Protocol of the Session on June 10, 2020

Selbst SPD und CDU haben ja trotz ihrer Ablehnung – und das war auch heute hier wieder zu hören – unseres Gesetzentwurfes im Ausschuss erkennen lassen, dass sie Handlungsbedarf sehen. Ein Expertengespräch mit der Landtagsverwaltung soll da weiterhelfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserer Entschließung machen wir es konkret, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU. Im Ältestenrat sitzen bekanntlich die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen, die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und der Landtagsdirektor, mit anderen Worten, ein regelrechter

Auflauf von Experten. Meine Fraktion hat vollstes Vertrauen in dieses Gremium. Der Landtag muss heute für dieses geordnete Verfahren nur grünes Licht für die Beauftragung dieser Expertengruppe geben. Und ich bin mir sicher, am Ende wird uns der Ältestenrat einen weisen Vorschlag präsentieren, der zu mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren führen wird. Und deshalb gehe ich davon aus, dass SPD und CDU diesem Entschließungsantrag heute mit Freude zustimmen werden.

Zu den Änderungsanträgen der AfD: Ihre Änderungsanträge, Herr Weber, …

(Unruhe bei Dr. Ralph Weber, AfD)

Wenn Sie mich schon ansprechen vorhin, dann sollten Sie vielleicht auch zuhören, wenn man auf Ihre Argumente eingeht!

Ihre Änderungsanträge sind Ihre Änderungsanträge. Ihre Schlussfolgerungen aus den Anhörungen und unsere Schlussfolgerungen waren andere. Deshalb haben auch wir im Ausschuss mit Änderungsanträgen gearbeitet. Diese werden wir deshalb ablehnen, weil wir sie ja als nicht berechtigt aus unserer Sicht einschätzen. Wir haben, wie gesagt, andere Schlussfolgerungen in der Anhörung gezogen, und das ist unser gutes Recht und kann uns auch nicht irgendwie ausgelegt werden

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

als bockig oder sonst wie. Ich kann nur sagen, Ihr Verhalten, wie du mir, so ich dir, ist hier einfach im Landtag unangebracht,

(Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD – Horst Förster, AfD: Das sagen Sie?!)

und das lehnen wir ab. Insofern bleiben wir dabei, wir lehnen auch Ihre Änderungsanträge hier im Landtag ab. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Bernhardt!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag auf Drucksache 7/4017.

Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5034 abzulehnen, wobei, gestatten Sie mir an dieser Stelle die Bemerkung, dass wir nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen, sondern über den Gesetzentwurf und die entsprechenden Änderungsanträge.

Ich rufe daher auf in Artikel 1 den Paragrafen 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE.

Auf Drucksache 7/5075 liegt Ihnen hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/5075 zuzustimmen wünscht, den bitte ich

jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5075 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Ablehnung abgelehnt.

Wer Artikel 1 Paragraf 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Frau Weißig, jetzt habe ich nicht gesehen, wie Sie abgestimmt haben. Ich rufe noch einmal auf. Bitte, wer jetzt zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe in Artikel 1 den Paragrafen 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf.

Auf Drucksache 7/5076 liegt Ihnen hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/5076 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5076 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und Zustimmung durch die fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Ablehnung abgelehnt.

Wer Artikel 1 Paragraf 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Paragraf 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe in Artikel 1 den Paragrafen 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf.

Auf den Drucksachen 7/5077 und 7/5078 liegen Ihnen hierzu Änderungsanträge der Fraktion der AfD vor, über die ich zunächst abstimmen lasse.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5077 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5077 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5078 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5078 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.

Wer Artikel 1 Paragraf 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Paragraf 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe in Artikel 1 den Paragrafen 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf.

Auf Drucksache 7/5079 liegt Ihnen hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/5079 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5079 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.

Wer Artikel 1 Paragraf 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist Artikel 1 Paragraf 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe in Artikel 1 den Paragrafen 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf.

Auf Drucksache 7/5080 liegt Ihnen hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/5080 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5080 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.

Wer Artikel 1 Paragraf 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Paragraf 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe in Artikel 1 die Paragrafen 6 und 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 6 und 7 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind der Artikel 2 sowie die

Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE hat auf Drucksache 7/5083 einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine Entschließung beinhaltet. Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5083 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5083 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, Drucksache 7/4927, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Drucksache 7/5036.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4927 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 7/5036 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Dietmar Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/5036 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern – mit meinem schriftlichen Bericht vor.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf vor vier Wochen in Erster Lesung beraten und federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und den Energieausschuss überwiesen. Heute findet bereits die Zweite Lesung statt, da die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Verhältnismäßigkeitsrichtlinie bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Danach muss vor der Einführung von neuen oder der Änderung von bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung be

schränkt wird, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Ausschusses bei den beiden mitberatenden Ausschüssen für die gute Zusammenarbeit in dem doch sehr kurzen Beratungsverfahren zu bedanken. Bedanken möchte ich mich auch im Namen des Ausschusses aber auch bei der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und der geschäftsführenden IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, die von der Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf schriftlich Stellung zu nehmen, Gebrauch gemacht haben.

Die Kammern haben die Eins-zu-eins-Umsetzung der Europäischen Richtlinie in nationales Recht überwiegend begrüßt. Ihre im Rahmen der Verbandsanhörung gegenüber der Landesregierung vorgetragenen Anregungen wurden bereits weitestgehend im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt.

Die Architektenkammer hat insbesondere empfohlen, für bestimmte Fälle den Prüfungsmaßstab gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie zu beschränken.

Die Ingenieurkammer hat sich im Wesentlichen dagegen ausgesprochen, dass in Artikel 1 des Gesetzentwurfes wiederholt auf die Vorgaben der Richtlinie zurückverwiesen werde, und ebenso wie die Zahnärztekammer die Verwendung des ursprünglichen Begriffs „Satzung“ anstelle des Begriffs „Vorschrift“ angeregt.

Die Zahnärztekammer hat zudem vorgeschlagen, im Heilberufsgesetz klarzustellen, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Veröffentlichung des Entwurfs auf der Internetseite der Kammer ermöglicht werde und keine zusätzlichen Veröffentlichungserfordernisse vorgesehen werden sollten.