Und zum Dritten muss man sagen, und das auch in Richtung der AfD und auch noch mal als Denkaufgabe in Richtung der LINKEN:
Wir sprechen hier von einem Haushaltsüberschuss von 270 Millionen. Wir sprechen hier nicht von einem Haushalt oder einem Nachtragshaushalt, der aufgestellt wird, sondern von einem Haushaltsüberschuss, den wir einer Verwendung zuführen. Und da sollten Sie dann überhaupt erst mal sagen, wie Sie denn damit umgehen wollen.
Wenn ich dann Zwischenrufe bekomme, ja, das können wir alles für Tilgung nehmen, ja, das ist ein Verfahren, was man machen kann. Wir sagen aber, wir nutzen Haushaltsüberschüsse auf diese Art und Weise. Da kann ich nur sagen,
ich kann da nur so überzeugt auftreten, weil ich wirklich innerlich davon überzeugt bin, dass wir eine gute Sache machen. Da kann ich Sie nur einladen auf diesem Wege, dass Sie endlich mal mit dabei sind. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Was hatte denn das jetzt mit meiner Kurzintervention zu tun? – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4615 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten und Nichtteilnahme der Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4618.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4618 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Mit der Neufassung des FAG Mecklenburg-Vorpommern ist die Regierung im Verzug. Derzeit ist die Zweite Lesung für April 2020 geplant, aber wer weiß das so genau, ob nicht weitere Verzögerungen eintreten.
Damit wir in meinen folgenden Ausführungen nicht alle in Verwirrung geraten, fasse ich kurz die derzeit geltende Rechtslage im Bereich des Finanzausgleichs zusammen.
Wir haben es in der derzeitigen Diskussion mit insgesamt vier FAG zu tun. Das sind einerseits das alte FAG des Bundes, welches zum 31.12.2019 auslief, und das neue FAG des Bundes, welches zum 01.01.2020 in Kraft trat. Und es sind andererseits das derzeit noch gültige FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 10.11.2009 und die in der Diskussion befindliche Novelle des FAG Mecklenburg-Vorpommern, welche nicht vor April rechtswirksam werden wird. Diese vier verschiedenen FAGGesetze und -Regelungsbereiche bitte ich zu beachten und bitte die nachfolgenden Redner, dies auch sauber voneinander zu trennen, damit kein Durcheinander entsteht.
Diese vorgeschlagene Gesetzesänderung, also unsere vorgeschlagene Gesetzesänderung, bezieht sich auch nicht auf das FAG des Bundes, welches seit 1. Januar 2020 neu und gültig ist, sie bezieht sich auf das alte FAG des Bundes und dessen Änderung – und jetzt hören Sie bitte genau zu – vom 13. Dezember 2019. Mit dieser FAG-Änderung des Bundes, also mit der Gültigkeit ab 13.12.2019, wurden den Kommunen Finanzmittel des Bundes in Höhe von 493 Millionen Euro noch für 2019 zugesagt, und zwar für Investitionen der Kommunen. Mit unserem Gesetz geht es uns darum, diese Finanzmittel, die im Haushalt 2020 nicht enthalten sein können, aber den Ländern noch 2019 übertragen wurden, für Investitionen in den Kommunen bei uns im Land nutzbar zu machen.
Ich habe es heute schon einmal zu TOP 4 gesagt und ich wiederhole es hier: Ziel meiner Fraktion ist es, dass Gemeinden bei uns im Land finanziell gut ausgestattet sind und dass Finanzmittel des Bundes für Kommunen diesen auch weitgehend direkt zugutekommen und kommunale Zwecke unterstützen. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf wird die bestehende Regelungslücke zum Landesanteil Mecklenburg-Vorpommern an den um 493 Millionen Euro höheren Umsatzsteuereinnahmen der Länder für 2019 geschlossen. Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung stellt der Bund den Ländern in 2019 493 Millionen Euro, 2020 993 Millionen Euro, 2021 1.993.000 und 2022 noch mal die gleiche Summe von seinen Umsatzsteuereinnahmen zur Verfügung.
Ziele des Kitaqualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes sind, dauerhaft nachhaltig die Qualität der frühen Bildung zu verbessern, die Betreuung zu verbessern und für Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen die Kostenbeiträge zu finanzieren. Das Geld für die Jahre 2020, 2021 und 2023 hat die Landesregierung bereits vollständig in die Beitragsfreiheit – und hier nicht nur für Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen – gesteckt.
Damit die Regierung vollständig und außerhalb der Wirkung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes über dieses Geld verfügen kann, hat sie für die Jahre 2020, 2021 und 2022 entsprechende Abzugsbeträge in Paragraf 8 des neuen FAG Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen. Dem Ziel des Bundes, das Geld auch teilweise für Qualitätssteigerungen und Verbesserungen in der Fachkraft-Kind-Relation einzusetzen, also einen Teil des Geldes an die Kommunen weiterzugeben, ist die Regierung in MecklenburgVorpommern nicht gefolgt.
