Ja, muss man ja auch mal sagen, da, wo es angefangen hat, das sollte man immer wieder betonen, und da war die CDU-Fraktion nun mal der Vater dieser beiden Gesetze.
Das sollte hier nicht unerwähnt bleiben, Herr Kollege Butzki. Aber natürlich hat es die Koalition – und da haben wir auch immer gut zusammengearbeitet – zusammen umgesetzt. Und das wird, die Ministerin hat es gesagt, den Lehramtsberuf in Mecklenburg-Vorpommern auch an Grundschulen deutlich attraktiver machen und so auch den heiß umkämpften Lehrermarkt für uns deutlich stabilisieren.
Und wir werden auch das Lehramtsstudium – die Ministerin ist darauf eingegangen – an den Grundschulen anpassen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Grundschullehramt um ein zehntes Praxissemester erweitert werden kann, und wir haben nachher die Möglichkeit, das Referendariat von 18 auf 12 Monate zu verkürzen.
Hinzukommt – ich habe davon gesprochen, auch die Ministerin ist darauf eingegangen – die Stärkung der Lehramtsausbildung an beiden Universitäten. Wir nehmen auch hier mehr Geld in die Hand, um zum einen mehr Lehrer auszubilden, und zum anderen, um auch lang bekannte Defizite, ob es zu wenig Seminare, überfüllte Hörsäle sind, anzugehen. Da nehmen wir in den nächsten Jahren viel Geld in die Hand. Und wir wissen auch – die Ministerin hat es gesagt –, dass auch für die anderen Lehrämter hier noch mal eine Überarbeitung des Lehrerbildungsgesetzes notwendig sein wird. Und wir werden auch mit beiden Universitäten – auch die habe ich in der letzten Zeit oft kritisiert, das tue ich auch weiter, die sind hier in einer ganz besonderen Verantwortung –, sie müssen in Zukunft auch eine Priorität auf das Lehramtsstudium bei uns in Mecklenburg-Vorpommern set
zen und sie müssen dafür sorgen, dass an dem Bedarf des Landes ausgebildet wird. Und ich sage, und nur dann, nur dann wird es möglich sein, dass auch langfristig die Lehrerbildung an den Universitäten bleibt.
Alles andere – wir haben da schon oft darüber gesprochen – ist aus meiner Sicht nicht möglich. Und – das ist auch meiner Fraktion ganz besonders wichtig – das haben wir auch in dem Gesetzgebungsverfahren angedeutet und besprochen: Auch die Freien Schulen müssen am Ende hiervon profitieren.
Und deshalb ist es auch hier notwendig, immer wieder die Schülerkostensätze zu berechnen und zu überarbeiten, damit wir hier keine Ungerechtigkeiten aufkommen lassen.
Ich glaube, insgesamt ist das heute ein guter Tag für die Lehrer und für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Reinhardt! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD vor.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe in meiner Rede an keiner Stelle davon gesprochen, dass massenhaft Gymnasiallehrer an Grundschulen wechseln werden. Ich habe, wenn ich eine Mengenbezeichnung eingebracht habe, dann die nur für den hohen Anteil der Studenten für weiterführende Lehrämter, die ihr Studium abbrechen, verwandt. – Danke!
Da mir das Protokoll ja noch nicht vorliegt, können wir da lange drüber reden. Ich habe den Kontext so verstanden, dass Sie gesagt haben, dass wir durch die Anhebung der Grundschulgehälter den Weg ermöglichen, dass auch verstärkt Gymnasiallehrer an die Grundschulen kommen, weil sie dort irgendwie weniger Arbeit – so haben Sie es, glaube ich, gesagt –
Das habe ich so verstanden, das habe ich hier gesagt. Ich sehe diesen Tatbestand nicht und glaube nicht, dass es dazu kommen wird. Und damit ist zu dem Thema eigentlich alles gesagt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wunder geschehen – anders kann ich das hier wirklich nicht ausdrücken –, denn endlich ist es so weit: Die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer bekommen ab dem neuen Schuljahr endlich das Geld, was sie seit Jahren längst verdient haben.
