Protocol of the Session on March 11, 2020

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und es ist sachlich richtig, dass wir in MecklenburgVorpommern eine wichtige Grundlage gelegt haben. Und die Zahlen,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Hat er gesagt.)

die wir gerade auch im letzten Jahr neu erhoben haben, gehen davon aus, dass wir 4.100 Brutpaare haben.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich so, dass wir mit dem jetzigen Schutzstatus auch eine Aufgabe haben, aber sie ist mittlerweile nicht mehr angemessen. Ich glaube, man kann feststellen – und deswegen haben wir ja auch im Übrigen reagiert –, der gute Erhaltungszustand bei den Kolkraben in Mecklenburg-Vorpommern ist erfüllt. Wir haben ihn flächendeckend. Und dort, wo er tatsächlich auch Schaden anrichtet – ausdrücklich sage ich das –, können wir auch was tun und wir tun auch etwas.

Im Übrigen, ich darf auch in dem Zusammenhang darauf hinweisen, vielleicht nehmen Sie das auch zur Kenntnis, da waren Sie aber noch nicht hier in diesem Hohen Hause vertreten, wir haben ja die anderen Rabenvögel, die Nebelkrähe, die Elster, gegen den Protest der Naturschutzverbände – Herr Strohschein, ich hoffe Sie nehmen das zur Kenntnis – in das Jagdrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen und damit die entsprechende Jagd- und Schonzeit aufgehoben. Die können bejagt werden. Und damit sind erstmals im Übrigen, das auch noch mal ausdrücklich, diese Arten davon dann auch betroffen und es gibt keine Einzelgenehmigung mehr.

Aber, meine Damen und Herren, bei den Rabenvögeln stellt sich die Situation auch anders dar. Es werden im Übrigen auch nicht – das ersehnte Heilmittel im Übrigen, das nehmen wir auch zur Kenntnis – alle mit dem Kolkrabenthema verbundenen Probleme damit zu lösen sein, wenn wir ihn einfach mal in das Jagdrecht aufnehmen.

Im Übrigen, wenn Sie mal ein bisschen recherchieren würden, dann würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass die Schäden in der Tierhaltung, und das sind eben nicht nur die Lämmer, es wird ja auch immer wieder darauf hingewiesen aus bestimmten Richtungen, dass auch die Kälber oder auch Kitze oder auch Wildtiere in Form von Kälbern von den Kolkraben genutzt werden. Ja, es sind Aasfresser, und das bedeutet, dass die im Wesentlichen sehr starken, klugen Tiere sich auf die Tiere konzentrieren, die tatsächlich in ihrer Lebensfähigkeit eingeschränkt sind – bitte nehmen Sie das auch zur Kenntnis –, und sie sind insofern auch ein Teil unserer Naturlandschaft.

Und ich habe ausdrücklich auch mitzuteilen, dass wir in der Praxis das auch so umsetzen, dass wir bereits heute bei erheblichen Schäden, die an Kulturen – und das bedeutet im Übrigen auch die Kartoffel, vielleicht haben Sie das auch mal gehört, dass wir auch in Kartoffelbeständen, weil sie ein hohes, spielerisches Dasein führen und sich damit auseinandersetzen –, aber auch bei Viehbeständen, und das sind nicht nur die Lämmer und die

Schafe, sondern eben auch die Rinder, sondern auch in Fischgebieten oder auch im Übrigen bei Pflanzen und in der Tierwelt insgesamt, im Rahmen von Ausnahmemöglichkeiten tatsächlich den Abschuss von Kolkraben auch zulassen. Das heißt, wir können auf dieser Basis dann immer im Rahmen von Einzelerlaubnissen Möglichkeiten umsetzen und dieses Verfahren, auch darauf haben Sie ja abgezielt, so unbürokratisch wie möglich erlassen und haben tatsächlich auch die Erteilung einer Abschusserteilung sehr schnell, dass, wenn es Hinweise gibt, diese dann auch umgesetzt werden kann.

