Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Den Gesetzentwurf unverändert in Zweiter Lesung haben wir heute hier trotz Kritikpunkten, so haben wir es zumindest eben bei unserem eigenen Antrag gehört.
Herr Koplin, Sie wollten uns quasi noch mal darauf hinweisen, dass wir ein paar Sachen nicht verstanden haben. Wir haben damals Ihren Antrag auch abgelehnt, weil er überhaupt nicht weit genug geht. Und noch mal: Wir hatten in der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses darüber gesprochen, dass es bei der Wohlfahrtsfinanzierung um den nicht refinanzierbaren Bereich geht. Und genau aufgrund dieser Gesetzesgrundlage werden die Landesgeschäftsstellen der Landesverbände, also der Spitzenverbände, finanziert.
Und dann gehen Sie mal selber … Sie haben gerade ein Tablet oder irgend so was in der Nähe? Nein, aber machen Sie das mal! Gehen Sie mal auf die Transparenzda
tenbank, gucken Sie sich den AWO-Landesverband an, was der so für Geld kriegt! Ja, und dann werden Sie feststellen, er bekommt einen Haufen Geld vom Land, vom Bund und von seinen Kreisverbänden. Und das bedeutet nichts anderes letztendlich, als dass es hier kein nicht refinanzierbarer Bereich ist, sondern dass die Landesgeschäftsstellen sich sehr wohl auch selber finanzieren könnten, wenn sie es denn wollten
Und weil Sie diese ganzen Kritikpunkte und Knackpunkte bei diesem Gesetzentwurf weder aufgreifen noch angreifen, weil Sie auf einem Kuschelkurs mit der SPD sind, deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch in dieser Lesung ab.
Und, wie Herr Heydorn schon richtig ausgeführt hat, Tagesordnungspunkt 8: Die Landesregierung hat natürlich Ihren Antrag wieder genutzt, um dann auch mal aktiv zu werden. Das kennen wir von unseren Anträgen ebenfalls, dass Frau Drese dann schnell über die Presse verkündet, dass sie das sowieso schon macht, was wir oder Sie beantragen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
An dieser Stelle möchte ich für die Abgeordneten, die sich nicht im Plenarsaal befinden, aber an der Abstimmung teilnehmen wollen, darauf hinweisen, dass ich jetzt die letzte Rednerin aufrufe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns also in Zweiter Lesung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Linksfraktion, nachdem eine Überweisung im Juni durch den Landtag abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Inkrafttreten des zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes und damit die finanzielle Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratungen um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.
Wir als CDU-Fraktion haben den Gesetzentwurf in Erster Lesung abgelehnt und werden dies auch heute tun. Dabei lehnen wir keineswegs ab, dass die Finanzierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung aufgrund nachvollziehbarer Gründe erst zum 1. Januar 2022 umgestellt wird. Im Gegenteil, wir unterstützen die Bitte der kommunalen Ebene, diese Verschiebung aufgrund der Bewältigung der besonderen Herausforderungen infolge der Corona-Pandemie vorzunehmen, denn diese schwierige Aufgabe hat alle personellen Ressourcen gebunden. Aus diesem Grunde konnten bekanntermaßen die Verhandlungen zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene über die Zuweisungsvereinbarungen, die die zukünftige Grundlage für die Bereitstellung der Landes
mittel für die Sozial- und Gesundheitsberatungen darstellen, vorübergehend nicht fortgesetzt werden.
Und, Herr Koplin, die Finanzierung ist selbstverständlich der erste Schritt. Und wenn Sie sich erinnern, haben wir im Sozialausschuss auch über das Modellprojekt zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft in VorpommernRügen gesprochen. Man kann ja wohl nicht leugnen, dass da ein Zusammenhang besteht. Die Landkreise waren sehr unterschiedlich aufgestellt in ihrer Vorbereitung.
Doch wie sich im Vorfeld der vergangenen Landtagssitzung herausgestellt hatte, wurde die Bitte der kommunalen Ebene umgehend aufgegriffen, ein entsprechender Gesetzentwurf durch das Ministerium vorbereitet und in die Verbandsanhörung gegeben. Aus diesem Grund hat sich Ihr Gesetzentwurf, liebe Linksfraktion, erübrigt, und dabei konnte ich Ihre Kritik in Teilen nachvollziehen, denn auch wir wünschen uns stets eine frühzeitige Information im Sozialausschuss über neue Entwicklungen, egal welcher Art. Doch entscheidend ist es, dass, nachdem die kommunale Ebene um Hilfe gebeten hatte, Maßnahmen vorbereitet und eingeleitet wurden, um für die finanzielle Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung vor dem Hintergrund der besonderen Situation ausreichend Vorbereitungszeit gewährleisten zu können.
