Herr Wenzel, wir haben bei der A 38 wie bei allen anderen Straßenbauprojekten eine zwingende gesetzliche Regelung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese haben wir anzuwenden. Hier hat es keine Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte gegeben. Insofern ist die rechtliche Lage ganz klar.
Herr Präsident! Frau Ministerin, ist es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger von Reckershausen Anspruch auf erweiterte Lärmschutzmaßnahmen bzw. auch auf eine Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen an ihren privaten Gebäuden haben, wenn die festgelegten Richtwerte doch überschritten werden?
Frau Ministerin, können Sie sich vor dem Hintergrund, dass selbst Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums die Lärmschutzgrenzwerte nicht mehr für ausreichend halten, vorstellen, freiwillig - ähnlich wie es vielfach an anderer Stelle diskutiert wird - zu einer besseren Lärmschutzvorsorge zu kommen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen?
Herr Wenzel, es ist absolut legitim, verschiedene Meinungen zu einem solchen Thema zu haben. Nur, gesetzlich haben wir hier eine eindeutige, klare Regelung. Die betrifft sowohl die Grenzwerte als solche als auch die Ermittlung dieser Grenzwerte für Straßen. Insofern besteht hier eine klare gesetzliche Vorgabe, die wir in der Auftragsverwaltung des Bundes zu erfüllen haben. Wir haben keine Möglichkeiten, darüber hinauszugehen.
Zu Frage 2 verzichtet die Fragestellerin auf den mündlichen Vortrag und die mündliche Beantwortung. Die Antwort auf diese Anfrage wird zu Protokoll gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift haben Sie schon gehört. Elternvertreter aus Rethem und Fallingbostel, Landkreis SoltauFallingbostel, machen auf die sich abzeichnende völlig unzureichende Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn aufmerksam. Demnach zeichnet sich an der Orientierungsstufe Fallingbostel eine nur noch 75-prozentige Unterrichtsversorgung ab. Für die Haupt- und Realschule Fallingbostel wird mit 126 Fehlstunden entsprechend einer knapp 80-prozentigen Versorgung gerechnet, für die Haupt- und Realschule Rethem mit einer Versorgung von 85 %. Dort soll es dazu gekommen sein, dass ganze Schulklassen tageweise nach Hause geschickt worden sind, weil schon jetzt kein Unterricht mehr gewährleistet werden konnte.
Demgegenüber hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper vor dem Niedersächsischen Landtag am 17. Mai 2002 erklärt, dass die „Planungswerte... in diesem Jahr so“ aussehen, „dass wir im Durchschnitt an 98 % herankommen“.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie sichergestellt, dass die Orientierungsstufe Fallingbostel, die Haupt- und Realschule Fallingbostel sowie die Haupt- und Realschule Rethem im landesweiten Durchschnitt von ca. 98 % zum Schuljahresbeginn versorgt werden?
2. Wenn dort die landesweite durchschnittliche Unterrichtsversorgung nicht erreicht wird, wie ist dies mit den Aussagen der Kultusministerin im Niedersächsischen Landtag und den Versprechen der Landesregierung im Hinblick auf eine verbesserte Unterrichtsversorgung zu vereinbaren?
3. Warum nimmt sie es in Kauf, dass an der Hauptund Realschule Rethem ganze Schulklassen tageweise nach Hause geschickt werden, weil der Unterricht nicht erteilt werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Befürchtungen der Eltern zur voraussichtlichen Unterrichtsversorgung der dort genannten Schulen beruhen vermutlich auf Prognosedaten der Schulen während der Planungsphase.
Die jedes Jahr im Februar von Schulen erhobenen Planungswerte für das kommende Schuljahr - also die Prognosen zu den Schülerzahlen, den benötigten Lehrer-Soll-Stunden und den zu erwartenden Veränderungen der Lehrer-Ist-Stunden - werden von den Bezirksregierungen in Rücksprache mit den Schulen ständig aktualisiert, auch mit den dortigen Schulleitern.
In der Regel ändern sich sowohl die Prognosedaten der Schulen zu den Schülerzahlen als auch die Planungsdaten der Schulbehörde im Planungszeitraum - nämlich vom Februar bis zum Schuljahresbeginn - recht häufig, manchmal sogar von Tag zu Tag. Vor allem die Prognosen zu den Schülerzahlen sind erfahrungsgemäß oft nicht identisch mit den dann tatsächlich zum Schuljahresbeginn vorliegenden Gegebenheiten, d. h. mit den dann vorliegenden Schülerzahlen, da bis zu den Sommerferien immer noch Veränderungen auftreten.
In der Regel sollen den Schulen zum Schuljahresende die im nächsten Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrer-Ist-Stunden bekannt sein. In Einzelfällen ist dies wegen kurzfristiger Änderungen erst zum Beginn des nächsten Schuljahres möglich.
