Eines der viel zitierten Schlagworte in diesem Zusammenhang ist die sogenannte bedarfsgerechte Versor
gung gerade auch im ländlichen Raum. Ob die Gesetzesänderung hier positive Effekte haben wird, bleibt abzuwarten. Zweifel daran sind sicherlich nicht unberechtigt. Eine größere Diskussion, so, wie sie der Änderungsantrag der LINKEN wohl vorsieht, ist an anderer Stelle sicher richtig und wichtig, aber hier geht es, wie gesagt, um die Änderungen des ÖPNV-Gesetzes im Zusammenhang mit dem FAG. Und auch wenn man es nicht als Allheilmittel für finanzielle Zukunftssicherheit und auch für Innovation sehen kann, ist es an dieser Stelle vor dem Hintergrund eben der Entflechtungsmittel vor allem auch notwendig, und deswegen wird unsere Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich setze das vorn an und ich will mich auch kurzfassen, weil zu dem Erfordernis der Gesetzesänderung ja schon viel gesagt worden ist, und das will ich einfach noch mal deutlich machen. Auch aus dem Bericht des Ausschussvorsitzenden ging ja sehr umfänglich hervor, die Notwendigkeit der Gesetzesänderung bestand eben darin, dass sich die Finanzströme geändert haben, einerseits aus den Bund-LänderFinanzbeziehungen, dem Wegfall der Entflechtungsmittel in Höhe von 80,6 Millionen Euro in etwa und aber auch in der Neuausgestaltung der Finanzbeziehungen im Land, des FAG, wo also darin geregelt ist, wie die Verkehrsträger in Zukunft finanziell ausgestattet sind.
Ich möchte nicht mehr auf den Inhalt und die Beträge eingehen, das ist von den Vorrednern bereits gesagt worden. Es ist auch ausführlich im Ausschuss beraten und diskutiert worden als solches.
Ein wichtiger Punkt ist mir also außerordentlich wichtig, noch darauf hinzuweisen, nämlich im Ergebnis der schriftlichen Anhörung der Aufgabenträger gab es ein ganz klares Votum, das signalisiert worden ist, dass sie mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung einverstanden sind und ihn mittragen, bei allen Ecken und Kanten, die auch angesprochen worden sind, aber das war eine klare Aussage und Botschaft seitens der Aufgabenträger.
Und zu den Begehrlichkeiten und Wünschen in der Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, Schienenverkehr und auch der Busverkehre, Frau Dr. Schwenke, glaube ich Ihnen das auch, dass Sie das mit Leidenschaft nachher noch mal vortragen werden. Das ist ja nicht nur im Ausschuss im Zusammenhang mit der Beratung zu dieser Gesetzesänderung von Ihnen vorgetragen worden, auch was angesprochen worden ist, wo es eigentlich hingehört, nämlich in die Beratungen zum Haushalt. Das ist also auch da vorgetragen worden.
Ein wichtiger Blick ist natürlich darauf geworfen oder ist darauf zu werfen, dass die Verkehre sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum ausgewogen sind, und ich will das noch mal so deutlich sagen, wo wir uns orientieren, an bedarfsgerechten Angeboten für den öffentlichen Verkehr, und das ist mit dieser Gesetzesänderung doch im Wesentlichen gewährleistet. Und von daher kann ich an der Stelle eigentlich auch nur noch mal darum bitten, dem Gesetzentwurf, so, wie es die Be
schlussvorlage auch des Ausschusses vorsieht, der Gesetzesvorlage zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschussvorsitzende hat darauf verwiesen, dass wir bereits im Ausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht haben. Der Entschließungsantrag liegt Ihnen vor. Wir haben ihn jetzt ergänzt und hielten das für notwendig, auch auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest mit hinzuweisen.
Es sind jetzt hier bei meinen Vorrednern Begriffe aufgetaucht wie „Schritt in die richtige Richtung“, „bedarfsgerecht“. Was heißt das eigentlich? Das frage ich mich manches Mal auch. Sie können sich vielleicht erinnern, dass wir mal den Antrag gestellt haben, diesen Bedarf überhaupt erst mal zu ermitteln, denn so richtig valide Grundlagen haben wir dafür überhaupt nicht, um zu sagen, das ist bedarfsgerecht, also zumindest auch nicht, was den jetzigen Gesetzentwurf betrifft, dass damit ein bedarfsgerechter ÖPNV gesichert werden kann. Das weiß im Prinzip keiner, wir vermuten das. Und warum sollen die Aufgabenträger dazu nicht Ja sagen? Sie kriegen ein bisschen mehr Geld. Wir sagen, es reicht nicht aus,
aber warum sollen sie sich dem verweigern? Also das halte ich nicht für einen ausreichenden Grund, jetzt sozusagen zu sagen, jetzt ist alles in Ordnung.
Ausführlich werden wir uns ja noch, wir haben ja noch den Antrag zum öffentlichen Nahverkehr auf der Tagesordnung, der soll am Freitag debattiert werden, da werden wir uns noch ausführlicher darüber unterhalten. Aber trotzdem möchte ich natürlich gerade, weil hier sozusagen unser Entschließungsantrag dargestellt worden ist als etwas, was hier überhaupt gar nichts zu suchen hat, will ich natürlich trotzdem was dazu sagen.