Alleine im Jagdjahr 2018/2019 sind auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen 38 Kolkraben, im Übrigen 21 Stück im Landkreis Ludwigslust-Parchim und 15 im Landkreis Vorpommern-Greifswald, erlegt worden. Und deswegen will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen, dass Sie sich die Zahlen auf der Zunge zergehen lassen, eben die 38 zu 4.800 Brutpaaren. Damit werden wir keine Reduktion erreichen.

Und insofern glaube ich, noch mal sagen zu dürfen, es mag sein, dass Sie recht haben, aber ich glaube eher, dass die Kolkraben tatsächlich sehr lern- und anpassungsfähige Tiere sind. Und sie werden im Übrigen aus Sicht auch der Biologen als Gesundheitspolizei in der Wildbahn bezeichnet. Dass sie nämlich tatsächlich nur schwache, kranke oder bereits tote Tiere anschärfen oder Nachgeburten von Kälbern nutzen oder letzten Endes auch an Futterplätzen sich aufhalten, das ist Allgemeinwissen und das, denke ich, ist auch bekannt.

Und deswegen ist für mich – ich bin auch Tierhalter und ich habe auch solche Sachen schon gesehen –, natürlich ist das dann immer eine Tragödie, wenn man Tiere verliert, die gesund sind. Und das will ich auch gar nicht irgendwie in Abrede stellen. Aber dass wir hier keine Möglichkeit haben, Maßnahmen dagegen zu leisten, das möchte ich dann schon doch auch unterstreichen. Denn unterm Strich will ich damit auch deutlich machen, wir setzen daher auch in Sachen Kolkraben auf die Beratung im Übrigen der Tierhalterinnen und Tierhalter und auf die natürliche Prävention.

Und insofern habe ich jetzt meine Redezeit ausgeschöpft

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

und kann leider Joachim Ringelnatz nicht mehr zitieren. Das mache ich dann zu einer anderen Zeit,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, machen Sie mal! Machen Sie mal, Herr Minister, Sie sind doch sonst nicht so!)

aber vielleicht kommt es dann noch viel besser an. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Minister!

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Weiß.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Schade, Herr Minister, dass Sie nicht doch noch zu Ringelnatz gekommen sind. Ich habe darauf spekuliert, damit meine Redezeit verlängern zu können, aber na ja, gut.

In der Begründung zum vorliegenden Antrag verweisen die Antragsteller auf wachsende Herausforderungen für die Weidetierhalter in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren. Sie erwähnen den Wegfall wichtiger Prämienzahlungen und den Anstieg der Flächenkosten – völlig richtig, denn wir reden ja bereits seit Langem darüber. Dann aber gleich kommt der Wolf und jetzt auch der Kolkrabe, der „durch eine gezielte Bejagung“, und ich zitiere aus der Begründung, „in seine Grenzen gewiesen werden“ soll.

Also, meine Damen und Herren, mit Verlaub, ich habe selten so einen Unsinn in einem Parlamentsdokument gelesen. Wildtiere leben grundsätzlich in ihren Grenzen, nämlich in den natürlichen Grenzen ihrer Art, in den Grenzen, die ihre Lebensweise widerspiegeln. Das sind natürliche Lebensräume, räumlich gesehen Habitate, Ausschnitte von Biotopen.

Noch einmal: Sie wollen den Kolkraben „durch eine gezielte Bejagung in seine Grenzen“ weisen. Also das ist selbst als Metapher Unfug.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich wiederhole es: Es ist selbst als Metapher Unfug, egal, was Sie jetzt dagegen sagen.

(Jürgen Strohschein, AfD: Habe ich nicht gesagt! Habe ich nicht gesagt!)

Habitatgrenzen sind weder politisch-administrativ zu bestimmen noch durch Zäune am Feldrand oder am Rand einer Weide, und das gilt insbesondere für Vögel, soweit ich etwas von Vögeln verstehe.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Christel Weißig, fraktionslos)

Der vorliegende Antrag zum Tierschutz auf der Weide oder genauer gesagt, besser formuliert oder richtiger, Antrag zur selektiven, zum selektiven Naturschutz/Tierschutz auf der Weide, geht völlig am eigentlichen Problem vorbei. Meine Fraktion wird ihn daher ablehnen. Und ich stelle klar: Wir lehnen bei dieser Thematik grundsätzlich alle Anträge ab, die nur vordergründig vermeintliche Lösungen anbieten, die aber keine Lösungen im Sinne der Förderung der Weidetierhaltung sind.

