Die Zahnärztekammer hat zudem vorgeschlagen, im Heilberufsgesetz klarzustellen, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Veröffentlichung des Entwurfs auf der Internetseite der Kammer ermöglicht werde und keine zusätzlichen Veröffentlichungserfordernisse vorgesehen werden sollten.
Die Ärztekammer und die geschäftsführende IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern haben unter anderem auch auf die deutliche Erhöhung des Erfüllungsaufwandes aufgrund der Dokumentation der Verhältnismäßigkeitsprüfung verwiesen. Der Ärztekammer fehlt überdies eine eindeutige Definition des Begriffs „betroffene Parteien“, denen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sei.
Im Rahmen der Ausschussberatungen ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einzelnen auf die von den Kammern vorgetragenen Punkte eingegangen. Das Ministerium hat dargelegt, mit dem dynamischen Verweis auf die Richtlinie werde sichergestellt, dass bei Änderungen der Richtlinie keine weiteren landesgesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten und somit die Richtlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung umgesetzt werde.
Die vorliegenden Änderungen des Architekten- und Ingenieurgesetzes sowie des Heilberufsgesetzes seien eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie. Da sich die Richtlinie auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften beziehe und eine Regelungslücke vermieden werden sollte, sei der Begriff „Vorschriften“ anstelle des Begriffs „Satzung“ verwendet worden.
In den Neuregelungen findet sich auch die Beschränkung der Prüfung auf den in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie
vorgesehenen Umfang wieder. Im Heilberufsgesetz seien in Umsetzung des Artikels 8 der Richtlinie konkrete Veröffentlichungserfordernisse geregelt worden. Zudem sei im Erwägungsgrund 31 der Richtlinie definiert, welcher Personenkreis unter den Begriff „betroffene Parteien“ falle. In der Gesetzesbegründung sei darauf hingewiesen worden, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie bei den Kammern ein zusätzlicher, nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand entstehen könnte. So weit zu den Ausführungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.
Die Fraktionen der CDU und SPD haben einen Änderungsantrag mit einer rechtsförmlichen Anpassung des Artikels 1 des Gesetzentwurfes eingereicht. Der Ausschuss hat diesen Änderungsantrag und einzelne vom Energieausschuss empfohlene Änderungen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes sowie redaktionelle Änderungen zu Artikel 2 des Gesetzentwurfes einvernehmlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Enthaltung seitens der Oppositionsfraktionen angenommen.
Der Ausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD und DIE LINKE beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4927 mit redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie nun um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4927. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5036 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten und Enthaltung durch die Fraktion DIE LINKE angenommen.
Drucksache 7/5036 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen herzlichen Dank! Damit ist dem Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/5036 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten und Enthaltung durch die Fraktion DIE LINKE zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 7/4800, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 7/5035. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5084 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4800 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/5035 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 7/5035 die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu Drucksache 7/4800 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – vor.
Meine Damen und Herren, den Grundschullehrern und -lehrerinnen kommt eine zentrale Aufgabe zu. Sie legen den Grundstein für die schulische Bildung unserer Kinder. In der Vergangenheit sind die Anforderungen an die Lehrkräfte, insbesondere auch an die Grundschullehrkräfte, beispielsweise durch Inklusion und Digitalisierung gestiegen. Um den erhöhten Anforderungen an Wissensvermittlung und im Hinblick auf den schulischen Erziehungsauftrag gerecht zu werden, enthält der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Studiendauer von neun auf zehn Semester. Außerdem soll zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich mit anderen Bundesländern die Vergütung der Grundschullehrkräfte auf A13 beziehungsweise E13 angehoben werden.
Die Anpassung der Besoldung sowie der Vergütung sind Bestandteil des im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 verabschiedeten Schulpaketes. Der Gesetzentwurf dient damit der Umsetzung des damaligen Landtagsbeschlusses.
