wesen, wenn Sie wenigstens bei der Darstellung der Sachverhalte relativ dicht an der Wahrheit geblieben wären. Auch das haben Sie nicht hinbekommen. Ich möchte das an einigen wenigen Punkten deutlich machen.
Sie wissen, dass wir in der Frage, die der Rechnungshof aufgegriffen hat, eine Ausgangszahl von rund 700 Millionen DM gehabt haben, die buchungstechnisch inkriminiert worden ist. Jeder weiß inzwischen, dass durch Nacharbeit in einem sehr komplexen Thema der Informationstechnologie, im Zusammenhang mit P 53, diese Summe auf einen Nachweisbereich von 695 000 Euro heruntergebracht worden ist.
Es gibt an keiner Stelle, Herr Wulff, einen Hinweis darauf, dass Geld verloren oder zu viel gebucht worden sei.
Das wissen Sie, das wird aber in Ihrer Anfrage überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und auch nicht zur Kenntnis gegeben. Damit ist der Hintergrund klar, der hiermit heute aus der Sicht der Opposition abgearbeitet werden soll.
Die Zahlenreihen, die Sie aufgeführt haben, vermengen Sie u. a. mit alten Zahlen aus den vergangenen Jahren. Das ist die immer wiederkehrende Diskussion um die kommunalen Finanzen. Herr Rolfes hat festgestellt, es seien 400 Millionen gewesen, die Jahr für Jahr den Kommunen weggenommen worden seien.
Früher haben Sie 500 Millionen DM pro Jahr gefordert, weil die Landesregierung diesen Betrag den Kommunen offensichtlich vorenthalten habe. Sie wissen ganz genau, was aus diesen 500Millionen-Klagen, die Sie als Legende aufgebaut haben, vor dem Staatsgerichtshof herausgekommen ist. Sie haben als Fraktion geklagt, es haben Städte und Gemeinden geklagt. Sie haben sich ein Gerichtsurteil abgeholt, das man schlicht und einfach als Backpfeife für die CDU-Landtagsfraktion bezeichnen muss.
Vom höchsten Gericht in Niedersachsen ist Recht gesprochen worden. Der Staatsgerichtshof hat der Landesregierung ausdrücklich bescheinigt, dass sie die Kommunen aufgabengerecht und im Mindestbereich finanziell ausstattet.
Wir sind ausdrücklich dafür gelobt worden, dass Niedersachsen wie kein anderes Bundesland die Berechnung der übertragenen Aufgaben und der dahinter stehenden Mittel vorgenommen hat.
Das hat Sie geärgert; das ist klar. Damit ist Ihnen frühzeitig ein Argument aus der Hand geschlagen worden. Sie wärmen es jetzt noch einmal mit einer neuen Summe auf. Das mag Ihnen Spaß machen, greift aber nicht mehr durch, weil jeder Bescheid weiß.
Die Frage, wie sich ein Haushalt entwickelt und wie letztendlich die Beurteilung eines abgelaufenen Haushaltsjahres darzustellen ist, ist natürlich auch Ihnen bekannt. Gerade Herr Rolfes müsste das wissen. Wir haben seit Mitte der 90er-Jahre bei jeder Einbringung des Haushaltsplanes zur Kenntnis nehmen müssen, dass die CDU-Fraktion das finanzielle Desaster an die Wand gemalt und erklärt hat, dass der Haushalt nicht vernünftig und solide durchfinanziert werden könne. Jede Haushaltsrechnung seit Mitte der 90er-Jahre hat gezeigt, dass wir einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt haben. Das ist seit Mitte der 90er-Jahre so. Ich verstehe, dass Sie das ärgert; aber es ist nun einmal die Realität. Selbst für das schwierige Haushaltsjahr 2001, in dem wir den BEB-Betrag haben ausgleichen müssen, ist der Haushaltsausgleich bis auf die BEB-Summe - ausdrücklich noch einmal nachgerechnet - bestätigt worden. Das ist die eigentliche Leistung, die Sie ärgert und bei der es Ihnen langfristig nicht möglich sein wird, trotz der knappen Kassenlage eine unsolide Haushaltsführung zu beweisen.
Sie wissen - das will ich nicht verhehlen - dass die BEB-Rückzahlung eine Angelegenheit ist, die in dieser Größenordnung die Ursprünge aus der Re
Wir zahlen für die Nettozuflüsse an den niedersächsischen Landeshaushalt in den 80er-Jahren heute die Summe zurück, die in Rede steht. Das ist Ihr Erbe. Da kommen Sie nicht heraus.
Sie als CDU-Fraktion haben sich mitverantwortlich erklärt für die EXPO. Wir haben die EXPO gemeinsam durchgetragen. Wir haben um die finanziellen Risiken gewusst und nun in Niedersachsen ein Drittel der Kosten des Defizits abzudecken. Wir haben einen Weg aufgezeigt, wie wir das tun wollen, den Sie bis heute offensichtlich mittragen. Ich sage ausdrücklich: BEB und EXPO sind Sonderfaktoren in der niedersächsischen Haushaltslandschaft, die wir auch mit Sondermethoden und Sonderregelungen abarbeiten werden. Nimmt man das als Grundlage für das, was Sie gesagt haben, dann habe ich die Frage zu stellen,
(Möllring [CDU]: Sie haben zu ant- worten! - Rolfes [CDU]: Nach der Verfassung haben Sie keine Frage zu stellen, sondern zu antworten!)
wie Ihre Politik, die Sie im Großen und Ganzen in den letzten viereinhalb Jahren betrieben haben, in Einklang zu bringen ist mit der Kritik an der Landesregierung und der Haushaltskonzeption.
