Herr Schröder, es gehört natürlich zu den Aufgaben einer Berufsvertretung wie der GdP, auch dafür Sorge zu tragen oder die Forderung zu stellen, dass ihre Mitglieder die beste Ausstattung bekommen, die notwendig ist. Wenn Sie aktuelle Presse
informationen der GdP zur Kenntnis genommen haben, werden Sie auch wissen, dass dort gesagt wird: Die Modernisierung unserer Polizei wird uneingeschränkt fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, von besonderer Bedeutung ist auch eine bedarfsgerechte Ausstattung mit modernen ballistischen, also schusssicheren Schutzwesten. Das belegen die Morde an Polizeibeamtinnen und -beamten in den vergangenen Jahren. Wir haben uns dieses Themas schon vor Jahren angenommen und in Niedersachsen die Ausstattung der Polizei mit Schutzwesten kontinuierlich verbessert. Als eines der ersten Bundesländer hat Niedersachsen bereits 1996 ein umfassendes Ausstattungskonzept entwickelt, das wir konsequent umsetzen. Das Konzept stellt auf eine funktionsbezogene, dienststellenbezogene und persönliche Ausstattung mit ballistischen Westen ab. Funktionsbezogen werden alle Angehörigen von Dienststellen, die gegenüber dem allgemeinen Polizeidienst regelmäßig einer erhöhten Gefährdungslage bei der Ausübung ihres Dienstes ausgesetzt sind, wie z. B. Angehörige von Spezialeinheiten, auf die Herr Schröder hingewiesen hat, mit persönlichen Schutzwesten ausgestattet. Weiterhin ist jeder Funkstreifenwagen mit zwei Unterziehschutzwesten ausgestattet. Diese Westen sollen im Einsatzfall nach Lageeinschätzung durch die handelnden Beamten rechtzeitig angelegt werden. Zur Gefährdungslage, die hier eben angesprochen wurde, füge ich hinzu: Natürlich ist jeder Beamte verpflichtet, seine Situation, seine Lage zu beurteilen und danach zu handeln. Davon wird man ihn auch durch Schutzwesten nicht befreien können.
Daneben haben bereits seit 1996 alle Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, personenbezogen eine Schutzweste für sich zu erwerben. Dieser private Erwerb wird durch eine Einmalzahlung von bis zu 200 Euro aus Landesmitteln direkt bezuschusst. Der Rest kann über das jeweilige Bekleidungskonto verrechnet werden.
Dieses Konzept ist in der hier vorliegenden Beschlussempfehlung ohne Einschränkung übernommen worden. Zu Recht wird der Ausstattungsstand mit schusssicheren Schutzwesten bei der Polizei in Niedersachsen als hoch bewertet. Inzwischen sind bereits mehr als 11 000 Schutzwesten,
für die insgesamt 4 Millionen Euro aufgewendet wurden, im täglichen Einsatz. Mit diesem erreichten und durchaus als Vollausstattung zu bezeichnenden Status quo steht Niedersachsen mit an der Spitze aller Bundesländer. Das spricht für gute Arbeit, meine Damen und Herren. Wir wollen den Stand der Ausstattung aber nicht nur aufrechterhalten, sondern kontinuierlich verbessern. Ab dem kommenden Jahr werden alle Absolventen der Fachhochschule vor der Aufnahme des praktischen Polizeidienstes mit einer persönlich angepassten Schutzweste ausgestattet. Hierdurch wird deren Bekleidungskonto gerade in den ersten Berufsjahren stark entlastet. Es ist weiterhin vorgesehen, in allen Dienststellen mit Außendienst für besondere Einsatzfälle und Lagen einen Schutzwestenpool vorzuhalten, zu dem auch Westen höherer Schutzklasse gehören.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren große Fortschritte für die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen gemacht. Bei all diesen Verbesserungsbemühungen dürfen wir jedoch nicht verkennen, dass es keinen absoluten Schutz geben kann. Polizeibeamtinnen und -beamte sind in Fällen von Gewaltkriminalität einem hohen Risiko für Leben und Gesundheit ausgesetzt. Diesem Risiko muss sich jede Beamtin und jeder Beamte ständig bewusst sein. Technische Einsatzmittel wie ballistische Schutzwesten als passives Schutzschild können nur Hilfsmittel, aber nie ein Allheilmittel sein. Deswegen zielt das niedersächsische Konzept zur Eigensicherung nicht nur auf einen guten passiven Schutz, sondern auch auf ein gutes aktives Eigensicherungsverhalten der einschreitenden Beamtinnen und Beamten ab. Niedersachsen setzt daher auch auf weitere Maßnahmen, z. B. Schulungsund Fortbildungskonzepte zur Erlangung der Fähigkeit zur richtigen Lageeinschätzung oder zur Einhaltung von Eigensicherungsvorschriften. Nur eine Eigensicherung, meine Damen und Herren, die beide Elemente umfasst, gewährleistet für die Polizeibeamtinnen und Beamten einen optimalen Schutz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3702 zustimmen
möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 20: Einzige (abschließende) Beratung: EDV-System von Polizei und Staatsanwaltschaft in Niedersachsen miteinander verbinden - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2459 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3702
Dieser Antrag wurde am 14. Mai 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Auch hier ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Antrag der CDU-Fraktion wird am morgigen Tag über eine Denkschrift der Polizeidirektoren diskutiert, in der eine massive Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen für die Polizei in Niedersachsen dokumentiert ist. Ich meine, dass man es ganz besonders beachten muss, wenn sich die Polizeidirektoren so kritisch über die Ausstattung und die Ausbildung der Polizei im Lande Niedersachsen äußern.
