Protocol of the Session on January 30, 2020

(Jens-Holger Schneider, AfD: Und Stimmen aus der SPD! Stimmen aus der SPD-Fraktion gab es auch, zwei Jastimmen. – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

und zwei Stimmen, wenn das fürs Protokoll so sein soll, aus der Fraktion der SPD

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Na, das müssen wir dann mal auszählen.)

und einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4616 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

(Jochen Schulte, SPD: Jetzt musst du die Hand hochheben, jetzt!)

Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4616 bei Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Landesgeld für hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einführen, Drucksache 7/4619.

Antrag der Fraktion der AfD Landesgeld für hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einführen – Drucksache 7/4619 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Mitbürger! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Wir sprechen jetzt über unseren Antrag zur Einführung eines Landesgeldes für hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Insofern war die gerade abgeschlossene Debatte um das Niederdeutsche sehr lehrreich für all diejenigen, die dem nicht so exakt folgen konnten. Wir konnten wenigstens hören, nur vielleicht nur teilweise verstehen, unsere hörgeschädigten und gehörlosen Mitbürger können nicht mal hören und dementsprechend noch weniger verstehen, was gesagt wird. Das sollte ein bisschen die Empathie für die Betroffenen wachhalten.

Es ist leider auch so, dass hier keine Gebärdendolmetscher stehen, um den Betroffenen – ich rede jetzt besonders langsam, damit die Angehörigen der Gehörlosenverbände, die hier in den Zuschauerräumen anwesend sind, die Chance haben, das übertragen zu können –, keine Gebärdendolmetschung, weil es zeitlich nicht mehr möglich war, eine entsprechende Dolmetscherleistung hier zustande zu bringen. Der Vorlauf dazu ist weit größer, als die Anmeldungen von Anträgen hier im Landtag

vorliegen. Auch das zeigt ein bisschen die Situation, über die wir jetzt sprechen.

Und ich hätte sehr gerne in der Gebärdensprache mit Ihnen gesprochen, aber ich kann das nicht. Und unser Antrag, um das zu verbessern, der auf die Initiative der Gehörlosenverbände zurückging, dass es sehr hilfreich wäre, wenn die Gebärdensprache in unseren Schulen als Möglichkeit angeboten würde und dass deswegen ein Rahmenlehrplan dafür eingerichtet werden soll, wurde im Juni 2018 von diesem Haus abgelehnt. Viel weniger Empathie für die besonderen Belastungen der Gehörlosen kann man sich schon kaum vorstellen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir erlauben uns jetzt, dem Vorbild von sechs anderen Bundesländern nach Einführung eines Landesgehörlosengeldes zu folgen. In sechs Bundesländern gibt es das bereits in der Größenordnung zwischen 50 und 150 Euro im Monat. Wir haben den Mittelweg gewählt und schlagen eine Größenordnung von 100 Euro vor. Ich möchte noch mal deutlich machen, es sind 1.041 – das kann sich inzwischen schon geändert haben, die Zahlen sind schon zwei Monate alt –, 1.041 Betroffene in unserem Land, die das betrifft, als Gehörlose anerkannt zu sein. Wenn wir dann 100 Euro im Monat aufwenden würden, ist das eine Größenordnung von 1,2 Millionen im Jahr. Wir hatten das in den Haushaltsberatungen eingebracht, es ist dort abgelehnt worden. Wir vollziehen unsere Haushaltsansinnen jetzt weiter und möchte das gerne als entsprechenden Antrag hier einbringen.

Wenn dann gesagt wird, als Entgegnung, es gibt da ja individuelle Möglichkeiten zur Hilfe, dann ist das zwar richtig, aber das ist bürokratischer Aufwand ohne Ende, im Einzelfall entsprechende Hilfen zu gewähren. Beim Landesblindengeld, das sehr lobenswert ist und das dieses Land als eines der ersten eingesetzt hat, da ist man einverstanden, dass man die globale weitere Benachteiligung, die mit allgemeinen Pflegestufen nicht abgedeckt wird, durch die Zahlung eines Landesblindengeldes auszugleichen versucht, ohne auf individuelle Fördermaßnahmen zu verweisen.

Ich möchte nur mal darauf hinweisen, in welcher Situation gehörlose Menschen stehen. Wenn es an der Tür klingelt, hören sie das nicht. Das heißt, sie müssen aufwendige technische Apparaturen in ihren Wohnungen (Miet- oder Eigentums-) installieren, um eine Bildverbindung zur Haustür herzustellen. Rauchwarnmelder nutzen den Gehörlosen nichts, wenn sie akustischen Warnton abgeben. Sie brauchen also Rauchwarnmelder, die optisch durch grelle Lichtblitze auf die Situation aufmerksam machen. Das sind Kosten, die weder von der Krankenkasse noch von den Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen übernommen werden. Kleine Beispiele.

