und den Koalitionären möchte ich noch mal mit auf den Weg geben: Wenn Sie sich mal schlaumachen wollen, warum unser Verfassungsgericht, hätte man den richtigen Weg beschritten – die LINKEN waren dazu ja kraft fehlender Mehrheit nicht in der Lage –, hätte man eine Normenkontrolle eingereicht, anstatt das, was Sie gemacht haben, warum das Verfassungsgericht Ihren Strategiefonds zerrissen hätte, dann möchte ich Ihnen empfehlen die Doktorarbeit von einem Herrn Christian Pfengler im Verlag Duncker & Humblot, da kommt man eigentlich nur mit Doppel-summa-Bewertungen rein, ich weiß nicht, an welcher Uni, „Plenarvorbehalt und Delegation – Zur Übertragung von Plenarkompetenzen auf Ausschüsse“. Ich kann Ihnen, wenn Sie wollen, auch noch die ISBNNummer noch mal dazu nennen, dass Sie sich das Werk mal bestellen können.
Ja, gut, die ISB-Nummer von mir aus, dazu nennen. Dann könnten Sie sich mal schlaumachen, warum, wenn wir denn irgendwann die notwendige Mehrheit finden, um gegen diesen Strategiefonds vorzugehen, dieses Konstrukt keine Chance vor irgendeinem Verfassungsgericht haben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondermögens „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommern“ auf Drucksache 7/4292.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4292 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land MecklenburgVorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz, Drucksache 7/4607.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeits- überprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (Erste Lesung) – Drucksache 7/4607 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorgelegte Zustimmungsgesetz erfasst folgenden Sachverhalt: Im Rahmen der Luftsicherheit müssen wir Zuverlässigkeitsprüfungen durchführen. Das bedeutet, jeder Beschäftigte, egal, ob ein Dienstleister oder der Flughafen selbst, der in ein Flughafensicherheitsgelände eintreten soll, muss einmal einer Überprüfung unterzogen werden, die vor allen Dingen darauf abstellt, dass verschiedene Sicherheitsbehörden angefragt werden, ob diese Person auffällig geworden ist in der Vergangenheit, und danach dann entschieden wird, ob jemand entsprechend tätig werden darf.
Das macht bei uns im Land circa 600 Sicherheitsüberprüfungen im Jahr aus. Das ist eine deutlich höhere Zahl als noch vor wenigen Jahren, weil die EU-rechtlichen Vorgaben, aber auch die Bundesvorgaben sich in den letzten Jahren verschärft haben nach den verschiedenen Vorkommnissen, sodass wir heute mit knapp über 600 Überprüfungen unterwegs sind. Die Freie und Hansestadt Hamburg macht circa 11.000, 11.000 dieser Überprüfungen.
Im Rahmen des Norddeutschen Luftverkehrskonzeptes vor einigen Jahren haben sich alle Landesregierungen vorgenommen zu schauen, ob es auch Dinge gibt, die man gemeinsam tun kann, um Effizienzen zu schöpfen und Synergien zu schöpfen. Und da ist genau diese Sicherheitsüberprüfung ins Visier geraten, weil diese in den letzten Jahren noch einmal deutlich schwieriger geworden ist und heute zum einen hoch spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordert auf der einen Seite und auf der anderen Seite viele der Dinge mit moderner Computersoftware hochgradig effizient erfüllt werden können. Genau das tun die Hamburger zwischenzeitlich. Mit sehr wenigen Personen und hoher IT-Unterstützung schaffen die ihre 11.000 Durchläufer. Und deshalb haben die norddeutschen Nachbarbundesländer, die viel geringere Zahlen haben, überlegt, ob nicht die Hamburger für uns diese Funktion mit übernehmen.
Schleswig-Holstein lässt das in Hamburg schon mit erledigen. Bremen tut das seit 01.01. diesen Jahres. Und wir würden mit diesem Staatsvertrag, den wir im vergangenen Jahr geschlossen haben, unter den gleichen Bedingungen gern auch das Gleiche tun, sodass eine Behörde
mit der entsprechenden IT das umsetzen kann. Ich würde es mal umgekehrt formulieren: Wenn wir das nicht tun, müssten wir schlicht unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das gleiche Wissensniveau bringen und am Ende des Tages die gleiche IT, die gleiche Software anschaffen, was für die wenigen Fälle relativ hohe Kosten auslöst. Deswegen unsere Bitte, uns auf diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen.
In der Sache selbst sind das im Übrigen gebührenpflichtige Tätigkeiten, sodass aus der Sicht des Landeshaushaltes keine Mehrbelastung erfolgt, sondern lediglich die Freie und Hansestadt Hamburg künftig die Gebühren direkt bei den Gebührenschuldnern einziehen würde, die wir bisher für diese Tätigkeit bekamen. Hamburg glaubt, damit kostendeckend umgehen zu können, und aus unserer Sicht wird aber eine hohe Effizienz erzielt bei den gleichen Kosten, die andere auch haben, sodass wir glauben, dass wir an dieser Stelle eine sinnvolle norddeutsche Zusammenarbeit hinbekommen können.