Die CDU-Fraktion hat sich in zahlreichen Initiativen - das ist in den Protokollen nachzulesen - für eine Verbesserung der Ausstattung der Polizei eingesetzt. Zudem haben wir uns immer dafür ausgesprochen, die Ermittlungstätigkeit der Polizei - darum geht es in diesem Tagesordnungspunkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Von besonderer Bedeutung ist für uns die Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bis hin zum Gerichtsverfahren. Ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist. Eine verbesserte Zusammenarbeit lässt sich durch einen engen Datenverbund zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglichen, der z. B. doppelte Schreibarbeiten und sonstige unnötige zeitliche Verzögerungen bei
Strafverfahren vermeidet. Gerade aus diesem Grund ist es notwendig, ein flächendeckendes EDV-System in Niedersachsen einzuführen. Wer wie ich aus der Praxis kommt und bereits auf einige EDV-Systeme geschult ist, hat immer wieder feststellen müssen, dass es dort in erheblichem Umfang Unzulänglichkeiten gab. Die Gewerkschaften haben vor ein paar Wochen noch einmal deutlich gemacht, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht.
Es gibt Bundesländer, die bereits ein solches EDV-System eingeführt haben - z. B. Hamburg vor zwei Jahren. Das EDV-System MESTA - „Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation“ ist in der Hamburger Staatsanwaltschaft flächendeckend eingeführt worden. Das führt dazu, dass Verfahren beschleunigt werden können und dass mit einer Eingabe mehrere Textbausteine - wie z. B. Anklagen oder Einstellungsbescheide - erstellt werden können. Der zeitraubende und kostspielige Umweg über handschriftlich ausgefüllte Formulare, die anschließend von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in Reinschrift übertragen werden müssen, wird so vermieden.
Kern eines solchen Programms muss ein zentraler Bestand an Verfahrens- und Personendaten sein, auf den von vernetzten Arbeitsplätzen in allen Anwenderbereichen zur Abfrage oder zur weiteren Bearbeitung zugegriffen werden kann. Damit wird ein schneller und sicherer Informationsfluss zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt. Auch die Aktenbearbeitung der Vorgänge durch die Schnittstelle kann einfacher und zügiger erfolgen, indem sich ein Ermittlungsbeamter über den PC, der an den Rechner angeschlossen ist, in den jeweiligen Vorgang einloggen und seine Ermittlungsberichte direkt mit eingeben kann. Dadurch werden lange Wege erspart. Es kommt zu einer sehr ernsthaften und von der Ermittlungstätigkeit her sichergestellten Aktenbearbeitung; denn Polizei und Staatsanwaltschaft müssen nicht mehr wie bisher getrennt Daten in das System eingeben.
Daran mangelt es im Moment etwas in Niedersachsen. Es ist, wie wir gehört haben, vorgekommen, dass bei Ermittlungsverfahren wichtige Details plötzlich nicht mehr in der Akte waren. Solche Probleme werden durch dieses besondere Datensystem ausgeschlossen.
blick auf die Herausforderungen durch organisierte Kriminalität und Terrorismus von besonderer Wichtigkeit. Wer das Buch „Die Schläfer unter uns“ gelesen hat, hat gemerkt, dass es zu erheblichen Ermittlungspannen gekommen ist, weil die Datenbestände nicht sorgfältig eingegeben waren. Dienststellen hatten Daten eingegeben, von denen Ermittlungsbehörden vor Ort überhaupt nichts wussten. Dieses Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird mit der Einführung des Datensystems behoben.
Niedersachsen hat - wie in vielen anderen Dingen in diesem Bereich noch einen erheblichen Nachholbedarf. Die Landesregierung hat es im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Hamburg oder Hessen nicht geschafft, dieses System zu installieren.
- Haben Sie eine Zwischenfrage? - Ich habe noch anderthalb Minuten Zeit. Ich würde sie gern beantworten. - Aus diesem Grund ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung, dass sich der Antrag der CDU-Fraktion erledigt habe, zurückzuweisen. Es kann nicht sein, dass ein guter Antrag, der genau zum richtigen Zeitpunkt kommt, für erledigt erklärt wird, nur weil die Landesregierung noch nicht so weit ist, diese Vernetzung rein technisch durchzuführen. Vielleicht kommt der Antrag sogar schon zu spät. Unser Antrag hätte schon viel eher beschieden werden können, wenn die SPD-Fraktion bereit gewesen wäre, ihn vernünftig mitzuberaten. Aber nein, wir werden aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen, obwohl die Landesregierung noch nicht in der Lage ist, diese Vernetzung technisch herbeizuführen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird der Beschlussempfehlung daher nicht zustimmen und ihren Antrag aufrecht erhalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hätten heute viel schneller fertig werden können, wenn die CDU-Fraktion dazu bereit gewesen wäre - ich habe gerade wieder gehört, dass das nicht der Fall ist -, zuzugeben, dass der Antrag wirklich erledigt ist.
Ich habe gesagt, wir hätten schneller zum Ende kommen können, wenn Sie Ihren Antrag zurückgenommen hätten.
(Schünemann [CDU]: Sie wissen doch nicht, was darin steht! - McAl- lister [CDU]: Sie wissen nichts, dar- um können Sie nichts beantworten!)
Das machen Sie jedoch nicht. Deswegen will ich die Kolleginnen und Kollegen nicht länger auf ihren Plätzen verharren lassen,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der CDU-Fraktion – so könnte man sagen - ist flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig,
weil die Landesregierung bereits mit Hochdruck an der Forderung arbeitet, die Sie in Ihrem Antrag und der Kollege gerade aufgestellt haben, nämlich die EDV-Systeme von Polizei und Staatsanwaltschaften für eine - ich betone - noch bessere und