Protocol of the Session on August 27, 2020

(Zurufe aus dem Plenum: Oooh! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ich habe, ich bin, wissen Sie, um zu sehen, was an Bushaltestellen stattfindet, um zu sehen, was im Leben stattfindet, muss ich jetzt nicht in die Schule rennen.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Also gehen Sie doch mal drauf ein! Reden Sie mit denen, mit Praktikern, mit praktischen Ärzten, die haben fast überwiegend, ich habe keine andere, ich kenne mehrere Ärzte, die haben alle dieselbe Meinung, die finden das überhaupt nicht in Ordnung.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Und Professor Reisingers RKI: Dass man auf Sachverständige hört, ist in Ordnung, aber man muss das auch selbst überprüfen. Sie gehen doch, im Grunde schlängeln Sie sich hinter dem RKI, heute so, morgen so.

(Andreas Butzki, SPD: Ja, na klar! Bei uns ist es Professor Reisinger.)

Es ist eine politische Entscheidung hier, es geht um Verhältnismäßigkeit, das ist eine Rechtsfrage, die hat nicht das RKI zu entscheiden und das hat auch nicht Professor Reisinger zu entscheiden.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das haben doch Sie nicht zu entscheiden, sondern Gerichte, Herr Förster.)

Das ist sehr richtig, ja.

(Beifall Jochen Schulte, SPD – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Sie plappern alles einfach nach, was irgendwer Ihnen vorgibt.

(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Grunde geht es nochmals nur da …

Ja, bitte erklären Sie mir doch mal diesen Zickzackkurs, den Irrsinn, was die Ministerin hier erklärt hat! Also in zwei Tagen soll sich alles, muss sich doch ganz viel verändert haben,

(Andreas Butzki, SPD: Das ist schnelles Handeln.)

dass man vorher die Maske nicht wollte, plötzlich will sie sie haben.

(Andreas Butzki, SPD: Schnelles Handeln.)

Das ist doch ein Witz!

Schnelles Handeln?! Was hat sich denn wirklich getan? Nichts hat sich getan!

(Thomas Krüger, SPD: Die Verteilung der Aerosole zum Beispiel. Nehmen Sie das doch mal zur Kenntnis!)

Und hat sich in der Folge vieles geändert? Die ganze Zeit haben wir an den Schulen keinen Virus und keine Infektionen,

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

und da muss man doch nicht mit diesen Methoden die Schüler quälen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos – Zuruf von Thomas Krüger, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

Herr Förster, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention von der Fraktion DIE LINKE vor.

Bitte schön, Frau Oldenburg!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Förster, ich habe gelesen, dass Sie nicht wieder kandidieren für den Landtag. Das ist eine sehr gute Nachricht.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich frage mich, was Sie für ein Rechts- und Vernunftsverständnis haben, wenn Sie sagen, es gibt keine Infektionen an den Schulen – was im Übrigen falsch ist –, dann brauchen wir auch keine Masken. Heißt das dann für Sie, wenn es wirklich klappt, unverletzt bei Rot über die Ampel zu gehen, werden alle Ampeln abgeschafft? Wenn es einem dann auch gelingt, mit 200 km/h unfallfrei durch eine Ortschaft zu fahren, nehmen Sie dann auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen weg? Nehmen Sie dann die Verkehrsregeln weg? Ihr Rechtsverständnis ist nicht das Unsrige.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Möchten Sie antworten, Herr Förster?

Ja, also zunächst, was meine Zukunft anbelangt, irren Sie sich völlig, ist aber auch völlig unbeachtlich.

Das Übrige: Wissen Sie, das Beispiel mit der Ampel ist einfach absurd, es ist einfach absurd, was Sie da zurechtkonstruieren. Deshalb muss ich hier gar nicht näher darauf eingehen,

(Thomas Krüger, SPD: Ach!)

weil es im Grunde gut gemeint, aber albern ist, ja?! Ist doch völlig klar, Sie können es vielleicht so sagen, wenn die Ampel rot ist, nachts oder abends, und auf weite Strecken kommt kein Auto, dann habe ich kein Problem, rüberzugehen, es sei denn, da stehen kleine Kinder.

(Zurufe aus dem Plenum: Ah! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ah! Ein Gesetzesbrecher.)