Sie fordern klare Antworten auf die Situation ein, die sie im Vorwort zu Ihrer Anfrage dargestellt haben. Ich habe hier schon mehrfach erklärt, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr und damit vor der nächsten Landtagswahl offenlegen und darlegen wird, wie die haushaltspolitischen Probleme bewältigt werden, und zwar nicht nur die Probleme aus der Vergangenheit, BEB und EXPO, sondern insbesondere, Herr Rolfes, auch das, was Sie als Mehrausgaben definiert haben. Wir stehen zu Mehrausgaben in der Bildungspolitik. Das ist heute morgen bereits diskutiert worden. Das, was Frau Jürgens-Pieper heute morgen hier vorgetragen hat, wird durchfinanziert
im Nachtrag 2003, im Doppelhaushalt 2004/2005 und in der mittelfristigen Finanzplanung. Darauf können Sie sich verlassen.
Das ist der zweite Punkt, der Ihnen wahrscheinlich die größten Kopfschmerzen bereitet. Auch die Opposition muss sich Ende des Jahres zu der Finanzlage, die wir in Deutschland haben, verhalten. Ich darf Ihnen mitteilen, dass gestern der Finanzplanungsrat unter meiner Mitwirkung getagt hat und die unionsregierten Länder kein Zutrauen in die Konjunktur haben und im Augenblick dabei sind, den konjunkturellen Aufschwung kaputtzureden - natürlich aus verständlichen Überlegungen.
Denn wenn das Geld nicht hereinkommt, frage ich mich, wie Sie Ihre Versprechungen finanzieren wollen. Das ist der Hintergrund für unsere sehr sorgfältig abgewogene Strategie, den Doppelhaushalt für die Jahre 2004/2005 noch in diesem Jahr vorzubereiten, den Nachtragshaushalt auf der Basis einer sauber durchstrukturierten mittelfristigen Finanzplanung vorzulegen und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern eine Darstellung der künftigen Politik sowohl in der Sache als auch hinsichtlich der Finanzierung vorzulegen.
Zu Frage 1, zur Äußerung des Landesrechnungshofs, habe ich grundsätzlich einiges gesagt. Sie haben ja morgen unter Tagesordnungspunkt 36 noch einmal die Chance, das Thema aufzugreifen. Das finde ich auch in Ordnung. Dann können wir noch einmal darstellen, wie gut die Landespolitik von Sigmar Gabriel und dieser Landesregierung ist.
Wir brauchen solche Anlässe, um immer wieder deutlich zu machen, dass Sie die finanzpolitische Alternative nicht bringen.
Zu Frage 2 antworte ich folgendermaßen: Überund außerplanmäßige Ausgaben sind für den Haushaltsvollzug keine Besonderheit. Auch in den Vorjahren sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben angefallen. Im Haushaltsjahr 2000 mussten 603,9 Millionen DM und im Haushaltsjahr 2001 mussten 373 Millionen DM - ohne die Sonderbelastung aus BEB - zusätzlich durch Einsparungen bei anderen Ausgaben oder durch Mehreinnahmen finanziert werden. Dies ist auch im Haushaltsvollzug gelungen. Zusätzliche wesentliche Haushaltsbelastungen für das laufende Haushaltsjahr sind noch nicht bekannt.
Zu Frage 3: Der kommunale Finanzausgleich hat sich innerhalb der vergangenen zwölf Jahre kontinuierlich und ganz erheblich verändert in einer Weise, dass ein Vergleich des kommunalen Finanzausgleichs des Jahres 1990 mit dem des Jahres 2002/2003 lediglich als eine Rechengröße, aber inhaltlich nicht möglich ist. Ein solcher Vergleich würde in einer Welt stattfinden, die in der Realität überhaupt nicht mehr existiert. Ich weise darauf hin, dass wir inzwischen die deutsche Vereinigung vollzogen haben und ausfinanzieren. Das hat auf die Jahre nach 1990 durchgeschlagen. Vorher gab es dieses Problem natürlich nicht. Wir haben einen völlig neuen Familienleistungsausgleich auf die Beine stellen müssen. Sie erinnern sich, dass die Regierung Kohl diese Angelegenheit verschleppt hat. Die neue Bundesregierung musste sie als eine ihrer ersten Aufgaben finanzieren. Das hat die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden massiv beeinträchtigt.
Dies muss in solche Vergleiche einbezogen werden. Sie wissen, dass die Vermögensteuer abgeschafft worden ist in dem Zusammenhang, dass wir gesagt haben, dass das eine Ländersteuer ist,
(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Sie haben versprochen, die wieder einzuführen! - Rolfes [CDU]: Viele Worte lösen keine Probleme!)
die verlorengegangen ist und damit auch nicht mehr zur Verfügung steht. Auch dass die Grunderwerbsteuer neu geregelt worden ist, ist nicht ohne Auswirkungen auf einen Vergleich zwischen
Die Verlagerung der Zuweisung außerhalb des Steuerverbundes und innerhalb des Steuerverbundes füge ich noch hinzu.
Solche Veränderungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man versucht, einen Direktvergleich nur numerisch und zahlenmäßig vorzunehmen, Herr Rolfes, führt in die Irre und ist deshalb auch nicht sinnvoll. Das kann auch nicht geleistet werden, weil es sachlich und fachlich nicht geboten ist. - Schönen Dank.