Frau Ministerin, Sie sprechen die ganze Zeit von der Ausweitung der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten. Warum geht es Ihnen ausschließlich um diesen Punkt? Warum legen Sie nicht auch einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des Bildungsauftrages?
Sehr geehrte Frau Trost, Sie wissen, dass der Auftrag für die Kindertageseinrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowohl die Betreuung als auch die Bildung und - das möchte ich hinzufügen; ich glaube, da sind wir uns einig auch die Erziehung umfasst. Das sind die drei Aufträge der Kindergärten. Auf alle drei legen wir gleichermaßen Wert. Ich habe in meiner Antwort ausgeführt, dass der Bildungsauftrag des Kindergartens nicht zu kurz kommen darf, dass wir vor dem Hintergrund der großen Herausforderung des Ausbaus unser Augenmerk jetzt noch stärker auf den Bildungsauftrag lenken können und werden. Ich habe angesichts der zitierten Studie von Tietze deutlich gemacht, wie unsere Ausgangssituation dabei aussieht. Also keine Marginalisierung des Bildungsauftrags; im Gegenteil! Das würde auch der Arbeit der Träger in keiner Weise gerecht werden; denn jeder von uns, der diese Einrichtungen besucht, ist von der Arbeit und der Entwicklung dieser Kinder in den Kindergärten und von den Leistungen, die dort vollbracht werden, beeindruckt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, warum haben Sie im Niedersächsischen Kinder- und Jugendplan beim Ansatz unter Punkt 4 - Bildung, Betreuung, Erziehung in Kindertageseinrichtungen - keine weitere Aufstockung der Mittel vorgesehen, obwohl Sie - wie Sie es in Ihrer Antwort betont haben - gerade hier einen Schwerpunkt Ihrer politischen Arbeit sehen?
Ich freue mich, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die Überschrift in dem Entwurf eines Kinder- und Jugendplanes „Betreuung, Bildung und Erziehung in den Kindergärten“ lautet. Wir haben hier einen Ansatz vorgesehen, der ca. 276 Millionen DM umfasst. Dieser Ansatz ist im Verhältnis zum Ansatz von 1990 versiebenfacht worden.
Herr Präsident, ich danke Ihnen für diese Aufmunterung zur Arbeitserleichterung. Das hat mir gut gefallen.
Frau Ministerin, wir sind uns vielleicht sehr schnell darin einig, dass wir dann, wenn Sie das umgesetzt hätten, was Sie 1990 bis 1993 versprochen haben - nämlich 100 % der Personalkosten zu übernehmen -, gar keine finanziellen Probleme in den Kindertagesstätten hätten und auch nicht über Elternbeitragserhöhung reden müssten.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob es nicht wirklich sinnvoll wäre, erst einmal die alten Versprechungen einzuhalten, bevor Sie neue machen?
Es ist doch bemerkenswert, dass Sie vor dem Hintergrund der damaligen Debatten dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung bringen. Das gibt mir Gelegenheit, darauf aufmerksam zu machen, wie damals die Ausgangssituation war.
Sie wollten kein Kindertagesstättengesetz. 1990 sind die Kindergärten in den Kommunen mit 8 % bezuschusst worden.
Das erforderte einen Haushaltsansatz von 37 Millionen. Dieser Ansatz ist seit 1990 versiebenfacht worden.
(Frau Vockert [CDU]: Und was haben Sie bei den Personalkosten verspro- chen? - Frau Pawelski [CDU]: Die SPD hat einen Antrag gestellt!)
- Ich habe 1990 bis 1993 gar nichts versprochen, sondern die Fakten liegen auf der Hand: 8 % unter der CDU-Regierung und 20 % heute. Das bedeutet eine Versiebenfachung der Mittel!