Wie viele Jahre haben wir immer wieder und wieder gefordert, dass auch und gerade Lehrkräfte, die den Kindern das Lesen und Schreiben beibringen, die die Grundlagen für jede weitere Bildung legen, nicht schlechter vergütet werden dürfen als die Lehrkräfte, die nur unterrichten können, weil eben die ersten wichtigen Schritte durch die Grundschullehrer gegangen wurden?!
um jetzt im Eiltempo mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz, dem Beamtenbesoldungsgesetz und der Lehrerlaufbahnverordnung um die Ecke zu kommen. Erst, als die Landesregierung nicht mehr so tun konnte, als gäbe es den Lehrermangel nicht, und erst, als sich das leise Murren in der SPD-Basis zum lauten Zorn aufschaukelte,
Nun aber im Sprint, und dieser Sprint erfolgt vor dem Hintergrund, dass alles doch ganz, ganz gemächlich und ohne Eile und schon gar nicht übereilt, sondern strategisch und strukturiert erfolgen sollte. So äußerte sich jedenfalls die Bildungsministerin im Mai des vergangenen Jahres zu unserem letzten Versuch, die Ungleichbehandlung nicht hinzunehmen, ich zitiere: „keine Schnellschüsse in einem solch wichtigen Bereich, sondern strukturiert und mit einer Gesamtstrategie die drängenden Themen in unseren Schulen angehen“, Ende des Zitats. „Keine Schnellschüsse“ und eine „Gesamtstrategie“, das sieht für mich anders aus als das, was hier gerade passiert.
Und wie unabgestimmt das Bildungsministerium agiert, will ich an folgendem desolaten Umgang mit diesem Lehrerbildungsgesetz und damit mit der Ausbildung künftiger Lehrkräfte beschreiben.
In einer Landespressekonferenz verkündete Frau Martin am 10. März, dass sich auch das Studium für das Grundschullehramt gravierend ändert, damit überhaupt alle Voraussetzungen gegeben sind, die Vergütung anzupassen, vollkommen richtig. Sie sagte, ich zitiere: „Wir bilden die erhöhten Anforderungen bereits stärker im Studium ab und wollen Grundschullehrkräfte noch besser auf ihre Tätigkeit vorbereiten. Wir intensivieren die Praxiszeit für angehende Grundschullehrkräfte schon während des Studiums. Dafür wollen wir das Referendariat von 18 auf 12 Monate verkürzen.“ Ende des Zitats.
Von dieser Landespressekonferenz hatte man aber im Ministerium nicht allzu viel mitbekommen, denn die Änderung im Lehrerbildungsgesetz sieht weder die Verkürzung des Referendariats noch das Praxissemester vor. Daraufhin brachte meine Fraktion die Änderungsanträge in den Bildungsausschuss ein und erntete Verwunderung. Man wisse gar nicht, was wir wollen, denn die Entscheidung, ob das Referendariat verkürzt wird oder nicht, sei noch gar nicht gefallen.
Auf meine Aussage, dass die Verkürzung des Referendariats zwar meine Idee war, aber von der Ministerin verbindlich angekündigt sei, ich die Pressemitteilung vorlegte, reagierte man mit großem Erstaunen. Und es steht eben nicht jetzt im Lehrerbildungsgesetz, dass das Referendariat fürs Grundschullehramt nur noch zwölf Monate beträgt. Es gibt im Paragrafen 12 Absatz 3 eine Möglichkeit, auf Antrag zu verkürzen. Das ist etwas vollkommen anderes.
Obwohl Ankündigungen und Versprechungen der Regierung von uns klar benannt wurden, diese sich aber eben nicht im Lehrerbildungsgesetz wiederfanden, wurden dennoch unsere Änderungsanträge abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann dieses widersprüchliche Verhalten nicht verstehen und dadurch kann ich es auch nicht akzeptieren. Sie haben versprochen, dass das Referendariat verkürzt wird, und Sie bringen es nicht in das Gesetz ein, weil Sie gar nicht mehr wussten – in diesem Bildungsausschuss wussten es weder die Vertreter des Ministeriums noch die Vertreter der Koalition –, was überhaupt angekündigt wurde. Die angehenden Grundschullehrer stört das, das stört jeden, weil es zur Politikverdrossenheit führt, weil diese Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die künftigen, ungeregelt jetzt in ihr Studium gehen, und ungeregelt auch deshalb, weil bis zum heutigen Tag noch nicht einmal die Konzepte für den erweiterten Studiengang vorliegen, der in drei Monaten beginnen soll. So darf man nicht arbeiten, denn das ist eine unglaubwürdige Politik, und da werden noch mehr Menschen den Glauben an die Politik verlieren. Glauben Sie wirklich, dass man Ihnen noch glaubt, dass Ankündigungen auch tatsächlich Realität werden?!