Natürlich ist es klar, die Unwägbarkeiten durch die Pandemie, die haben so gravierende Auswirkungen für den öffentlichen Nahverkehr, dass ohne massive Unterstützung mit öffentlichen Geldern eine deutliche Verschlechterung des Angebotes unausweichlich wäre. Ich will sagen, eine erneute Befassung mit der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und dem ÖPNV-Gesetz noch in dieser Legislatur wird angesichts der aktuellen Lage und der andauernden Ausnahmesituation dringender als noch vor Wochen bei der Befassung im Ausschuss zu diesem Gesetz.
Meine Damen und Herren, die Sicherung von Mobilität ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Wir müssen uns einen guten Nahverkehr leisten, wenn wir den Anspruch aus dem geltenden und nicht veränderten Teil des ÖPNV-Gesetzes umsetzen wollen, denn dort heißt es nach wie vor, dass der ÖPNV eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes, auch in den
dünn besiedelten ländlichen Räumen gewährleisten soll. Erfordernisse des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sollen berücksichtigt, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne der bestmöglichen Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern beachtet werden. Vor allem soll er zur vollwertigen Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden.
Dieser Anspruch gilt und wir meinen, die Gesetzesänderung wird dem nicht gerecht. Insbesondere die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages ist diesbezüglich ziemlich erhellend. Eine erneute Gesetzesnovelle sollte das beinhalten, und warum kann sie das eigentlich nicht? Sie muss nicht, aber sie kann es. Ein modernes, neues ÖPNV-Gesetz könnte durchaus erstens eine verbindliche und dynamisierte Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte enthalten, zweitens den Ausbau und die Unterstützung eines Landesverkehrsverbundes beziehungsweise weiterer regionaler Verkehrsverbünde, drittens die Schaffung der Voraussetzungen für einen landesweiten Tarif für Bahn und Bus sowie die kostenfreie Fahrt für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende im Nahverkehr. Wie gesagt, das muss nicht im ÖPNV-Gesetz stehen. Aber wer verbietet eigentlich, dass es da drinsteht?
Die Forderungen sind nicht neu, aber dringend geboten, um Mobilität für alle zu sichern, die Attraktivität des Nahverkehrs deutlich zu erhöhen und Menschen zu bewegen, wieder und vor allem verstärkt Bahn und Bus zu nutzen. Die Sicherung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Bus- und Straßenbahnverkehrsleistungen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. Daran wollen wir auch überhaupt nicht rütteln. Das schließt jedoch nicht aus und wir halten es sogar für geboten, dass das Land zusätzlich unterstützt, und zwar deutlicher als bisher. Und diese Unterstützung, so auch der Tenor in den Stellungnahmen zur Gesetzesänderung, eben nicht nach Haushaltslage, sollte sie erfolgen. Eine gesetzlich fixierte Landesunterstützung würde verbindlich sein und Planungssicherheit schaffen, und ich betone, eine Landesunterstützung soll Landkreise und kreisfreie Städte nicht von ihrer Aufgabe entbinden oder gar ermutigen, ihr Engagement zurückzufahren. Im Gegenteil, gemeinsam ist ein guter Nahverkehr im ganzen Land, auch in den ländlichsten Regionen ganz bestimmt leichter zu erreichen.
Das Land muss aber die Steuerungsfunktion in der Hand behalten, um etwa Bahn und Bus besser miteinander zu verknüpfen. Statt Parallelverkehre, bei denen sich Bus und Bahn die Fahrgäste gegenseitig wegnehmen, sollten Busse und Rufbusse auch Zubringer zur Bahn sein. Angebote dürfen nicht an Verwaltungsgrenzen enden, mit regional und landesweit bedeutsamen Routen müssen Kreis- und auch Landesgrenzen überwunden werden können. Übrigens haben wir das ja auch schon mal als Diskussionspunkt aus dem Ministerium gehört, davon ist nichts mehr zu hören.
Andere Bundesländer verfügen oft seit Jahrzehnten über einen Landesverkehrsverbund oder zumindest regionale Verbünde. Ein optimierter Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln, einheitliches und abgestimmtes Vorgehen etwa bei der Digitalisierung des Nahverkehrs oder auch die Umsetzung des von SPD und CDU versprochenen Azubitickets sind im Verbund wesentlich leichter zu erreichen. Übrigens habe ich davon schon lange nichts mehr gehört: Ein Land, ein Ticket, ein Tarif, das muss das Ziel sein. Um die Verluste der Durchtarifierung aufzufangen, müsste das Land jährlich ungefähr 20 Millionen Euro aufbringen.
Der Qualitätssprung würde aber nach unserer Auffassung wesentlich mehr Fahrgäste in Bahn und Bus locken. Die Ergebnisse anderer Bundesländer, die so vorgegangen sind, beweisen das. Eine Initialzündung für den Nahverkehr würde mit kostenfreier Fahrt für Kinder und Jugendliche erreichbar. Kreise und kreisfreie Städte haben sich bereits auf den Weg gemacht. Ein Flickenteppich ist entstanden.