Die Bezirksregierungen reagieren auf diese Unwägbarkeiten mit der laufenden Fortschreibung der von ihnen zu treffenden Personalmaßnahmen. Dies ist auch im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung der in der Kleinen Anfrage genannten Schulen geschehen, deren durchschnittliche Unterrichtsversorgung nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg im Rahmen der Planungsvorgaben des Kultusministeriums liegt.
Zu Frage 1: Zum 1. August 2002 wurde an jeder der genannten Schulen eine Lehrkraft neu eingestellt. Darüber hinaus sind den Schulen noch drei weitere Einstellungsmöglichkeiten für „SpringerLehrkräfte“ zugewiesen worden.
Zu Frage 3: Der Schulleiter der Haupt- und Realschule Rethem ist von der Bezirksregierung darauf hingewiesen worden, dass der Ausfall ganzer Tage für einzelne Schulklassen nicht zulässig ist.
- Das ist doch Unsinn! - Es ist unverständlich, weshalb bei der durchaus planbaren und vorhersehbaren Abwesenheit von Lehrkräften aufgrund von Klassenfahrten, Schüleraustauschfahrten, Fortbildung - die ja vom Schulleiter genehmigt werden muss - oder aus dienstlichen Gründen für einzelne Klassen tageweise Unterricht ausgefallen ist. Dies gilt ebenso für die von der Schule gemeldeten Ausfälle für ganze Klassen während der Zeit der mündlichen Überprüfungen. Ich will hier ganz deutlich sagen: Die meisten Schulen machen ihre Leistungsüberprüfung am Nachmittag und nicht am Vormittag und lassen deshalb nicht den Unterricht für alle Klassen ausfallen. In allen diesen Fällen hätte der Ausfall mit längerfristig geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen vermieden werden müssen. Dies gilt insbesondere für den Ausfall während der o. g. Überprüfungen, die nicht zwingend vormittags stattfinden müssen. Durch eine Verteilung der Termine ganz oder zumindest teilweise auf mehrere Nachmittage wäre auch dieser Unterrichtsausfall zu vermeiden gewesen.
Frau Ministerin, haben Sie Erkenntnisse darüber, wie diese katastrophalen Planungsdaten - in der Frage wurde genannt: im Einzelfall bis zu 75 % zustande gekommen sind bzw. zustande kommen können?
Herr Abgeordneter, es kommt häufiger vor, dass während dieser Planungsphase die Schulleiter die Eltern informieren. Sie sollen das auch tun, aber sie sollen auch immer sagen, dass noch Maßnahmen ergriffen werden, vor allem wenn sie wissen, dass Einstellungen geplant sind. Hier sind ja auch Neueinstellungen zum Schuljahresbeginn erfolgt. Leider kommen dann unnötigerweise solche Anfragen hier. Ich muss sie beantworten. Das hilft nichts.
- Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Während der Planungsphase ist eine Anfrage gestellt worden. Am Ende, wenn die Planungsphase abgelaufen ist, sehen die Daten ganz anständig aus, so wie ich es gesagt habe. Ich will Ihnen das einmal für die einzelnen Schulen darstellen, Herr Oestmann, damit Sie das wissen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie sie erst einmal zu Ende reden. Ich sage dann noch etwas dazu. - Frau Ministerin, bitte!
Ich möchte ganz deutlich sagen: Wir haben eine Menge Anfragen dieser Art, mit denen während der Planungsphase Daten abgefragt werden, die später, am Anfang des Schuljahres, völlig anders aussehen. Das ist eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Bezirksregierungen während dieser Einstellungsphase, weil wir bei jeder einzelnen Anfrage vorab Daten von den Schulen abfragen müssen, damit wir antworten können. Herr Möllring, Sie reden auch häufiger über Verwaltungsreform. Wir machen hier aber Einzelbeantwortung in Bezug auf einzelne Schulen im Lande. Das ist ohne Frage Ihr gutes Recht.
(Zustimmung bei der SPD - Oestmann [CDU]: Ist die Schlussfolgerung dar- aus, keine Fragen zu stellen?)
- Nein, natürlich nicht, aber vielleicht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Planung abgeschlossen ist. Ich sage Ihnen gerne, wie es jetzt aussieht.
Die Bezirksregierung Lüneburg berichtet, dass die in der Kleinen Anfrage genannten Schulen im ersten Schulhalbjahr wie folgt versorgt sein werden: die Orientierungsstufe Fallingbostel, auf die sich eine Frage bezog - -
(Möllring [CDU]: Man muss mal fra- gen, wer Ihnen das Parlamentsmandat gegeben hat, wenn Sie so mit dem Parlament umgehen! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Der gestrige Abend war wohl lang! Kümmern Sie sich um Herrn Machens, dann haben Sie ge- nug zu tun! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsidenten)