Es zeigt sich aber, dass nicht so, wie wir zunächst gedacht haben, dieses Angebot angenommen wurde, Lehrer und Erzieher, gemeinsam ungefähr 1.100, sich in den ersten drei Wochen dieser Möglichkeit haben testen lassen, wobei es von Lehrern mehr als von Erzieherinnen und Erziehern angenommen wird. Aus der Praxis höre ich die Rückmeldung, dass viele Erzieherinnen und Erzieher ja schon längere Zeit auch in den Ferien im Dienst waren und es deswegen als eine andere Möglichkeit empfunden wird als bei den Lehrern, die frisch aus den Ferien in die Klassen zurückgekehrt sind.
Ich bitte nun die Abgeordnete Christel Weißig, fraktionslos, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.
Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Ich habe also die Frage, ich habe Sie bereits vor Monaten nach einer Deckelung im Sozialausschuss gefragt für die Heimkosten für die Heimbewohner. Sie wollten sich dafür bei der Ministerkonferenz vor einigen Wochen einsetzen und baten um Geduld. Nichts ist seitdem veröffentlicht, im Gegenteil, die Kosten steigen weiter enorm. Pflege darf „kein Luxus sein“, Zitat Frau Schwesig, und Sie, Zitat, Sie wollten sich „bemühen“. Und nun hätte ich gerne von Ihnen die Antwort, wie weit sind Sie mit dieser Forderung gekommen. – Danke schön!
Ja, sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir haben ja nachher noch die Aussprache zu dem Thema, da habe ich sicherlich noch die Gelegenheit, das etwas ausführlicher darzustellen, jetzt in der Fragestunde nur in aller Kürze. Es geht dabei um eine große Reform, um die Reform der Pflegeversicherungsfinanzierung, die nur bundeseinheitlich unter allen Ländern und gemeinsam mit der Bundesebene zu besprechen ist.
Die Ministerkonferenz, auf die Sie abstellen, war die letztes Jahr in Rostock, bei der alle 16 Bundesländer ein sehr starkes Zeichen Richtung Bund gesendet haben, diese Finanzierung tatsächlich auch novellieren zu wollen. Die nächste Ministerkonferenz ist erst im November. Dort steht das Thema also wieder an. Aber nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass der Gesundheitsminister von eigentlich allen Sozialministern regelmäßig jetzt Anfragen bekommt, wann wir denn mit unserer Bund-LänderArbeitsgruppe für diese Reform beginnen können.
Die Ungeduld bei dem Thema kann ich gut nachvollziehen. Es ist ein sehr wichtiges Thema. Es wird aber auch eine große Reform und eine große Anstrengung sein, die sicherlich nicht in einigen Tagen oder Wochen abzuschließen ist.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Rösler, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.
Sehr geehrter Herr Minister, Schutzmasken, Handschuhe, Schutzanzüge, Pflegekittel, also die persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA genannt – wurde durch das Land zentral beschafft und an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weitergabe weitergeleitet. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug
Ja, Frau Präsidentin, Frau Kollegin Rösler, vielen Dank für die Frage! Mit Ausnahme der Hansestadt Rostock – allerdings befinden wir uns da in den Endverhandlungen, aber dort ist eben noch nicht unterzeichnet – haben alle Landkreise und kreisfreien Städte eine Vereinbarung zur Erstattung der Kosten des Landes für die Beschaffung von Schutzausstattung im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des CoronaVirus unterzeichnet.
Mit Stand 30. April sind am 7. August die ersten Rechnungen an die Landkreise Schwerin, Greifswald, Rostock, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Seenplatte ergangen, also Landeshauptstadt Schwerin, mit unterschiedlichen Beträgen, zwischen 400.000 beispielsweise die Landeshauptstadt Schwerin oder rund 1 Million der Landkreis Vorpommern-Greifswald beziehungsweise der Landkreis Seenplatte.
Da die schlussgezeichnete Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust erst am 19. August im Landesamt eingegangen ist, ist ja zurzeit noch nicht berücksichtigt, hat aber auch eine laut Vereinbarung unterschriebene Rechnung über rund 900.000 per 30. April. Vereinbarungsgemäß ist das Zahlungsziel für Schutzausstattung, die Landkreise und kreisfreie Städte selbst verwendet haben, sechs Wochen. Derzeit bereiten wir die Endabrechnung vor. Da zurzeit seitens der Kommunen keine Abforderung aus dem Lager erfolgt, die einen oder anderen haben sich ja auch zusätzlich noch verstärkt, und insofern ist derzeit der Abfluss relativ gering, sodass wir noch mal rund 1 Million an Rechnungen im Rahmen der Schlussrechnung an die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte versenden.
Zusätzlich, das gehört dann dazu, haben wir ja vereinbarungsgemäß die Kassenärztlichen Vereinigungen beliefert. Dort gibt es auch zusätzliche Vereinbarungen. Hier sollen auch wie bei den Kommunen die dementsprechenden Mittel gewichtet werden und in Rechnung gestellt werden, wobei der Teil, der seitens des Bundes für die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt worden ist, wird verrechnet, das heißt, der wird vom Bund denen zur Verfügung gestellt, sondern sie erhalten das nur bezogen auf die Maßnahmen, die sie von uns erhalten haben, sodass wir in der Frage der Rechnungslegung, so denke ich, in den nächsten vier Wochen erst mal bis zum jetzigen Stand glatt sind, es sei denn, wir bekämen wieder zusätzliche größere Lieferungen.
Eine Nachfrage: Können Sie sagen, wie hoch die Kosten unabhängig von der Erstattung für das Land sind, also für die zentral beschaffte Schutzausrüstung, aktuell?
