allein deshalb, weil ich wegen meiner beruflichen Ausbildung der Berufsgruppe, die Sie eben genannt haben, angehöre. Ich habe mich nie von dem Zitat angesprochen gefühlt, das Sie eben vorgetragen haben. Ich gehe davon aus, die meisten gestandenen Lehrerinnen und Lehrer sehen das genau so wie ich. Einige mögen sich angesprochen gefühlt haben.
Herr Minister, da wir die Welt der Vorurteile schon gestreift haben, frage ich Sie: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor - ähnlich wie in der Privatwirtschaft -, wie das Moorhuhnjagd-Spiel genutzt wird?
Das ist akustisch nicht angekommen, Herr Schwarzenholz. Drücken Sie mal den richtigen Knopf am Mikrofon!
Jetzt habe ich den richtigen Knopf erwischt. Ich habe gefragt, ob Ihnen Erkenntnisse darüber vorliegen, weil es in der Privatwirtschaft entsprechende Erkenntnisse gibt, wie weit im Land bei den Behörden das Moorhuhnjagd-Spiel genutzt wird. Das ist ein bekanntes Spiel.
Ich habe das zunächst akustisch nicht verstanden. Es liegen keine Erkenntnisse vor, Herr Kollege. Wir beabsichtigen aber auch nicht, sämtliche Computerspiele in einer Liste zu veröffentlichen, um den Zugriff zu erleichtern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass die Firma, die im Auftrag des Landesrechnungshofes die Untersuchungen gemacht hat, angeblich im Bereich Filter-Software, also einem Aspekt, der nahe liegt, wenn man die Erkenntnisse dieser Untersuchung operationalisiert, aktiv ist und auch Anbieter auf dem Markt ist?
Das ist mir bekannt. Ich halte es auch für richtig, dass sich in dem hoch komplexen System Internet solche Firmen profilieren und Angebote in dieser Art und Weise entwickeln, weil es zweifellos richtig ist, dass man in dem sonst frei zugänglichen Netz natürlich auch allen möglichen Unsinn, wie man das auch sieht, anklicken kann. Deshalb ist die Technologie, die dahinter steht, sicherlich eine bravouröse Leistung. Die Anwendung ist eine zweite Frage.
Die dritte Frage, die Sie gestellt haben, will ich gern beantworten. Mir ist bekannt, dass diese Firma in diesem Zusammenhang aktiv geworden ist. Sie hat mich auch offiziell angeschrieben und angeboten, doch zu prüfen, ob derartige WebwasherFunktionen letztendlich im niedersächsischen Landesdienst eingesetzt werden können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu dieser Anfrage liegen mir nicht mehr vor. Sie ist damit erledigt.
b) Finanzminister Eichels EU-Versprechen: Traumtänzerei oder finanzielle Handlungsunfähigkeit Niedersachsens und seiner Kommunen - Anfrage der Fraktion der CDU Drs. 14/3213
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesfinanzminister hat sich zur Abwendung eines „blauen Briefes“ der EU wegen Erreichens der im Maastricht-Vertrag festgelegten Defizitgrenze gegenüber der EU verpflichtet, bis zum Jahre 2004 das gesamtstaatliche Defizit „nahe null“ zu erreichen. Wenn der Bund nicht 20 bis 30 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet, was nicht abzusehen ist, müssten auch die Länder ihre Verschuldung auf „nahe null“ bringen. Dies erfordert erhebliche Einschnitte in die Finanzplanung des Landes, die die finanzielle Handlungsfähigkeit einschränken. Niedersachsen gehört zu den höchst verschuldeten Bundesländern.
Der Niedersächsische Finanzminister, Heiner Aller, hat das EU-Versprechen von Bundesfinanzminister Eichel als „unrealistisch“ bezeichnet. Er hat weiter ausgeführt, dass Niedersachsen nicht in der Lage sei, ab 2004 ohne neue Schulden auszukommen.
In einem Bericht des Handelsblattes vom 13. Februar 2002 heißt es wörtlich: „Niedersachsens Finanzminister, Heiner Aller (SPD), hält die
Die finanzielle Situation der niedersächsischen Kommunen ist im Vergleich zum Land noch katastrophaler. Für die niedersächsischen Kommunen sind die Versprechen Eichels ohne Verzicht auf die Kernaufgaben der Kommunen nicht umsetzbar.
1. Welche Einsparnotwendigkeiten ergeben sich aus dem Versprechen von Bundesfinanzminister Eichel, und welche einzelnen Einsparmöglichkeiten sieht die Landesregierung jeweils für den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte, um die Neuverschuldung bis 2004 auf „nahe null“ zu reduzieren?
2. Welche Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit ergeben sich für das Land und die Kommunen durch das Versprechen von Finanzminister Eichel?
3. Welche Einsparnotwendigkeiten ergeben sich, wenn der Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 7. März 2002 zur BEB-Rückzahlung im Landeshaushalt umgesetzt werden muss?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird diese Dringliche Anfrage in den Punkten 1 und 2 durch mich beantworten. Den Punkt 3 wird der Ministerpräsident übernehmen.