Kostenfreiheit für Kinder und Jugendliche darf aber nicht vom Wohnort abhängen. All das haben wir schon an anderer Stelle, auch an dieser, rauf- und runterdiskutiert. So richtig vorwärtsgekommen sind wir damit nicht. Die Verkehrswende, die wir dringend brauchen, steht in Mecklenburg-Vorpommern unter keinem guten Stern, das war vor Corona so und jetzt erst recht. Ein guter Nahverkehr und ein sicherer und gleichberechtigter Radverkehr sind für meine Fraktion alternativlos. Dafür braucht es mehr Unterstützung vom Land, und ich frage noch einmal: Warum nicht in einem neuen, modernen und auf neue finanzielle Füße gestellten ÖPNV-Gesetz? Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schwenke, vieles von dem, was Sie hier gesagt haben eben, zumindest was die Tatsachenbeschreibung angeht, darüber haben wir uns beide und auch in diesem Haus ja häufig schon unterhalten, und ich glaube, da liegen wir nicht mehr so weit auseinander.
Die Frage ist, welche Schlussfolgerungen nachher daraus gezogen werden. Selbst da, glaube ich, dass es durchaus Gemeinsamkeiten gibt. Auch darüber haben wir hier an dieser Stelle schon diskutiert. Ich persönlich sage das an dieser Stelle noch mal, ich bin jetzt nicht unbedingt der Überzeugung, dass ein Verkehrsverbund in diesem Land unbedingt die Lösung des Problems wäre, weil dann hätten wir immer noch das Problem – ich greif das jetzt nur mal als Beispiel heraus, was Sie zu Recht angesprochen haben –, dass innerhalb des Verbundes die entsprechende Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste bei den verschiedenen Verkehrs
unternehmen stehen würden. Da müsste man tatsächlich mal darüber diskutieren, ob man in diesem Land in der Perspektive, weil das wird sicherlich kein einfacher Weg sein, nicht vielleicht dahin kommt bei einem Land mit 1,6 Millionen Einwohnern, auch wenn es das fünftgrößte Flächenland ist, vielleicht als Zielstellung zumindest ein einheitliches Verkehrsunternehmen zu haben oder zumindest die Anzahl der Verkehrsunternehmen zu begrenzen. Das dazu.
Wir werden uns – Sie haben ja zu Recht selber darauf hingewiesen – morgen, wenn ich das richtig im Kopf habe,
oder Freitag, noch einmal eingehend mit dem Thema auseinandersetzen, und da wird es ja mal losgelöst von der hier heute vorliegenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, aus meiner Überzeugung, aus meiner Vermutung heraus, doch sehr viel tiefer noch in die Debatte hineingehen, die Sie eben angesprochen haben. Deswegen will ich Ihnen, deswegen …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das klingt ja nach Zustimmung zu diesem Antrag. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Rainer Albrecht, SPD)
Deswegen würde ich jetzt an dieser Stelle, würde ich es an dieser Stelle erst einmal mit dem Gesetzestext oder mit dem Gesetzentwurf bewenden lassen, weil da geht es ja tatsächlich darum – auch das haben Sie, wenn ich das richtig verfolgt habe, ja deutlich gemacht –, was ist eigentlich mehr, ich nenne das jetzt mal technische Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, also gesetzliche Rahmenbedingungen insbesondere zum Entflechtungsgesetz und Veränderungen bei anderen Gesetzgebungen, sodass das von dieser Grunddebatte, die Sie eben angesprochen haben, erst mal losgelöst ist. Deswegen wäre es vielleicht auch eine Überlegung, ich weiß nicht, wie Sie hier abstimmen werden, wäre eine Überlegung, ob Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben. Dafür will ich zumindest werben.
Was Ihren, was Ihren Änderungsantrag, dann die Ergänzung der Entschließung angeht, wenn ich es noch mal ganz deutlich sage, damit der Kollege Ritter das dann auch gehört hat, bei Ihnen, Frau Kollegin Schwenke, bin ich mir da ohnehin sicher, da sind Punkte drin, über die man sicherlich eine Annäherung oder eine gemeinsame Position findet. Ich würde aber die Schlussfolgerungen, die Sie daraus gezogen haben, so nicht unterschreiben wollen. Das wissen Sie aber auch, das weißt du aber auch.
Aber da muss man mal gucken, ob man da Gemeinsamkeiten findet, nicht mit dieser Formulierung, aber vielleicht an einer anderen Stelle. Ich bin da immer gesprächsbereit, und ich glaube, ich kann das auch für meine Fraktion sagen und sicherlich auch für die Koalitionsfraktionen, weil so gut kenne ich den Kollegen
So, jetzt muss ich wahrscheinlich Asche auf mein Haupt streuen, denn das war der letzte Redner und ich habe auch verabsäumt, vor dem letzten Redner anzusagen, dass wir jetzt in eine Abstimmung eintreten.