Protocol of the Session on April 25, 2002

(Zustimmung von Frau Steiner [GRÜNE])

Mir fehlt in der Auflistung z. B. die Landeshauptstadt Hannover, die seit Jahren ein sehr umfassendes Programm zur Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängerinnen aufgelegt hat, das sehr erfolgreich läuft. Das nehmen Sie nicht zur Kenntnis. Mein Eindruck ist, dass Sie eine interessengeleitete Erkenntnisblockade haben. Ich finde, wir sollten diese schlicht und ergreifend aufheben. Entgangen scheint Ihnen auch zu sein, dass inzwischen das Job-AQTIV-Gesetz verabschiedet wurde.

(Frau Schliepack [CDU]: Verabschie- det, aber noch nicht durchgesetzt!)

Das heißt, dass wir genau in diesen Bereichen, die Sie auflisten und modellhaft vorstellen, über den Modellcharakter längst hinausgekommen sind. Insoweit hat insbesondere der Punkt 1 des Antrages meiner Meinung nach nicht sehr viel Substanz. Da sind wir schlicht weiter.

(Frau Schliepack [CDU]: Das Job- AQTIV-Gesetz hat keine Substanz!)

Lassen Sie mich noch einmal zum Thema Sozialhilfe kommen. Das liegt mir wirklich sehr am Herzen. Herr Schirmbeck, ich weise Sie ausdrücklich noch einmal darauf hin: Sozialhilfeleistungen sind Leistungen, die nach dem individuellen Bedarf gewährt werden müssen. Standardisierungen sind nur bis zu einem sehr begrenzten Maße durchsetzbar. Sozialhilfeleistungen sind keine Leistungen, die sich nach der Logik des Haushaltes vollziehen, sondern die nach anderen Kriterien gewährt werden müssen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Althusmann?

Sehr verehrte Frau Pothmer, wie erklären Sie sich, dass z. B. bei einem Modellversuch in Hessen festgestellt wurde, dass bei der Gewährung von Einmalhilfen die Bezahlung einer Waschmaschine zwischen den Kommunen in einer Größenordnung zwischen 200 DM und 900 DM differierte? - Sie sagten, es gebe klare Standards. Das ist nämlich nicht der Fall.

Nein, ich habe nicht gesagt, dass es klare Standards gibt. Ich habe darauf hingewiesen, dass Sozialhilfeleistungen Leistungen sind, die nach dem individuellen Bedarf bemessen werden. Natürlich gibt es Unterschiede. Man kann auch darüber reden, wo vielleicht auch ungerechtfertigte Entscheidungen getroffen werden. Aber Standardisierungen sind in diesem Bereich nur ganz begrenzt möglich. Die Kommunen werden weiterhin Wert darauf legen - das finde ich auch nicht falsch -, dass die Handhabung von Sozialhilfeausgaben auch eine Frage des jeweiligen sozialpolitischen Verständnisses einer Kommune ist, in die das Land an dieser Stelle nicht einfach eingreifen sollte.

In Ihrem Antrag spielt, wie ich finde, die Frage des Missbrauchs wieder eine entscheidende Rolle. Ich habe es endgültig satt, diese Debatten über Schmarotzer, Missbrauch etc. in diesem Umfang führen zu müssen. Ich finde, Sie sollten einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass diese Debatte in vielen Punkten an der Realität vorbeigeht. Missbrauch gibt es immer. Jede Regelung enthält auch die Option zum Missbrauch. Angesichts der arbeitsmarktpolitischen Lage geht diese Debatte aber an der Sache vorbei.

In Niedersachsen laufen im Moment einige Modellprojekte zur Einführung der Pauschalierung der Sozialhilfe. Wir haben das im Sozialausschuss sehr umfangreich diskutiert und haben dafür weitestgehend, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, die Zustimmung der CDU-Kolleginnen und -Kollegen erhalten. Wir unterstützen dieses Projekt aus

drücklich, weil es aus unserer Sicht zu mehr Autonomie der Betroffenen führt. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass ich nicht der Auffassung bin, dass wir mit der Einführung von Modellprojekten im Bereich Pauschalierung beim Thema Weiterentwicklung der Sozialhilfe schon am Ende sind. Ihr Antrag verweist an einer Stelle auf ein Problem, nämlich auf die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Land und Kommunen in Niedersachsen.

(Groth [SPD]: Nein! Das gibt es ja nicht!)

