Protocol of the Session on August 27, 2020

Der einrichtungseinheitliche Anteil in der vollstationären Pflege – dabei handelt es sich um Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden – ist nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft in

Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr um rund 78 Prozent angestiegen. Im bundesweiten Vergleich bedeutete dies den stärksten Anstieg. Hinzu kommen in stationären Pflegeeinrichtungen noch Kosten für die Unterkunft und Nebenkosten sowie Investitionskosten. Oftmals muss auch noch ein Ausbildungszuschlag übernommen werden. So konnte auch insgesamt ein Anstieg der Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet werden. Dieser hat sich nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren im Landesdurchschnitt um mehr als 200 Euro auf 1.392,72 Euro erhöht. Das habe ich einer Kleinen Anfrage entnommen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: War das eine Kleine Anfrage von den LINKEN?)

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich wollte nur mal nachfragen. ‒ Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das wollte ich noch mal betont haben.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, ich wollte das noch mal betont haben. – Peter Ritter, DIE LINKE: Der Vollständigkeit halber müssen wir das mal erwähnen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, da stehen 200 Euro drin. Und mir ist gerade ein Fall bekannt geworden, wo der Betreffende über 600 Euro jeden Monat mehr zahlen muss, wo man sich dann tatsächlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt.

Zwar befand sich Mecklenburg-Vorpommern laut des Instituts der deutschen Wirtschaft mit einem durchschnittlichen Eigenanteil in stationären Pflegeeinrichtungen von 1.262 Euro deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts von 1.843 Euro im Jahr 2019. Vor dem Hintergrund der durchschnittlich geringeren Löhne und Renten in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies jedoch nicht, dass die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige in unserem Land geringer ist als beispielsweise in NordrheinWestfalen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Dabei besteht die Problematik zum einen darin, meine Damen und Herren, dass Pflegebedürftige bis zu einem Freibetrag von 25.000 Euro auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen, sofern die eigene Rente nicht die Kosten für den Pflegeheimplatz abdeckt. Hinzu kommt zum anderen, dass auch die Rente des Ehegatten für den Eigenanteil in der stationären Pflege herangezogen werden kann. Auch die Angehörigen des Pflegebedürftigen müssen sich im Zweifel und sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt, an den Pflegeheimkosten beteiligen. Wir haben schon gehört eben, das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat da einen Deckel draufgesetzt. Sollten diese Einkünfte nicht ausreichen, besteht für Pflegebedürftige die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Dann werden die übrigen Kosten vom Sozialhilfeträger übernommen.

Für die betroffenen Pflegebedürftigen ist die aktuelle Situation verständlicherweise mit wachsenden Sorgen und großer Unzufriedenheit verbunden. Davon habe ich mich persönlich überzeugt. Zum einen möchten sie ihre Angehörigen nicht belasten, und dabei geht es auch nicht unbedingt immer ums Finanzielle, zum anderen fragen sie sich, wie lange das Ersparte und die Rente noch ausreichen, denn gerade vor dem Hintergrund, dass viele Pflegebedürftige ein Leben lang gearbeitet haben, scheuen sie auch den Weg zum Sozialamt.

Doch wie könnte die Lösung des Problems aussehen? Bundesgesundheitsminister Spahn hat für den Herbst den Start einer Pflegereform angekündigt. In diesem Zusammenhang soll es auch um die Finanzierung der Pflege gehen. Über den Ansatz Sockel-Spitze-Tausch, also das Umdrehen der Risikoverteilung, haben wir hier in diesem Hohen Hause auch schon gesprochen im Rahmen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“. Da ging es um den Pflegebereich. Darüber haben wir debattiert, auch über das Aufbrechen der Sektorengrenzen. Kann es betriebliche Lösungen als Element von Tarifverträgen geben? All das sind so Fragen. Auch die Arbeits- und Sozialminister haben sich mit dieser Frage im November 2019 beschäftigt. So wurde die Einrichtung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefordert. Das hat Frau Drese eben ausgeführt.