Kann ich abschließend momentan noch nicht genau wichten. Richtig ist, dass wir einen erheblichen Lagerbestand jetzt eingerichtet haben, um nicht noch mal mit der Situation konfrontiert zu werden, der im zweistelligen Millionenbereich liegt.
Ich bitte nun die Abgeordnete Christel Weißig, fraktionslos, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.
Herr Minister, ich frage Sie, welche Strafmaßnahmen werden ergriffen oder wurden ergriffen bei Autocorsos von arabischen Hochzeitsfeiern und zusätzlichen Schüssen mit Waffen, die bis auf die Munition ja nicht gefunden wurden, wie zuletzt in Rostock, was belegt, dass diese Leute wissen, dass sie gegen geltende Gesetze verstoßen haben. Wie gehen Sie dagegen vor und wie bestrafen sie die?
Ja, Frau Kollegin Abgeordnete, Frau Präsidentin, zunächst erst mal ist die Rechtslage unabhängig, ob es sich um arabische Feierlichkeiten handelt.
Grundsätzlich gibt es Regelungen, was Autocorsos betrifft, und sie sind regelmäßig durch Anlässe unterschiedlicher Art und Form motiviert, die eben nicht unter versammlungsrechtliche Gesichtspunkte gemäß Grundgesetz Artikel 8 fallen und zu subsummieren sind. Der grundrechtliche Schutzbereich des Artikels 8 ist bei derartigen Veranstaltungen also nicht eröffnet.
Die Durchführung eines Autocorsos stellt eben hingegen eine übermäßige Straßenbenutzung im Sinne des Paragrafen 29 Absatz 2 der Straßenverordnung dar. Darüber hinaus geht die Benutzung über den im Bundesfernstraßengesetz und Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelten Gemeingebrauch hinaus und stellt somit eine Sondernutzung dar. Diese Form der Nutzung des rechtlichen Vertrages oder des rechtlichen Verkehrsraums bedarf eben grundsätzlich der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Paragraf 29 Absatz 2 eine Veranstaltung durchführt, handelt eben nach Paragraf 49 Absatz 2 ordnungswidrig im Sinne des Paragrafen 24 Straßenverkehrsordnungsgesetz und wird dann auch mit den dementsprechenden Ordnungswidrigkeiten belegt. Das ist auch derzeit hier in MecklenburgVorpommern der Fall, auch wenn sich die Zahl der Autocorsos in unserem Land bisher – Gott sei Dank – in Grenzen hält.
Das ist ein Ordnungsmaßnahmengeldkatalog, der im Bereich von bis geht und im Zweifelsfall bei anderen Verstößen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit zur Folge hat, sondern möglicherweise auch strafprozessuale Folgen.
Die Fragen zum Geschäftsbereich der Justizministerin entfallen, da die Fragesteller Professor Dr. Ralph Weber und Christel Weißig ihre Fragen zwischenzeitlich zurückgezogen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Anmerkung zur Änderung in der Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt 33 wird von der heutigen Sitzung abgesetzt und in der Septemberlandtagssitzung beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe vereinbarungsgemäß an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: a) Antrag der Fraktion der AfD – Situation der MV Werften, Drucksache 7/5312, in Verbindung mit b) Antrag der Fraktion DIE LINKE – Perspektiven der Standorte der MV Werften in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/5315, in Verbindung mit c) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Mecklenburg-Vorpommern steht zu seinen MV Werften, Drucksache 7/5322.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Perspektiven der Standorte der MV Werften in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/5315 –
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern steht zu seinen MV Werften – Drucksache 7/5322 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Der Dringlichkeitsantrag der AfD zur aktuellen Krise des Genting-Konzerns und in dem Zusammenhang auch der MV WERFTEN hat offenbar seine Wirkung nicht verfehlt. Zunächst reagierte die Fraktion DIE LINKE, indem sie einen vergleichbaren Antrag nachschob, und dann, nach gefühlt einer Stunde Auszeit und der Verschiebung der Dringlichkeitsentscheidung im Plenum um gute sechs bis sieben Stunden, flatterte uns auch ein Dringlichkeitsantrag der Regierungskoalition auf den Tisch. Damit war klar, das Thema MV WERFTEN wird auf die Tagesordnung dieses Plenums kommen. Die Regierungskoalition traute sich nun doch nicht mehr, sich am Thema vorbeizuschummeln.
Ich möchte zu Beginn deutlich sagen, warum wir als AfDFraktion es für wichtig halten, die Situation der MV WERFTEN nicht mehr nur unter dem Siegel der Vertraulichkeitseinstufung in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln wie in der Vergangenheit und morgen in der Sondersitzung des Finanzausschusses. Wir wollen die öffentlichkeitsrelevanten Fragen auch offen im Plenum, das heißt, vor den Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns diskutieren.
Und öffentlichkeitsrelevante Fragen die Werftenindustrie in M-V betreffend gibt es wahrlich genug. Das betrifft
zum Beispiel den Umfang der in die verschiedenen Werften geflossenen Fördermittel, ob direkt oder indirekt, das betrifft den Umfang des Bürgschaftsvolumens des Landes und des Bundes, die Ausstrahlung der Werftstandorte auf die regionale Wirtschaft, den Realanteil einheimischer Arbeitnehmer, die Steuereinnahmesituation aufgrund der Werftenstandorte und nicht zuletzt Zukunftsperspektiven der Werftenindustrie in MecklenburgVorpommern.
Lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Ich gehe davon aus, dass wir uns alle der Ernsthaftigkeit der Situation, in der sich die Werftenindustrie in unserem Land und insbesondere die drei MV WERFTEN befinden, bewusst sind. Doch lassen Sie mich zunächst einen Blick zurückwerfen, denn nur wer die Vergangenheit richtig zu deuten weiß, kann zukünftig Zukunft nachhaltig gestalten.