Protocol of the Session on January 29, 2020

Ich finde, dass Geduld auch bei guten Maßnahmen nicht besonders angebracht ist, sondern es immer braucht, dass wir dranbleiben, die Dinge voranzubringen. Und ich finde es sehr bedauerlich, dass gute Vorschläge, die gerade wir mit unseren Erfahrungen aus M-V machen, ob es die Gesundheitsschwester AGnES war, ob es jetzt die Landarztquote ist, ob es unsere dreijährige duale Ausbildung im Erzieherbereich ist, ob es der Mopedführerschein mit 15 ist,

(Peter Ritter, DIE LINKE: He! Wow!)

dass es immer in dieser großen Bundesrepublik für meinen Geschmack sehr lange braucht, alle Bundesländer

zu überzeugen. Ich glaube, gerade im Jahr der Deutschen Einheit darf man mal sagen, es gibt kluge Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern, aus dem Osten, wo der Westen schneller springen sollte. Die Landarztquote gehört dazu.

Ich bin sehr froh, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden, weil am Ende geht es um etwas ganz Elementares, gute medizinische Versorgung, gerade im ländlichen Raum. Und das ist wichtig für die Bevölkerung und auch ein wichtiges Signal an die praktizierenden Ärzte, denn die wollen natürlich auch, dass Nachwuchs kommt, dass sie ihre Praxen übergeben können. Deshalb allen vielen Dank, die auch dieses Gesetz jetzt im Landtag vorangebracht haben, eine gute Nachricht für die medizinische Versorgung in unserem Land.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir debattieren heute in Zweiter Lesung über ein Gesetz der Landesregierung, welches helfen soll, den Hausarztbedarf in Gebieten mit Unterversorgung zukünftig sicherzustellen, kurz als Landarztgesetz bezeichnet.

Ich möchte meine Ausführungen aus der Rede zur Ersten Lesung nicht wiederholen, doch will ich auf folgende Fakten noch einmal ausdrücklich hinweisen: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern derzeit so viele Ärzte wie nie zuvor. Waren es 1990 noch 5.000, so waren es bis 2019 bereits 11.100 circa. Und trotzdem wird bereits heute über Ärztemangel in einigen Regionen geklagt und für andere wegen des anstehenden Renteneintritts aktiver Ärzte für die nächsten Jahre vorausgesagt. Dies betrifft zudem nicht nur die Hausärzte, sondern alle Fachbereiche der Grundversorgung, also Kinderärzte, Gynäkologen, Augenärzte, Orthopäden, Internisten und Chirurgen, demnächst vermutlich auch Zahnärzte.

Wenn man einen Missstand oder Mangel beheben will, dann muss man sich doch zunächst einmal die Frage stellen: Was sind denn eigentlich die Ursachen für diese Mangelsituation? Bilden wir zu wenig Ärzte aus in Mecklenburg-Vorpommern oder beziehungsweise wieso kann eine größere Anzahl Ärzte eine kleiner werdende Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr hinreichend versorgen?

Die erste Frage lässt sich leicht beantworten: Unsere beiden Universitäten in Rostock und Greifswald entlassen jährlich circa 450 Absolventen in das ärztliche Berufsleben. Das wäre mehr als genug, doch geht davon der größte Teil in ihre jeweiligen heimatlichen Bundesländer zurück.

Es scheint also so zu sein, dass regional gebundene Landeskinder die Aufnahme eines Medizinstudiums weniger in Betracht ziehen oder einfach die Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllen. Es gibt meines Wissens keine Studien, die für Studenten der Medizin aus Mecklenburg-Vorpommern kommen und in MecklenburgVorpommern bleiben. Es scheint eher so zu sein, dass

unsere Universitäten auf Kosten des Landes MecklenburgVorpommern Ärzte für andere Bundesländer ausbilden.

Die zweite Frage ist komplexer und lässt sich nur mit einem Bündel möglicher Ursachen beantworten. Als Erstes ist die heterogene Arztverteilung zu nennen. Darauf wurde schon eingegangen. Dies ist auch Ergebnis unsachgemäßer Bedarfsplanung und nicht bedarfsgerechter Vergabe von Niederlassungsrechten. Aber hier soll ja laut Kassenärztlicher Vereinigung bereits seit 2019 nachgebessert werden. Ich hoffe, das wird entsprechende Auswirkungen haben.

Dann das Arzt-Arbeitszeit-Verhältnis: Es ist belegt, dass seit Jahren die Zahl der Ärzte wächst, aber die Arbeitszeit pro Arzt zurückgeht. Dafür gibt es mehrere Ursachen, als Erstes zunächst die Regressandrohung der Kassen bei Budgetüberschreitung ambulant tätiger Ärzte. Damit führt Mehrarbeit nicht zu mehr Verdienst. Da fällt die Wahl für mehr Freizeit leicht. In den Kliniken sind es die Auswirkungen des Arbeitszeitgesetzes, welches ich allerdings gar nicht infrage stellen möchte, es hat seine Berechtigung.

