Ein Aspekt, den wir ebenfalls in der ganzen Diskussion um Bildungs- und Teilhabepaket, Thema Hartz IV nicht vergessen dürfen, ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von diesem Jahr, vom 7. Juli, der zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Bildungs- und Teilhabepaketes geführt hat.
In diesem Beschluss ging es um die Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Das hat jetzt erst mal mit Kinderarmut vordergründig nichts zu tun.
Herr Reinhardt, können Sie einfach rausgehen, wenn Sie reden? Es stört einfach, wenn Sie da vorne sich die ganze Zeit unterhalten. Ich finde, es ist dem Thema nicht angemessen.
Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wird auch unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes haben.
Ich hatte auch schon versucht anzudeuten, dass diese Gespräche zwischen den Bänken, die natürlich lauter werden, wenn der Abstand eingehalten wird, störend sind. Ich bitte doch wirklich dann, wenn die Abgeordnete selber äußert, das als störend zu empfinden, darauf Rücksicht zu nehmen.
Und zwar geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, um einen Konflikt zwischen der Ausführung von Bundesgesetzen und der kommunalen Selbstverwaltung. Bisher war es so, dass der Bund die Mittel für die Bildungs- und Teilhabepaketmittel den Ländern gegeben hat und die Kommunen waren dafür für die Verwaltung zuständig. Diese Verwaltungskosten waren erheblich. Wir haben in Kleinen Anfragen nachgefragt,
wie hoch diese Verwaltungskosten allein dafür sind, dass diese Anträge gestellt werden, bearbeitet werden et cetera. Es macht insgesamt ein Drittel der gesamten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes aus, was allein in die Verwaltung fließt, Geld, was eigentlich den Kindern und Jugendlichen zustehen müsste und dort ankommen müsste und eben nicht in der Verwaltung versinken dürfte. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass diese Verwaltungskosten eben nicht den Kommunen übergehalst werden dürfen, sondern durch den Bund zu übernehmen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt, wie gesagt, festgestellt, dass verschiedene Regelungen des SGB II zum Bildungs- und Teilhabepaket nicht mit der kommunalen Selbstverwaltung in Verbindung mit Artikel 84 Grundgesetz vereinbar sind und deshalb bis 2021 zu überarbeiten sind. Und natürlich, und das wissen wir auch, wird der Bund tiefer in die Tasche greifen müssen, denn das, was jetzt die Kommunen bezahlt haben, wie gesagt, muss durch den Bund übernommen werden.
Diesen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes sollten wir nutzen – nutzen, wenn man schon einmal dabei ist, das gesamte Bildungs- und Teilhabesystem umzustellen –, dann das gesamte Hartz-IV-System, was damit zusammenhängt, für Kinder und Jugendliche umzustellen, denn neben dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht seitens der Kinderrechtsverbände erhebliche Kritik an dem Hartz-IV-System und an den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. Eine sinnvolle Lösung ist die Einführung einer kindergerechten Grundsicherung für Kinder und Jugendliche außerhalb des Hartz-IV-Systems. Sie sind eben keine kleinen Erwachsenen, sondern sind eigene Persönlichkeiten mit eigenen Ansprüchen und Rechten.
Nicht nur für uns ist die Kindergrundsicherung die Lösung des Problems. Auf Bundesebene sprechen sich SPD, die GRÜNEN, FDP ebenfalls für eine Kindergrundsicherung aus. Aber nicht nur Parteien und Fraktionen sehen das so, sondern eben auch Kinder und Jugendliche selber. Exakt vor einem Jahr, auf den Tag genau, führten wir hier an dieser Stelle die letzte Anhörung im Rahmen der Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen durch, die sich eben mit dem Thema „Kinderarmut und Chancengleichheit“ befasste. Die Einführung einer Kindergrundsicherung war für mich eine der wesentlichen Handlungsempfehlungen aus eben dieser Anhörung. Kinder und Jugendliche müssen endlich losgelöst von ihren Eltern betrachtet werden. Sie sind nicht deren Anhängsel und sie sind keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigen Leistungen, die ein kindliches Existenzminimum sicherstellen. Sie sollen allen Kindern zugutekommen. Alle Kinder sind gleich viel wert.
