Für Sie, Herr Möllring und Herr Eppers, spricht mal wieder, dass Sie den Text nachträglich ins Gegenteil verkehren. Wir haben von dem, was hier gesagt worden ist, nichts zurückzunehmen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe als einziger Abgeordneter dieses Parlaments gegen den Vertrag gestimmt, weil alle Steuerungsmechanismen, die auf die Zukunft dieses Geländes und Gebäudes hätten Einfluss nehmen können, aus der Hand gegeben worden sind. Das ist eine bewusste Entscheidung der Fraktionen der CDU und der Grünen, die zugestimmt haben, wohl wissend, was es bedeutet. Sie haben alle Stellschrauben aus der Hand gegeben. Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass die Absichtserklärung ein ungedeckter Scheck war.
- Das war ein ungedeckter Scheck! - Ich habe dagegen gestimmt, weil der Kaufpreis nicht stimmte, weil es dann keine Steuerungsmöglichkeiten mehr gab
und weil alle Zusagen aus der Vergangenheit, auch auf meine Anfragen hin, weg waren. Es gab für die öffentliche Hand keine Zugriffsmöglichkeit.
Herr Eppers, was ich Ihnen persönlich krumm nehme, sind die Punkte, die Sie hier bemängeln. Für die Entscheidungsfindung hätten Sie auch selber eine Recherche betreiben können, was das für eine Firma ist. Sie sind schließlich Geschäftsmann. Sie wissen ganz genau, dass es für Sie aufgrund Ihrer Beziehungen nach Sachsen-Anhalt ganz einfach ist, das herauszukriegen. Sie hätten natürlich auch Informationen über Kempinski herauskriegen können. Ein Anruf genügt! Haben Sie das gemacht? - Nein, Sie haben das nicht gemacht. Jetzt werfen Sie der Regierung vor, dass sie sich aus der Verantwortung stiehlt. Die hat das wenigstens gesagt, dass sie sich aus der Verantwortung stiehlt;
sie hat das verkauft, und jetzt sind für Salzgitter die Steuerungsmechanismen, die Herr Golibrzuch in Aussicht gestellt hat, alle weg. Da ist nichts mehr zu machen. Es gibt einen privaten Investor, der jetzt alles in der Hand hat. Der kann damit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten machen, was er will, und das Land hat sich durch Ihre Stimme aus der Verantwortung verabschiedet.
Meine Damen und Herren, ich kann die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt abschließen. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Wer dafür ist, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen diesen Antrag weiter behandelt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist dann so beschlossen.
Am Ende des heutigen Tagungsabschnittes darf ich Ihnen mitteilen, dass wir uns zur nächsten Plenarsitzung vom 24. bis 26. September wiedersehen; das sind die Wochentage Dienstag bis Donnerstag. Der Präsident wird Ihnen die Einladung und den Beginn der Beratungstage mitteilen.
Landesweit wurden in den letzten Jahren für die Bediensteten im Schulbereich des Landes Suchthelferinnen und -helfer qualifiziert, die durch ihre Arbeit in den Schulen dazu beitrugen, die Sensibilität für die Suchtproblematik in Kollegien und Schulleitungen zu erhöhen. In allen Bezirken wurden Dienstvereinbarungen zum Thema Sucht entwickelt, überarbeitet und hinsichtlich des Beratungsbereiches ausgeweitet. Die kontinuierliche Fortsetzung dieser Arbeit ist für ihren Erfolg im präventiven Bereich zwingend erforderlich.
Im Bereich der Bezirksregierung Hannover ist jedoch die dortige Dienstvereinbarung Sucht im April 2002 ausgelaufen und wurde seitens der Dienststelle nicht verlängert. Inhaltliche Gründe wurden nicht genannt, Hintergrund sind offensichtlich fehlende Finanzmittel des Niedersächsischen Kultusministeriums, obwohl dieses gerade 25 000 Euro in eine Werbebroschüre für das SPD-Schulgesetz investiert hat.
1. Warum wurde die Dienstvereinbarung Sucht im Bereich der Bezirksregierung Hannover nicht verlängert, ist das Auslaufen entsprechender Dienstvereinbarungen in anderen Regierungsbezirken zu befürchten?
2. Warum stellt das Niedersächsische Kultusministerium nicht die notwendigen Haushaltsmittel bereit, die es doch an anderer Stelle wie aufgezeigt großzügig ausgibt?
3. Warum nimmt die Landesregierung mit einem evtl. Auslaufen der Dienstvereinbarung Sucht in Kauf, dass ein wesentlicher präventiver Arbeitsschwerpunkt im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Bediensteten im Schulbereich des Landes Niedersachsen massiv gefährdet wird?