Herr Präsident, da die zuständige Ministerin für diesen Bereich ausgeführt hat, dass der Bildungsauftrag auch für Kindergärten nicht zu kurz kommen darf und dass auch in diesem Bereich ein ganzheitliches Bildungskonzept gelten soll - insbesondere nach der PISA-Studie -, frage ich die Landesregierung insgesamt, ob sie nicht auch der Meinung ist, dass der Kindergartenbereich besser wieder im Kultusministerium angesiedelt werden müsste.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil die Landesregierung insgesamt gefragt worden ist, erlaube ich mir, diesem Wunsch der Opposition jetzt nachzukommen; denn Sie wissen ja, wer am Ende für die Landesregierung spricht.
Was Sie angeht, ist meiner Meinung nach doch klar, dass Sie zu diesem Thema seit zwölf Jahren nichts zu sagen haben. Aber ich möchte Ihre Frage jetzt gern beantworten.
Erstens macht es einen Sinn, diesen Bereich dort zu belassen, wo er derzeit ist. Frau Dr. Trauernicht macht eine ausgesprochen gute Arbeit.
Zweitens sollten wird die Gelegenheit nutzen, uns noch einmal zu erinnern: 1989 hat die Union den Antrag der SPD-Fraktion, die damals noch in der Opposition war, auf Einbringung eines Kindertagesstättengesetzes abgelehnt, weil sie der Auffassung war, dass es nicht Aufgabe des Landes ist, in Niedersachsen Kindertagesstätten zu fördern. Das war damals ihre Position. Sie haben keine müde Mark eingesetzt, um Baukosten zu finanzieren. Uns fehlten damals 50 000 Kindergartenplätze. Seitdem sind in Niedersachsen mit Hilfe der Kommunen, des Landes und der freien Träger 60 000 Kindergartenplätze geschaffen worden. Sie aber haben gegen jeden Haushalt gestimmt, in dem wir dafür Mittel bereitgestellt hatten. Sie haben 1990 nichts dafür tun wollen, dass die Kinder überhaupt einen Rechtsanspruch bekommen.
Wenn Sie hier zu diesem Thema Fragen stellen, dann müssen Sie sich schon anhören, dass SPD und Grüne in diesem Hause für ein Kindertagesstättengesetz gestanden haben, dass wir Baukostenzuschüsse gewährt haben, dass es inzwischen 60 000 Kindergartenplätze mehr gibt und dass Sie zu all dem nichts aufzubieten hatten. Das ist die Realität in diesem Haus.
Meiner Meinung nach sollten wir jetzt einmal anfangen, in die Zukunft zu schauen. Die Landesregierung hat erklärt, sie wolle die Sprachdefizite
bereits im Kindergarten abbauen. Meine konkrete Frage lautet: Welche Finanzmittel sind eingesetzt worden, damit dieses Ziel erreicht werden kann? Wann kann dieses Ziel nach Einschätzung der Landesregierung erreicht werden?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Gespräche mit den Expertinnen und Experten und die von mir gerade zitierten Studien machen deutlich, dass wir nicht von der Annahme ausgehen müssen, dass Sprachförderung im Kindergarten jetzt nicht stattfindet. Im Gegenteil. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Frage zu verstehen. Sie zielt darauf ab, ob es zusätzlicher Anstrengungen und eines zusätzlichen Engagements bedarf, um für einen Teil der Kindergartenkinder und insbesondere für einen Teil der Kinder, die jetzt noch keinen Kindergarten besuchen, die Anstrengungen vor Schuleintritt zu erhöhen. Sie wissen, dass wir uns derzeit in Beratungen über ein entsprechendes Sprachförderungskonzept befinden und dass wir Ihnen dieses Konzept nach Abschluss der Beratungen vorlegen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wann sie die zwei gestellten Fragen beantworten und nicht bloß populistisch reagieren wird. Der Ministerpräsident hat die Fragen überhaupt nicht beantwortet.
Ich wiederhole die Frage: Wäre es nicht sinnvoll, den in Rede stehenden Bereich aus dem Ministerium für Soziales wieder in das Kultusministerium zu überführen? Auch die andere Frage nach der