Und ich möchte Ihnen kurz das Konzept der LINKEN vorstellen, wie wir uns eine Kindergrundsicherung vorstellen könnten. Sicherlich haben da die verschiedenen Fraktionen ihre eigenen Vorstellungen, aber genau das gilt es ja auch in Ausschüssen zu beraten beziehungsweise heute in dieser Diskussion aufzugreifen und hieraus für eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene endlich einzuschreiten.
DIE LINKE sieht vor, dass alle Kinder ein Kindergeld von 328 Euro pro Monat bekommen sollten, was eben nicht auf Transferleistungen angerechnet wird, anders, wie es jetzt ist. Zusätzlich erhalten Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen oder auf Sozialhilfe angewiesen sind,
einen Zuschlag, der altersabhängig gewährt wird, denn Grundschulkinder brauchen mehr als Kindergartenkinder und Jugendliche brauchen eben mehr als Grundschulkinder. Ich glaube, jeder, der ein Kind zu Hause hat, hat das am eigenen Leib erfahren und weiß, wovon ich rede. Der Zuschlag beträgt nach unserer Ansicht für 0- bis 5-Jährige 192 Euro, sodass dann insgesamt 520 Euro pro Familie im Monat zur Verfügung stünden. Für 6- bis 13-Jährige wäre das ein Zuschlag von 275 Euro, sodass den Familien 603 Euro dann pro Monat zustünden, und für 14-Jährige bis zu jungen Volljährigen bis zum Ende ihrer ersten Schulausbildung wären das insgesamt 630 Euro.
Lassen Sie uns entsprechende Zeichen vom „Kinderland Mecklenburg-Vorpommern“ setzen und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In steter Regelmäßigkeit bringt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in den Landtag zum Thema Kindergrundsicherung ein. Ich habe hier ebenso regelmäßig die durch mich unterstützten Schritte für die Einführung einer Kindergrundsicherung dargestellt, und das mache ich auch heute gern wieder. Einleitend bitte ich indes um Verständnis, wenn ich einige klarstellende Ausführungen zur heute bemühten Verpackung des Anliegens mache.
In Ihrem Antrag nehmen Sie nämlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem August 2020. Das Gericht hat dieses Urteil, das im Übrigen am 7. Juli 2020 datiert, in Bezug auf die Aufgabenübertragung durch den Bund an die Kommunen hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets im SGB XII getroffen. Warum Sie dieses Urteil mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenbringen, erschließt sich nicht, denn das Urteil enthält keine Aussage zu den Leistungen an sich. Lediglich die formale Zulässigkeit einer direkten Aufgabenübertragung des Bundes auf die Kommunen im Rahmen des Zwölften Sozialgesetzbuches ist hier Thema.
Und ein Weiteres: Über das Thema der Aufgabenübertragung im SGB XII hinaus hat es keine Bedeutung für vergleichbare Leistungen nach anderen Gesetzbüchern, und zwar, weil dort die Übertragung entweder anders gestaltet ist oder auf anderer rechtlicher Grundlage erfolgte.
Da die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets selbst vom Gericht nicht bewertet wurden und im eingeräumten Übergangszeitraum auch nicht angepasst werden müssen, besteht kein Bezug zu der von Ihnen erhobenen Forderung. Auch ist Ihre Schlussfolgerung nicht
richtig, die Corona-Krise habe eine unzureichende Bemessung der Regelsätze offenbart, die durch BuTLeistungen für die Mittagsverpflegung langjährig überdeckt worden seien. Richtig ist, dass in der Zeit der coronabedingten Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebs betroffene Kinder an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung nicht teilnehmen konnten. Dies betraf alle Kinder außerhalb der Notbetreuung. Und diese Kinder waren damit in ihrer Teilhabe tatsächlich eingeschränkt.