Und wenn ich mich recht entsinne, gab es vonseiten der Opposition insbesondere zwei Kritikpunkte, die ich an dieser Stelle zurückweisen möchte:
Zum einen stand der Vorwurf im Raum, dass der Landtag nicht an der Entscheidung über die Gesetzesänderung beteiligt werden würde. Dem ist mitnichten so. Herr Heydorn hat in der vergangenen Sitzung schon richtigerweise darauf hingewiesen. Und bei einem genaueren Blick auf die Tagesordnung heute wird deutlich, dass ein entsprechender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung steht. Und sofern einer Überweisung in den Sozial- und Finanzausschuss dann zugestimmt wird, ist er auch noch mal Beratungsgegenstand im Ausschuss sowie im Landtag natürlich in Zweiter Lesung.
Zum anderen stand die Befürchtung im Raum, dass nicht rechtzeitig Klarheit geschaffen werden würde. Auch diese Auffassung teile ich nicht, denn – das muss auch noch mal gesagt werden – nur, weil so schnell reagiert und ein Gesetzentwurf durch das zuständige Ministerium vorbereitet wurde, kann die Gesetzesänderung noch rechtzeitig auf den Weg gebracht werden, und das in einem geregelten und einem geordneten Verfahren, das eine breite Beteiligung ermöglicht.
Zudem enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung noch weitergehende Änderungen, die die Landesausführungsgesetze des SGB IX und XII betreffen. Darüber werden wir ja im Verlauf der Landtagssitzung noch beraten. Danach aber erwarten wir dann auch Ergebnisse. Das sind die Kommunen dann auch den Menschen, die soziale und gesundheitliche Beratung benötigen, und auch den Leistungserbringern schuldig. Dann dürften die Landkreise und die kreisfreien Städte genügend Zeit gehabt haben, den Umsetzungsprozess vorzubereiten und die eigenen Planungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Beratung zu Ende zu führen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes auf Drucksache 7/5003.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5003 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, Drucksache 7/5241.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Erste Lesung) – Drucksache 7/5241 –
(Dr. Ralph Weber, AfD: Professor Doktor! Ich kann nichts dafür, dass Sie keine akademische Bildung haben.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist so was von belanglos! Haben Sie nicht was Fachliches beizutragen, Herr Professor?!)
Also diese Diskussion sollten wir hier unterlassen. Wenn es dazu Klärungsbedarf gibt, dann machen wir das hinterher und auch möglicherweise bilateral.
Ich würde aber, ich möchte ungern dieser Debatte ausweichen. Herr Weber, ich bin sehr stolz darauf, dass ich Arbeiterkind bin, und wenn Sie Ihr Ego damit stillen, dass Sie Professor Doktor sind, dann sage ich gerne „Professor Doktor“. Das sagt viel über Ihre Eitelkeit und über Ihre Überheblichkeit gegenüber anderen ohne diese Abschlüsse aus.
Ich bitte um Entschuldigung, dass Sie, sehr geehrte Abgeordnete, eine Minute warten mussten, aber Sie kennen die Gepflogenheiten, es gibt Anliegen von Abgeordneten am Rande des Parlaments, die besprochen werden sollen, und da bitte ich um Verständnis, dass ich diesen Anliegen gefolgt bin, und würde gern aber jetzt zum Thema kommen.
Wie alle wissen, liegt der Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vor und es ist deshalb ein ganz wichtiges Anliegen – es ist so ein technischer Begriff –, weil er viel darüber aussagt, wie sich die Medienlandschaft in den letzten Jahren verändert hat. Wie alle wissen, ist es so, dass wir zurzeit die Medienordnung haben, insbesondere für die klassischen Medien Radio- oder Fernsehsender, aber eine moderne Medienaufsicht muss sich natürlich auch auf das Internet einstellen. Wenn Jugendliche früher als Berufswunsch gesagt haben, ich will etwas mit Medien machen, dann war der erste Schritt oft ein Praktikum bei der örtlichen Zeitung oder beim Radio. Heute sagen Jugendliche, ich will YouTuber werden, damit kann ich sofort an meinem eigenen Rechner anfangen, und wenn ich dann ein paar Follower habe, dann kann ich vielleicht sogar Influencer werden.
So hat sich die Medienlandschaft verändert und erweitert. Medien sind ins Internet gewandert. Es gibt dort viel mehr Anbieter und viel mehr Zugänge auch zu Nachrichten. Allerdings wird diese schöne neue Medienwelt auch von Weltkonzernen wie Google und Facebook mehr mit ihren eigenen Interessen geprägt als von den jugendlichen Medienmachern selber. Und deshalb muss eine moderne Medienaufsicht auch ins Internet. Angebote im Internet müssen genauso kontrolliert werden wie klassische Radio- oder Fernsehsender. Und das ist bis jetzt nicht der Fall. Man kann veröffentlichen, was man will, auch Fehlinformationen, Fake News und rechtsextremistische Verschwörungstheorien. Dabei können wir es nicht einfach...