Und auch Sie, da Sie es gerade sagen, niemand erzählt, wie das bezahlt werden soll, niemand! Ihre Partei nicht, die SPD nicht. Es erzählt uns niemand, wer das alles bezahlen soll. Das erzählen Sie den Bürgern auch nicht. Das ist in dieser ganzen Debatte etwas unehrlich. Und dann kann man doch den Spielball dann auch aufnehmen, was Herr Schäuble gesagt hat. Wenn diese Krise eine Chance ist, dann können wir die doch auch für uns nutzen, und dann können wir eben auch diese Krise dafür benutzen. Wenn hier schon Geld mit dem Helikopter in alle Richtungen abgeschmissen wird, scheinbar willkürlich, weil es keine andere Lösung gibt, vermeintlich von Ihnen, dann nutzen wir doch diese Krise, um aus dem Euro auszusteigen, um unsere eigene Währungshoheit wieder zurück ins Land zu holen und dann die Bundesbank in der Lage ist, eine Währungsreform durchzuführen, damit nicht Generationen für Ihre Entscheidungen hier heute zahlen müssen, meine Damen und Herren!
Und genau deswegen haben wir diesen Antrag hier draufgelassen, weil er nämlich rückwirkend zum 01.03. die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für unsere Leute im Land – wohlgemerkt über 200.000, die in Kurzarbeit sind – bedeuten würde, und lassen den hier auch noch mal in Zweiter Lesung abstimmen, obwohl Sie ihn nicht mal überwiesen haben, meine Damen und Herren. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte im Mai nun also die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der AfD zur Einführung eines Landeskurzarbeitergeldes für Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte mich insgesamt kurzfassen – nicht ganz so kurz wie mein
Vorredner –, denn im Prinzip ist alles gesagt, und die Gründe zur Ablehnung dieses Antrags haben sich nicht geändert, und ich habe sie in meiner Rede zur Ersten Lesung bereits ausgeführt.
Die Zuständigkeiten und Kompetenzen bei dieser Thematik liegen beim Bund und bei den Arbeitsagenturen.
Wir wollen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Krise nicht mit noch mehr Arbeit und Bürokratie überbelasten, indem wir ihnen diese Aufgabe übertragen, so, wie es Ihr Gesetzentwurf vorsieht.
Des Weiteren gibt es ja den angesprochenen Koalitionsbeschluss von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene vom April dieses Jahres, welcher vorsieht, dass das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 77 beziehungsweise 70 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 87 beziehungsweise 80 Prozent erhöht wird. In diesem Zuge möchte ich auch noch mal den Vorschlag unseres Bundesfinanzministers Olaf Scholz und unseres Arbeitsministers Hubertus Heil ausdrücklich begrüßen, denn die beiden forderten, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate zu verlängern, heißt konkret, maximal bis zum Dezember 2021.
Der Koalitionsausschuss im Bund ist dem gefolgt und wir haben den Vorschlag gestern Abend beschlossen. Da die Corona-Krise in den nächsten Wochen ja nicht einfach so vorbei ist, empfinde ich das als genau das richtige Signal der Bundesregierung, denn das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt und auch gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern viele Arbeitsplätze gesichert. Wir werden also auch weiterhin an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land stehen.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Das seid ihr schon lange nicht mehr. – Andreas Butzki, SPD: Aber ihr?! Ich lach mich tot!)
Es ist nun wichtig, es ist nun wichtig, dass die potenzielle Angst vor einer zweiten Corona-Welle nicht zu einer anhaltenden Lähmung der Wirtschaft führt, und deshalb finde ich Ihr Verhalten, liebe AfD, auch mehr als scheinheilig und unanständig. Mit solchen Vorschlägen zur Einführung eines Landeskurzarbeitergeldes spielen Sie sich hier als Partei der arbeitenden Bevölkerung auf, aber gleichzeitig sind Sie die Ersten, die gegen Maskenpflicht und überzogene Regeln hetzen und sich nicht an geltende Bestimmungen halten, so wie zuletzt Ihr Kollege Herr Brandner im ICE auf die schöne Insel Rügen.
