zu Protokoll genommen - ist er in dieser Legislaturperiode einmal im Kultusausschuss gewesen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu dieser Dringlichen Anfrage liegen nicht vor.
Wie aus der Tagespresse zu erfahren war, sind bei Prüfungen im Atomkraftwerk Unterweser Risse in drei für die Reaktorsicherheit wichtigen Rohrleitungen festgestellt worden. Ein Riss hat eine Länge von 26 cm und eine Tiefe von mehreren Millimetern bei einer Wanddicke von 30 mm. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt die schadhafte Stelle im Bereich der Wasserzufuhr zum Dampferzeuger. Diese Rohrleitungen sind für die Wärmeabfuhr aus dem Primärkreislauf von entscheidender Bedeutung. Bei einem großen Leck in diesem Bereich stelle sich die Frage nach einer ausreichenden Kühlung des Reaktorkerns, so das Bundesumweltministerium. Zwei weitere Dampferzeuger-Wasserleitungen weisen an der gleichen Stelle Rissanzeichen auf.
Von besonderer Bedeutung ist, dass bereits bei Untersuchungen im Jahr 1995 an den gleichen Stellen Anzeichen für Rissbildungen festgestellt worden sind.
Das AKW Unterweser ist bereits seit dem 4. September 2002 aufgrund eines defekten Generators vom Netz. Um die Stillstandszeit zu nutzen, wurde ab dem 24. Oktober ein vorgezogener Brennelementwechsel durchgeführt. Erst bei der damit verbundenen Zusatzrevision wurden die Risse entdeckt. Das gibt Anlass zu ernsthafter Sorge.
1. Welche Folgen hätten eintreten können, wenn der Riss in der Dampferzeuger-Wasserleitung nicht während der derzeitigen Zusatzrevision entdeckt worden wäre?
2. Welche Konsequenzen haben die Befunde für die Sicherheit des Betriebes der anderen niedersächsischen Atomkraftwerke?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Zuverlässigkeit des Betreibers angesichts der Tatsache, dass bereits 1995 an gleicher Stelle Auffälligkeiten festgestellt worden sind, die vom Betreiber nicht als Befund eingestuft wurden?
4. September still. Der Generator ist defekt und muss ausgetauscht werden. Die Betreiberin e.on Kernkraft GmbH hat die Stillstandszeit genutzt, um bestimmte Prüfungen vorzuziehen, die für die Revision im Jahr 2003 geplant waren. Am 11. September lagen meinem Ministerium die ersten Ergebnisse vor. An einem Rohrstutzen waren Anrisse festgestellt worden. Weitere Überprüfungen folgten. Am 14. November wurde das Bundesumweltministerium über den Kenntnisstand informiert; denn die Befunde könnten aus unserer Sicht auch für andere Atomkraftwerke Bedeutung haben. Sich um die Übertragbarkeit auf andere deutsche Atomkraftwerke zu kümmern, ist Aufgabe der Bundesaufsicht.
Nachdem all dies, wie ich finde, zügig erfolgte, war ich am Abend des 14. November etwas irritiert. Da forderte das Bundesumweltministerium per Pressemitteilung einen Bericht zu den Ereignissen. Der lag dem Bundesumweltministerium bereits vor, nämlich von uns.
Genauso ist es mit der neuesten Bitte des Bundes. Das Niedersächsische Umweltministerium soll sich gegenüber der Betreiberin die Zustimmung zum Wiederanfahren des Reaktors vorbehalten. Dies ist geregelt. Kernkraftwerke in Niedersachsen dürfen grundsätzlich nur dann wieder angefahren werden, wenn das Niedersächsische Umweltministerium dem zuvor zugestimmt hat. Es kann wahrlich niemand behaupten, meine Damen und Herren, die Atomaufsicht des Bundes sei nicht auf Zack. In der Sprache von Verona Feldbusch würde man sagen: „Wir werden von denen kräftig geholfen.“
Nun zur Sache selbst. Die sicherheitstechnisch wichtigen Rohrleitungen des Kernkraftwerks Unterweser unterliegen regelmäßigen Kontrollen. Diese werden in einem Programm für wiederkehrende Prüfungen festgelegt. In welchem Abstand diese wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden, richtet sich nach den sicherheitstechnischen Bedeutungen und der nachgewiesenen Qualität der Rohrleitung. Das Niedersächsische Umweltministerium muss dem Prüfprogramm zustimmen.
Ziel der wiederkehrenden Prüfungen an den Rohrleitungen ist es, Anrisse oder Veränderungen so rechtzeitig festzustellen, dass es nicht zu Schäden, Leckagen oder gar zu Rohrleitungsbrüchen kommt. Die Prüfungen an den Rohrleitungen des Sicherheitssystems werden im Auftrag des Umweltmi
Worüber wir jetzt reden, sind die Stutzen, mit denen das Speisewassersystem an die vier Dampferzeuger angeschlossen sind. Sie unterliegen dem genannten Kontroll- und Prüfverfahren. Alle zwei Jahre ist die zerstörungsfreie Prüfung des Speisewasserstutzens eines Dampferzeugers vorgesehen. Die Prüfungen werden mit Ultraschall durchgeführt. Wichtig ist noch: Diese Rohrleitungen sind frei von Radioaktivität.