Und bei der Lösung der Problematik wird es insbesondere darauf ankommen, alle Aspekte abzuwägen, denn es braucht eine langfristige, generationengerechte und zukunftsorientierte Lösung. Dabei gilt es, auch zu klären, ob und wie sinnvoll beispielsweise die Deckelung von Eigenanteilen in der Pflege wäre. Und das ist ein äußerst schwieriges Unterfangen, denn diese Deckelung müsste natürlich gegenfinanziert werden, etwa verbunden mit einem Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und folglich mehr Pflegebedürftigen und zugleich einer geringeren Zahl von Beitragszahlern stellt sich die Frage, wie nachhaltig ein solches Modell sein würde. Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin schon zusätzlich belastet sind. Aus unserer Sicht wäre es ebenso wenig sinnvoll, eine Deckelung aus Steuermitteln zu finanzieren, denn auch diese Variante müsste gegenfinanziert sein. Der Bundeshaushalt ist jedoch ohnehin aufgrund der CoronaPandemie und steigenden Ausgaben bei zugleich geringeren Steuereinnahmen belastet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken also allein schon am Vorschlag, eine Deckelung der Eigenanteile vorzunehmen, wie kompliziert die Situation ist. Auf der einen Seite besteht natürlich der Wunsch, Pflegebedürftige zu entlasten, und auf der anderen Seite muss aber auch eine für die Allgemeinheit verträgliche Lösung geschaffen werden. Und das wird Herr Spahn auch nicht alleine machen können. Da ist er auch auf die Partner angewiesen, und da darf er dann sicherlich auch auf einen großen Konsens pochen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich hätte ja nicht gedacht, dass ich hier regelmäßig zum Erklärer der Ausführungen der Ministerin werde. Aber ich will noch mal auf Folgendes aufmerksam machen: Der Abgeordnete de Jesus Fernandes hat gesagt, die Ministerin hätte hier nichts dazu gesagt, wie man sich die Lösungen in der Pflegeversicherung vorgestellt.

(Zuruf von Ministerin Stefanie Drese)

Das stimmt ja so nicht. Ich will es nur mal kurz und knapp und mit einfachen Worten wiederholen. Sie sagte, das ist eine derartig große Aufgabe, da müssen wir zusammenbleiben, da kriegen wir nur eine Lösung auf Bundesebene hin. Das ist der erste Punkt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Der zweite Punkt – da kommen wir jetzt zu –, der zweite Punkt ist, man braucht zusätzliches Geld. Das kann man zur Verfügung stellen, indem man aus Steuermitteln unmittelbar und direkt in die Pflegeversicherung oder zur Pflegeversicherung Geld bringt, oder man kann es dadurch herstellen, indem man den sogenannten SockelSpitze-Tausch vornimmt. Das heißt also, dass man sagt, der Anteil der Pflegebedürftigen ist begrenzt und alles, was darüber an Kosten hinausgeht, das wird letztendlich aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert. Das kostet alles einen Haufen Geld.

Es gibt da Papiere zu. Die Ministerin hat berichtet von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die sich schwerpunktmäßig damit beschäftigt hat. Die haben sich im Rahmen ihrer Beschlusslage dahinter gestellt und haben gesagt, das sehen wir, weil die Entwicklung ist ja folgende: Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, hat das dazu geführt, dass kaum ein Pflegebedürftiger noch sozialhilfebedürftig war. Ich habe die genauen Zahlen nicht da, aber das könnte ich gegebenenfalls nachliefern. Der Trend geht heute in die ganz andere Richtung. Der Grund ist klar. Wenn ich also auf der einen Seite hergehe und sage, ich will Altenpflegekräfte deutlich besser bezahlen, wofür es viele, viele Gründe gibt, dann habe ich auf der anderen Seite natürlich die Frage der Refinanzierung. Und diese Refinanzierungsproblematik führt dazu, dass letztendlich Kosten steigen.

Wir haben ein multiples Problem an der Stelle. Nicht nur, dass unsere Altenpflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern noch weniger Geld verdienen als die in Bayern oder Baden-Württemberg, obwohl die Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern, gerade im Bereich der Altenpflege, in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Also das mediane Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Altenpflege stieg in den Jahren von 2015 auf 2019 um 25,24 Prozent. Alleine von 2018 auf 2019 hatten wir eine Steigerung von nicht ganz 6,5 Prozent. Das sind ganz anständige Beträge, um die das aufwächst. Also da gibt es im Grunde noch ein Problem, dass in anderen Ländern deutlich mehr verdient wird.