Die ganzen Corona-Regeln dienen doch gerade dazu, dass wir keine steigenden Infektionszahlen und keine zweite Welle bekommen, denn wenn das passiert, muss die Wirtschaft wieder heruntergefahren werden und es kommen wieder mehr Leute in Kurzarbeit beziehungsweise bleiben länger in Kurzarbeit. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Und Ihr gesamtes Verhalten hier im
Die Investitionsbereitschaft beim Mittelstand muss jetzt weiter angekurbelt werden, um die Wirtschaft zum Laufen zu bekommen. Das sichert Arbeitsplätze. Bei der Eisengießerei Torgelow, dem Windkraftanlagenbauer Nordex oder auch bei den MV WERFTEN wird intensiv an Hilfsmaßnahmen gearbeitet. Das Land unterstützt Unternehmen bestmöglich, um durch diese Krise zu kommen.
Im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld tauchen hier und da nun aber vermehrt Missbrauchsfälle auf. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch mal betonen, dass diese Pandemie kein Anlass zur Vernachlässigung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter, obwohl sie sich in Kurzarbeit befinden, ihre tatsächliche Arbeitszeit vollumfänglich leisten und genauso viel Arbeit leisten müssen wie bereits vor der Krise.
Wir als SPD stehen weiterhin an ihrer Seite und machen weiter Politik im Sinne der Menschen von MecklenburgVorpommern.
Ein vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und der Bezugsdauer, aber auch der Kinderbonus, die Familienentlastung und die verschiedenen Konjunktur- und Hilfspakete für Wirtschaft, Kultur, Sport, Ehrenamt und Co haben gezeigt, dass wir auch in der Krise das Land führen können, und das werden wir auch weiter so tun. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Mai haben wir im Rahmen der Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf zuletzt darüber diskutiert, wie wir in Mecklenburg-Vorpommern dazu beitragen können, die Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten abzufedern. Und ich habe damals gesagt, dass hier tatsächlich ein wichtiges Thema aufgegriffen wurde.
Warum? Einerseits, weil die Mehrwertsteuersenkung als Anreiz zur Ankurbelung des Konsums für die Bürgerinnen und Bürger neben den Milliarden an Wirtschaftshilfen und der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus den Kassen der Arbeitslosenversicherungen für die Unternehmen doch eher bescheiden daherkamen, und andererseits, weil das nach wie vor niedrige Lohnniveau in unserem Land immer dann, wenn Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld gezahlt werden, natürlich besonders zu Buche schlägt.
Zur Erinnerung: Ein zum Mindestlohn beschäftigter Familienvater mit einer 40-Stunden-Woche erhält einen Bruttomonatslohn in Höhe von 1.621 Euro. Abzüglich Steuern und Abgaben ergibt das netto circa 1.200 Euro. 67 Prozent davon sind 805,55 Euro, 77 Prozent wären 925,78 Euro und 87 Prozent 1.086 Euro. Das ist nun
wirklich nicht üppig, und genau deshalb hatte der Landtag im Rahmen seiner Sondersitzung zum Nachtragshaushalt Anfang April ja auch eine Entschließung verabschiedet, die eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes vorsah – und nach unserem Verständnis ab dem ersten Tag und ohne Stufenmodell, wie letztlich auf der Bundesebene beschlossen.
Dies wäre im leider immer noch Niedriglohnland M-V zweifellos die effektivste Hilfe für betroffene Beschäftigte gewesen und hätte für viele den Gang zum Jobcenter und den Antrag auf aufstockende Leistungen verhindert. Doch die Landesregierung wertet die im Bund getroffenen Regelungen – und es klang beim Kollegen Brade ja eben auch noch mal an – zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 beziehungsweise 77 Prozent nach vier Monaten und 80 beziehungsweise 87 Prozent des letzten Nettoeinkommens nach sieben Monaten inzwischen offenbar als Erfolg ihrer Aktivitäten, wie sie auch in der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Neustart-Prämie und Verlängerung der Kurzarbeit“ deutlich macht.