Aus Gesprächen mit kommunalen Vertretern kenne ich den Sanierungsbedarf in unseren Kitas und die Wünsche nach mehr Geld für verbesserte Betreuung. Durch den von uns vorgelegten Gesetzentwurf würden die für 2019 anfallenden Umsatzsteuermehreinnahmen in voller Höhe an die kommunalen Träger der Kita-Einrichtungen weitergereicht. Die Kommunen könnten dann entscheiden, wie sie die 9,281 Millionen Euro vom Bund für 2019 für Qualitätssteigerung in den Kitas einsetzen.
Es gehört zum ehrlichen Umgang mit unseren Kommunen, dass die Finanzhilfen des Bundes aufgrund von Rechtsänderungen am FAG, auch wenn sie erst am 13. Dezember 2019 gültig wurden, zweckdienlich an die Kommunen weitergereicht werden und nicht im großen Topf des Landes für eigene politische Ziele vereinnahmt werden.
Was ist denn mit den Umsatzsteuermehreinnahmen der Kommunen aus 2019 passiert? Wir sind ziemlich sicher, dass der Mecklenburg-Vorpommern-Anteil in Höhe von diesen circa 9,3 Millionen Euro in den Jahresüberschuss 2019 eingegangen ist. Das bedeutet, die angedachten Hilfen für die Kommunen sind auch Bestandteil des sogenannten Strategiefonds geworden,
von dem das Pauschalvolumen zur politischen Landschaftspflege durch die Abgeordneten der Regierungskoalition eingesetzt wird.
Unser Gesetzentwurf sorgt für seriöse Verhältnisse. Ergreifen Sie bitte die Chance, sich ehrlich zu machen! Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Innen- und Europaausschuss und mitberatend in den Finanz- und Sozialausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und ich eröffne die Aussprache.
Lieber Kollege Dr. Jess, mir steht es an und für sich nicht zu, die Abgeordneten zu belehren, aber eins verstehe ich nicht, das müssen Sie mir erklären: Warum provozieren Sie das Hohe Haus geradezu, dass der Gesetzentwurf abgelehnt wird, wenn wir mitten in einer Beratung zum FAG sind,
wo Sie genau den Grund, den Sie hier annahmen, als einen ganz normalen Antrag einbringen können, um in dem Rahmen der Beratung dieses auch dann dementsprechend zu tun?
Das entzieht sich vollkommen meinem Verständnis, dass man hier sozusagen geradezu provoziert und sich hinterher als Opfer darstellt, dass es immer abgelehnt wird. So viel nur aus meiner Sicht am Rande.
Wie Sie ja wissen, befindet sich das Gesetz – und Sie haben es ja selbst erwähnt – zur Neuausrichtung des Finanzausgleiches und zur Änderung weiterer Gesetze derzeit im parlamentarischen Verfahren. Jüngst hat im Innen- und Europaausschuss die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden. In diesem Rahmen, im Rahmen des laufenden Verfahrens, hätte die AfD den dem Plenum vorgelegten Änderungswunsch am Gesetzentwurf ja schon damals, also in den letzten 14 Tagen, als Änderungsantrag einbringen können.
Dieser Gesetzentwurf zur Neufassung des FAG wird in einer der nächsten Landtagssitzungen zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. Den jetzigen vorgelegten Gesetzentwurf der AfD brauchen wir deshalb nicht. Das, was die AfD inhaltlich mit ihrer Vorlage will, kann einfacher als durch ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erreicht werden. Alleine aus formeller Sicht sollte also der vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des FAGs deshalb nicht angenommen und auch nicht in die Ausschüsse zur Beratung überwiesen werden.
Aber auch inhaltlich brauchen wir den Gesetzentwurf nicht. Er sollte im Rahmen der späteren Zweiten Lesung insgesamt abgelehnt werden, denn das FAG M-V in der zuletzt geänderten Fassung enthält bereits in Paragraf 7 eine Regelung, die rechtsverbindlich ist. Demnach sollen die Umsatzsteuereinnahmen des Landes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung nicht Teil der FAG-Verbundmasse sein.
Der Bund hat in den letzten Jahren mehrfach zur finanziellen Unterstützung der Länder in den Bereichen Kita sowie Integration und Mehrbelastungsausgleich von Flüchtlingen die Transferregel über die Erhöhung der Umsatzsteueranteile gewählt. Normalerweise sind diese Umsatzsteuermehreinnahmen, sobald sie bei den Ländern ankommen, Bestandteil der FAG-Verbundmasse.
Damit ist aber noch keine gezielte und belastungsorientierte Verteilung dieser Mittel an die Kommunen als Träger der Aufgaben im Bereich der Kindertagesförderung erreicht. Deshalb hat der Landesgesetzgeber, der Landesgesetzgeber hat entschieden, diese Mittel aus der Verbundmasse zu entnehmen, und entschieden, sie dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung zur Verteilung zu übertragen.