Im Rahmen der Beratungen hat der Bildungsausschuss aufgrund der Covid-19-Pandemie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Auswertung der Anhörung haben nahezu alle Sachverständigen die Anhebung der Besoldung und Vergütung der Grundschullehrkräfte begrüßt. Die Sachverständigen äußerten aber auch, dass neben einer besseren Entlohnung für die Grundschullehrkräfte noch weitere Maßnahmen erforderlich seien, um die Attraktivität des Lehrerberufes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um Lehrkräfte zu sichern. Außerdem sei hinsichtlich der Verlängerung der Studiendauer von neun auf zehn Semester ein Konzept notwendig, um die Ausrichtung und Zielsetzung der zusätzlichen Studienzeit näher zu definieren.
An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Bildungsausschusses noch einmal recht herzlich bei allen Sachverständigen für ihre schriftlichen Stellungnahmen bedanken.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf sowie dem Beratungsverlauf können Sie der Beschlussempfehlung und dem schriftlichen Bericht entnehmen.
Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat mehrheitlich eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Nun möchte ich Sie im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Bettina Martin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt ein Gesetzentwurf, der ein echter Meilenstein ist.
Es ist ein guter Tag heute, ein guter Tag für die Grundschullehrkräfte bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Und dieser Gesetzentwurf ist deswegen ein Meilenstein, weil alle Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer ab dem kommenden Schuljahr besser bezahlt werden, nämlich genauso gut wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Schulformen, nämlich mit A13 oder E13.
Dies, meine Damen und Herren, ist das Hauptziel unserer Gesetzesänderung. Die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften ist ein überfälliger Schritt, der endlich der Professionalität der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer Rechnung trägt, aber auch der Bedeutung, die diese Grundschullehrkräfte für die Bildung unserer Kinder haben.
Und ich danke der SPD-Fraktion, dem Koalitionspartner, aber auch den anderen Fraktionen hier im Hohen Haus dafür, dass sie dieses ehrgeizige Unterfangen von Anfang an mitgetragen haben. Und ich sage „ehrgeizige“ deshalb, weil wir dafür jährlich zusätzlich 18 Millionen Euro investieren. Diese 18 Millionen sind, wir haben es gerade gehört, Teil des 200-Millionen-Schulprogramms des Schulpakets, und das ist wirklich eine ganz wichtige Investition in unser Schulsystem, eine wichtige Investition unserer Landesregierung.
Im Grundschulalter werden die Grundlagen gelegt für all das, was danach kommt. Es gibt dieses Sprichwort, was alle kennen, was ich nicht zu 100 Prozent teile, aber hier ist doch was dran: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“.
Na ja, man kann auch, wenn man ein bisschen älter ist, kann man ja auch schon noch was lernen, aber,
Die Grundschullehrkräfte machen einen enorm wichtigen Job. Da ist es überhaupt nicht einzusehen, warum ausgerechnet diese wichtigen Lehrkräfte weniger verdienen sollen als andere Lehrkräfte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir Schluss damit. Es geht also um Respekt, es geht um Wertschätzung für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer bei uns im Land, die täglich ihr Bestes geben, um unseren Kleinen einen guten Weg in ihr Leben zu ebnen.
Wir investieren hier aber auch in die Zukunft unseres Schulwesens insgesamt, denn wie Sie wissen, werden in den nächsten Jahren sehr viele Lehrkräfte in ihren verdienten Ruhestand gehen. Daher arbeiten wir ganz kontinuierlich an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und werben auch über unsere Landesgrenzen hinweg für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf bei uns im Land. Und mit der A13 und mit der E13 für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer verschaffen wir uns einen ganz entschiedenen Wettbewerbsvorteil auf dem deutschlandweiten Arbeitsmarkt. Um uns herum gibt es noch mehrere Bundesländer, die nicht A13/E13 bezahlen, die weniger gut bezahlen. Insofern wird uns das einen Vorteil verschaffen.
Wenn also eine frisch ausgebildete Lehrerin entscheidet, ob sie in Wismar oder in Braunschweig Lehrerin werden möchte, dann gibt es da zwei Gründe,