Auch die starke Feminisierung des Arztberufes ist ein weiterer Grund. 20 Prozent aller ambulant tätigen Ärzte arbeiten in Teilzeit mit durchschnittlich nur 25 Stunden pro Woche. Wir können davon ausgehen, dass es vor allem die Ärztinnen mit Kleinkindern sind, was ich persönlich nur zu verständlich finde. Darüber hinaus arbeitet ein wachsender relevanter Teil der approbierten Ärzte gar nicht an Patienten, sondern bei den Krankenkassen und in der Medizinverwaltung. Erwähnen möchte ich auch das neue Verständnis von Work-Life-Balance bei der Jugend und den jungen Familien.

Etliche der genannten Ursachen für den realen Ärztemangel in unserem Land können politisch nicht oder nur eingeschränkt beseitigt werden. Sie sind als Fakten und Geld der Lebensumstände anzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Tendenz bei jungen Ärzten zu Gemeinschaftspraxen, später Familiengründung und gegebenenfalls Teilzeitarbeit bei Müttern mit kleinen Kindern. Was aber kann die Politik dann beeinflussen? Sie kann zum Beispiel die Zahl der Studienplätze für Medizin erhöhen, um einen Überschuss an Medizinern zu produzieren, sodass der Bedarf abgesichert wird. Das ist ein teures Unterfangen und die Befragten hier in MecklenburgVorpommern haben das eigentlich aus der gegebenen Situation heraus schon abgelehnt. Und es bleibt unklar, ob die fertigen Ärzte nicht trotzdem in die attraktiveren Bundesländer und Regionen abwandern.

Deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Er bindet Landeskinder mit hinreichender Eignung zum Medizinstudium an die Region, indem er ihnen in begrenzter Zahl einen bevorzugten Zugang zum Medizinstudium ermöglicht. Leistungsfähigkeit und Heimatverbundenheit sollen sich dabei ergänzen und nicht ausschließen. Ja, letztlich sollen Abiturienten mit weniger guten Abiturnoten, es wird bis zu 2,4 fabuliert, den Abiturienten vorgezogen werden, die nach dem Leistungsprinzip einen höheren Anspruch auf einen Medizinstudienplatz hätten. Als Entscheidungshilfe sollen weiche Bewertungskriterien einbezogen werden, zum Beispiel Empathie, Sozialkompetenz, gesellschaftliche Aktivitäten, sonstige Eignung zum Arztberuf, Kriterien, die erst noch der gemeinschaftlichen Spezifizierung durch die zuständigen Gremien bedürfen. 32 Studienplätze sollen auf diese Weise bevorzugt an Landeskinder vergeben werden.

Für die Landesregierung ist dies ein einfacher und preiswerter Weg, auch wenn die beteiligten Einrichtungen bereits finanziellen Mehrbedarf angemeldet haben. Die geladenen Experten der öffentlichen Anhörung haben das vorliegende Gesetz als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Unabhängig davon wurde auch auf Risiken und Schwächen dieses Entwurfs hingewiesen. Auf einige davon ist Herr Eifler bereits eingegangen in seinen Darstellungen. Ich möchte drei weitere hervorheben:

Der prognostizierte Ärztemangel betrifft nicht nur die Hausärzte, sondern auch andere Bereiche der Grundversorgung, also sollte die Stoßrichtung des Gesetzes auch auf andere Fachgebiete erweitert werden. Man müsste also eigentlich sagen, wenn wir wirklich Ernst machen wollen, dann wäre es sinnvoll, dieses Gesetz von der Regierung zurückzuziehen und allgemeiner zu fassen, nämlich auf die anderen Fachrichtungen auszudehnen, auch wenn ich davon ausgehe, dass es die Landesregierung nicht tun wird.

Zweitens. Die Teillockerung der Zugangsbestimmungen über die Abiturnote für das Medizinstudium ist ein zweischneidiges Schwert. Wir erreichen damit zunächst nur eine potenziell größere Bewerberzahl. Diese ist aber bereits jetzt ausreichend hoch. Die Abiturnote ist durchaus ein guter Prädiktor für ein gelingendes Studium. Wir meinen, durch die Einbeziehung weicher Bewertungskriterien verlassen wir das spezifische Leistungsprinzip und lassen vielerlei Unwägbarkeiten und Beziehungsspiele, zum Beispiel die Festigung von Arztdynastien, auch wenn mal die Abiturnote nicht den gewünschten Wert erreicht hat, zu.