Teilhabe ist dann aber auch der Ansatz des BuT-Pakets in diesem Zusammenhang. Kinder aus einkommensschwachen Haushalten sollen durch die Leistungen des BuT-Pakets so gestellt werden, dass sie an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen können. Die Leistung wurde geschaffen, damit der notwendig zu vergütende Mehraufwand für die Zubereitung der Mahlzeit und auch weitere Kosten beglichen werden können, die bei der Einnahme einer Mahlzeit in der Häuslichkeit nicht anfallen. Daher war es bis zum August letzten Jahres verpflichtend, dass der auf den Regelbetrag anfallende Anteil für das Essen an sich zu bezahlen war. Durch das Starke-Familien-Gesetz wurde diese Zuzahlung im August letzten Jahres abgeschafft. Mit dieser Verwaltungsvereinbarung bei der Abrechnung wurde auch eine Besserstellung der Leistungsberechtigten erreicht. Von einer jahrelangen Überdeckung von vermeintlich unzureichenden Regelbedarfen durch das Bildungs- und Teilhabepaket kann bei diesem Zeitverlauf daher nicht die Rede sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie Ihr mehrfach, und das betone ich ausdrücklich, berechtigtes Anliegen für die Einführung einer Kindergrundsicherung nicht wiederholt mit wechselnden und im Grunde beliebigen Begründungen versehen würden. Ich finde dies sehr bedauerlich, denn ich habe mich auch an dieser Stelle schon mehrfach zu meiner Unterstützung für die Einführung einer Kindergrundsicherung bekannt und über konzeptionelle Schritte auf dem Weg dorthin informiert.
Bereits Ende 2017 ist durch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe beschlossen worden. In dieser Arbeitsgruppe wurde unter Einbeziehung von externen Sachverständigen zunächst ein Grobkonzept zur Einführung der Kindergrundsicherung erarbeitet. Weiteren Fortschritten der Arbeitsgruppe folgten neue Arbeitsaufträge der ASMK, etwa zur Höhe der Kindergrundsicherung, zum Empfängerkreis und zu rechtlichen Schnittstellen kindbezogener Leistungen. Auch zu organisatorischen Umsetzungen, zur Zusammenführung kindbezogener Leistungen und zum Verwaltungsverfahren wurde breit angelegt dort diskutiert.
Ja, mir geht das manchmal auch zu langsam, doch die Einführung einer Kindergrundsicherung ist eine grundlegende sozialstaatliche Reform, die stetig und sorgfältig vorbereitet werden muss. Besonders wichtig ist mir dabei, dass bei der Zusammenfassung zahlreicher kindbezogener Transferleistungen auch eine vereinfachte Beantragung für die Eltern möglich ist. Und Ziel muss es gleichzeitig sein, dass dies auch mit Vereinfachungsmöglichkeiten in den Verwaltungsabläufen verbunden wird.
Unter meinem Vorsitz wurde auf der ASMK Ende 2019 in Rostock der Beschluss gefasst, in die finale Phase der
länderoffenen Arbeitsgruppe einzutreten. Wir haben deshalb ebenfalls beschlossen, zur Frage der Einführung der Kindergrundsicherung auf der kommenden ASMK eine politische Entscheidung zu treffen und Wege zur Umsetzung aufzuzeigen. Ich werde auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten und bin guten Mutes, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Ziel unterstützt. Ich bin optimistisch, dass die nun vorliegenden Ergebnisse und die deutliche Willensbekundung der Länder zu einem gemeinsamen Ergebnis mit dem Bund führen werden.
