Protocol of the Session on March 13, 2002

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die dritte Frage der Dringlichen Anfrage lautet: „Welche Einsparnotwendigkeiten ergeben sich, wenn der Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 7. März 2002 zur BEB-Rückzahlung im Landeshaushalt umgesetzt werden muss?“

Meine Damen und Herren, dieser Beschluss muss nach den aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums von heute Morgen nicht umgesetzt werden. Da der Bundesfinanzminister die Länder heute Morgen über seinen Vorschlag zur Lösung dieses Finanzproblems im Länderfinanzausgleich informiert hat, halte ich es für angemessen, dass ich bei dieser Frage, die sich direkt auf dieses Thema bezieht, dem Landtag Auskunft über das gebe, was uns an Informationen vorliegt und wie die Landesregierung diese Informationen einschätzt. Ich wiederhole: Sie stammen von heute Morgen, ca. 10 Uhr. Heute Nacht ist den Ländern die vorläufige Abrechnung des Länderfinanzausgleichs mitgeteilt worden.

(Zuruf von den GRÜNEN)

- Bitte? Ich höre gerne zu.

Erstens. Die Niedersächsische Landesregierung hat in den letzten Wochen und Monaten – bis in die letzten Tage hinein – mit der Bundesregierung und den Finanzministern der Länder über die Abwicklung der Rückzahlung von 2,47 Milliarden DM aus dem Förderzins an die BEB verhandelt. Der Einfachheit halber, auch weil die Abrechnung noch in D-Mark erfolgt, bleibe ich bei DM-Beträgen. Die von der Landesregierung vertretene Rechtsauffassung über die Wirksamkeit des Kassenzuflussprinzips hatte eine vollständige Verteilung dieser finanziellen Lasten aus der Rückzahlung an die BEB über den Länderfinanzausgleich zum Ziel. Der niedersächsische Landeshaushalt wäre dabei mit einem Betrag von etwa 270 Millionen DM belastet worden.

Zweitens. Demgegenüber haben die Finanzminister aller Länder lediglich eine Anerkennung in Höhe von 595 Millionen DM innerhalb des Länderfinanzausgleichs akzeptiert. Dadurch wäre der niedersächsische Landeshaushalt in einer Größenordnung von 1,9 Milliarden DM belastet worden.

Drittens. In beiden Fällen, bei voller Anerkennung der Rechtsauffassung der Niedersächsischen Landesregierung ebenso wie bei einer denkbaren Ak

zeptanz der Auffassung der 15 anderen Länder, wäre ein Rechtsstreit über die prinzipiellen Wirkungen des Länderfinanzausgleichs unumgänglich geworden. Die jeweilige Entscheidung des Bundesfinanzministers bei der Festsetzung der so genannten Vorläufigen Abrechnung des Länderfinanzausgleichs hätte entweder von Vertretern der 15 Länder oder durch das Land Niedersachsen einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen werden müssen.

Viertens. Der Bundesfinanzminister hat nunmehr, am heutigen Mittwoch, gegenüber den Ländern erklärt, dass er diesen Rechtsstreit vermeiden helfen will. Aus diesem Grunde setzt der Bundesfinanzminister in die Abrechnung zur Finanzverteilung vorläufig, bis zur endgültigen Verordnung im November 2002, einen Betrag in Höhe von 1,53 Milliarden DM als Mindereinnahme im Länderfinanzausgleich ab, die so genannte Rotbuchung. Auf dieser Grundlage soll der Ländergesamtheit nochmals die Möglichkeit zur Einigung gegeben werden.

Fünftens. In den Finanzausgleich wird durch diesen Vorschlag des Bundesfinanzministers gegenüber der Forderung der anderen 15 Länder immerhin rund 1 Milliarde DM mehr eingestellt. Dies ist eine erhebliche Entlastung des Landes Niedersachsen.

(Beifall bei der SPD)

Sechstens. Gleichwohl verbleibt eine Belastung, die bei rund 1 Milliarde DM liegt.

Siebtens. Vor dem Hintergrund der schwierigen Beratungen über den Länderfinanzausgleich des vergangenen Jahres und einer wünschbaren Einigung ohne erneuten Rechtsstreit zwischen den Ländern ist dieser Vorschlag des Bundesfinanzministers, trotz der Belastung für das Land Niedersachsen, eine Grundlage, auf der für unser Land eine Einigung denkbar erscheint. Voraussetzung allerdings ist, dass die übrigen Länder ebenso auf einen Rechtsstreit verzichten wollen.