Das muss mit Blick auf die seinerzeit durchaus harsche Kritik zum Beispiel aus dem Gewerkschaftslager verwundern. Vor allem die NGG, zuständig unter anderem für den besonders gebeutelten Bereich der Hotels und Gaststätten, hatte die gestaffelte Erhöhung als Schlag ins Gesicht und faulen Kompromiss auf dem Rücken der Beschäftigten bezeichnet. Und begründet wurde dies damit, dass die Erhöhung für Menschen mit niedrigem Einkommen einfach zu spät käme und die Staffelung an dem vorbeigehe, was diese zum Leben bräuchten.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, alle Kritik half nichts, der Zug in Sachen „Anhebung des Kurzarbeitergeldes ab dem ersten Tag“ war auf der Bundesebene bereits abgefahren, und deshalb haben die regionalen Gewerkschaftsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern Druck gemacht, um durch eine Landeslösung wenigstens einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, die infolge der Corona-Krise bei den Beschäftigten eingetretenen Kaufkraftverluste auszugleichen. Ergebnis dieser Bemühungen ist die im Zukunftsbündnis M-V beschlossene sogenannte Neustart-Prämie. Immerhin 25 Millionen werden dafür zur Verfügung gestellt. Unternehmen können für die Abmilderung der besonderen Belastung ihrer Beschäftigten entsprechende Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 50 Prozent betrug. Insgesamt kann diese Prämie für maximal fünf Monate und in Höhe von maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ausgezahlt werden, sie ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Nun ist es für eine abschließende Bewertung dieses Instrumentes noch zu früh, denn Aussagen zur Zahl der potenziellen Nutzer konnte oder wollte die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine schon angesprochene Kleine Anfrage noch nicht treffen. Was man nach meiner persönlichen Auffassung durchaus anerkennen sollte, ist, dass es hierzulande gelungen ist, überhaupt ein eigenes Unterstützungsinstrument an den Start zu bringen. Und sicherlich kann man sagen, dass eine Neustart-Prämie, von der potenziell einige Tausend Beschäftigte, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, profitieren könnten, besser ist als nichts – immer vorausgesetzt natürlich, die Unternehmen rufen das Geld auch ab und stellen entsprechende Anträge für ihre Beschäftigten
Wo die Schwachpunkte der Neustart-Prämie liegen, darauf hat meine Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg schon im Kontext der Veröffentlichung der ersten Rahmenbedingungen hingewiesen. Ich will nur zwei exemplarisch nennen: Die Vorgabe zur besonderen coronabedingten Betroffenheit von mindestens 50 Prozent Kurzarbeit schließt eine nicht unbeträchtliche Zahl von Betroffenen von vornherein aus. Und solche, die gar nicht neu durchstarten können, zum Beispiel, weil ihr Unternehmen trotz zwischenzeitlicher Inanspruchnahme von Kurzarbeit schlussendlich doch die Arbeitsplätze abbauen musste, schauen ebenfalls in die Röhre.
Auf den Umgang mit den Schwächsten, den Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV, während und nach der Corona-Krise will ich hier heute gar nicht vertiefend eingehen. Das Thema wird meine Fraktion sicher in nicht allzu ferner Zukunft noch einmal zur Diskussion stellen. Nur eines an dieser Stelle: Ich finde es beschämend, wie zwischenzeitlich selbst die mickrige Regelsatzerhöhung von Vertretern der CDU/CSU wie Herrn Seehofer zur Disposition gestellt wurde.
Zusammengefasst: In Ermangelung einer optimalen Ausgestaltung der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Bund gibt es jetzt im Land die Neustart-Prämie. Bezüglich der Umsetzung werden wir auch sehr genau hinschauen, wie viel Geld von den bereitgestellten 25 Millionen tatsächlich abfließt, und darüber hinaus auch regelmäßig hinterfragen, wie viele Beschäftigte im Land dann am Ende des Tages tatsächlich die Prämie in welcher Höhe erhalten haben.