Im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums bestehen spätestens seit dem Jahr 1998 auf der Ebene jeder Bezirksregierung Dienstvereinbarungen zwischen den Schulbezirkspersonalräten und den Bezirksregierungen für den Umgang mit suchgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten im Schuldienst. Dem war im Regierungsbezirk Lüneburg ein zweijähriges Projekt „Suchthilfe für suchtgefährdete und suchtkranke Lehrkräfte“ vorausgegangen. Die Auswertung des Projekts hatte ergeben, dass die Ausweitung auf alle Bezirksregierungen sinnvoll ist und Dienstvereinbarungen in allen Bezirksregierungen geschlossen werden sollen.
Die Dienstvereinbarungen haben vor allem das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, zu fördern oder wieder herzustellen. Sie sollen helfen, den Missbrauch von Suchtmitteln zu vermeiden und der Entwicklung von Suchtverhalten frühzeitig entgegenzuwirken. Dienstvereinbarungen sollen die Arbeitssicherheit erhöhen. Sie liefern die Grundlagen, um Gefährdeten und abhängigen Kranken frühzeitig und kompetent Hilfsangebote zu unterbreiten. Dienstvereinbarungen gewährleisten für alle Betroffenen ein durchschaubares und einheitliches Verfahren im Umgang mit Suchtproblemen, das ihnen Rechtssicherheit gewährt. Sie sehen auch vor, dass Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Dezernentinnen und Dezernenten befähigt werden, bei Missbrauchs- und Suchtproblemen von Beschäftigten auf diese zuzugehen und angemessen zu agieren.
Die Dienstvereinbarungen werden im Wesentlichen durch den Einsatz von zurzeit insgesamt 27 Suchtberaterinnen und Suchtberatern bzw. Suchtkrankenhelferinnen und –helfern für im Schuldienst Beschäftigte umgesetzt. Zwei weitere befinden sich zurzeit in der Ausbildung und werden in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Für diese Tätigkeiten werden den Suchtberaterinnen und Suchtberatern Entlastungen im Umfang von insgesamt 219
Zurzeit bestehen in allen vier Bezirksregierungen gültige Dienstvereinbarungen für den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten im Schuldienst.
Zu 1: Die Dienstvereinbarung zwischen der Bezirksregierung Hannover und dem Schulbezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung Hannover wurde am 15. Mai 2002 unterzeichnet. Wie auch im Regierungsbezirk Weser-Ems ist diese Dienstvereinbarung auf unbefristete Zeit abgeschlossen.
Im Bereich der Bezirksregierung Lüneburg wurde am 28. Juni 2001 die insgesamt bereits 3. Dienstvereinbarung unterschrieben. Sie hat eine Laufzeit bis zum 1. August 2003.
In den Bezirken Braunschweig und Lüneburg werden die Schulbezirkspersonalräte und die Dienststellen rechtzeitig vor dem Auslaufen der Vereinbarungen unter Einbeziehung der gewonnenen Erfahrungen Gespräche über deren Fortführung aufnehmen.
Zu 2: Im laufenden Jahr sind den Bezirksregierungen ihren Anmeldungen entsprechend Mittel in Höhe von insgesamt 31 600 Euro bereitgestellt worden. Dies entspricht in etwa den Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2001, die 62 000 DM betrugen.
Die Finanzierung der Suchtkrankenhilfe im Schuldienst erfolgt bisher aus den im Einzelplan des MI veranschlagten Landesmitteln für ressortübergreifende und ressortbezogene Maßnahmen der Personalentwicklung (PE). Da für die Jahre 2002 und 2003 ein Doppelhaushalt beschlossen ist, werden auch in 2003 ressortübergreifende PE-Mittel in etwa derselben Höhe bereit gestellt werden.
In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, wonach im öffentlichen Straßenverkehr Pkw benutzt werden, in deren Scheinwerfer gefärbte Glühlampen eingeschraubt wurden.
Im Kreis Leer ereignete sich am späten Abend des 15. Mai 2002 ein Verkehrsunfall, der offenkundig dadurch verursacht wurde, dass der bei dem Ereignis Verunglückte die rot gefärbten Standlichtglühlampen - nur die waren eingeschaltet - eines entgegenkommenden für die Schlusslichter eines weiter vorn in gleicher Richtung fahrenden Pkw hielt und deshalb ein Fahrzeug direkt vor ihm ordnungsgemäß überholen wollte. Bei dem Versuch, einen Zusammenprall mit dem ordnungswidrig beleuchteten Pkw zu vermeiden, geriet er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und prallte gegen einen Straßenbaum. Wenig später erlag er seinen dabei erlittenen schweren Verletzungen.