Achtens. Zur Minimierung eines auszuweisenden Fehlbetrages, der sich natürlich im Jahre 2001 ergibt, beabsichtigt die Landesregierung, in einem ersten Schritt den Jahresabschluss 2001 dergestalt zu verbessern, dass Haushaltsausgabereste äußerst restriktiv und nur bei zwingender Notwendigkeit von 2001 auf 2002 übertragen werden. Die Arbeiten am endgültigen Jahresabschluss werden noch bis Ende Juni andauern; erst danach wird die ex

akte Höhe des sich ergebenden Fehlbetrages ermittelt sein.

Neuntens. Die Landesregierung wird im Anschluss daran - parallel zur Aufstellung des neuen Zweijahreshaushaltes 2004/2005 - auch das Verfahren zur Erstellung eines Nachtragshaushaltes 2003 einleiten. Meine Damen und Herren, damit es hier keine Missverständnisse gibt: Dieser Nachtragshaushalt wird natürlich erst nach der Landtagswahl zu verabschieden sein. Aber es ist für mich völlig klar, dass die Eckpunkte zur Bewältigung des Fehlbetrages aus der BEB-Rückzahlung selbstverständlich noch vor der Landtagswahl hier im Landtag öffentlich gemacht und auch diskutiert werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Zehntens. Abschließend bleibt festzustellen, dass es aus meiner Sicht und der Sicht der Landesregierung richtig gewesen ist, die Rechtsposition des Landes bis heute aufrechtzuerhalten, um diese Ausgangslage auch für weitere Gespräche überhaupt erreichen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es hat hier auch gestern eine längere Debatte über dieses Thema gegeben. Wir alle kannten diese Information nicht, jedenfalls nicht im Detail. Dabei hat es verständlicherweise eine Reihe von politischen Auseinandersetzungen gegeben, die normal sind. Trotzdem habe ich die herzliche Bitte an alle Mitglieder dieses Hauses, dass bei den jetzt anstehenden Gesprächen in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen darf, dass wir im Lande Niedersachsen über die Frage uneinig seien, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise wir dieses Problem mit den anderen Ländern lösen wollen. Zentral geht es hier um niedersächsische Interessen. Ich meine, dass wir alle uns hierüber einig sein sollten.

Ich bin dem Finanzminister des Landes außerordentlich dankbar dafür, dass er es sehr nachhaltig und durch seine Art und Weise der Verhandlungsführung überhaupt erreichen konnte, dass wir heute an diesem Punkt angelangt sind. Das ist eine wesentliche Verbesserung dessen, was wir bis zum 7. März und auch danach noch in der Öffentlichkeit haben lesen müssen. - Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD – Go- librzuch (GRÜNE) meldet sich zu Wort)

Herr Kollege, ist das jetzt eine Wortmeldung zu einer Zusatzfrage, oder wollten Sie sich zur Geschäftsordnung melden? - Zur Geschäftsordnung. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann doch jetzt nicht einfach in der Fragestunde weiter vorgehen. Das ist sicherlich auch mit Bedacht so gemacht worden, damit man die Fragen der CDU-Fraktion hier nicht weiter vertiefen muss. Ich schlage vor, dass wir nun hierüber eine Debatte eröffnen, in der man eben auch, wie üblich nach dem Procedere der Geschäftsordnung, Fragen an den Ministerpräsidenten stellen und natürlich auch den Ausgang dieses Verfahrens bewerten kann.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU - Plaue [SPD]: Der Metzger der niedersächsischen Grünen!)

Zur Geschäftsordnung hat der Kollege Möllring das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich unterstütze den Antrag von Herrn Golibrzuch, allerdings mit einer Änderung. In einer Besprechung zwischen dem Finanzminister Aller und Vertretern der Fraktionen, die neulich stattgefunden hat, hatte uns Herr Aller zugesagt, sowie etwas aus Berlin schriftlich vorliegt, das unmittelbar an die drei Fraktionen weiterzuleiten. Dies ist ganz offenkundig nicht geschehen.