So, aber ich habe es ja eigentlich alles ausgeführt. Ich komme da noch mal drauf zurück, Sie kommen doch gar nicht um die Tatsache drum rum, dass wir glücklicherweise ein äußerst geringes Infektionsgeschehen haben. Sie bilden sich ein, dass Sie das alles, dass es so bleibt, Ihren komischen Maßnahmen zuweisen können. Den Beweis können Sie überhaupt nicht führen. Das ist ungefähr so, als ob die Maske dafür verantwortlich ist, dass irgendwo das Gras wächst oder auch nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5266. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5266 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern, Drucksache 7/5271.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern – Drucksache 7/5271 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Kindesmissbrauch in M-V weiter über Bundesdurchschnitt“, so hieß es am 11. Mai 2020 in einem Bericht des NDR. Die Journalisten bezogen sich dabei auf einen Bericht der Deutschen Kinderhilfe, die die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2019 ausgewertet hatte. Nach eben diesem Bericht sind 2019 in Mecklenburg-Vorpommern 346 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen registriert worden. Damit kommen auf 100.000 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern ganze 21 Fälle von Kindesmissbrauch, bundesweit sind es 16. Das zeigt ein deutliches Gefälle, welches wir gemeinsam angehen müssen. Ich befürchte, dass dieses Gefälle in CoronaZeiten auch deutlich zugenommen hat. Zwar liegen verlässliche Daten hierfür für dieses Jahr noch nicht vor, aber der Europol-Bericht vom 19. Juni 2020 führte dazu aus, dass die Corona-Krise dazu geführt habe, „dass deutlich mehr Aufnahmen von Vergewaltigung und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Netz geteilt wurden“. Und ich befürchte, die Situationen in den Familien, die von Stress und Ängsten geprägt waren, werden nicht allein im Netz Auswirkungen haben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir stimmen alle darin überein, dass erstens diese Zahlen viel zu hoch sind, zweitens wir dringend etwas tun müssen und drit

tens der Kinderschutz sich dabei nicht nur auf den Kampf von sexuellem Missbrauch erstrecken darf. Es gibt noch viel mehr Gefahren, sei es die seelische, die körperliche, die sexuelle Misshandlung von Kindern und Jugendlichen oder sei es eben Kindesvernachlässigung. Diesen Schutzauftrag haben nach Artikel 14 unserer Landesverfassung wir. Wir sind in der Pflicht, Kinder und Jugendliche bestmöglich in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man die Pressemitteilungen der Landesregierung in der Sommerpause verfolgte, hatte man das Gefühl, dass die Antwort auf diese erschreckenden Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern allein Strafverschärfung sei. Gesagt, getan. So brachte dann am 3. Juli 2020 Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein, der die Strafverschärfung bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hatte. Ansonsten vernahm ich öffentlich nichts, was die Landesregierung unternimmt, um Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern so weit wie möglich zu gewährleisten. Das ist aus unserer Sicht traurig, denn Strafverschärfungen allein zum Kinderschutz sind kein geeignetes Mittel. Eine Strafe wirkt repressiv, Schutz hingegen muss in erster Linie präventiv wirken. Wenn wir uns nur auf die Strafverschärfung verlassen, werden wir in diesem und den nächsten Jahren wieder 350 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen haben. Das kann nicht unser Ansinnen sein. Es muss insgesamt mehr getan werden, aufeinander abgestimmter in Mecklenburg-Vorpommern getan werden.

Dass auch die Landesregierung hier Handlungsbedarf sah, haben wir dann aus der Antwort auf unsere Große Anfrage „25 Jahre Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern“ erfahren, wo uns die Landesregierung mitgeteilt hat, dass das Kabinett, aufbauend auf dem „Landesprogramm Kinderschutz“, die Einführung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretärs des Sozialministeriums beschlossen habe, eine Arbeitsgruppe, von deren Existenz wir bis zur Beantwortung der Großen Anfrage im Übrigen keinen Hinweis, keine Kenntnisse hatten. Das ist, nebenbei bemerkt, auch der Grund, warum wir möchten, dass der Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe dem Landtag zur Kenntnis gegeben wird, denn wir meinen, Kinderschutz geht uns alle an.

Jedenfalls bestand die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin, „weitergehende Handlungsbedarfe im Bereich des Kinderschutzes auf der gesetzlichen und administrativen Ebene zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze“ herauszufinden. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe zählt hierzu, „die Öffentlichkeit für das Thema … zu sensibilisieren, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den einzelnen Professionen zu verbessern und die Präventionsarbeit auszubauen“. Ich merke an dieser Stelle mal kurz an, dass Strafverschärfungen offenbar selber nicht zu der Erkenntnis der Arbeitsgruppe gehörten, aber das nur ganz nebenbei.