Protocol of the Session on June 10, 2020

Gut, dann haben Sie vermutlich …

Keine Zwischenreden, jetzt bitte Kurzintervention!

… die POS besucht und die schätze ich gleichwertig, zu Ihrer Kenntnis.

Vielleicht auch besser, das weiß man nicht.

Jedenfalls kennen Sie den Unterschied zwischen den Anforderungen dort und hier, und deshalb ist es keine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Frage der Marktlage, wenn wir ehrlich sind. Wir haben eine Marktlage, dass wir ohne diese Anpassung möglicherweise nicht genügend Lehrkräfte bekommen. Das ist der Hintergrund. Und Sie werden möglicherweise große Probleme haben, diese Anpassung vor den Gerichten, insbesondere vor dem Verfassungsgericht, wenn jemand es anrufen sollte, zu rechtfertigen, denn das Abstandsgebot haben Sie nicht eingehalten. Und alle Wege, jetzt gekünstelt die eine Ausbildung aufzublähen, werden nicht dazu führen, dass inhaltlich sachlich das Abstandsgebot hier gewahrt wurde, und dazu habe ich sehr wenig heute gehört. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Möchten Sie sofort darauf antworten, Herr Butzki?

Na selbstverständlich möchte ich darauf antworten.

Bitte schön!

Herr Förster, wenn ich Ihrer Logik folgen würde, dann müssten wir keine gleichen Löhne für Frauen und Männer haben. Das ist über Jahrzehnte genauso gewesen. Wir hätten kein Frauenwahlrecht,

(allgemeine Unruhe)

das gab es früher auch nicht. Ich will bloß mal sagen, wenn Sie sagen, aus alter Tradition das zu berücksichtigen, es gibt über viele Jahre, Jahrzehnte eine Ungleichbehandlung der Lehrergehälter.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Natürlich braucht es einen Diskussionsprozess, sicherlich war die Ausbildung zu einem Grundschullehramt ein anderes. Ich persönlich bin zur Grundschule – bei uns hieß es Unterstufe – gegangen, habe meine Mittlere Reife gemacht, bei uns hieß es 10.-Klasse-Abschluss, habe Abitur gemacht, 12. Klasse, alles gemacht. Ich habe unterrichtet in unteren Klasse. Ich habe überwiegend unterrichtet von 5 bis 10, ich hatte auch bei mir an der Schule eine Abiturstufe, habe da Mathematikgrundkurs und Abitur-Geografiegrundkurs unterrichtet.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich kann das Leistungsniveau im Gegensatz zu vielen anderen hier im Hause richtig einschätzen, und die Arbeit ist in allen Bereichen sehr, sehr wichtig und sehr, sehr notwendig.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und wissen Sie, wo mir die Arbeit am schwersten gefallen ist? In der Grundschule, also bei uns damals noch in der Unterstufe, weil da ganz andere Anforderungen ge

setzt sind. Ich habe lieber mit den Älteren gearbeitet, und so geht es den Lehrern genauso.

Jede Arbeit ist wichtig, jede Arbeit ist notwendig, und deswegen kann ich wirklich mit vollem Herzen – und ich denke, die Mehrheit hier im Hause wird es auch machen – diesem Lehrerbildungsgesetz, dieser Änderung zustimmen.

Wir haben pro Redebeitrag zwei Kurzinterventionen, die sind angemeldet, und deshalb rufe ich jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Butzki, ich muss hier, glaube ich, mal was klarstellen. Wenn die Bildungsministerin es vorzieht, um 13.00 Uhr, zu Beginn des Bildungsausschusses die Pressekonferenz zu machen, für Neuerungen, Lockerungen im Schulwesen, dann kann sie das tun. Dann habe ich das Recht, dieser Pressekonferenz zu lauschen als bildungspolitische Sprecherin, wenn es zuerst vor die Presse geht und dann in den Bildungsausschuss. Das zum einen.

Zweitens bin ich ständig im Bildungsausschuss anwesend. Ich möchte jetzt nicht aufzählen, wer nicht, manchmal kommt es auch nicht auf körperliche Anwesenheit an.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Und da würde ich dann schon sagen, dass es ganz wichtig ist, dass man sich Gepflogenheiten anguckt.

Unsere Fraktion war vollständig vertreten, so, wie wir die Corona-Regelungen haben. Es gibt also keinen Anlass hier irgendwo zur Kritik im Gegensatz zu meiner Kritik an der Bildungsministerin. Und ganz ehrlich, keiner hatte die Verkürzung des Referendariats auf dem Schirm – du nicht und das Ministerium nicht. Und sich jetzt hier rauszureden mit einer Krücke, das Referendariat verkürzen zu können, das sind keine klaren politischen Botschaften, das ist keine klare Struktur des Studiums. Und das enttäuscht mich, weil dieses Gesetz, so, wie es jeder hier gesagt hat – bis auf die AfD, das ist uninteressant –, so, so wichtig ist.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und deswegen muss man doch mit diesem Gesetz, was die Ausbildung der künftigen Lehrerinnen und Lehrer regelt, sorgsam umgehen, und das ist nicht erfolgt, und das ist meine Kritik und das bleibt auch meine Kritik.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Möchten Sie darauf erwidern, Herr Butzki?

Ja, ganz kurz nur.

Bitte schön!

Richtig ist, dass ich von diesem Zitat, was du gezeigt hast, von dieser Pressemitteilung keine Kenntnis hatte, deswegen hatte ich auch im Nachgang diesen Anruf geführt. Ich weiß aber, dass im Vorfeld

es Absprachen gab, dass insgesamt das Studium nicht länger sein sollte. Das Studium soll auf zehn Semester generell gleichgestellt werden den anderen Lehramtsstudiengängen, und es besteht die Möglichkeit – darauf hast du ja schon lange hingewiesen gehabt –, dass man das Referendariat von 18 auf 12 Monate runterfahren kann. Das wird hiermit gemacht. Und es wird eine große Novelle oder Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes geben, und da kann man so eine Regelung oder muss man so eine Regelung mit einbeziehen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Butzki!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften auf Drucksache 7/4800. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5035 anzunehmen.

Ich rufe auf in dem Artikel 1 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5084 abstimmen, der die Einfügung der Nummern 3 und 4 in den Artikel 1 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5084 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aus der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5035 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5035 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am „Dataport-Staatsvertrag“ zwischen dem Land SchleswigHolstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/4900, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Drucksache 7/5033.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am „Dataport-Staatsvertrag“ zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Nieder- Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4900 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) – Drucksache 7/5033 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am „Dataport-Staatsvertrag“ zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt auf Drucksache 7/4900. Der Energieausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5033 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? –