Protocol of the Session on June 10, 2020

Auch hier haben Sie nicht nachgebessert seit der Ersten Lesung, obwohl die Argumente hier genannt wurden. Das zeigt, dass Sie das alles nur halbherzig angehen,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

halbherzig agieren und dass es einfach nur populistisch ist. Das hat auch nichts mit dem Ausschuss zu tun, Herr de Jesus de Fernandes,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!)

sondern Sie hätten sich mal hinsetzen müssen und die Zahlen ausrechnen können. Das können Sie nicht, das haben wir schon bei früheren Anträgen gesehen. Insofern können wir das einfach nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Ich gehe nicht davon aus, dass Sie absichtlich den Namen des Abgeordneten de Jesus Fernandes falsch aussprechen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eigentlich ist sie ja hochgebildet. Sie müsste das doch hinkriegen.)

Trotzdem appelliere ich noch mal, dass jeder sich bemüht, jeden Abgeordneten korrekt anzusprechen.

Und jetzt hat das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des KiföG in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung vor. In der Ersten Lesung in der Landtagssitzung am 11. März haben wir einer Überweisung in die Ausschüsse nicht zugestimmt, und auch heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Und ich möchte im Folgenden auch noch einmal die Gründe dafür nennen:

Erstens. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, also 50 Wochenstunden, für jene Eltern vor, in deren Haushalt ein weiteres Geschwisterkind im Vorschulalter lebt. Zweifelsohne würde damit auch ein Anstieg der Ganztagsbetreuungsplätze verbunden sein, der sowohl finanziell als auch personell bewerkstelligt werden müsste. In finanzieller Hinsicht wären hier gemäß Paragraf 25 fortfolgende des KiföG sowohl die Kommunen, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie das Land in der Verantwortung, die zusätzlichen Kosten zu tragen. Und nicht zuletzt seit der Corona-Krise und den daraus resultierenden Mindereinnahmen lehnen wir eine weitere Mehrbelastung der Kommunen und Landkreise ab. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird zwar darauf verwiesen, dass das Land die entstehenden Mehrkosten zu tragen hat, es ist jedoch weder ein Kostendeckungsvorschlag aus dem Haushalt aufgeführt noch eine entsprechende Änderung des KiföG im Gesetzentwurf vorgesehen.

Zweitens. Erst kürzlich haben wir im Landtag erneut über die Fachkräftesituation in der Kindertagesförderung beraten. Der erweiterte Rechtsanspruch auf eine Ganztagsförderung müsste auch personell aufgefangen werden. Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Mecklenburg-Vorpommern ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen. Erste Maßnahmen des Landes wurden in der Vergangenheit bereits eingeleitet. Beispielhaft nennen kann ich hier die Einführung der vergüteten Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher sowie die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im Bereich der klassischen Kitaausbildung. Darüber hinaus hat sich die Anzahl des pädagogischen Personals nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2009 erhöht. Aber das würde natürlich trotzdem nicht reichen.

Des Weiteren werden auf Grundlage der bald zur Verfügung stehenden Fachkräftebedarfsanalyse neue Erkenntnisse vorliegen, um weitere Maßnahmen zur Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Kindertageserziehung einzuleiten. Doch diese Maßnahmen werden erst mittel- und langfristig Wirkung zeigen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des KiföG würde hingegen sofortige Auswirkungen mit sich bringen.

Es darf also durchaus bezweifelt werden, ob dieser kurzfristige Anstieg des Betreuungsbedarfes infolge der Erweiterung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsförderung personell gewährleistet werden könnte.

Drittens. Ohnehin erachten wir die bestehende Regelung im KiföG als sinnvoll und zielführend. Sie ermöglicht zum einen eine Teilzeitförderung von 30 Wochenstunden beziehungsweise eine Halbtagsförderung von 20 Wochenstunden. Zum anderen gewährt das KiföG dort, wo es insbesondere im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendig ist, eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden.

Damit, meine Damen und Herren, wird der Anspruch erfüllt, dass Kindertagesförderung, und ich zitiere aus dem KiföG, „familienunterstützend und -ergänzend“ wirken kann. Verschiedene Zahlen unterstreichen zudem, dass das bestehende Betreuungsangebot gut angenommen wird. Zu nennen ist beispielsweise die im bundesweiten Vergleich hohe Betreuungsquote in MecklenburgVorpommern. Ich glaube, das habe ich beim letzten Mal auch schon gesagt. Bei unter Dreijährigen liegt sie bei 56,9 Prozent und bei den von Drei- bis unter Sechsjährigen bei 94,9 Prozent.

Hervorzuheben sind auch die Zahlen im Bereich der Ganztagsförderung. Rund drei Viertel der Kinder in den Kindertagesstätten erhalten eine Förderung von 50 Wochenstunden, nachzulesen im „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2019“. Zudem liegt nach Angaben des „Ländermonitors für frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung“ in diesem Bereich der vertraglich vereinbarte jeweils über dem gewünschten Betreuungsumfang der Eltern, und hier scheint demnach auch keine Notwendigkeit zu bestehen, den Rechtsanspruch auf eine Förderung auszubauen.