Dass es im Bundeskabinett gestern Nacht noch eine Verständigung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gab – Entschuldigung, nicht Bundeskabinett, das ist falsch, Koalitionsausschuss wäre richtig –, ist natürlich zu begrüßen. Auch der Landtag hatte ja im Zuge der Beschlussfassung zu den Werften bereits einen Auftrag an die Landesregierung ausgelöst, sich entsprechend einzusetzen. Ob wahltaktisch, also aus Angst vor steigenden Arbeitslosenzahlen im Jahr der Bundestagswahl motiviert oder nicht, ist mir an der Stelle persönlich ziemlich egal, denn Fakt ist, Kurzarbeit hat auch hierzulande viele Tausend Beschäftigte vor dem Fall in die Arbeitslosigkeit bewahrt und sie wird wohl noch recht lange benötigt, denn wenn alles gut läuft, könnte die Wirtschaftsleistung, Prognosen zufolge, Ende 2021, wahrscheinlich aber erst 2022 wieder das Vorkrisenniveau erreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu meinem großen Bedauern hat der Antragsteller sehr wenig zum vorliegenden Gesetzentwurf gesagt. Vielleicht tut er das ja noch mal in seinem zweiten Redebeitrag.
Ich habe am 18. Mai im Rahmen der Ersten Lesung schon auf die Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes hingewiesen, und da Wiederholen bekanntlich festigt, nicht nur in der Schule, möchte ich das hier auch noch mal kurz tun: Erster Punkt, systematisch hätte man natürlich die Zuständigkeit für das Landeskurzarbeitergeld bei der BA lassen müssen. Da ist der Kollege Brade auch schon drauf eingegangen, das hat dann die AfD in der Debatte sogar selbst eingeräumt. Warum jetzt kein Änderungsantrag vorliegt, lasse ich mal im Raum stehen. Dann habe ich angesprochen, dass die Kosten, die angesetzt sind, viel zu niedrig prognostiziert sind und deswegen – drittens – auch die Gegenfinanzierungsquelle, nämlich der beliebte Strategiefonds, natürlich hier auch gar nicht passt, weil da gar nicht ausreichend Mittel drin wären.
Und was ist jetzt passiert in der Zwischenzeit? Man hätte ja denken können, vielleicht, dass sich die AfD mal die eine oder andere Kritik zu Herzen nimmt. Das ist natürlich nicht passiert, bis dato jedenfalls liegt mir kein Änderungsantrag vor zum Gesetzentwurf. Das hätte man dann ja, wenn man es ernst gemeint hätte und es hier nicht nur um Politklamauk gehen würde, uns hier heute vorlegen können. Das liegt nicht vor, von daher bleiben wir dort auch bei unserer Position.
Und, Herr de Jesus Fernandes, da gebe ich dann den Vertretern der Medien recht, die Sie gefragt haben, ob es nicht sinnvoll wäre, den Antrag vielleicht zurückzuziehen. Spätestens nach der Entscheidung des gestrigen Abends, der heutigen Nacht im Koalitionsausschuss in Berlin, glaube ich, wäre es auch vernünftig gewesen zu sagen, jawohl, das ist eine gute Entscheidung dort auch in Berlin. Das Kurzarbeitergeld – und das eint uns wahrscheinlich alle hier im Saal – hat sich bewährt als Instrument, auch in der Krise, und es wird fortgeführt die Erhöhung des Kurzarbeitergelds von 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und dann 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat, wird verlängert bis zum 31.12.2021.
Ich glaube, das ist die gute Botschaft hier an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass der vom gestrigen Koalitionsausschuss in Berlin ausgegangen ist. Der Beschluss ist sehr umfangreich, hat auch noch weitere Punkte. Das überreiche ich Ihnen gerne, werte Kollegen von der AfD. Und von daher hat sich, glaube ich, auch der Ansatz hier mit dem Gesetzentwurf dann auch erledigt, und von daher sollten wir uns darauf konzentrieren, die Maßnahmen auf Bundesebene entsprechend zu begleiten und zu flankieren. Wir stehen hier entschlossen auch weiter an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und deswegen unterstützen wir das, was gestern Abend in Berlin vereinbart und beschlossen wurde. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!