Auch Programme im Fernsehen, Untertitel und so weiter, sind nur sehr rudimentär vorhanden, somit eine mannigfache – ich könnte noch eine ganze Menge mehr aufzählen – Anzahl an spezialisierten Benachteiligungen von Gehörlosen, die wir mit einem Landesgehörlosengeld nicht beseitigen, aber mindern könnten, ohne ein bürokratisches Monstrum in Gang zu setzen, dass jeder einen einzelnen Antrag auf individuelle Hilfe stellen muss, der dann über Monate geprüft und unterschiedlich beschieden wird.

Dieses Landesgehörlosengeld, das wir hier gerne vom Landtag bestätigt bekommen hätten, gleicht eine besondere Form der Benachteiligung aus, die sich weder in den Pflegestufen noch bei den Krankenkassen durch individuelle Leistungen niederschlägt. Es wäre ein kleines Zeichen von richtig verstandener Inklusion und von Gleichstellung in einem positiven Sinne, wenn unser Land dem Schritt der anderen sechs Länder, die das bisher eingeführt haben, folgen könnte und ein solches Landesgehörlosengeld in Höhe von 100 Euro pro Monat, unabhängig von der Einkommenssituation und der Vermögenssituation der Betroffenen, zum Ausgleich der individuellen Nachteile ausreichen würde.

Ich bitte noch mal – ich weiß, Herr Kollege Renz, für Sie gibt es keine unpolitischen Anträge –, ich bitte nochmals, die besonderen Belastungen der Betroffenen in diesem Fall zur Kenntnis zu nehmen und ohne Blick darauf, dass das jetzt von der AfD kommt, die Sicht der Betroffenen,...

(Torsten Renz, CDU: Erklären Sie mal, warum Sie mich gerade ansprechen, bitte!)

Weil Sie dauernd sagen, dass es keine unpolitischen Anträge gibt.

... die Sicht der Betroffenen einzublenden, ernst zu nehmen und dieses Landesgehörlosengeld zu bewilligen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Ich bitte ausdrücklich um Unterstützung. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, ein Landesgeld von monatlich 100 Euro für gehörlose und schwerhörige Menschen in Anlehnung an das Blindengeld zu beschließen und zum Zweiten die besondere Situation der taubblinden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen und diese Personen besonders zu unterstützen.

Die Beweggründe für diesen Antrag sind durchaus nachzuvollziehen, doch nach Ansicht der Landesregierung ist ein pauschaler Zuschuss weniger zielführend als viele bereits umgesetzte, eingeleitete oder vorgesehene Maßnahmen für eine selbstbestimmte und vollumfängliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, denn diese weitestmögliche Teilhabe – und da besteht hoffentlich Einigkeit im gesamten Landtag – ist unser aller Ziel und Auftrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz die bereits bestehenden Unterstützungsmög

lichkeiten vorstellen. In Mecklenburg-Vorpommern können kranke und behinderte Personen einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen. Dies schließt natürlich auch hörgeschädigte und gehörlose Menschen ein. Im Jahr 2019 wurden in unserem Bundesland insgesamt 1.469 Personen mit dem Merkzeichen „Gl“ für gehörlose Menschen registriert.

Bei der Zuerkennung des Grades der Schwerbehinderung können auf Antrag entsprechende Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Steuervergünstigungen entsprechend der Höhe des Grades der Schwerbehinderung, Schwerbehindertenrabatte bei kulturellen Ereignissen, die Ermäßigung und Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren, gegebenenfalls die kostenfreie Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern, die kostenlose Beförderung mit dem öffentlichen Nahverkehr oder 50 Prozent KfzSteuerermäßigung, der Telekom-Sozialtarif, ein Rabatt beim Kfz-Neuwagenkauf und Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere auf Rehabilitationsleistungen und Hilfsmittel.

Um die Teilhabemöglichkeiten von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen zu verbessern, fördert das Land darüber hinaus beispielsweise den Gehörlosen Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern e. V., den Zweckbetrieb Dolmetscherdienst für Gehörlose und freiberufliche Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher. Veranschlagt sind Zuschüsse für Einsätze im privaten Bereich, das heißt für Einsätze bei Familien-, Schuldner- und Suchtberatungsstellen, Informationsveranstaltungen von Vereinen und Verbänden im Rahmen des Ehrenamtes, Familienangelegenheiten, Hochzeiten, Taufen et cetera, Wohnungsverwaltung und Rechtsanwälten, insofern kein Rechtsanspruch auf Erstattung sowieso schon besteht. Den Betroffenen soll somit ein möglichst gleichberechtigter Zugang zu Beruf und gesellschaftlichem Leben ermöglicht werden.

