Protocol of the Session on March 8, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können die Sitzung auch gerne für eine halbe Stunde unterbrechen, dann können Sie Ihre Gespräche in aller Ruhe fortführen. Ich rufe dann diesen Tagesordnungspunkt erneut auf. Wenn Sie davon absehen wollen, bitte ich alle, jetzt Platz zu nehmen, damit wir hier in Ruhe fortfahren können.

Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen nunmehr die Wahl von Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied, wie in der Drucksache 7/310 aufgeführt, vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl der Mitglieder und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes.

Den für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben insgesamt vier Stimmen. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als vier Kreuzen versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Jetzt haben wir uns, glaube ich, alle davon überzeugt, von daher eröffne ich die Wahl der Mitglieder und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsge

richtes und bitte dazu den Schriftführer zu meiner Linken um den Aufruf der Namen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben?

(Der Abgeordnete Sandro Hersel wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Gibt es weitere Mitglieder des Hauses, die sich an der Abstimmung noch beteiligen wollen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich schließe daher die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 18.16 Uhr

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Wiederbeginn: 18.23 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Ausweislich der Anwesenheitsliste zur heutigen Plenarsitzung sind 66 Mitglieder des Landtages anwesend, 5 Mitglieder des Landtages sind entschuldigt. Das Quorum, das heißt, die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen.

Das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes lautet: Es waren 63 Stimmzettel gültig. Für die Kandidatin Dr. Ulrike LehmannWandschneider wurden 50 Stimmen abgegeben, es waren 50 Stimmen gültig. Für den Kandidaten Konstantin Tränkmann wurden 61 Stimmen abgegeben, es waren 61 Stimmen gültig. Für den Kandidaten Professor Dr. Claus Dieter Classen wurden 54 Stimmen abgegeben, es waren 54 Stimmen gültig. Für die Kandidatin Barbara Borchardt wurden 50 Stimmen abgegeben und es waren 50 Stimmen gültig.

Ich stelle fest, dass die Kandidaten Dr. Ulrike Lehmann-Wandschneider, Konstantin Tränkmann, Professor Dr. Claus Dieter Classen sowie Barbara Borchardt die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnten und zu Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes sowie zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt worden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter Tagesordnungspunkt 17 werden wir die Eidesleistung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes am Donnerstag gegen 12.00 Uhr aufrufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Ver

fassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG). Hierzu liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/328 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/346 vor.

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Drucksache 7/328 –

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/346 –

Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die der Landtag gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz aus seiner Mitte wählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben fünf Stimmen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als fünf Kreuzen versehen wurde, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Das haben wir jetzt alle gesehen.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall, also schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 18.43 Uhr

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Wiederbeginn: 18.53 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt.

Es wurden 65 Stimmzettel abgegeben, davon waren 65 Stimmzettel gültig. Für den Abgeordneten Thomas Krüger, Fraktion der SPD, stimmten 58 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Dirk Friedriszik, Fraktion der SPD, stimmten 55 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Torsten Renz, Fraktion der CDU, stimmten 61 Mitglieder des Landtages,

(Zurufe aus dem Plenum: Oi, oi, oi!)

Für den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, stimmten 45 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD, stimmten 17 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD, stimmten 39 Mitglieder des Landtages.

Ich stelle fest, dass die Mitglieder des Landtages Thomas Krüger, Dirk Friedriszik, Torsten Renz, Peter Ritter sowie Jörg Kröger gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande MecklenburgVorpommern als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt sind.

Ich frage nunmehr die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Krüger, nehmen Sie die Wahl an?

Ja, Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.

Herr Friedriszik, nehmen Sie die Wahl an?

Jawohl, ich nehme die Wahl an.

Herr Renz, nehmen Sie die Wahl an?