Deshalb mit Nachdruck an die Adresse der Antragsteller, an die Herren der AfD-Fraktion: Ursächlich für die großen Probleme in der Weidetierhaltung, insbesondere für die Probleme der Schäfer, sind weder der Wolf noch der Kolkrabe oder irgendwelche anderen natürlichen Umstände. Die Weidetierhaltung, insbesondere die Schaf- und Ziegenhaltung, ist die Verliererin einer verfehlten EU-Agrarförderpolitik. Die Folgen sind prekäre Arbeits- und Einkommensbedingungen ausgerechnet für den Teil der Nutztierhaltung, der die meisten Gemeinwohlleistungen erbringt. Die Bejagung des Kolkrabens würde an dieser Situation genauso wenig ändern wie etwa die Bejagung des Wolfs oder die Einrichtung irgendwelcher wolfsfreien Zonen.

Exemplarisch im Detail im Punkt 1 – und ich bleibe bei dem einen –: Ihr Antrag fordert, die Landesregierung soll

„sich verstärkt für den Schutz neugeborener Weidetiere“ einsetzen. Wie Sie sich das konkret vorstellen, bleiben Sie uns schuldig, mit einer Ausnahme: Abschießen der Rabenvögel.

(Zuruf von Jürgen Strohschein, AfD)

Aber das kann es ja nicht sein, wenn es um die Einkommensverbesserung der Tierhalter geht.

DIE LINKE hat gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen auf Ebene des Bundes erneut eine Weidetierprämie gefordert, wie sie in 22 EU-Mitgliedsstaaten gezahlt wird. Der Bundestag lehnte das mehrheitlich ab, indem er auf andere Förderprogramme verwies. Dabei ist doch längst klar, dass diese Programme für die Betroffenen oft nicht oder nur schwer zugänglich sind. Sie sind bestenfalls Aufwandsentschädigungen, wenig einkommenswirksam, und damit ist das Problem der unbezahlten Arbeit der Weidetierhalter erst recht nicht zu lösen. Außerdem beantragten wir auf Bundesebene jährlich 2 Millionen Euro für ein Herdenschutzkompetenzzentrum beim Bundesministerium. Das sind konstruktive Vorschläge im Sinne der Weidetierhalter, denn es ist höchste Zeit zum Handeln.

Für die AfD gibt es hingegen nur eine Lösung: die Bejagung von wildlebenden Prädatoren und Allesfressern, wie es eben der Kolkrabe auch einer ist. Ich glaube nicht, dass wir Menschen das Recht haben zu bestimmen, welche Tiere auf der freien Weide leben dürfen und welche nicht, zumal, wenn Wolf oder Kolkrabe in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht wieder einmal ausgerottet sein sollten, hätten die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, immer noch dieselben Probleme.

(Egbert Liskow, CDU: Welche denn? – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Dagegen einen entsprechenden Antrag zu stellen, das wäre allerdings höchste Zeit. Den würden wir auch unterstützen. – Schönen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lenz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben hier einen Antrag auf dem Tisch liegen, wo ich nicht genau weiß, was ich damit anfangen soll, Herr Strohschein.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Zustimmen!)

Dass wir den Kolkraben nicht ins Jagdrecht kriegen, das hat der Minister schon gesagt, das hat auch mein Vorredner erläutert. Und außerdem, Herr Strohschein, aus dem Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 2013, auf der Seite 173 dieser Verwaltungsvorschrift ist zu erkennen, dass man unter bestimmten Bedingungen auch die Kolkraben bejagen kann.

(Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

Wie bitte war das, Frau Aßmann?

(Elisabeth Aßmann, SPD: 143, nicht 173!)

Also um die 30 Seiten streiten wir nicht. Jedenfalls ist die Möglichkeit gegeben, in besonderen Ausnahmefällen auch diesen Vogel zu bejagen, Herr Strohschein.