Wir haben aber ein Problem auch beispielsweise, wenn man die Altenpflege mit den Krankenhäusern vergleicht. Das heißt, eine 40-Stunden-Kraft im Krankenhaus hat ungefähr 1.000 Euro brutto mehr in der Tasche. Und jetzt haben wir die Ausbildung vereinheitlicht, die machen jetzt diese sogenannte einheitliche Ausbildung. Und wenn die Leute fertig sind, können Sie sich mal die Frage stellen,

wo werden die wahrscheinlich hingehen. Werden die sagen, ich verzichte auf 1.000 Euro brutto und gehe lieber in die Altenpflege, oder werden die sagen, ich gehe lieber ins Krankenhaus? Und ich habe hier jemanden erlebt, einen Vertreter eines großen Krankenhausbetreibers, der hat zu mir gesagt, ja, und wir kannibalisieren jetzt die Reha-Einrichtungen und die Altenpflege, und zwar aus folgendem Grund, weil aus dem Krankenhausbudgets hat man jetzt die Pflege herausgenommen, das wird extrabudgetär bezahlt, und sie sind aufgefordert und verpflichtet, für bestimmte Betten in den Abteilungen zusätzliches Personal einzustellen. Das ist die Situation.

Stimmt das, was hier vorgetragen wurde, dass der Bereich der Investitionskosten in Mecklenburg-Vorpommern sich auf 338 Euro beläuft? Dieser Bereich Investitionskosten ist aber nicht der größte Kostenblock, den Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zu tragen haben, sondern wir haben 600 Euro im Bereich von Unterkunft und Verpflegung und wir haben 602 Euro bei den einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen. Das ist das, was Leute für Pflege obendrauf zahlen müssen. Damit kommen wir in Mecklenburg-Vorpommern, das ist die Zahl, die ich habe, auf eine Summe von 1.540 Euro monatlich. Das ist Stand 1. Juli 2020 ohne die Ausbildungskosten. Damit sind wir am zweituntersten Platz. Günstiger ist die Situation nur in Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen, das ist die andere Spitze der Bewegung,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Da verdient man aber auch mehr.)

da liegen die Zuzahlungskosten bei 2.405 Euro. Das heißt also, wenn man sich vorstellt, die Einkommen wachsen bei uns entsprechend auch, dann wissen wir also, was passiert.

Aber was für mich der Kern dieser Aussprache ist und, ich glaube, wo man mit aufräumen muss, ist diese Implikation der LINKEN, die immer unterstellt, es gibt jetzt hier irgendwelche großen Pflegekonzerne, die die Leute ausmisten wollen, die versuchen, sich zu bereichern. Das ist auch bei den Ausführungen von Herrn Koplin wieder sehr deutlich geworden.

Ich würde mit Zustimmung der Präsidentin gerne aus der SVZ vom 22.08. zitieren. Und zwar äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion da zum Thema „Investitionskosten in der Pflege“, und er wird hier wörtlich zitiert: „Es kann nicht sein, dass private Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern rund 150 Euro mehr von ihren Bewohnern im Monat für Investitionen in ihre Häuser nehmen als kommunale oder gemeinnützige Träger.“ Dann wird er weiter zitiert: „Dieser Abzocke muss die Landesregierung einen Riegel vorschieben. Frau Schwesig sollte sich das Thema Pflegekosten auf den Tisch ziehen, denn die Landesregierung kann mehr tun. Mit einer Übernahme der Investitionskosten könnten die Bürger deutlich entlastet werden.“

Kann man machen. Wir können sagen, wir übernehmen als Land die Investitionskosten. Wir haben die Zahl gehört, 338 Euro. Sagen wir mal rund 20.000 Leute sind bei uns in Alten- und Pflegeheimen, dann reden wir über schlanke 6,8 Millionen Euro, die sich die Landesregierung das kosten lassen soll. Aber viel schlimmer ist das, was hier unterstellt wird. Die Ministerin hat sehr deutlich ausgeführt, wie die Regeln sind beim Zustandekommen und bei der Berücksichtigung dieser Investitionskosten.

Da sitzt der Pflegeheimbetreiber mit den Kassen am Tisch, nicht mit einer, da ist die AOK dabei, da sind die Ersatzkassen vertreten, da ist der KSV als Kommunaler Sozialverband dabei und so weiter und so fort.

Herr Heydorn, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Koplin?

Jetzt nicht, nein.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nachher?)

Nachher können wir das machen.