(Lachen bei der SPD)

- Herr Minister Aller hatte uns - Herr Wegner war dabei, Herr Golibrzuch war dabei, und ich war dabei - gesagt, sowie etwas schriftlich in seinem Hause oder bei der Landesregierung vorliegt, würde dies sofort per Fax an uns weitergeleitet. Nun hat der Herr Ministerpräsident die Gelegenheit genommen, dies auf unsere Anfrage hin hier zu verkünden. Das kann man ihm gar nicht verwehren. Dann sollten wir aber morgen über diesen Punkt eine Debatte führen, damit die Fraktionen in der Lage sind, sich in der Sache kundig zu machen und die erforderlichen Informationen einzuholen. Deshalb unterstützen wir den Antrag von Herrn

Golibrzuch, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Möhrmann!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens möchte ich mich für die SPDFraktion dem Dank an Finanzminister Aller anschließen und auch dem Ministerpräsidenten dafür danken, dass dieser Kompromiss erreicht wurde.

(Beifall bei der SPD - Rolfes [CDU]: Dass wir 1 Milliarde mehr bezahlen müssen!)

Zweitens. Meine Damen und Herren, der Finanzminister hatte bis jetzt überhaupt keine Chance, die Fraktionen zu informieren.

(Möllring [CDU]: Woher wissen Sie das denn?)

Ich meine, es gibt keine schnellere Information, als zu dem Zeitpunkt, als das Ergebnis bekannt geworden ist, hier auf die entsprechende Frage das gesamte Parlament zu informieren.

(Beifall bei der SPD)

Von daher geht Ihr Vorwurf ins Leere, Herr Möllring.

Drittens. Meine Damen und Herren, wir sollten uns jetzt mit der Frage auseinander setzen und sollten den üblichen Parlamentsfahrplan einhalten. Wir sind nicht bereit, spontan über diese Entwicklung zu diskutieren, auch morgen nicht, weil ich meine, wir müssen uns erst einmal im Einzelnen mit den Entscheidungen in Berlin auseinander setzen. Wir müssen prüfen, was die anderen Länder sagen, und auch weitere Fragen müssen beantwortet werden. Von daher wäre es nur die Fortsetzung der Aktuellen Stunde von gestern, und das lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Golibrzuch, noch einmal zur Geschäftsordnung!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möhrmann, zunächst einmal muss man festhalten, dass das noch kein Kompromiss ist, sondern ein Kompromissvorschlag der Bundesregierung. Inwieweit das in den Länderfinanzausgleich eingestellt wird, hängt auch von der Verhandlungsbereitschaft der anderen Länder ab. Das ist, meine ich, wichtig für die Debatte.

(Plaue [SPD]: Sie wollen weiter spe- kulieren! - Weitere Zurufe von der SPD)

Ich bin entschieden der Auffassung, dass wir noch vor den Osterferien - wir haben bekanntlich einen Monat lang keine weitere Sitzung -, und zwar im Rahmen dieses Plenums, darüber diskutieren müssen. Ich bin gern bereit, wenn die CDU das wünscht, nicht heute, sondern morgen darüber zu diskutieren. Wir wollen aber eine Diskussion in diesem Tagungsabschnitt, weil auch nach dem, was der Ministerpräsident hier erklärt hat, viele Fragen offen bleiben. Er sprach von der geplanten Übertragung von Haushaltsresten. Sie müssten wissen, dass das Land Niedersachsen ein jährliches Defizit von 680 Millionen DM überträgt. Wie man da etwas sparen können will, ist mir schleierhaft. Wir würden gerne darüber reden, wie diese Fehlbeträge mit einem Nachtragsetat ausgeglichen werden sollen, und zwar auch dann, wenn diese 1 Milliarde DM beim Land hängen bleiben. Wir würden gerne während dieses Tagungsabschnitts auch darüber reden, ob Sie etwa beabsichtigen, entgegen der Landeshaushaltsordnung eine Stückelung dieses Fehlbetrages vorzunehmen.

Herr Kollege, Sie sprechen jetzt zur Sache. Sie müssen zur Geschäftsordnung reden!

Ich begründe, warum wir gern während dieses Tagungsabschnitts darüber reden wollen. Wir möchten das gern morgen tun und stellen diesen Antrag auch zur Abstimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU - Zurufe von der SPD)

Das Wort hat der Kollege Wulff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte, bevor dieser Geschäftsordnungsantrag von der SPD-Mehrheit abgelehnt wird, fragen, ob Bereitschaft zu einer kurzen Sitzung des Ältestenrates besteht. Es geht in dieser Frage um Niedersachsen. Es geht um eine - -