- Doch, da gibt es ganz erhebliche Probleme. - Wir haben bei der Einführung des Quotalen Systems eine Kostprobe davon bekommen, wie schwierig dabei der Umgang miteinander ist. Diese Schwierigkeiten werden leider immer wieder zulasten der Betroffenen ausgetragen.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Es gibt in Niedersachsen aus meiner Sicht tatsächlich einen Mangel an Unterstützung für die Kommunen. Das läuft in anderen Bundesländern ganz anders und sehr viel besser. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist die Unterstützung der Kommunen ausdrücklich in der Koalitionsvereinbarung festgehalten worden, etwa auch bei der Weiterentwicklung der Sozialhilfe, bei der Einrichtung von Sozialbüros und Sozialagenturen. Davon könnte sich Niedersachsen eine Scheibe abschneiden. Ich bin nur nicht sicher, Herr Schirmbeck, ob Ihr Antrag ein Beitrag zur Lösung dieses Problems sein kann. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Kollege Schirmbeck hat noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Pothmer, man kann mir viel vorhalten. Aber dass ich im Zusammenhang mit Sozialhilfeempfängern jemals auch nur andeutungsweise die Worte „Schmarotzer“, „Abkassierer“ oder das, was sonst alles in diesem Zusammenhang gesagt wird, gebraucht habe und dass ich in diesem Zusammenhang jemals davon gesprochen habe, wir müssten

eine Sozialhilfepolizei usw. einführen, möchte ich entschieden zurückweisen.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Das habe ich nicht gesagt!)

Ich sage Ihnen nur eines: Sie denken immer in einzelnen Projekten. Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Sie sich um jeden einzelnen Sozialhilfeempfänger individuell kümmern müssen. Sie lösen die Probleme nicht dadurch, dass Sie da mal eine Jugendbüroinitiative starten und da mal ein Job-AQTIV-Gesetz verabschieden. Da haben Sie dieses, und dort haben Sie jenes. Sie brauchen vielmehr ein wirklich geschlossenes Konzept.

Ich sage Ihnen jetzt einmal Folgendes: Ich kenne eine ganz Reihe von Gebietskörperschaften, die seit vielen Jahren von Sozialdemokraten regiert werden und auch auf diesem Gebiet eine überzeugende Kommunalpolitik betreiben. Es gibt einen holländischen Sozialdemokraten, der gerade zurückgetreten ist, nämlich den ehemaligen Ministerpräsidenten Kok. Er hat in Holland als Gewerkschaftsführer für ein beispielhaftes Modell gesorgt. Dieses holländische Modell verfügt über zahlreiche Bausteine, die von niedersächsischen Kommunen übernommen worden sind; denn wir müssen das Rad ja nicht jedes Mal neu erfinden. Warum schauen wir dann nicht einmal ganz konkret hin? Warum setzen wir dieses Modell nicht auch hier geschlossen um? Dieses Modell hat in Holland nämlich dazu geführt, dass sich die Zahl der Arbeitslosen mehr als halbiert hat. Wenn es nun auch in Niedersachsen dazu führen würde, dass sich die Zahl der Arbeitslosen oder der Sozialhilfeempfänger auch nur um 2 % reduziert, dann hätten der Bundeskanzler oder der Ministerpräsident erheblich weniger Probleme. Oder schätze ich das falsch ein?

(Beifall bei der CDU)

Das Tolle dabei ist, dass Sie dann nicht Vokabeln wie „neues Geld“ und „Verschuldungsreduzierung“ gebrauchen und auch nicht die ganze Rabulistik anwenden müssten, wie das heute Morgen der Fall gewesen ist. Sie werden feststellen, dass Sie es sogar mit weniger Geld bewerkstelligen können, dabei real sparen und den Menschen trotzdem helfen. Darum geht es. Das fordere ich hier von der Landesregierung ein. Dazu muss Grundlagenmaterial vorgelegt werden.