Ich wäre Ihnen dankbar und hoffe, dass wir damit den Rahmen abgeklärt haben, ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir das auch noch im Ausschuss, sofern Detailfragen sind, näher beraten können. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die weitere, hoffentlich kurze Beratung an dieser Stelle und freue mich auf die Ausschussarbeit. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4607 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 7/4613.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunk- änderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4613 –
Das Wort zur Einbringung hat in Vertretung für die Ministerpräsidentin der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen den öffentlichen Rundfunk, wir brauchen einen starken öffentlichen Rundfunk gerade in Zeiten, in denen Inhalte im Internet immer schneller
transportiert werden durch die sozialen Netzwerke und Kurznachrichtendienste. Gerade in Zeiten, in denen es schwer ist, zwischen Information, Vermutung und Fake News zu unterscheiden, brauchen wir unabhängige, fundiert sorgfältig arbeitende, gut ausgestattete Medien überall in Deutschland. Dazu zählt auch der ÖffentlichRechtliche.
Das Miteinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Besonders im Internetzeitalter brauchen wir seriöse, gut arbeitende Öffentlich-Rechtliche.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil immer wieder die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Er muss unabhängig sein. Er soll Gründlichkeit und Seriosität vor Schnelligkeit stellen, Recherche vor Klicks und Quote. Er muss es jedem einzelnen Menschen, aber auch der Öffentlichkeit in der Politik leichter machen, sich eine Meinung zu bilden. Und der Öffentlich-Rechtliche muss sich regional engagieren mit eigenen Radiosendern für die Regionen, mit Landesstudios, mit eigenem Fernsehprogramm und -beiträgen. Wir brauchen Medien, die in der Region verankert sind, die die Perspektive der Menschen vor Ort einbringen und nicht nur von außen auf sie schauen, die das Leben der Menschen mit allen Facetten widerspiegeln, in denen die Einheimischen vorkommen und zu Wort kommen, die einen Teil der regionalen Identität sind. Das ist Aufgabe und Verantwortung, Leistung und Wert des öffentlichrechtlichen Rundfunks.
Dafür braucht der Öffentlich-Rechtliche eine verlässliche Finanzierung. Wir haben vor einigen Jahren deshalb die Beitragserhebung modernisiert. Dieses System hat sich verändert und bewährt. Es hat sich bewährt, aber es gibt notwendigerweise einige Veränderungen. Im Folgenden ist das heute der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Anlass ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 18. Juli, mit dem vor allem die Befreiung von Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht erforderlich wird. Das bedeutet eine Entlastung für alle, die bisher Beiträge für zwei Wohnungen zahlen mussten, solange sie diese selbst bewohnen.
Mit dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird außerdem ein weiterer wichtiger Punkt umgesetzt. Ein regelmäßiger Meldedatenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen wird gesetzlich verankert. Künftig sollen alle vier Jahre die Daten auf den neuesten Stand gebracht werden, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Jedes Mal, wenn der Abgleich durchgeführt werden soll, findet zuvor durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der sogenannten KEF, eine Prüfung statt, ob er tatsächlich nötig ist. Das ist ein Eingriff in den Datenschutz, der aber gerechtfertigt ist, um Beitragsgerechtigkeit zu bewahren. Das haben das Bundesverfassungsgericht und der Bayerische Verfassungsgerichtshof bei den vorherigen Meldedatenabgleichen bestätigt.
Nach dem letzten Datenabgleich 2018 konnte für rund 360.000 zusätzliche Wohnungen ein Beitrag erhoben werden. Das waren etwa 100 Millionen Euro an Beiträgen. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Die ehrlichen Beitragszahler werden so entlastet und weniger Erhöhungen werden nötig.
Meine Damen und Herren, mit dem Dreiundzwanzigsten Änderungsstaatsvertrag entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und unterstützen die Beitragsgerechtigkeit. Wir stärken den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Garant unabhängiger Information in unserer Demokratie. Ich bitte Sie um konstruktive Beratungen im Landtag und um Zustimmung zum vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Am 08.12.2016 brachte unsere AfDFraktion den Antrag „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“, Drucksache 7/73, hier in den Landtag ein.
In Artikel 2 des Dreiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge steht nämlich, dieser Staatsvertrag tritt zum 1. Juni 2020 in Kraft. Sind bis zum 31. Mai 2020 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos, Punkt.
Dann gibt es auch wegen Unmuts und teilweiser Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks großer Teile unserer Bevölkerung kein „Weiter so“. Dadurch würde endlich die Chance entstehen, diesen aufgeblähten Versorgungsapparat einiger weniger auf ein gesundes Maß zurückzustutzen,