Der dritte Punkt: Auch die zehnjährige Vertragslaufzeit beinhaltet Unwägbarkeiten und Risiken für das Land. Was geschieht bei potenziellen Ausfallzeiten, wie zum Beispiel durch Schwangerschaft, Krankheit, Elternzeit oder Teilzeitarbeit? Diese Fragen lässt das Gesetz offen. Der Erfolg unserer Bemühungen, die ärztliche Grundversorgung in allen Regionen unseres Landes hinreichend zu sichern, hängt nicht nur von gesetzlichen Regelungen wie dem Landarztgesetz ab, wichtig sind auch flankierende Maßnahmen, die den Bedürfnissen der jungen Ärztegeneration entgegenkommen. Das betrifft zum einen das Bedürfnis, beim Berufseinstieg bevorzugt unter Begleitung und in Gemeinschaftspraxen tätig zu werden. Das betrifft zum anderen aber auch die Schaffung günstiger Lebensumstände in unseren ländlichen Regionen, das heißt letztlich die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, von denen viele Regionen in MecklenburgVorpommern meilenweit entfernt sind.

Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz das Problem der Unterversorgung in ländlichen Regionen nicht gänzlich lösen kann. Es ist ein kleiner Schritt zu einer Problemminderung und leider erst in 13 Jahren. Die aktuellen Probleme in Wolgast, in Crivitz und Parchim zeigen aber, dass wir so lange nicht warten können. Doch wie heißt es so schön: Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Wir werden deshalb dem Gesetz zustimmen. Wir werden aber eigene Aktivitäten entfalten, um die noch bestehenden Lücken abzusichern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Endlich mal eigene Aktivitäten angekündigt.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD –

Das steht jetzt im Protokoll. –

Was steht da? –

Dass Sie uns gerade gelobt haben. –

Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Landärzte, glaube ich, zu den anerkanntesten Berufen im Bereich der Medizin gehören, wissen nicht nur die Anhänger der beliebten Vorabendserien im ZDF, die ich auch als Kind, gebe ich zu, gern gesehen habe, nicht nur, weil man als Stadtkind da auch mal schöne Bilder vom ländlichen Raum bekommen hat, sondern weil es auch eine gute Unterhaltung war. Und von daher freue ich mich, dass wir heute hier in Zweiter Lesung in doch großer Einigkeit, glaube ich, über das Landarztgesetz diskutieren.

Denn schauen wir uns die Situation einmal an: 35 Prozent der Hausärzte hier im Land sind zwischen 50 und 59 Jahre alt. Und da braucht man kein Mathematikstudium dafür, um zu wissen, dass wir hier auf einen Landarztmangel hinzulaufen. Wir haben im Oktober 2017 hier in der Aktuellen Stunde auf unsere Initiative hin auch das erste Mal über das Thema diskutiert in diesem Parlament, über das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Vergabe der Medizinstudienplätze, über die Stipendienprogramme und über die Möglichkeiten, die wir haben, um hier im Bereich des Ärztemangels etwas zu tun. Wir haben in Deutschland 9.000 Studienplätze im Bereich Medizin, aber jährlich 40.000 Bewerbungen. Also das Interesse ist durchaus da. In Mecklenburg-Vorpommern sind es die zitierten 400 Studienplätze aktuell und 32 davon sollen künftig nach den neuen Kriterien im Bereich Landarztgesetz vergeben werden.

Ich bin außerordentlich dankbar, dass wir jetzt hier bei dem Thema heute auch zum Abschluss kommen. Wir haben im Dezember 2018, als wir einen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert haben, die Ankündigung von Harry Glawe gehabt, dass das Landarztgesetz kommt, angelehnt auch an das Landarztgesetz aus NordrheinWestfalen. Ich glaube, das kann man hier auch sagen, das gehört auch mit zur Wahrheit dazu. Und heute kommen wir hier zum Abschluss.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Das Gesetzgebungsverfahren und die eine oder andere Anhörung habe ich in den letzten dreieinhalb Jahren schon mitmachen dürfen. Ich habe selten eine Anhörung erlebt, wo es so viel Einigkeit gab, weil alle Anzuhörenden, egal ob sie Vertreter der Ärzteschaft waren, die Vertreter der Kassen aus anderen Bereichen haben ja deutlich gemacht, dass das ein guter und wichtiger Schritt ist an der Stelle. Aber deswegen glaube ich, so eine Zweite Lesung dient ja auch dazu, noch mal den Finger in die Wunde zu legen, wo noch die Baustellen sind.

Es ist auch ganz klar und deutlich geworden, sowohl von der Kammer als auch von der Kassenärztlichen Vereini

gung, dass wir natürlich auch in anderen Bereichen auf einen Ärztemangel zulaufen, gerade im Bereich der Fachärzte. Ich will mal die Dermatologen nennen, Gynäkologie, Augenheilkunde, den Bereich Chirurgie, innere Medizin. Also das sind auch alles Bereiche, wo wir in den nächsten Jahren noch Probleme haben werden.