Bei der in der Stillstandszeit jetzt vorgezogenen Untersuchung des Stutzens an einem Dampferzeuger wurde ein Anriss festgestellt. Deshalb hat man auch umgehend die Stutzen an den drei anderen Dampferzeugern überprüft. Ergebnis: Ein Stutzen ist ohne Befund, zwei zeigen Anrisse in vergleichbarer Größe. Welche Ursachen diese Anrisse haben, ist noch nicht geklärt.
Zur ersten Frage: Der Anriss wäre sicherlich in der vorgesehenen Prüfung in der Revision 2003 gefunden worden. Schäden, Leckagen oder gar ein Bruch der Rohrleitung wären nicht zu erwarten gewesen. Dies kann man aus den bisherigen Prüfergebnissen, aus den Kenntnissen zum Materialverhalten und den Belastungen auf dem Stutzen schließen.
Unabhängig davon ist das Kraftwerk gegen Leckagen oder gar einen Bruch von Speisewasserleitungen auch in diesem Bereich ausgelegt. Solche Ereignisse werden beherrscht, ohne dass Menschen oder Umwelt gefährdet werden. Auch ist in diesen Fällen immer gewährleistet, dass die Wärme aus dem Primärkreis abgeleitet wird.
Zur Frage 2: Sie fragen nach der Sicherheit des Betriebes der niedersächsischen Atomkraftwerke. Für die konkrete Sicherheit im Hinblick auf die Gesundheit von Menschen und die Umwelt sind die Befunde nicht von Bedeutung. Gleichwohl nehmen wir diese Anrisse sehr ernst. Denn niemand von den Fachleuten hatte damit gerechnet, dass sich bei dieser Prüfung so deutliche Spuren im Material zeigen würden. Wir müssen also herausfinden, woran das liegt: Liegt es am Material, an einer besonderen Belastung, an der Konstruktion? Hier besteht Klärungsbedarf. Ich gehe davon aus, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, diesen Fragen auf den Grund zu gehen. An ein Wiederanfahren des Reaktors ist derzeit nicht zu
Wir haben selbstverständlich sofort auch die anderen niedersächsischen Kraftwerke einbezogen. Derzeit wird geklärt, ob die Ergebnisse aus dem Kernkraftwerk Unterweser auf die anderen übertragbar sind. In einem ersten Schritt werden dazu die bisherigen Messergebnisse überprüft, und es wird untersucht, ob die Speisewasserstutzen mit denen im Kernkraftwerk Unterweser vergleichbar sind. Abschließende Ergebnisse liegen verständlicherweise auch hier noch nicht vor.
Zu Frage 3: Die Frage der Zuverlässigkeit der Betreiberin des Kraftwerks stellt sich in diesem Zusammenhang nicht. Das Kernkraftwerk Unterweser hat das Umweltministerium umgehend und jederzeit umfassend über den jeweils aktuellen Sachstand informiert. Dies gilt auch für die jetzt laufenden Überprüfungen und auch für die Revision 1995. Die Messergebnisse der damaligen Prüfung lagen eindeutig unterhalb der so genannten Registriergrenze. Bei der angewandten Ultraschalltechnik stellt die Registriergrenze nach dem kerntechnischen Regelwerk eine Schwelle dar. Ab dieser Schwelle müssen weitere Bewertungen erfolgen. Die Messergebnisse im Jahre 1995 ergaben keine Hinweise auf Rissanzeigen. Weitere Maßnahmen waren daher auch nach Auffassung der Sachverständigen nicht erforderlich. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben gesagt, die Befunde an den beiden anderen Stutzen seien mit dem bisher in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen 26 cm langen Anriss in dem Stutzen vergleichbar, über den in der Presse berichtet worden ist. Das ist ja bestürzend. Warum wurden denn diese drei Risse in dieser Dimension nicht früher entdeckt? Die entstehen doch nicht von heute auf morgen. Wenn Sie sagen, alle zwei Jahre werde mit Ultraschall kontrolliert, muss doch ein Anriss in kleinster Form sichtbar werden. In einer solchen Dimension ist mir das unvorstellbar.
Herr Hagenah, für die Gutachter, die Sachverständigen ist immer klar gewesen, dass diese Stutzen besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund spielen sie im Rahmen der normalen Überprüfungen eine herausgehobene Rolle. Bisher sind bei diesen Überprüfungen keinerlei Hinweise auf gravierende Veränderungen des Materials festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund gab es auch keinerlei Veranlassung, etwas zusätzlich in Auftrag zu geben. Die Fachleute sind diesmal über die Intensität der Veränderungen seit den letzten Überprüfungen erstaunt.
Vor diesem Hintergrund sind diese Überprüfungen regelmäßig abgelaufen. Zurzeit wird überprüft, ob das auf Materialbeanspruchung oder auf andere Ursachen zurückgeht. Das ist eine offene und für die Techniker ganz wichtige Frage. Dieser Frage gehen sie jetzt mit Vehemenz nach.
Ich will aber darauf hinweisen, dass die Intention der Fragestellung mit der Überschrift „Rissiges Atomkraftwerk“ einen Eindruck erweckt, der mit dem technisch relevanten Sachverhalt überhaupt nicht in Übereinstimmung steht. Das ist nicht sonderlich anständig, was Sie da treiben.
Herr Minister, auch wenn man über Material diskutieren kann, frage ich Sie: Welche Schlüsse müssen denn aus der Tatsache gezogen werden, dass die Risse wieder an den gleichen Stellen wie 1995 aufgetreten sind und diesmal auch gleich an drei Rohrleitungen? Das ist doch eine äußerst beunruhigende Tatsache!