Meine Damen und Herren, die Fragen und Anträge der CDU zu dem Themenkomplex Nationaler Stabilitätspakt und nahezu ausgeglichener Staatshaushalt im Jahre 2004 machen deutlich, dass es auf diesen Gebieten eindeutig Sachverhaltsaufklärungsbedarf gibt. Die Landesregierung ist selbstverständlich bereit, diese Sachaufklärung anzubieten. Ich hoffe, dass dies mit den Beiträgen für dieses Landtagsplenum und der bereits für die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses ins Auge gefassten Unterrichtung zum Thema MaastrichtDefizit in ausreichender Form geschehen wird.
der Bundesregierung im Jahre 2004 in der Maastricht-Abgrenzung eine nahezu ausgeglichene Hauhaltsposition zu erreichen, würde für Niedersachsen einen ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichenen Haushalt erfordern. Dies ist scharf neben den Fakten, meine Damen und Herren. Ist das Unwissenheit? Vielleicht aber ist das Absicht? Wohl schon eher, denn die Konsequenzen aus dieser Fehlbeurteilung passen Ihnen gut ins politische Kalkül. Ökonomischer Unsinn - das sage ich mal in dieser Deutlichkeit - bleiben sie trotzdem.
Die Bundesregierung hat gegenüber dem ECOFINRat bekräftigt, dass Deutschland bis 2004 eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition erreichen wird. Diese Zusage entspricht einer im Stabilitätsprogramm der Bundesregierung vom Dezember 2001 bereits skizzierten Variante, die von einem im Jahr 2002 auf drei viertel Prozent verringerten Wirtschaftswachstum ausgeht und zu einem Staatsdefizit Deutschlands von einem halben Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Jahre 2004 führt. Ein solcher Wert ist als „close to balance“ oder „nahezu ausgeglichen“ anzusehen. Das Staatsdefizit in der Maastricht-Abgrenzung, das in Deutschland im Jahre 2004 maximal ein halben Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmachen soll, ist nicht identisch mit den haushaltsrechtlichen Finanzierungssalden, wie sie aus den Haushaltsplanungen ablesbar und bewertbar sind. Es ist lediglich möglich, den haushaltsrechtlichen Finanzierungssaldo durch Herausrechnen bestimmter Positionen dem Maastricht-Defizit ein stückweit anzunähern, ohne dass man daraus ausrechnen könnte, welche Gebietskörperschaft welchen Teil zum Staatsdefizit Deutschlands beigesteuert hätte.
Im Ergebnis ist es möglich, dass ein Staatsdefizit von einem halben Prozent des BIP durchaus mit einem haushaltsrechtlichen - -
Herr Minister, eine Sekunde bitte. Die Kollegen signalisieren mir, dass die Lautstärke etwas höher gefahren werden müsste. Bitte, fahren Sie fort! Wir legen Wert darauf, dass wir hören, was Sie sagen.
Danke schön. Ich fange noch einmal bei dem letzten Absatz an. - Im Ergebnis ist es möglich, dass ein Staatsdefizit von einem halben Prozent des BIP durchaus mit einem haushaltsrechtlichen Finanzierungssaldo der drei staatlichen Ebenen in Höhe
eines zweistelligen Milliarden-Euro-Betrages kompatibel ist. Dementsprechend war und ist ja auch die Zusage der Bundesregierung, einen hauhaltsrechtlich ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen Haushalt im Jahre 2006 zu erreichen, nach wie vor vereinbar mit der Zielsetzung, ein Staatsdefizit von null oder nahe null bereits in 2004 zu realisieren. Es ist daher nicht zwingend ableitbar, dass der Finanzierungssaldo des Landes Niedersachsen, wie er im Zahlenwerk der aktuellen Finanzplanung in haushaltsrechtlicher Abgrenzung in Höhe von 1 310 Millionen Euro ausgewiesen ist, mit einer Projektion des Staatsdefizits „close to balance“ im Widerspruch stünde.
Dies bedeutet nun aber beileibe nicht, dass die Arbeit bereits getan wäre. Wir werden in den Ländern insgesamt und in Niedersachsen im Besonderen unter erschwerten Rahmenbedingungen die Haushalte am unteren Ende eines vertretbaren Wachstumskorridors fahren müssen. Das in der Finanzplanung 2001 bis 2005 ausgewiesene Defizit für das Jahr 2004 war bekanntlich noch nicht mit einer günstigeren gesamtwirtschaftlichen Prognose hinterlegt. Dieses Defizit zu erreichen, wäre also eine äußerst ambitionierte Aufgabe. Der Weg dorthin ist inzwischen deutlich steiniger geworden. Ich erinnere an die Debatten, die wir gestern geführt haben.
Der Hinweis auf die Defizite der Kommunen, meine Damen und Herren, führt im Hinblick auf die Maastricht-Diskussion nicht weiter. Ich darf daran erinnern, dass die Kommunalebene in Deutschland im Jahre 2001 trotz der allseits beklagten Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer ausweislich der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in der für das Maastricht-Kriterium relevanten Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung einen positiven Finanzierungssaldo in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausweist. Auch an dieser Stelle mag man erkennen, wie wichtig die Sachaufklärung bei einem derart komplexen Thema ist.