Und deswegen, glaube ich, macht es Sinn, das ist ja ein Teil unserer Entschließung, als Koalition zu sagen, wir evaluieren das Gesetz, schauen uns dann auch noch mal die anderen Bereiche an, ob beispielsweise das Gesetz ausgeweitet werden kann, denn uns liegt der Bereich Zahnmedizin beispielsweise auch sehr am Herzen. Wir haben hier extra die Zahnmedizin auch eingeladen zur Anhörung, obwohl es jetzt nicht Teil des Gesetzes ist, um auch zu hören, wie dort die Situation ist. Und wir können uns durchaus vorstellen, diesen Bereich, also dann auch auf dem Bereich Zahnmedizin, denn hier haben wir auch gerade im ländlichen Bereich Probleme, dann an der Stelle nachzusteuern.

Ich will auch noch zwei, drei Worte sagen zu dem Änderungsantrag der LINKEN, Herr Kollege Koplin. Sie haben ja das in den Ausschussberatungen angekündigt und nachgefragt zum Thema Apotheken. Da bin ich davon ausgegangen, dass Sie dann auch Apotheker einladen zur Anhörung. Das war nicht der Fall. Da war ich dann etwas überrascht und dachte, gut, dann hat sich das DIE LINKE vielleicht anders überlegt. Und ich war dann doch etwas erstaunt, als hier dieser Änderungsantrag für die Ausschussberatung heute hier für das Plenum vorgelegt wurde, weil ich war beim Apothekertag im November in Rostock, da haben wir andere Dinge diskutiert, andere Themen, die den Apothekern wichtig sind. Die liegen vor allem im bundespolitischen Bereich. Ich glaube, da haben wir auch mit dem Apothekenstärkungsgesetz mit den Erhöhungen, auch der Zulagen für besondere Dienste dort, glaube ich, vernünftige Dinge auf den Weg gebracht. Das sind die Themen, die die Apotheker aus meiner Sicht hier sehr bewegen.

Und das gehört auch zur Wahrheit mit dazu: Ich habe vor Kurzem gerade einen Vortrag gehört der Bundesapothekerkammer und da sind wir in Mecklenburg-Vorpommern, was die Apothekendichte betrifft – das darf man gar nicht zu laut sagen, aber Sie schweigen ja alle, es kommt ja nichts nach draußen hier, was ich sage –, doch ganz gut aufgestellt im Vergleich zu anderen Bundesländern. Deswegen glaube ich, das Thema Apotheken sollten wir auf dem Schirm haben. Ich bin auch durchaus offen und so verstehe ich auch unsere Entschließung, dass man sich das noch mal anschaut.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Aber jetzt heute hier zu beschließen, wir weiten das Gesetz aus auch auf Apotheken beispielsweise, halte ich für verfrüht. Und da liegen aus meiner Sicht auch keine fundierten und stichhaltigen Argumente dafür auf dem Tisch, es sei denn, Sie bringen heute noch Zahlen oder Erklärungen oder was auch immer, die Ihre Argumentation unterstützen.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht kann es nicht sein, und der eine oder andere von Ihnen wird die Beispiele aus den eigenen Wahlkreisen kennen, ich hatte vor zwei Jahren ein Gespräch gehabt bei mir im Wahlkreis mit Eltern, die mir erklärt haben, ihr Sohn – 1,3-Abitur, hier gemacht in Schwerin

am Fridericianum – würde gern als Landarzt arbeiten und bekommt hier im Land keinen Studienplatz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, solange wir das nicht gelöst bekommen,

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

solange wir Kinder aus dem Land, die hier bleiben wollen, die ein 1,3er-Abitur haben, für die nicht möglich ist, hier im Land zu studieren, so lange läuft noch irgendwas falsch hier im Land.

(Beifall Torsten Renz, CDU)

Und ich hoffe, dass wir diesen jungen Menschen mit dem Landarztgesetz heute auch eine Tür öffnen, dass wir sie nicht mehr nach Wien, nach Budapest, wo auch Freunde von mir aus Schwerin studiert haben, Medizin, die mittlerweile hier auch im Land arbeiten, wegschicken müssen, dass die hier im Land auch studieren können, und deswegen ist das heute, glaube ich, wichtig.

Aber – und das will ich auch ganz deutlich im Namen meiner Fraktion sagen – das Thema „Ausweitung der Studienplätze“ muss wieder mit auf die Tagesordnung, denn am Ende, glaube ich, wird es nicht ohne das gehen, dass wir auch mehr Medizinstudienplätze hier im Land anbieten. Das will ich hier an der Stelle ganz deutlich sagen.