Von daher, ich hatte es bereits eingangs erwähnt, werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4738.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4738 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD der Drucksache 7/4738 und folglich auch der Gesetzentwurf auf dieser Drucksache abgelehnt – damit alles korrekt ist fürs Protokoll.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4996, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Förderschulen für alle Förderschwerpunkte erhalten, Drucksache 7/5002.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4996 –

Antrag der Fraktion der AfD Förderschulen für alle Förderschwerpunkte erhalten – Drucksache 7/5002 –

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat der Abgeordnete Herr Kröger für die Fraktion der AfD.

Sehr geehr...

Nichts zu hören? Doch, geht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Es geht um den Erhalt der Förderschulen. Gemäß Paragraf 143 Absatz 12 des Schulgesetzes werden die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache zum 31.07.2020 aufgehoben. Zum 31.07.2027 folgen dann die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Aus der Praxis gab und gibt es viele kritische Stimmen gegen diese Schulschließungen. Im politischen Raum bezieht jedoch bislang nur die AfD konsequent Stellung gegen die nach unserer Auffassung verfehlte Inklusionsstrategie.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das haben wir bei der Novellierung des Schulgesetzes auch durch Anträge im Bildungsausschuss und im Plenum sehr deutlich gemacht. Neuerdings jedoch erhält unsere Position Unterstützung sowohl aus den Reihen der CDU als auch der SPD. Dies ist uns Anlass, das Thema erneut zur Diskussion zu stellen.

(Torsten Renz, CDU: Na, dann lassen Sie mal gucken! Lassen Sie mal gucken!)

Am 25. Februar dieses Jahres besuchte die Familienministerin Giffey die Förderschule Fritz-Dietlof von der Schulenburg in Neukloster,

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Frau Dr., ne?)

eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die 2027 geschlossen werden soll. Dort äußerte die Bundesministerin zum Thema Inklusion, ich zitiere: „Die reine Lehre ist manchmal schöner als die Realität, die ist eine andere. Manche Kinder brauchen eben etwas Anderes als eine 30er-Klasse.“ Zitatende. Und weiter sagte sie, ich zitiere: „Und dann kommt das wahre Leben. Und man sieht eben, dass Förderschulen an ganz vielen Stellen etwas ermöglichen, das an der normalen Schule nicht möglich ist.“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wohlgemerkt, das sagte sie gerade auch im Blick auf die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und widersprach damit offen der Inklusionsstrategie unserer Landesregierung.

Dieser Linie folgte dann am 28. Februar auch Herr Reinhardt – wo ist er denn? – von der CDU-Fraktion, indem er sagte, ich zitiere: „Wenn ich die Signale der Bundesfamilienministerin richtig deute“,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

„dann scheint es gute Argumente für eine gewisse Kursänderung zu geben bis hin zu einer Renaissance der Förderschule.“ Zitatende.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Die Pressestelle hat ja Hochkonjunktur gehabt.)

Zweifellos gibt es auch Fälle, in denen Inklusion sinnvoll sein kann, zum Beispiel bei rein körperlichen, motorischen Behinderungen, wenn die entsprechenden baulichen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sind. Aber solch eine vernünftige Inklusion gestattete das Schulgesetz auch schon vor seiner Novellierung.

Diesem Ziel, meine Damen und Herren, widmet sich nun unser Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Die bisherige Entwicklung und Umsetzung des Inklusionsgedankens war dadurch gekennzeichnet, dass er von seiner ursprünglichen strikten Form immer weiter aufgeweicht wurde, weil er den Praxistest nur unzureichend bestehen konnte. Wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ursprünglich dahin gehend interpretiert, dass sie unbedingt die gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in derselben Lerngruppe verlangte,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

was eine generelle Abschaffung von Förderschulen bedeuten würde, so ist jetzt nur noch vom Auslaufen der Förderschwerpunkte Sprache und Lernen die Rede. Damit wird indirekt zugegeben, dass die UNBehindertenrechtskonvention nicht generell das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder in einer Klasse fordert.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Inklusionsstrategie der Landesregierung sah ursprünglich ja auch die Schließung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vor, doch fand dieser Plan keinen Eingang in die Schulgesetzänderung, offenbar aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis mit dieser Schülergruppe. Insgesamt bieten derzeit 37 Schulen den Förderschwerpunkt Lernen an, mehrere davon in Kombination mit anderen Förderschwerpunkten, von denen perspektivisch nur vier als Förderschulen bestehen bleiben, ausschließlich unter Fortführung des Schwerpunktes geistige Entwicklung. Die Anzahl reiner Förderlernschulen wurde bereits seit 2010 von 37 auf 26, also um etwa 30 Prozent, reduziert.