Meine Damen und Herren, im Frühjahr 2002 werden die aktualisierte Konjunkturprognose und die darauf aufbauende Steuerschätzung eine eingehendere Betrachtung, wie dieses Ziel gesamtstaatlich erreicht werden kann, ermöglichen. Der richtige Rahmen zur Beratung über die Möglichkeiten und Erfordernisse zur Ereichung der Konsolidierungszielsetzung ist der Finanzplanungsrat. Er wird im Übrigen am 21. März im Zusammenhang mit der Themenstellung, die Sie angesprochen haben, ta
gen. Der Finanzplanungsrat, dem der Bundesfinanzminister, die Länderfinanzminister und –senatoren ebenso wie Vertreter der Kommunalebene angehören, gibt Empfehlungen zur Koordinierung der Finanzplanung der Gebietskörperschaften nach § 51 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ab.
Ich verhehle jedoch nicht, dass ich persönlich hinsichtlich der Erreichbarkeit dieser sicherlich wünschenswerten Zielmarke durchaus Fragzeichen gesetzt habe und nach wie vor setze.
Die Länderfinanzminister insgesamt haben dementsprechend bereits deutlich gemacht, dass sie von der Bundesregierung erwarten, dass diese auf der bereits in der nächsten Woche stattfindenden Sondersitzung des Finanzplanungsrates ihre Vorstellungen im Zusammenhang mit der Zielsetzung „close to balance“ in 2004 erläutert. Die Länderfinanzminister sind sich auch einig - so der Beschluss der Finanzministerkonferenz; ich zitiere -, dass erstens die Möglichkeiten, Einnahmen und Ausgaben zu beeinflussen, für die einzelnen Ebenen sehr unterschiedlich sind, dass zweitens die Möglichkeiten, zu bestimmten Zeiten zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen, sehr verschieden sind und dass drittens diese Unterschiede bei Veränderungen, die zu einem abgestimmten Vorgehen zur Erreichung ausgeglichener Haushalte führen sollen, berücksichtigt werden müssen.
Diese Diskussionen, in die sich Niedersachsen einbringen wird, sind im Finanzplanungsrat, dem finanzpolitischen Koordinierungsgremium zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zu führen. Ich selbst habe mit Nachdruck darauf gedrängt, dass angesichts der Aussagen von Bundesfinanzminister Eichel in Brüssel der Finanzplanungsrat sehr zügig und schnell einberufen wird, um diese gesamtdeutsche Diskussion zu koordinieren. Ich bitte um Verständnis, dass die Ergebnisse dieser Diskussion heute nicht vorweggenommen werden können.
Die Frage, inwieweit wir an dieser Stelle über die Situation in Niedersachsen insgesamt und speziell in der Vergangenheit diskutieren sollten, beantworte ich einmal etwas verkürzt. Es waren die Länder und Gemeinden, die in der Zeit der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion bis zum Jahre 2002 ihre Defizite im Vergleich zum Bund stärker abgesenkt haben. Ich weise ausdrücklich darauf hin, weil der Bundesfinanzminister unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Brüssel insbesondere die Länder angesprochen hat, als es darum
ging, einen Beitrag zur Einhaltung der MaastrichtKriterien zu leisten, womit unterstellt wurde, dass insbesondere die Länder in der Ausgabedisziplin nicht vorbildlich seien. Wir haben das inzwischen intensiv diskutiert. Einiges hat ausgeräumt werden können. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Die einseitige Zuweisung von Verantwortlichkeit ist seitens der Finanzminister der Länder ausdrücklich zurückgewiesen worden. Niedersachsen hat sein Defizit von 1997 bis 2000 eindeutig abgebaut!
Der starke Anstieg der Länderdefizite im Jahre 2001 hat zwei Gründe: zum einen umfangreiche steuerliche Einnahmeausfälle, teils konjunkturbedingt, teils durch die Steuerreform hervorgerufen, zum anderen gibt es auf der Ausgabeseite in vier Ländern Einmaleffekte im nicht „Maastrichtrelevanten“ Bereich, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen in Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und Niedersachsen. In Niedersachsen spielt die EXPO eine Rolle, in Baden-Württemberg eine stille Einlage bei der Landesbank. In Berlin - das ist klar geht es um die Bankgesellschaft Berlin. Diese Einmalausgaben fallen nicht unter die MaastrichtKriterien.
Fasst man dies zusammen, so kann man heute feststellen, dass im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Positionierung „close to balance“ in 2004 nach den ersten Wellen, die nach den Äußerungen von Minister Eichel hochgeschlagen sind, die Diskussion sehr stark versachlicht worden ist und dass die Einberufung der Sondersitzung des Finanzplanungsrates die Chance bietet, die drei Ebenen im Zusammenhang zu diskutieren.
In Richtung von Herrn Rolfes sage ich ausdrücklich, dass es wichtig sein wird, dass die kommunale Ebene nicht nur selbst das Wort im Finanzplanungsrat ergreift, sondern auch aus der Sicht der Länder in ihrer Beurteilung des Sachverhalts Unterstützung erfährt. – Schönen Dank.