Bis dahin setze ich mich für Verbesserungen für Familien und Kinder im bestehenden System ein. Vor allem mit dem Starke-Familien-Gesetz ist viel erreicht worden. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wurde neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende ist zudem die Anhebung des Entlastungsbetrages auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
Wir müssen also beides tun, an der großen Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung arbeiten und die Situation für Kinder und Eltern verbessern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! DIE LINKE kommt hier wieder mit Kindergrundsicherung, quasi mit dem Herzensanliegen ihrer Partei, und versucht hier, gleich den Wunschpartner SPD zu beglücken. Aber laut Ihren eigenen Ausführungen ist ja die SPD sogar schuld daran, dass Sie meinen, dass es Kinderarmut gibt. Wir sind der Meinung, es gibt keine Kinderarmut. Kinderarmut ist immer Elternarmut. Und darum ist es auch wichtig, dass wir Familienleistungen haben. Und wenn, dann muss der Fokus natürlich auf Familienleistungen dann auch liegen. Und wie Frau Drese hier schon ausgeführt hat, bemühen Sie jetzt hier das neue Bundesverfassungsgerichtsurteil, um Ihr Anliegen noch mal mit einem neuen Kleid einzubringen.
Und wenn man sich Ihre Begründung durchliest in dem Antrag, dann gehts tatsächlich nur um eventuell fehlende Mittagsversorgung bei Familien, die aufgrund der CoronaKrise ihre Kinder zu Hause betreuen. Und wenn ich dann zurückdenke an meine eigene Kindheit, wir haben ja hier „30 Jahre Wende“ auch gehabt am Mittwoch, wie war denn das damals? Auch meine Mutter ist arbeitslos geworden. Also wir hatten hier in Schwerin eine große Näherei, die hatte dann wohl keine Abnehmer mehr für ihre Zelte, und sie musste sich beruflich neu orientieren. Und das hat sie auch getan. Sie hat dann in der Verwaltung, eine Umschulung gemacht im Bereich Verwaltung. Meine Mutter war alleinstehend mit mir und zwei weiteren Brü
dern. Und wenn ich dann zurückdenke, ob wir irgendwie gehungert hätten, an Armut gelitten hätten, da muss ich das einfach strikt verneinen. Man kann auch mit wenig Geld auskommen. Das ist vielleicht manchmal auch gar nicht so schlecht, wenn man nicht im Überfluss lebt. Die Überflussgesellschaft ist sowieso nicht immer perfekt. Und wenn ich dann die eigene Lebenserfahrung dann hier anbringen möchte und Sie hier reinschreiben, dass es quasi fatal ist, dass diese Familien jetzt für ihre Kinder kochen mussten, dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen, muss ich ehrlich gesagt sagen.
Einen Punkt haben Sie hier in Ihrem Antrag, den finden wir gut, und zwar, dass die Familienleistungen zusammengezogen werden sollen. Das ist tatsächlich zielführend, dass wir alle Familienleistungen, die wir haben, und das sind weitaus mehr als über 100, dass wir die tatsächlich mal zusammenführen zum vernünftigen Familienpaket, damit wir einen gewaltigen Verwaltungsaufwand hier einsparen, damit wir es Familien leichter machen, solche Mittel zu beantragen. Das begrüßen wir.
Aber allerdings so der Antrag, wie der hier geschrieben ist, dem können wir so nicht zustimmen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank!
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war ja nicht doll. Da hätten Sie sich ja ein bisschen mehr Mühe geben können bei dem Thema. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Mit dem uns vorliegenden Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen. Schon mehrfach wurde in der Vergangenheit die Bekämpfung von Kinderarmut von den Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion im Landtag thematisiert. Dies ist zunächst einmal zu begrüßen. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, das schon einmal vorweggenommen, halte ich jedoch aktuell nicht für das richtige Instrument, zumal aus dem Antrag nicht einmal hervorgeht, wie die Kindergrundsicherung dann konkret ausgestaltet sein soll, für die sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen soll.
Es gibt ja durchaus unterschiedliche Konzepte. Sie alle ähneln sich darin, dass im Wesentlichen eine Bündelung der bestehenden Leistungen zu einer Kindergrundsicherung vorgesehen ist. Auch die Linksfraktion im Bundestag hat ein Konzept entwickelt und im März 2020 vorgelegt. Und ich wundere mich doch ein wenig, dass dieses Modell im vorliegenden Antrag gar keine Erwähnung findet. Ich gehe davon aus, dass Sie von dem Konzept zur Kindergrundsicherung Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag wenig überzeugt sind, liebe Linksfraktion.