Wir wollen auf diesem Weg weitergehen. So ist die weitere Umsetzung des Maßnahmenplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, in der die Umsetzung auch gehörlosen Menschen zugutekommen wird oder künftig zugutekommen soll. Dies umfasst zum Beispiel den Abbau von baulichen, sächlichen und kommunikativen Barrieren in Neu- und Umbauten von Gebäuden der Landesverwaltung, im Krankenhausbereich durch die Fortschreibung der Landesbauordnung MecklenburgVorpommern und der Bauförderung oder die Einführung einer Alarmauslösung nach dem 2-Sinne-Prinzip auch durch optische Signale/Lichtblitze insbesondere für gehörlose oder schwerhörige Menschen und die Schaffung von Standards, die die Kommunikation zwischen gehörlosen Menschen und der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst verbessern sollen. Außerdem sind zum Ausgleich besonderer Teilhabebedarfe gehörloser Menschen individuelle und passgenaue Leistungen der Eingliederungshilfe und somit über pauschale Leistungen hinausgehende Bedarfsdeckungen möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, es steht ein Gesamtkonzept für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zur Verfügung, und dies umfasst auch immer schwerhörige und gehörlose Menschen. Ausdrücklich möchte ich die Idee des Gehörlosengeldes nicht schlechtreden, doch wir fahren in

Mecklenburg-Vorpommern eine eigene Strategie, und ich glaube, mit dieser Vorgehensweise nehmen wir mehr Menschen mit und sorgen für gleichberechtigte Teilhabe.

Sehr kritisch sehe ich den zweiten Punkt des Antrags. Die Landesregierung wird aufgefordert, die besondere Situation der taubblinden Menschen in MecklenburgVorpommern zu berücksichtigen und diese Personengruppe besonders zu unterstützen. Dies ist sehr unkorrekt und berücksichtigt aktuelle Rechtsentwicklungen nicht. Wer nicht nur blind oder hochgradig sehbehindert, sondern auch taub ist oder an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit leidet, hat zweifellos einen erheblich höheren Mehrbedarf. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) vom 23. Dezember 2016 wurde die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt. Die Neuregelung sieht vor, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „TBl“ für taubblind einzutragen ist, wenn bei einem schwerbehinderten Menschen wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist.

Die Beeinträchtigung der Teilhabe der von diesem Merkzeichen erfassten Personengruppen ist äußerst heterogen, sodass sich ein einheitlicher konkreter Bedarf nicht ermitteln lässt. Deswegen ist das Merkzeichen mit einem konkreten bundesrechtlichen Nachteilsausgleich verbunden. Es kommt jedoch als Nachweis für die Rundfunkbeitragsfreiheit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Betracht. Das Merkzeichen umfasst nicht automatisch die Nachteilsausgleiche für blinde und gehörlose Menschen, wie zum Beispiel das Landesblindengeld oder steuerliche Vergünstigungen. Deshalb werden die Merkzeichen „blind“ und „gehörlos“ bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zusätzlich zum Merkzeichen „TBl“ in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 28 Personen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen „TBl“ erfüllen. Sie haben neben möglichen Ansprüchen auf Landesblindengeld und aufstockende Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auch Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere auf Reha-Leistungen und Hilfsmittel. Um die besonderen Teilhabebedarfe taubblinder Menschen auszugleichen, ist es zudem möglich, individuelle, passgenaue Leistungen der Eingliederungshilfe zu gewähren und somit über pauschale Leistungen hinausgehende Bedarfe, etwa im Rahmen eines Assistenzmodells zur Kommunikation, zur Mobilität oder als Haushaltshilfe, sicherzustellen. Die möglicherweise im Rahmen der Eingliederungshilfe sicherzustellenden Bedarfe werden vom dafür zuständigen Träger gemeinsam mit den taubblinden Menschen und, wenn gewünscht, einer Person seines Vertrauens im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens ermittelt. Dabei wird das Wunsch- und Wahlrecht beachtet. Die Landesregierung sieht aktuell daher keine Notwendigkeit, ein besonderes Taubblindengeld als zusätzlichen Nachteilsausgleich einzuführen.

Diese Beispiele zeigen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die besondere Situation der taubblinden Menschen berücksichtigt und diese Personengruppe besonders unterstützt wird. Gerade auch mit dem Maßnahmenplan der

Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welcher sich derzeit in der Weiterentwicklung befindet, verfolgt die Landesregierung das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft.

Aber nicht nur die Landesregierung hat hier ihre Verantwortung, sondern auch die zuständigen Rehabilitationsträger wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Unfallversicherungsträger. Sie müssen prüfen, ob die den betroffenen Menschen zustehenden Leistungen auch den erforderlichen Leistungen entsprechen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich begrüße an dieser Stelle auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule ErnstMoritz-Arndt aus Greifswald. Herzlich willkommen!

Und ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Torsten Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir LINKEN wollen eine inklusive Gesellschaft, wollen uns auf den Weg begeben dorthin. Das entspricht unserem Selbstverständnis von einem selbstbestimmten Leben und einer Teilhabe, einer umfänglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

In dieser Hinsicht haben wir zu verschiedenen Anlässen, letztmalig in der Haushaltsberatung im vergangenen Jahr, Anträge unterbreitet, haben Vorschläge gemacht, das Landesblindengeld zu erhöhen, weiterhin zu dynamisieren, und wir haben uns auch dafür ausgesprochen, ein Entgelt, ein Geld für Gehörlose auszureichen, aber das mit der Prüfung verbunden, weil selbstverständlich, wenn es um Mehrbedarfe geht, diese auch ausgemacht werden müssen, sodass entsprechend das Geld auch in der Höhe fließen kann, wie es notwendig ist, um eben diese Teilhabe zu gewährleisten.