Angesichts dessen, was Herr Watermann hier ausgeführt hat, muss man zu der Vermutung gelangen,

dass Politik in erster Linie nach Schlagzeilen gemacht wird, nicht aber danach, was notwendig ist. Ich kann mich daran erinnern, dass ich einmal in den Landkreis Hameln-Pyrmont eingeladen worden bin. Dort habe ich seinerzeit meine Überlegungen zu dieser Problematik vorgetragen. In der Diskussion ist damals, wie es auch der örtlichen Zeitung zu entnehmen war - ich habe den betreffenden Artikel noch irgendwo liegen -, der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion aufgestanden und hat gesagt: Herr Schirmbeck, genau so, wie Sie es ausgeführt haben, muss es gemacht werden. - Herr Watermann, ich weiß nicht, ob Sie das sogar selbst waren. Ich weiß nicht, ob Sie damals schon Fraktionsvorsitzender waren. Damals habe ich Sie noch nicht so gut gekannt. Wenn das aber ein Sozialdemokrat aus Hameln sagt, kann das, was ich hier für die CDU-Landtagsfraktion einfordere, wohl nicht so schlecht sein. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zu Tagesordnungspunkt 32 liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Beratungen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für innere Verwaltung zu überweisen. Gibt es dazu andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Keine Luxus-Versorgung für ehemalige Staatssekretäre und Minister: Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3322

Zur Einbringung hat das Wort der Kollege Althusmann. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es um Versorgungsansprüche geht, verliert in Niedersachsen so mancher Sozialdemokrat - so auch ein ehemaliger Minister, ein ehemaliger Staatssekretär und ein ehemaliger Fraktionsvorsitzender; er war ja alles nacheinander - offenbar jegliches Augenmaß und entwickelt eine unglaubliche Kreativität. Ich darf Ihnen einmal vorrechnen: Wenn ein Arbeiter oder Angestellter 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge auf der Basis der Versicherungspflichtgrenze von knapp 5 000 Euro pro Monat in die Rentenversicherung einzahlen würde, würde er am Ende einen Anspruch auf eine durchschnittliche Rente in Höhe von 2 000 Euro haben. Der Landesregierung ist es aufgrund ihrer unglaublichen Kreativität aber gelungen, die Rente des ehemaligen Staatssekretärs, Ministers und Fraktionsvorsitzenden Weber innerhalb von nur wenigen Tagen um mehr als das Dreifache anzuheben.

Meine Damen und Herren, der Skandal an dieser Sache ist, dass das Ganze in aller Stille und Heimlichkeit - so nach dem Motto „Genossen unter sich“ - gemeinsam mit dem Kabinett im stillen Kämmerlein der Landesregierung und nach Möglichkeit auch am Parlament vorbei abgemacht werden sollte. Außerdem hatte auch der zuständige Ausschuss am Besten vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf den ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes, Herrn Minnier, hinweisen, der als politischer Beamter inzwischen auch ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand geschickt worden ist und jetzt wohl durch die Herrenhäuser Gärten spazieren dürfte. Auch die Sozialministerin Frau Dr. Trauernicht ist für einen Tag zur Staatssekretärin ernannt worden, um hinterher zurückzurudern. Es sollten Versorgungsansprüche gesichert werden. Jetzt haben wir den Fall von Herrn Weber. Als ehemaliger Staatssekretär wird er für vier Wochen in die Besoldungsgruppe B 9 zurückberufen, um ihn dann nach nur vier Wochen als politischen Beamten in den Ruhestand zu schicken.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion missbilligt dieses Vorgehen ausdrücklich. Wir fragen Sie allen Ernstes, wie lange Sie dieses Spielchen hier in Niedersachsen noch betreiben wollen. Wie lange wollen Sie insbesondere den Polizeibeamten hier im Lande noch erklären, dass

ihre Leistungen gekürzt werden? Wie wollen Sie den Beamten im Lande Niedersachsen erklären, dass Sie den Beamten mit mehr als drei Kindern die Versorgungsansprüche und die Alimentationsansprüche vorenthalten wollen? Hier aber haben Sie nach dem Motto „na ja, die Rechtslage lässt etwas anderes angeblich nicht zu!“ eben mal schnell einen Versorgungsfall Weber geschaffen.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Tatsache, dass in Niedersachsen der § 117 des Niedersächsischen Beamtengesetzes dem § 18 des Ministergesetzes entgegensteht, haben wir eine kuriose Situation erlebt: Ein ehemaliger Staatssekretär konnte seine Rückkehr ins Beamtenverhältnis beantragen, nachdem er sein Landtagsmandat kurz vorher niedergelegt hatte. Daraufhin ist er als politischer Beamter in den Ruhestand geschickt worden, was rechtlich theoretisch möglich war. Das mag bisher auch noch nicht so aufgefallen sein. Dass hiermit aber eine Überversorgung geschaffen worden ist, hat nicht nur den vielen anständigen Sozialdemokraten in Ihren eigenen Reihen die Sprache verschlagen, sondern das schadet mit Sicherheit auch dem Ansehen der Politik in Niedersachsen allgemein.