Und die ermitteln letztendlich also die Kosten und die legen auch die berücksichtigungsfähigen Investitionskosten fest. Und die Frage, wie hoch Investitionskosten sind, ist nicht in erster Linie davon abhängig, wer ein Heim betreibt, sondern ist in erster Linie davon abhängig, habe ich dafür Zuschüsse bekommen oder nicht.

Es gab damals kurz nach der Wende die sogenannte Artikel-28-Förderung, da sind Investitionen in Alten- und Pflegeheime in Millionenhöhe gefördert worden, in Millionenhöhe gefördert. Und dass in solchen …

(Harry Glawe, CDU: Artikel 52.)

Artikel 52, nicht 28, Artikel 52. Danke, Herr Glawe!

Artikel-52-Förderung, da sind in Größenordnungen diese Einrichtungen gefördert worden. Und das, was gefördert wurde, kann natürlich nicht eins zu eins in die Investitionskosten durchgereicht werden, sondern muss außen vor bleiben, sodass geförderte Einrichtungen natürlich geringere Investitionskosten haben als nicht geförderte Einrichtungen.

Und jetzt hat Herr Koplin selber darauf hingewiesen, was letztendlich in diese Investitionskosten einfließen darf, nämlich die Anschaffung, die Herstellung, die Wiederbeschaffung, die Ergänzung und das Thema „Instandsetzung und Instandhaltung von Gebäuden und abschreibungsfähigen Anlagegütern“. Das fließt in die Investitionskosten. Und wenn man sich mal anguckt, wann die Alten- und Pflegeheime gebaut worden sind, da ist so irgendwie nach der Wende, kurz danach ging es los, rege Bauaktivität. Wir sind jetzt im Jahr 2020, und eins ist klar, da sind Ersatzinvestitionen fällig, und die gehen rein in die Investitionskosten. Und das Perfide, das Perfide ist hier an dieser Geschichte, dass einer bestimmten Gruppe von Betreibern von Einrichtungen unterstellt wird, dass sie böswillig unterwegs sind und sich letztendlich nur bereichern wollen. In dem System ist das extrem schwierig.

Ich will noch auf etwas anderes verweisen. Als die letzte Reform des Pflegeversicherungsgesetzes anstand, hat man sich darüber gestritten, wie es denn mit dem Thema „Gewinn in der Kalkulation“ aussehen soll. Und im ersten Entwurf der Bundesregierung war nichts drin. Da gab es einen großen Aufschrei, und es wurde gefragt, ja, wer finanziert denn letztendlich oder wer trägt hier das Risiko. Und dann hat man gesagt, jawohl, das stimmt, da muss man ein bisschen was machen. Meines Wissens liegt das, was sie als Alten- und Pflegeheimbetreiber als Gewinn in ihre Kalkulation, die dann zu verhandeln ist, was sie da einkalkulieren dürfen, liegt unter fünf Prozent. Wenn dann jemand sagt, wie Herr Olijnyk, der hier zitiert

wird, also da lässt sich richtig Reibach machen, dann würde ich gerne einmal wissen, wie das in diesen Rahmenbedingungen möglich ist.

Also hier laufen schon Sachen ab, die, wie ich finde, haben schon ein gewisses Maß an Perfidität. Völlig korrekt ist, dass wir hier Veränderungen brauchen und dass es letztendlich nicht so weitergehen kann, dass Bewohner von Alten- und Pflegeheimen kontinuierlich damit belastet werden, dass ihre Eigenanteile steigen und die Leute peu à peu, Stück für Stück immer mehr in die Sozialhilfe gehen müssen. Das halte ich genauso für falsch wie alle anderen. Aber dann muss man die Dinge auch korrekt darstellen und muss bereit sein, sich auch sachlich damit auseinanderzusetzen, und da habe ich den Eindruck, Herr Koplin, da haben Sie durchaus in erheblichem Umfang Luft nach oben. – Jetzt bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit, und wenn Sie hier noch Ihre Zwischenintervention machen würden wollen, dann stehe ich dafür zur Verfügung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das entscheiden nicht Sie, Herr Heydorn!)

Herr Heydorn, das ist sehr löblich, dass Sie die Bereitschaft erkennen. Ich würde es gerne trotzdem einmal klarstellen. Mittlerweile liegt der Antrag auf Kurzintervention vor, so habe ich das gerade verstanden, das Zeichen. Das heißt, Herr Koplin hat jetzt die Möglichkeit der Kurzintervention.

Danke schön, Frau Präsidentin!