Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf zwei Dinge will ich ganz kurz eingehen. Es war von „Mondzahlen“ die Rede, die ich hier angeführt hätte. Schauen Sie bitte in das uns vorliegende Sanierungskonzept!
Dieses Sanierungskonzept hat mehrere Säulendiagramme, die auch eine Prognose aufweisen bis in das Jahr 2019. Wenn man die saldiert
die Universitätsmedizin Greifswald so sehr am Herzen liegt, muss eine schonungslose Analyse her, damit wir gemeinsam in eine gute Zukunft kommen.
Ich schließe die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Gesichtserkennungssoftware zur Erkennung von Mehrfachidentitäten, auf Drucksache 7/176.
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Gesichtserkennungssoftware zur Erkennung von Mehrfachidentitäten – Drucksache 7/176 –
Die Antwort der Landesregierung lag bereits am 13. Februar 2017 noch vor dem Antragsannahmeschluss für die Märzlandtagssitzung vor.
Ich bitte den … Nein, ich bitte nicht den Minister nach vorne. Weil der Minister für Inneres und Europa für die heutige Sitzung entschuldigt ist, ist vereinbart worden, die Nachfragen schriftlich zu beantworten. Insofern weiß ich nicht, ob wir, ja, gut, wir können die Nachfragen hier entgegennehmen, aber mehr auch nicht. Dann bitte ich Sie, die Nachfragen zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe zu der Beantwortung meiner dritten Frage in der Kleinen Anfrage Zusatzfragen, die ich wie folgt formuliere:
Warum werden nur im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern und nicht auch beim gleichfalls für Sozialleistungsanträge antragszuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales biometrische Daten mit der PIK, der Personalisierungsinfrastrukturkomponente, aufgenommen?
Welche biometrischen Daten werden im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern erhoben?
Wie wird in Anbracht der Erhebung von biometrischen Daten erst ab März 2016 sichergestellt, dass bei Antragstellung vor März 2016 keine Mehrfachidentitäten durch Asylbewerber angegeben wurden und so ungerechtfertigt Mehrfachleistungen erfolgen?
Die vorletzte Frage lautet: Sind die vor März 2016 in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz im Wege des Fast-ID-Verfahrens erhobenen Fingerabdrücke in das AKN – das ist das Integrierte Identitätsmanagement mit dem Ankunftsnachweis – überführt worden?
Und meine letzte Nachfrage: Wo und wie erfolgt im Rahmen des Integrierten Identitätsmanagements mit Ankunftsnachweis ein Abgleich der aufgenommenen biometrischen Daten?
Herr Glawe, ich weiß, Sie stünden hier zur Verfügung für den Minister für Inneres und Europa, aber wie die Präsidentin schon sagte …
Sie konnten Nachfragen stellen. Das Verfahren ist geregelt. Der Minister musste zwar hier stehen, es ist aber vereinbart worden, die Nachfragen schriftlich zu beantworten, weil Herr Glawe nicht der zuständige Minister ist.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Abgeltungssteuer abschaffen – Kapitaleinkünfte und Erwerbseinkünfte gleichbehandeln, auf Drucksache 7/286.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Abgeltungssteuer abschaffen – Kapitaleinkünfte und Erwerbs- einkünfte gleichbehandeln – Drucksache 7/286 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Zeit für Gerechtigkeit“, ob dies schon heute trägt, wird sich zeigen. „Martin Schulz zieht mit dem Thema soziale Gerechtigkeit in den Wahlkampf“,
(Vincent Kokert, CDU: Martin wer? – Tilo Gundlack, SPD: Unser nächster Bundeskanzler. – Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
„Martin Schulz kämpft für soziale Gerechtigkeit“, „Martin Schulz will für soziale Gerechtigkeit sorgen“, so die Schlagzeilen seit der großen Offenbarung der SPD.
Meine Damen und Herren, ob dies bis zu den Bundestagswahlen trägt, ist noch längst nicht ausgemacht, und
so bieten wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, eine super Gelegenheit, zu beweisen, wo Sie in Sachen Gerechtigkeit stehen.
Nutzen Sie die Gunst der Stunde schon heute für ein ganz klares Votum zu unserem vorliegenden Antrag, denn Gerechtigkeit heißt vor allem Steuergerechtigkeit. Dazu gehört für uns nicht nur die Wiedererhebung der Vermögenssteuer, dazu gehört unter anderem auch die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Ein Votum für die Vermögenssteuer hatte wie vieles in der Großen Koalition keine Chance und hat es wohl auch in der Zukunft nicht. Wie verhält es sich aber bei der Forderung zur Abschaffung der Abgeltungssteuer? Wir dürfen gespannt sein.
Unser Antrag ist höchst aktuell. Morgen, am Freitag, berät der Bundesrat abschließend zu der Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg. Mecklenburg-Vorpommern wird sich zu dieser Initiative verhalten. Ziel der Initiative ist es, Kapitalerträge wieder dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, also etwa Zinsen oder Dividenden, einheitlich mit 25 Prozent besteuert statt mit dem persönlichen Steuersatz, der bei sehr hohen Einkommen bei 42 beziehungsweise 45 Prozent liegt. De facto sind also die 25 Prozent eine Flat Tax für reiche Wertpapierbesitzer. Sie zahlen seit der Einführung dieser Abgeltungssteuer deutlich weniger, als wenn sie ganz normal versteuert würden. Das ist eine klare Bevorzugung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen, und das ist schlicht und einfach ungerecht.
Sie werden sich erinnern, 2009 unter dem SPDBundesfinanzminister Peer Steinbrück ist die Abgeltungssteuer eingeführt worden.
Die Begründung lautete damals, es müsse ein Anreiz geschaffen werden, damit Steuerhinterzieher und Steuerflüchtlinge zukünftig ihr Vermögen in Deutschland belassen und nicht weiterhin ihr Geld in Steueroasen schaffen. Steinbrück behauptete damals, 25 Prozent von X seien besser als 42 Prozent von nix.