Es ist schon abenteuerlich, wenn wir in großen Zeitungen dieses Landes geradezu zu Tränen rührende Zeitungsüberschriften lesen müssen. Da sagt Herr Weber: Diese Landesregierung gibt mir gar keinen Arbeitsplatz. Ich bitte diese Landesregierung geradezu fast auf Knien darum, mir endlich einen Arbeitsplatz zu geben. Ich soll aber keinen bekommen. - Er sagt dies wohl wissend, dass es für ihn in der Besoldungsgruppe B 9 im Moment offenbar keine Einsatzmöglichkeit gibt und solche Einsatzmöglichkeiten auch nicht geschaffen werden sollen.

Meine Damen und Herren, Herr Weber sollte nun einmal all seinen sozialdemokratischen Mut in die Hände nehmen und sagen: Ich werde wieder als Richter im Landesdienst tätig sein. - Das hat am Ende auch nichts mit der Gefährdung der Gewaltenteilung zu tun. Von dieser Möglichkeit könnte er noch wenige Tage, nämlich bis zum 12. Mai dieses Jahres, Gebrauch machen. Dann bräuchte er nach vier Wochen nicht mit Besoldungsgruppe B 9 und allen für drei Monate folgenden Übergangsgeldern als politischer Beamter ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand zu treten.

Dass seine Pensionsansprüche innerhalb von 20 Tagen verdoppelt worden sind, werden Sie den

Menschen auf den Straßen unseres Landes Niedersachsen nicht erklären können. Hätten ihm zuvor lediglich 3 000 Euro zugestanden - das ist ja auch schon was; ich sprach vorhin von 2 000 Euro nach 45 Jahren -, so erhält der geradezu zu Tränen gerührte ehemalige Minister jetzt für drei Monate Leistungen aus der Besoldungsgruppe B 9 in Höhe von immerhin 8 800 Euro pro Monat, Übergangsgelder in Höhe von 5 600 Euro bis zum 31. Dezember dieses Jahres für seine Tätigkeit als ehemaliger Minister und vom 1. Juli 2002 an 6 100 Euro als Pension fürs Nichtstun.

Meine Damen und Herren, da mag sich eine Landesregierung noch so sehr darauf berufen, dass sie den § 107 NBG und das Ministergesetz rechtmäßig ausgenutzt hat. Anstatt so viel Kreativität in die Prüfung der Frage zu stecken, wie man seine Versorgungsansprüche verdoppeln kann, hätten Sie genauso viel Kreativität in die Prüfung der Frage stecken sollen, wie eine derartige Erhöhung verhindert werden kann. Das wäre anständig gewesen, meine Damen und Herren.

Wir fragen Sie nun allen Ernstes, ob es nicht besser gewesen wäre, den ehemaligen Minister im Gespräch mit der Landesregierung und auch mit dem Ministerpräsidenten zu bitten, wieder als Richter im Landesdienst tätig zu werden; denn die Schaffung einer weiteren Staatssekretärsstelle wäre sicherlich nicht der richtige Weg gewesen.

Nachdem wir diese Angelegenheit im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht behandelt haben, wurde die Stelle der Präsidentin des Bezirksregierung Lüneburg am folgenden Tag frei. Die ehemalige Regierungspräsidentin ist dann als Chefin der Staatskanzlei nach Kiel gewechselt. Das aber nur am Rande.

Meine Damen und Herren, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Diejenigen, die immer das hohe Lied der Arbeiterklasse hier in Deutschland singen und sich geradezu mit tiefem Ton der Überzeugung als Arbeiterkinder oder was auch immer bezeichnen, die dann nach vielen Jahren plötzlich das Grab ihres Vaters entdecken, obwohl es lange Zeit bekannt war,

(Widerspruch bei der SPD – Zurufe von der SPD: Pfui! Unverschämtheit!)

- nach meinen Informationen war das vorher schon bekannt; wenn das nicht so sein sollte, nehme ich das zurück –

(Zuruf von Adam [SPD] – Frau Harms [GRÜNE]: Was hat das mit dem Beamtenrecht zu tun?)